4.732 Anwälte für Lebenspartnerschaft | Seite 198

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwältin Liane Taubert
Rechtsanwältin Liane Taubert
George, Lentzsch & Partner, Bahnhofstr. 21, 01968 Senftenberg 7068.0613189837 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Forderungseinzug & Inkassorecht • Steuerrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Lebenspartnerschaft bietet Frau Rechtsanwältin Liane Taubert
(09.08.2023) Frau Taubert war, als es für mich dringend war, gerade im Urlaub. Nach Ihrem Urlaub hat sie mich sofort angerufen. Da …
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Eger
Rechtsanwältin Gabriele Eger
Kanzlei Gabriele Eger, Kappbergstraße 1, 86391 Stadtbergen 7060.1775192967 km
Das Recht auf Ihrer Seite!
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Lebenspartnerschaft bietet Frau Rechtsanwältin Gabriele Eger
Profil-Bild Rechtsanwältin Doreen Schröder
sehr gut
Rechtsanwältin Doreen Schröder, Großbeerenstraße 50, 14482 Potsdam 6964.6447016573 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Rechtsfragen im Bereich Lebenspartnerschaft beantwortet Frau Rechtsanwältin Doreen Schröder
aus 11 Bewertungen kompetente und geduldige Beratung (08.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Milan Gräber
sehr gut
Rechtsanwalt Milan Gräber
Rechtsanwalt Milan Gräber, Berliner Str. 14, 15230 Frankfurt (Oder) 7050.8174118766 km
Nach unserer Meinung hat jeder Mensch – gleich welcher Herkunft, egal welche Tat er begangen hat – ein Recht auf ein faires Verfahren.
Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Lebenspartnerschaft steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Milan Gräber gerne zur Verfügung
aus 49 Bewertungen In einem Moment kann sich dein Leben um 180° wenden. Danke an Herrn Rechtsanwalt M.Gräber. In ihm habe ich einen sehr … (10.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Lebenspartnerschaft

Fragen und Antworten

  • Lebenspartnerschaft: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Lebenspartnerschaft umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Lebenspartnerschaft und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Lebenspartnerschaft: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Lebenspartnerschaft sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft begründen zwei Personen des gleichen Geschlechts eine rechtliche Bindung, die in allen wesentlichen Aspekten der Ehe gleichgestellt ist. Nach § 1 LPartG (Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft) müssen die Schwulen bzw. Lesben bei gleichzeitiger Anwesenheit vor einem Standesbeamten (oder je nach Bundesland auch vor einem Notar) persönlich erklären, dass sie eine Lebenspartnerschaft miteinander eingehen wollen. Wichtig ist aber vor allem, dass die Lebenspartner volljährig und nicht in gerader Linie miteinander verwandt sind. Auch darf keiner von beiden bereits verheiratet sein. Wie bei einer Ehe tragen auch die Lebenspartner füreinander Verantwortung und sollen sich gegenseitig unterstützen, vgl. § 2 LPartG. Des Weiteren wurde unter anderem ein Erbrecht der Lebenspartner in § 10 LPartG festgelegt. Danach hat ein Lebenspartner im Falle des Versterbens seines Partners einen Anspruch auf mindestens ein Viertel der Erbschaft. Existiert ein Testament, wonach der überlebende Lebenspartner von der Erbfolge ausgeschlossen werden sollte, kann er aber noch immer einen Pflichtteil verlangen. Dieser beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.

Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist aber von der Homo-Ehe zu unterscheiden. Hier dürfen Schwule und Lesben nach den gleichen gesetzlichen Regeln heiraten wie ein heterosexuelles Paar. Das Institut Homo-Ehe gibt es etwa in Norwegen oder der Schweiz, nicht jedoch in Deutschland. Hier müssen die gleichgeschlechtlichen Paare allein mit der Lebenspartnerschaft Vorlieb nehmen.

Sollte es zu einer Trennung der Lebenspartner kommen, so kann grundsätzlich Trennungsunterhalt verlangt werden, der sich nach den bisherigen Lebens- und Einkommensverhältnissen richtet. Haben die Lebenspartner ein Jahr getrennt gelebt, kann die Lebenspartnerschaft einvernehmlich aufgelöst werden. Dies kommt der Scheidung einer Ehe gleich. Sollte nur ein Partner die Lebensgemeinschaft beenden wollen, so kann sie in der Regel nach dreijähriger Trennungszeit aufgelöst werden.

Unter Umständen kann dann auch nachpartnerschaftlicher Unterhalt verlangt werden (z. B. wegen Krankheit); hierfür gelten die §§ 1570 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Im Allgemeinen muss jedoch ein geschiedener Partner für seinen Unterhalt allein aufkommen. Wurde während der Lebenspartnerschaft ein Kind geboren oder adoptiert, muss unter anderem auch geklärt werden, wer das Sorgerecht bekommt und ob dem anderen Lebenspartner ein Umgangsrecht zusteht.

(VOI)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Lebenspartnerschaft umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Lebenspartnerschaft besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.