3.899 Anwälte für Erbenhaftung | Seite 163

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Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Hans-Dieter Liebelt
Rechtsanwalt und Notar Hans-Dieter Liebelt
Liebelt Bürogemeinschaft | Notar und Rechtsanwälte, Lange Str. 77-78, 31675 Bückeburg 6732.9876278406 km
Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Im Bereich Erbenhaftung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt und Notar Hans-Dieter Liebelt
aus 6 Bewertungen Mit sehr viel Zeit, anschaulichen Beispielen und Erklärungen, die selbst wir als Laien verstehen, hat uns Herr Liebelt … (16.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elke Rothenbucher
Hofmann & Rothenbucher Rechtsanwälte, Rathausgasse 9, 91126 Schwabach 7015.420970508 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbenhaftung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Elke Rothenbucher
Profil-Bild Rechtsanwältin Verena Spähle
Rechtsanwältin Verena Spähle
Kanzlei Verena Spähle, Vaihinger Markt 4, 70563 Stuttgart 6929.3527095198 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Verena Spähle hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbenhaftung
Profil-Bild Rechtsanwalt lic. iur. Thomas Käslin
Advokatur 11, Leimenstr. 4, 4051 Basel, Schweiz 6896.7946147417 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Herr Rechtsanwalt lic. iur. Thomas Käslin im Bereich Erbenhaftung bietet Beratung und Vertretung
(01.03.2024) Herr Käslin hat mich bei der komplexen Thematik meines Arbeitsvertrages, insbesondere beim Konkurrenzverbot, …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dogan Bor
Rechtsanwalt Dogan Bor
Ruhmann Peters Altmeyer, Hauser Gasse 19b, 35578 Wetzlar 6790.7735259898 km
Erbrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dogan Bor bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbenhaftung
(31.10.2022) Zügige und korrekte Abwicklung der Angelegenheit.
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Baumhäkel
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Baumhäkel
Kanzlei Baumhäkel (Am Dom), Schöfferstraße 8, 55116 Mainz 6806.7101894911 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Baumhäkel bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbenhaftung
aus 12 Bewertungen Konsequente, sehr erfolgreiche Verteidigung (26.01.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernhard Menne
Rechtsanwaltskanzlei Menne, Kaiserstraße 11, 33829 Borgholzhausen 6696.2733765184 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Bernhard Menne im Bereich Erbenhaftung bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Karl Ecker
Rechtsanwalt Karl Ecker
Karl Ludwig Ecker Rechtsanwalt, Sanderstraße 47, 86161 Augsburg 7064.8157667707 km
„Vorbeugen ist besser als Streiten“
Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Wirtschaftsrecht
Im Bereich Erbenhaftung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Karl Ecker
Profil-Bild Rechtsanwalt Günter Müller
Rechtsanwalt Günter Müller
FMR Rechtsanwälte, Erkrather Str. 220 b, 40233 Düsseldorf 6651.5873983642 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Günter Müller hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbenhaftung
(29.08.2018) Der 1. Eindruck war positiv. Hoffe, dass sich dieser in der Folgezeit bestätigen wird.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Thomas Brenner
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Thomas Brenner
Kanzlei Rechtsanwalt Dr. Thomas Brenner, Silbergasse, 18, Bozen, Italien 7202.1629052459 km
Kompetenz. Engagement. Erfolg
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Agrarrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Brenner – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Erbenhaftung
aus 11 Bewertungen Herr Kollege Dr. Brenner hat uns sehr im Rahmen eines Immobilienerwerbes in Italien geholfen. Herr Dr. Brenner ist … (13.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Cüneyt Gençer
sehr gut
Rechtsanwalt Cüneyt Gençer
gençer & coll. Rechtsanwälte und Steuerberater, Parsifalstraße 8, 90461 Nürnberg 7013.9838020892 km
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren. Bertolt Brecht
Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht • Internationales Recht • Migrationsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbenhaftung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Cüneyt Gençer
aus 563 Bewertungen Yardımcı, açıklayıcı, yol gösterici. Kafamızdaki her şeyi netleşti. Süreci en temiz ve en hızlı nasıl … (03.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Erbenhaftung

Fragen und Antworten

  • Erbenhaftung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Erbenhaftung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Erbenhaftung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Erbenhaftung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Erbenhaftung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Erbenhaftung ist die Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten wie z. B. Schulden des Erblassers oder Beerdigungskosten. Nach dem Tod des Erblassers geht dessen Vermögen ebenso wie seine Schulden auf den Erben über, sog. Universalsukzession. Ist der Nachlass überschuldet, kann es passieren, dass der Erbe plötzlich vor dem finanziellen Ruin steht, denn ab der Annahme der Erbschaft haftet er für Nachlassverbindlichkeiten nicht nur mit dem Nachlass, sondern grundsätzlich auch mit seinem eigenen Vermögen.

