77 Anwälte für Rahmenvertrag | Seite 4

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwältin Maike Sommer
Anwaltskanzlei Sommer, Ratzeburger Allee 2a, 23564 Lübeck 6743.9760219594 km
Fachanwältin Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht • Werkvertragsrecht • Vergaberecht • Verwaltungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Rahmenvertrag steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Maike Sommer gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Sehr nettes und unkompliziertes Gespräch mit klarer plausibler Handlungsempfehlung. Hier spürt man die Fachkompetenz … (24.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jeremy Theunissen
Rechtsanwalt Jeremy Theunissen
Theunissen Rechtsanwaltgesellschaft mbH, Kartäuserstr. 51a, 79102 Freiburg im Breisgau 6890.698897812 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Fachanwalt Agrarrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Vergaberecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Jeremy Theunissen ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Rahmenvertrag
aus 6 Bewertungen Sehr ehrliche, nichts beschönigende und kompetente Beratung. (18.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Daniel Stanonik, LL.M.
Rechtsanwalt Dr. Daniel Stanonik, LL.M.
Stanonik Rechtsanwälte GbR, Porzellangasse 37/13, 1090 Wien, Österreich 7410.7881614926 km
Datenschutzrecht • Vergaberecht • IT-Recht • Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Rahmenvertrag steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Daniel Stanonik, LL.M. gerne zur Verfügung
(05.06.2021) Das Gespräch war positiv, war nicht dabei. Mein Gatte
Profil-Bild Rechtsanwalt Mark Henkel
Rechtsanwalt Mark Henkel
hsk Rechtsanwälte, Gewerbepark 3, 36160 Dipperz 6870.8613614113 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Vergaberecht • Agrarrecht
Im Bereich Rahmenvertrag bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Mark Henkel
(11.01.2023) Hatte ein sehr konstruktives Gespräch mit RA Henkel. Er konnte mir weiterhelfen. Gerne wieder bei Bedarf.
Profil-Bild Rechtsanwalt Norbert Franke
sehr gut
Rechtsanwalt Norbert Franke
KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de, Palaisplatz 3, 01097 Dresden 7079.5447445762 km
Ein starkes Team macht den Unterschied.
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Vergaberecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Norbert Franke ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Rahmenvertrag
aus 46 Bewertungen Herr RA Franke hat uns sehr gut und mit fachlicher Kompetenz beraten und vor Gericht ausgezeichnet vertreten. (20.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Rahmenvertrag

Fragen und Antworten

  • Rahmenvertrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Rahmenvertrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Rahmenvertrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Rahmenvertrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Rahmenvertrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Der Rahmenvertrag spielt vor allem im Vergaberecht eine wichtige Rolle. Will ein öffentlich-rechtlicher Auftraggeber - z. B. eine Behörde - einen öffentlich-rechtlichen Auftrag vergeben, geschieht das in der Regel durch eine öffentliche Ausschreibung. Weitere Vergabeverfahren sind die sog. beschränkte Ausschreibung sowie die sog. freihändige Vergabe. Grundsätzlich können die Parteien einen zivilrechtlichen Vertrag abschließen, wie etwa einen Kaufvertrag, Dienstvertrag oder Werkvertrag. Aber auch ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Begründung von einem Rechtsgeschäft ist möglich. Werden bei den Vorhaben bestimmte Schwellenwerte gemäß § 2 der Vergabeordnung (VGV) erreicht oder überschritten, ist bei der Vergabe die VGV zu berücksichtigen. Mit dem öffentlichen Vergaberecht soll unter anderem ein fairer Wettbewerb und die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens erreicht werden. Außerdem muss der Auftraggeber ferner die Regeln vom Umweltrecht einhalten.

Meistens wird aber nicht sofort ein Einzelvertrag abgeschlossen, sondern vielmehr ein sog. Rahmenvertrag. Das bedeutet, Auftraggeber und der/die Auftragnehmer schließen für eine bestimmte Zeit (höchstens vier Jahre) einen Vertrag, der als Rahmen für nachfolgende Einzelverträge gilt. Es werden also gewisse Regelungen vereinbart, wie etwa Lieferbedingungen oder Haftungsfragen, die jedoch noch keine verbindlichen Folgen haben. Die treten vielmehr erst dann ein, wenn auf Basis vom Rahmenvertrag ein Einzelvertrag - z. B. ein Bauvertrag - geschlossen wird. Die im Rahmenvertrag festgelegten Vereinbarungen müssen dann in keinem der folgenden Einzelverträge erneut festgelegt werden.

Vom Rahmenvertrag (Rahmenvereinbarung im engeren Sinne) ist die Rahmenvereinbarung im weiteren Sinne abzugrenzen. Bei einer Rahmenvereinbarung bleiben bestimmte Einzelheiten in Bezug auf die Leistung bewusst ungeregelt, während der Rahmenvertrag die Bedingungen für einen Vertragsschluss bereits genau festlegt. Des Weiteren wurde der Rahmenvertrag weder im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) noch in einem anderen Gesetz explizit geregelt, während die Rahmenvereinbarung in der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A (VOL/A) zu finden ist.

(VOI)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Rahmenvertrag umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Rahmenvertrag besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.