628 Anwälte für Urhebergesetz | Seite 27

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Rechtsanwalt Marc Oliver Stinglwagner
Höhler · Neumann | Rechtsanwälte, Kasernenstraße 24, 52064 Aachen 6629.3906925949 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Datenschutzrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Marc Oliver Stinglwagner ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Urhebergesetz
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sehr gut
Rechtsanwalt Martin Voß , LL.M.
Kanzlei Martin Voß, Bankplatz 8, 38100 Braunschweig 6820.3060106307 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht • Wettbewerbsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Martin Voß , LL.M. für Rechtsfragen rund um den Bereich Urhebergesetz
aus 140 Bewertungen Herr Voß hat mich hervorragend beraten. Ich werde seine Dienste gerne wieder in Anspruch nehmen. Er ist ein sehr … (16.05.2024)
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Rechtsanwalt Dr. Urs Verweyen LL.M. (NYU)
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Herr Rechtsanwalt Dr. Urs Verweyen LL.M. (NYU) ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Urhebergesetz gerne behilflich
(12.03.2024) Gegnerischer Anwalt meldet sich daraufhin schon gar nicht mehr
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Rechtsanwalt Mag. Tadej Vodičar LL.M.
Rechtsanwaltkanzlei Tadej Vodičar, Miklošičeva 16, Ljubljana 1000, Slowenien 7431.9069882949 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Öffentliches Recht • Wirtschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Mag. Tadej Vodičar LL.M. bietet Rat und Unterstützung im Bereich Urhebergesetz

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Urhebergesetz

Fragen und Antworten

  • Urhebergesetz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Urhebergesetz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Urhebergesetz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Urhebergesetz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Urhebergesetz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Ein Urhebergesetz regelt den Schutz der Urheber für ihre Werke, wie beispielsweise Texte, Bilder, Musik, Filme oder auch Software. Das deutsche Urhebergesetz heißt vollständig Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, abgekürzt Urheberrechtsgesetz oder UrhG. Es trat 1965 in Kraft und besteht aus 5 Teilen:

  • Urheberrecht
  • Verwandte Schutzrechte
  • Besondere Bestimmungen für Filme
  • Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
  • Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Das Urheberrechtsgesetz definiert dabei, was ein Werk und wer dessen Urheber ist sowie den Inhalt des Urheberrechtes. Danach liegen Verwertungsrecht bzw. Veröffentlichungsrecht grundsätzlich beim Urheber.

Ferner regelt das Urhebergesetz, dass das Urheberecht auf Erben übergehen kann, während ein Kauf oder Verkauf grundsätzlich nicht möglich ist. Dritten kann aber per Vertrag ein Nutzungsrecht eingeräumt werden. Der Urheber erhält für die Vergabe einer solchen Lizenz eine Nutzungsentschädigung. Nach § 64 Urheberrechtsgesetz erlischt das Urheberrecht in der Regel 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

Für eine Urheberrechtsverletzung sieht das Urhebergesetz einen Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz vor. Eine Verletzung liegt beispielsweise bei einer Veröffentlichung und Verbreitung von Werken über das Internet vor, wie sie beim Filesharing oft stattfindet. Vor einer Klage sollen nach dem Urhebergesetz die Ansprüche per Abmahnung geltend gemacht werden, damit der Verletzer die Möglichkeit zur Abgabe einer Unterlassungserklärung hat.

Neben den Ansprüchen aus dem Zivilrecht sieht das Urheberrechtsgesetz je nach Schwere des Verstoßes auch Folgen im Bereich Strafrecht bzw. Ordnungswidrigkeitenrecht vor. Für unerlaubte Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke, also die Herstellung einer Raubkopie, kann nach § 106 Urheberrechtsgesetz Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe verhängt werden.

(ADS)

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