3.505 Anwälte für Hehlerei | Seite 147

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Rechtsanwalt Edgar Gärtner
Kanzlei Gärtner Slania Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Viktoriastr. 28, 68165 Mannheim 6847.9693201186 km
Fachanwalt Strafrecht • Steuerrecht • Wirtschaftsrecht • Medizinrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Edgar Gärtner bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Hehlerei

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Hehlerei

Fragen und Antworten

  • Hehlerei: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Hehlerei umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Hehlerei und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Hehlerei: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Hehlerei sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Die Hehlerei ist in § 259 StGB (Strafgesetzbuch) geregelt. Hehlerei begeht, wer mit Sachen handelt, die ein anderer - nämlich der sog. Vortäter - aufgrund eines Vermögensdelikts wie z. B. Diebstahl oder Unterschlagung erlangt hat. Daraus ergibt sich, dass die Vortat bei der Hehlerei zwingende Voraussetzung ist und der Vortäter, also der Täter, Mittäter oder mittelbarer Täter, niemals auch Hehler sein kann. Zu beachten ist ferner, dass Gegenstand einer Hehlerei allein eine Sache, nicht jedoch ein Recht oder eine Forderung sein kann. Dabei muss die Sache nicht einmal fremd sein. So liegt Hehlerei auch vor, wenn der Hehler eine ihm gehörende Sache vom Vortäter wiedererlangt, die ihm zuvor aufgrund Pfändung durch den Gerichtsvollzieher entzogen wurde. Hinzu kommt, dass es sich um dieselbe Sache wie aus der Vortat handeln muss. Ansonsten liegt die sog. Ersatzhehlerei vor, die jedoch straflos ist. Wer also eine gestohlene Disc erhält, die darauf enthaltene Software vervielfältigt und die Raubkopie verkauft, macht sich nicht wegen Hehlerei strafbar, denn das Original besitzt der Hehler ja noch. Er könnte sich aber unter anderem nach den §§ 108a I i. V. m. 106 I UrhG - das ist das Urhebergesetz - strafbar gemacht haben. Bei der Ersatzhehlerei kann man daher auch andere Straftaten wie etwa den Betrug nach § 263 StGB begehen.

Der Hehler kann die Hehlerei auf verschiedene Weisen begehen:

  •  Ankaufen: Vortäter und Hehler schließen einen Kaufvertrag über die Sache und der Hehler erlangt unmittelbare Verfügungsgewalt an dem Gegenstand.
  • Sich oder einem Dritten verschaffen: Der Hehler erlangt mit Einvernehmen des Vortäters die Sache unmittelbar zu eigenen Zwecken. Dies kann z. B. auch durch Schenkung geschehen.
  • Absetzen: Der Hehler verwertet im Einverständnis mit dem Hehler und in dessen Interesse die Sache. Er handelt dabei selbstständig und nicht weisungsgebunden.
  • Absetzen helfen: Bei dieser Variante unterstützt der Hehler den Vortäter oder einen anderen dabei, die Sache zu verwerten.

Übrigens: Im Steuerrecht gibt es im Rahmen vom Steuerstrafrecht die sog. Steuerhehlerei nach § 374 AO (Abgabenordnung).

Wer von der Polizei wegen Hehlerei gefasst wurde, muss mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.

(VOI)

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