4.735 Anwälte für Lebenspartnerschaft | Seite 198

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Profil-Bild Rechtsanwältin Karin Löffler
Rechtsanwältin Karin Löffler
Schirmer & Löffler · Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notar, Mathildenplatz 8, 64283 Darmstadt 6837.114129291 km
Fachanwältin Familienrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Karin Löffler ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Lebenspartnerschaft
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Nicolas Woltmann
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Nicolas Woltmann
Guski • Such Rechtsanwälte, Hanauer Landstraße 155-157, 60314 Frankfurt am Main 6828.1684796744 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Nicolas Woltmann bietet im Bereich Lebenspartnerschaft Rechtsberatung und Vertretung
aus 15 Bewertungen Herr Dr. Woltmann hat mich in einer erbrechtlichen Streitigkeit vertreten. Er war immer für mich erreichbar, sehr … (15.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Rathmann
Rechtsanwalt Robert Rathmann
Kanzlei Rathmann, Kurth, Antunovic, Kaiser-Friedrich-Promenade 26a, 61348 Bad Homburg vor der Höhe 6815.7231158909 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Robert Rathmann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Lebenspartnerschaft
(01.01.2024) Glücksfall als Rechtsanwalt, Fachwissen ,beruhigende Art, Ein Rechtsanwalt der Mensch ist. Man muss ihn erleben in …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörn Zimmermann
sehr gut
Rechtsanwalt Jörn Zimmermann
Kanzlei Jörn Zimmermann, Markt 14, 01723 Wilsdruff 7068.0510245762 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Lebenspartnerschaft hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jörn Zimmermann
aus 137 Bewertungen Freundliche klare Auskunft und dann anwaltliche Formulierung bei dem Versuch, komplexe Lösungen zu finden! (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Volker Wiedenmann
Kanzlei Wiedenmann, Schnaitheimer Straße 22, 89520 Heidenheim 6998.0570567983 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtsfragen im Bereich Lebenspartnerschaft beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Volker Wiedenmann
Profil-Bild Rechtsanwalt und Mediator Stefan Schulze
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Schulze, Am Stockhaus 8, 36037 Fulda 6863.5216303719 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt und Mediator Stefan Schulze ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Lebenspartnerschaft
aus 25 Bewertungen Herr Schulze ist engagiert und bringt die Problemlösungen immer „auf den Punkt“, d.h., er verzettelt sich nicht mit … (18.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anita Einhart
sehr gut
Rechtsanwältin Anita Einhart
Anwaltskanzlei Einhart, Litzelbach 16, 77656 Offenburg 6872.7334816679 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Anita Einhart für Rechtsfragen rund um den Bereich Lebenspartnerschaft
aus 46 Bewertungen Wir können Frau Einhart mit ruhigem Gewissen weiterempfehlen. Sie hat uns bei einer sehr komplizierten … (06.12.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Lebenspartnerschaft

Fragen und Antworten

  • Lebenspartnerschaft: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Lebenspartnerschaft umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Lebenspartnerschaft und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Lebenspartnerschaft: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Lebenspartnerschaft sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft begründen zwei Personen des gleichen Geschlechts eine rechtliche Bindung, die in allen wesentlichen Aspekten der Ehe gleichgestellt ist. Nach § 1 LPartG (Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft) müssen die Schwulen bzw. Lesben bei gleichzeitiger Anwesenheit vor einem Standesbeamten (oder je nach Bundesland auch vor einem Notar) persönlich erklären, dass sie eine Lebenspartnerschaft miteinander eingehen wollen. Wichtig ist aber vor allem, dass die Lebenspartner volljährig und nicht in gerader Linie miteinander verwandt sind. Auch darf keiner von beiden bereits verheiratet sein. Wie bei einer Ehe tragen auch die Lebenspartner füreinander Verantwortung und sollen sich gegenseitig unterstützen, vgl. § 2 LPartG. Des Weiteren wurde unter anderem ein Erbrecht der Lebenspartner in § 10 LPartG festgelegt. Danach hat ein Lebenspartner im Falle des Versterbens seines Partners einen Anspruch auf mindestens ein Viertel der Erbschaft. Existiert ein Testament, wonach der überlebende Lebenspartner von der Erbfolge ausgeschlossen werden sollte, kann er aber noch immer einen Pflichtteil verlangen. Dieser beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.

Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist aber von der Homo-Ehe zu unterscheiden. Hier dürfen Schwule und Lesben nach den gleichen gesetzlichen Regeln heiraten wie ein heterosexuelles Paar. Das Institut Homo-Ehe gibt es etwa in Norwegen oder der Schweiz, nicht jedoch in Deutschland. Hier müssen die gleichgeschlechtlichen Paare allein mit der Lebenspartnerschaft Vorlieb nehmen.

Sollte es zu einer Trennung der Lebenspartner kommen, so kann grundsätzlich Trennungsunterhalt verlangt werden, der sich nach den bisherigen Lebens- und Einkommensverhältnissen richtet. Haben die Lebenspartner ein Jahr getrennt gelebt, kann die Lebenspartnerschaft einvernehmlich aufgelöst werden. Dies kommt der Scheidung einer Ehe gleich. Sollte nur ein Partner die Lebensgemeinschaft beenden wollen, so kann sie in der Regel nach dreijähriger Trennungszeit aufgelöst werden.

Unter Umständen kann dann auch nachpartnerschaftlicher Unterhalt verlangt werden (z. B. wegen Krankheit); hierfür gelten die §§ 1570 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Im Allgemeinen muss jedoch ein geschiedener Partner für seinen Unterhalt allein aufkommen. Wurde während der Lebenspartnerschaft ein Kind geboren oder adoptiert, muss unter anderem auch geklärt werden, wer das Sorgerecht bekommt und ob dem anderen Lebenspartner ein Umgangsrecht zusteht.

(VOI)

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