3.387 Anwälte für Hausverwaltung | Seite 142

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Rechtsanwalt Klaus Schomann
Kanzlei Klaus Schomann, Bahnhofspassage 4, 14776 Brandenburg an der Havel 6932.9066027431 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus Schomann hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Hausverwaltung
(19.12.2020) Die schnelle und kompetente Antwort.
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sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Paessler
Kanzlei Andreas Paessler, Richard-Strauß-Str. 2, 82194 Gröbenzell 7103.0108249887 km
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Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Werkvertragsrecht
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Rechtsanwalt Uwe Willing
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Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
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(18.10.2022) Sehr gute fachliche Beratung, sehr freundlich. Sehr zügige Bearbeitung meiner Angelegenheit im Gebiet Mietrecht. Ich …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Hausverwaltung

Fragen und Antworten

  • Hausverwaltung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Hausverwaltung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Hausverwaltung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Hausverwaltung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Hausverwaltung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Hausverwaltung beschreibt allgemein eine Tätigkeit, die mit notwendigen Verwaltungsaufgaben eines Hauses zusammenhängt. Der Eigentümer eines Einfamilienhauses oder eines kleinen Mietshauses erledigt die Hausverwaltung meist selbst. Bei größeren Objekten und insbesondere in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) übernimmt die Hausverwaltung ein eigener Hausverwalter, oft einfach Verwalter genannt.

Dabei gibt es einen wesentlichen Unterschied zwischen Hausverwalter und Hausmeister. Beim Verwalter handelt es sich um eine Verwaltungstätigkeit, während der Hausmeister Arbeiten wie beispielsweise Rasenmähen im Garten, Hausordnung oder kleinere Reparaturen ausführt. Der Hausmeister kann ggf. vom Verwalter im Namen des Eigentümers zu bestimmten Tätigkeiten angewiesen werden.

Die Hausverwaltung sorgt für die Begleichung von Rechnungen, beispielsweise für Wasser und Abwasser, Kanalgebühren und Müllgebühren, sowie von Kosten für Versicherungen und Steuern. Soweit nicht von Mietern oder Wohnungseigentümern selbst angemeldet, gilt das auch für Strom und Gas. Die Beauftragung von Handwerkern, ggf. in Absprache mit einem vorhandenen Hausmeister, für eine notwendige Renovierung oder Sanierung gehört ebenfalls zu den Aufgaben der Hausverwaltung. Je nachdem, ob es sich um eine Mietshausverwaltung oder die Verwaltung einer WEG handelt, kommen weitere Aufgaben hinzu.

Mietverwaltung

Wird ein Hausverwalter vom Alleineigentümer eines Mietshauses bestimmt, übernimmt er dazu auch die Bearbeitung der einzelnen Mietverhältnisse. Je nach dem konkreten Vertrag kann diese Art Hausverwaltung den Abschluss von einem Mietvertrag und die regelmäßige Vereinnahmung von Mietzahlungen für den Eigentümer einschließen. Dazu kommt die Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnungen für die Mieter. Letztlich umfasst die Mietverwaltung die Tätigkeit, die sonst der Eigentümer als Vermieter selbst erledigen müsste. Der Verwalter ist in diesem Fall kein Makler und erhält für eine etwaige Wohnungsvermittlung keine Provision.

WEG-Verwaltung

Eine Hausverwaltung nach WEG-Recht verwaltet die Angelegenheiten der Eigentümergemeinschaft entsprechend dem Wohnungseigentumsgesetz. Ein entsprechender Hausverwalter wird von der WEG in einer Eigentümerversammlung gewählt. Die WEG-Mitglieder schließen so mit dem Verwalter einen Dienstvertrag über die Hausverwaltung, der maximal 5 Jahre läuft. Zur Verlängerung ist ein neuer Eigentümerbeschluss zur Verwalterbestellung erforderlich.

Der Hausverwalter lädt zur jährlichen Eigentümerversammlung oder auch zu einer ggf. notwendigen außerordentlichen Versammlung ein und leitet diese. Grundsätzlich führt der WEG-Verwalter die dort gefassten Beschlüsse der Eigentümer aus. Beschließt die Eigentümerversammlung beispielsweise eine Kosten im Überblick und wie Sie sparen können">Sanierung des Daches, beauftragt der Verwalter in ihrem Namen den gewünschten Unternehmer. Er nimmt Zahlungen wie Nebenkostenvorauszahlungen oder Rücklagenpauschalen in Empfang und verwaltet diese für die WEG. Außerdem veranlasst er die von der WEG zu leistenden Zahlungen beispielsweise für Instandhaltung, Nachkauf von Öl für die Heizung oder sonstige Abgaben.

(ADS)

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