627 Anwälte für Urhebergesetz | Seite 27

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Rechtsanwalt Dr. Dominik Ingendaay LL.M.
v. Nieding Ehrlinger Geipel Ingendaay PartGmbB Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz, Kurfürstendamm 66, 10707 Berlin 6970.5571420641 km
Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht • Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • IT-Recht • Designrecht
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Herr Rechtsanwalt Dr. Dominik Ingendaay LL.M. ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Urhebergesetz
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Ernst Fricke
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Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Ernst Fricke im Bereich Urhebergesetz bietet Beratung und Vertretung
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sehr gut
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Frau Rechtsanwältin Bettina Wengert - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Urhebergesetz
aus 11 Bewertungen Auch wenn sie mir nicht speziell helfen konnte, hat sie mir dennoch weiter geholfen. Das dies nicht selbstverständlich … (30.09.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Urhebergesetz

Fragen und Antworten

  • Urhebergesetz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Urhebergesetz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Urhebergesetz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Urhebergesetz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Urhebergesetz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Ein Urhebergesetz regelt den Schutz der Urheber für ihre Werke, wie beispielsweise Texte, Bilder, Musik, Filme oder auch Software. Das deutsche Urhebergesetz heißt vollständig Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, abgekürzt Urheberrechtsgesetz oder UrhG. Es trat 1965 in Kraft und besteht aus 5 Teilen:

  • Urheberrecht
  • Verwandte Schutzrechte
  • Besondere Bestimmungen für Filme
  • Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
  • Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Das Urheberrechtsgesetz definiert dabei, was ein Werk und wer dessen Urheber ist sowie den Inhalt des Urheberrechtes. Danach liegen Verwertungsrecht bzw. Veröffentlichungsrecht grundsätzlich beim Urheber.

Ferner regelt das Urhebergesetz, dass das Urheberecht auf Erben übergehen kann, während ein Kauf oder Verkauf grundsätzlich nicht möglich ist. Dritten kann aber per Vertrag ein Nutzungsrecht eingeräumt werden. Der Urheber erhält für die Vergabe einer solchen Lizenz eine Nutzungsentschädigung. Nach § 64 Urheberrechtsgesetz erlischt das Urheberrecht in der Regel 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

Für eine Urheberrechtsverletzung sieht das Urhebergesetz einen Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz vor. Eine Verletzung liegt beispielsweise bei einer Veröffentlichung und Verbreitung von Werken über das Internet vor, wie sie beim Filesharing oft stattfindet. Vor einer Klage sollen nach dem Urhebergesetz die Ansprüche per Abmahnung geltend gemacht werden, damit der Verletzer die Möglichkeit zur Abgabe einer Unterlassungserklärung hat.

Neben den Ansprüchen aus dem Zivilrecht sieht das Urheberrechtsgesetz je nach Schwere des Verstoßes auch Folgen im Bereich Strafrecht bzw. Ordnungswidrigkeitenrecht vor. Für unerlaubte Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke, also die Herstellung einer Raubkopie, kann nach § 106 Urheberrechtsgesetz Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe verhängt werden.

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