Steht von Anfang an fest oder wird vermutet, dass der Nachlass überschuldet ist, kommt noch vor dem Tod des Erblassers ein Erbverzicht z. B. im Rahmen von einem Erbvertrag in Betracht oder der Bedachte kann das Erbe nach dem Tod des Erblassers ausschlagen. Bei der Erbausschlagung innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Kenntnis von der Erbschaft oder seiner Berufung gilt der ursprünglich Bedachte nicht mehr als Erbe. Er muss also auch nicht mit seinem eigenen Vermögen für Nachlassverbindlichkeiten haften. Solange der Erbe sich innerhalb dieser sechs Wochen noch nicht zur Ausschlagung oder Annahme des Erbes entschieden hat, ist die gerichtliche Geltendmachung einer Forderung gegen den Nachlass unzulässig, § 1958 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

Übrigens: Auch nach Annahme der Erbschaft - dazu reicht bereits das Ablaufen der Sechs-Wochen-Frist oder die Beantragung von einem Erbschein aus - dürfen Gläubiger gemäß § 2014 BGB innerhalb von drei Monaten keinen Forderungseinzug betreiben. Schließlich muss dem Bedachten das Recht zustehen, sich zunächst über z. B. die Lage des Nachlasses zu informieren, bevor er die Forderungen der Nachlassgläubiger erfüllt. Die Frist verlängert sich, bis das sog. Aufgebotsverfahren beendet ist.

Neben der Ausschlagung kann die Erbenhaftung selbst beschränkt werden, vgl. §§ 1975 ff. BGB. Der Erbe kann etwa die Anordnung der Nachlassverwaltung sowie die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens beantragen. Hat der Bedachte, nachdem er von der Überschuldung des Nachlasses erfahren hat, unverzüglich den Antrag gestellt, beschränkt sich die Erbenhaftung auf den Nachlass, d. h., das eigene Vermögen des Erben bleibt unangetastet. Ist der Wert des Nachlasses aber zu gering, um nicht einmal die Kosten von der Nachlassverwaltung bzw. Nachlassinsolvenz zu decken, kann der Erbe nur die Düftigkeitseinrede nach § 1990 BGB geltend machen.

Darüber hinaus gibt es bei der Erbenhaftung auch noch das sog. Aufgebotsverfahren nach § 1970 BGB vor dem Amtsgericht am Wohnsitz des Erblassers. Der Erbe fordert die Nachlassgläubiger in diesem Zusammenhang dazu auf, ihre Forderungen anzumelden, sodass er erfährt, wie hoch die Nachlassverbindlichkeiten tatsächlich sind. Wer seine Forderungen dagegen nicht angemeldet hat, kann sich später nur aus dem Nachlass, nicht jedoch aus dem Vermögen des Erben befriedigen. Wichtig: Um am Ende nicht vollkommen leer auszugehen, sollte ein Gläubiger seine Ansprüche innerhalb von fünf Jahren geltend machen. Ansonsten kann im Rahmen der Erbenhaftung die sog. Verschwiegenheitseinrede vom Erben geltend gemacht werden.

Bei einer Erbengemeinschaft ist zu beachten, dass die Miterben gegenüber den Gläubigern als Gesamtschuldner haften. Der Gläubiger kann bis zur Auseinandersetzung nach § 2042 BGB entweder die Gesamthandsklage oder Gesamtschuldklage bei Gericht einreichen. Letztere kann nur noch nach der Auseinandersetzung erhoben werden.

Praxisrelevant: Eine Zwangsvollstreckung in das eigene Vermögen des Erben ist trotz einer im Urteil vorbehaltenen beschränkten Erbenhaftung noch immer möglich. Der Erbe muss daher bereits während des Rechtsstreits oder spätestens in der Zwangsvollstreckung durch eine sog. Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 785 ZPO - das ist die Zivilprozessordnung - die beschränkte Erbenhaftung geltend machen.

(VOI)

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