3.535 Anwälte für Ermittlungsverfahren | Seite 148

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Rechtsanwalt Michael Voltz
BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte PartG mbB, Antonienstraße 1, 80802 München 7118.4960687862 km
Sei nicht der Gefangene deiner Vergangenheit, sondern der Architekt deiner Zukunft.
Strafrecht • IT-Recht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Ermittlungsverfahren bietet Herr Rechtsanwalt Michael Voltz
aus 5 Bewertungen Herr Voltz ist sehr empfehlenswert, sehr kompetent und gibt einem die Ruhe und das Gefühl in guten Händen zu sein, was … (02.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gökhan Atmanli LL.M.
Rechtsanwalt Gökhan Atmanli LL.M.
Rechtsanwalt Gökhan Atmanli LL.M., Taunusstraße 38, 60329 Frankfurt am Main 6825.3100522007 km
Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Ermittlungsverfahren unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Gökhan Atmanli LL.M.
aus 6 Bewertungen Er war sehr höflich und hat alle meine Fragen beantworten können. Danke für die Hilfsbereitschaft! (16.12.2022)
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Rechtsanwalt Lawrence Desnizza
Prof. Dr. Streich & Partner | Rechtsanwälte, Eichendorffstraße 14, 10115 Berlin 6973.2969435084 km
Fachanwalt Strafrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Ermittlungsverfahren unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Lawrence Desnizza
(28.07.2022) Nettes und kompetentes Telefonat. Vielen Dank
Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Lampe
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Lampe, Ziegelaustr. 6, 97080 Würzburg 6920.4436475161 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Daniela Lampe hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Ermittlungsverfahren
aus 26 Bewertungen In einer privaten Angelegenheit wurde ich erstklassig beraten und die tatsächliche Sachlage auf einem neutralen, … (19.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Franck Pascal
Rechtsanwalt Franck Pascal
Anwaltskanzlei Franck V.F. Pascal, Schützenstr. 4, 60311 Frankfurt am Main 6826.8221055994 km
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Ermittlungsverfahren steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Franck Pascal gerne zur Verfügung
(08.09.2022) Schnell, unkompliziert und generell toller Anwalt hat meine rechtliche Probleme ziemlich schnell gelöst.
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Remiger
Rechtsanwalt Andreas Remiger
Heindl & Lang Rechtsanwälte, Promenadeplatz 11, 80333 München 7118.9162538114 km
Strafrecht
Im Bereich Ermittlungsverfahren bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Andreas Remiger
(10.06.2024) Tolles 1. Gespräch !! Super Beratung plus ein Mega auftreten. Ich bin total 💯 zufrieden!!
Profil-Bild Rechtsanwältin Irene Krüger
Kanzlei Irene Krüger, Venloer Str. 75, 50259 Pulheim 6662.615684782 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Mediation
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Ermittlungsverfahren hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Irene Krüger
(26.08.2022) Bis jetzt kann man zufrieden sein ist nicht so schlimm wie andere schreiben ✍️

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Ermittlungsverfahren

Fragen und Antworten

  • Ermittlungsverfahren: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Ermittlungsverfahren umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Ermittlungsverfahren und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ermittlungsverfahren: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Ein Ermittlungsverfahren wird aufgenommen, wenn eine Strafanzeige oder andere Hinweise auf eine Straftat vorliegen. Antragsdelikte, wie beispielsweise Sachbeschädigung oder einfache Körperverletzung, werden nur auf Antrag verfolgt oder wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.

Dabei bezeichnet man die Staatsanwaltschaft als Herrin des Ermittlungsverfahrens. Das bedeutet, dass grundsätzlich der Staatsanwalt über die notwendigen Ermittlungsmaßnahmen entscheidet. Besonders schwerwiegende Ermittlungsmaßnahmen, wie das Abhören einer Wohnung, muss dagegen ein Ermittlungsrichter anordnen. Bei Gefahr im Verzug kann aber wiederum anderes gelten. Die wesentliche Ermittlungsarbeit findet aber regelmäßig durch die Polizei statt. Dabei werden sowohl belastende als auch entlastende Tatsachen ermittelt.

Oft beginnt die Ermittlung am Tatort, etwa in der Wohnung, in der ein Einbruch begangen wurde. In anderen Fällen beginnt sie woanders, bei Mord beispielsweise am Fundort der Leiche. Sodann folgen ggf. verschiedene Ermittlungsmaßnahmen wie Beschuldigtenvernehmung, Zeugenvernehmung, Sachverständigenvernehmung, Durchsuchung, Sicherstellung oder Beschlagnahme.

Oft werden im Ermittlungsverfahren auch erkennungsdienstliche Maßnahmen durchgeführt. Die erkennungsdienstliche Behandlung kann beispielsweise die Anfertigung von Fotos oder die Abnahme von Fingerabdrücken zur Wiedererkennung von Verdächtigen sein. Auch kann eine Observation, also eine Beobachtung bestimmter Personen oder Plätze, erfolgen. Bei längerfristiger Observation eines Verdächtigen muss eine Straftat von erheblicher Bedeutung im Raum stehen und andere Ermittlungsmaßnahmen weniger Erfolg versprechen.

Am Ende des Ermittlungsverfahrens entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob bei Gericht Anklage erhoben oder ein Strafbefehl beantragt wird. Davor hat der Beschuldigte Anspruch auf rechtliches Gehör, das heißt, er darf sich zu den Vorwürfen äußern. Er kann aber auch Schweigen und von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Liegt nach dem Ermittlungsverfahren kein hinreichender Tatverdacht vor, wird das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt.

Bei Vergehen, also Straftaten, auf die kein Mindeststrafmaß von einem Jahr Freiheitsstrafe steht, kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren auch wegen Geringfügigkeit oder gegen die Erfüllung von Auflagen oder Weisungen einstellen bzw. vorläufig einstellen. Dazu ist aber die Zustimmung des zuständigen Strafgerichtes notwendig.

Nach einer Klageerhebung dagegen entscheidet das zuständige Strafgericht, je nach Straftat Amtsgericht, Landgericht oder Oberlandesgericht, im sog. Zwischenverfahren, ob es die Klage zulässt. Wenn ja, geht das Strafverfahren mit einer Hauptverhandlung weiter.

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