626 Anwälte für Urhebergesetz | Seite 27

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sehr gut
Rechtsanwalt Carsten Herrle
Kanzlei Herrle, Hauptstr. 18, 24872 Groß Rheide 6641.3770939921 km
Fachanwalt Strafrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Urhebergesetz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Carsten Herrle
aus 160 Bewertungen In dem Augenblick, als Rechtsanwalt Herrle meinen Fall übernahm, war ich sicher, dass ich bestens vertreten werde. Ich … (17.10.2023)
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Rechtsanwalt Fabian Braches LL.M.
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Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht • Markenrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Herr Rechtsanwalt Fabian Braches LL.M. ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Urhebergesetz

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Urhebergesetz

Fragen und Antworten

  • Urhebergesetz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Urhebergesetz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Urhebergesetz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Urhebergesetz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Urhebergesetz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Ein Urhebergesetz regelt den Schutz der Urheber für ihre Werke, wie beispielsweise Texte, Bilder, Musik, Filme oder auch Software. Das deutsche Urhebergesetz heißt vollständig Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, abgekürzt Urheberrechtsgesetz oder UrhG. Es trat 1965 in Kraft und besteht aus 5 Teilen:

  • Urheberrecht
  • Verwandte Schutzrechte
  • Besondere Bestimmungen für Filme
  • Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
  • Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Das Urheberrechtsgesetz definiert dabei, was ein Werk und wer dessen Urheber ist sowie den Inhalt des Urheberrechtes. Danach liegen Verwertungsrecht bzw. Veröffentlichungsrecht grundsätzlich beim Urheber.

Ferner regelt das Urhebergesetz, dass das Urheberecht auf Erben übergehen kann, während ein Kauf oder Verkauf grundsätzlich nicht möglich ist. Dritten kann aber per Vertrag ein Nutzungsrecht eingeräumt werden. Der Urheber erhält für die Vergabe einer solchen Lizenz eine Nutzungsentschädigung. Nach § 64 Urheberrechtsgesetz erlischt das Urheberrecht in der Regel 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

Für eine Urheberrechtsverletzung sieht das Urhebergesetz einen Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz vor. Eine Verletzung liegt beispielsweise bei einer Veröffentlichung und Verbreitung von Werken über das Internet vor, wie sie beim Filesharing oft stattfindet. Vor einer Klage sollen nach dem Urhebergesetz die Ansprüche per Abmahnung geltend gemacht werden, damit der Verletzer die Möglichkeit zur Abgabe einer Unterlassungserklärung hat.

Neben den Ansprüchen aus dem Zivilrecht sieht das Urheberrechtsgesetz je nach Schwere des Verstoßes auch Folgen im Bereich Strafrecht bzw. Ordnungswidrigkeitenrecht vor. Für unerlaubte Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke, also die Herstellung einer Raubkopie, kann nach § 106 Urheberrechtsgesetz Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe verhängt werden.

(ADS)

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