3.553 Anwälte für Waffengesetz | Seite 2

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Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina Hildebrandt
sehr gut
Rechtsanwältin Katharina Hildebrandt
Anwaltskanzlei Hildebrandt, Hostedder Str. 1, 44329 Dortmund 6677.4499266993 km
Als emphatischer Mensch kann ich mich nicht nur in die rechtlichen Probleme meiner Mandanten hineinversetzen. Eine ehrliche Einschätzung der Erfolgschancen ist garantiert, genauso wie die Kostenfrage.
Opferhilfe • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Katharina Hildebrandt - Ihr juristischer Beistand im Bereich Waffengesetz
aus 26 Bewertungen Mir wurde eine allgemeine Auskunft über meinen Fall mitgeteilt und die Kosten einer evtl. Vertretung durch die … (18.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Simon Lehr
sehr gut
Kanzlei Lehr, Karl-von-Drais-Straße 9, 78239 Rielasingen-Worblingen 6968.2933809655 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Simon Lehr vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Waffengesetz
aus 45 Bewertungen Herr Lehr überzeugt mit Fachwissen und Kompetenz. In kürzester Zeit hat er mit seinem ruhigen und überzeugenden … (04.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dieter Zander
Kanzlei Dieter Zander, Kanalstr. 21, 41460 Neuss 6645.002736735 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Anwaltshaftung
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Waffengesetz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dieter Zander
Profil-Bild Rechtsanwalt Harald Genz-Kuna
sehr gut
Rechtsanwalt Harald Genz-Kuna
Herr Rechtsanwalt Rechtsanwalt, Bismarckstr. 54, 10627 Berlin 6969.5140704833 km
Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Harald Genz-Kuna bietet im Bereich Waffengesetz Rechtsberatung und Vertretung
aus 10 Bewertungen Herr Harald Genz-kuna ist ein sehr freundlicher und hilfsbereiter Anwalt auf den man sich verlassen kann. … (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Yussof Sarwari
Rechtsanwalt Yussof Sarwari
Kanzlei Yussof Sarwari, Feldstraße 60, 20357 Hamburg 6718.6379621499 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Waffengesetz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Yussof Sarwari gerne zur Verfügung
(18.01.2022) Freundlich und angenehmer Erstkontakt mit direktem praktischen Hinweis zur Vorgehensweise. Falls wieder etwas ist, …
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Schovenberg
Rechtsanwältin Sabine Schovenberg
Wöbker Rechtsanwälte, Carlsplatz 1, 52531 Übach-Palenberg 6623.5114652902 km
Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Sabine Schovenberg ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Waffengesetz
(03.05.2022) Frau Schovenberg hat mich in einer recht schwierigen Scheidungsangelegenheit sehr kompetent vertreten und ich kann sie …
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Thorbrügge
Rechtsanwalt Johannes Thorbrügge
Anwaltskanzlei Thorbrügge ⋅ Feix, Tigg 3, 45711 Datteln 6661.6507573243 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Johannes Thorbrügge ist Ihr Ansprechpartner für Waffengesetz
aus 8 Bewertungen Es ist ein top Anwalt standt mir zu jederzeit zuseite trotz Schwierigkeiten Danke schön (10.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Vincent Trautmann
Rechtsanwalt Vincent Trautmann
BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte PartG mbB, Alter Wall 32, 20457 Hamburg 6719.8754245328 km
Freiheit ist ein Gut, dessen Dasein weniger Vergnügen bringt als seine Abwesenheit Schmerzen.
Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Waffengesetz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Vincent Trautmann
aus 5 Bewertungen Ich habe mich sicher geühlt im gesamten Prozess und das bedanke ich der organisierten und professionellen Arbeit von … (20.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marius Eichfelder
sehr gut
Rechtsanwalt Marius Eichfelder
Rechtsanwälte Kupka & Stillfried PartG mbB, Boschetsrieder Str. 67, 81379 München 7118.622039543 km
Arbeitsrecht • Datenschutzrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Marius Eichfelder ist Ihr Ansprechpartner für Waffengesetz
aus 40 Bewertungen Herr Eichfelder hat mich in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit vertreten. Er hat die Sachlage rasch analysiert, … (04.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kristian Kreuter
sehr gut
Rechtsanwalt Kristian Kreuter
Kanzlei Kreuter, Zuckerbergstraße 25, 54290 Trier 6716.9271492542 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • IT-Recht • Markenrecht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Rechtsfragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Herr Rechtsanwalt Kristian Kreuter
aus 249 Bewertungen Ich hatte das Glück, einen Anwalt wie Herr Kreuter zu finden, der mir sehr geholfen hat, ein Problem mit einem Mieter … (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Carsten Marx
sehr gut
Rechtsanwalt Carsten Marx
Kanzlei Carsten Marx, Birlenbacherstr. 15e, 57078 Siegen 6741.5019416298 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Carsten Marx hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Waffengesetz
aus 26 Bewertungen Sehr Nett,hilfsbereit,einfach Top💪 (31.08.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Timo Fuchs
sehr gut
Rechtsanwalt Timo Fuchs
Fachanwaltskanzlei am Fuchseck - Fachanwalt für Strafrecht - Fachanwalt für Verkehrsrecht, Marienstraße 2, 73479 Ellwangen (Jagst) 6980.7094362561 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Waffengesetz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Timo Fuchs gerne zur Verfügung
aus 125 Bewertungen Herr Fuchs hat meine Ansprüche gegenüber einer uneinsichtigen Dame, die meinem Auto einen Parkrempler versetzt hat, zu … (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Bianka Teuber
sehr gut
Kanzlei Bianka Teuber, Bäckerstr. 3, 44532 Lünen 6674.6778073559 km
Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Rechtsfragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Frau Rechtsanwältin Bianka Teuber
aus 32 Bewertungen Sehr kompetent und zuverlässig (11.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Hekler
Rechtsanwalt Ulrich Hekler
Kanzlei Hekler & Ongert, Rosengasse 6, 74072 Heilbronn 6913.1153863524 km
Kämpfen bis zur letzten Sekunde
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Fachanwalt Migrationsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Beamtenrecht
Herr Rechtsanwalt Ulrich Hekler vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Finger
sehr gut
Rechtsanwalt Markus Finger
Schröder & Finger Rechtsanwälte, Werth 103, 42275 Wuppertal 6672.9867210937 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Markus Finger vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Waffengesetz
aus 14 Bewertungen Gute Arbeit, habe mich aufgehoben gefühlt. Gerne wieder! (01.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Adam Dampc
Rechtsanwalt Dr. Adam Dampc
Philipp Rechtsanwälte & Fachanwälte, Kolpingstr. 18, 68165 Mannheim 6848.1398001863 km
Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Datenschutzrecht • Internationales Wirtschaftsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Adam Dampc
aus 6 Bewertungen Glad to meet with him and hope to have a good cooperation. (04.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sarah Häusling
Rechtsanwältin Sarah Häusling
Kanzlei Gudrun Meyer | Rechtsanwältin Fachanwältin, Königstor 23, 34117 Kassel 6810.0181193852 km
Familienrecht • Strafrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Waffengesetz bietet Frau Rechtsanwältin Sarah Häusling
Profil-Bild Rechtsanwalt Pieter Bickenbach
Rechtsanwalt Pieter Bickenbach
BICKENBACH - Rechtsanwaltskanzlei, Logenstr. 8, 15230 Frankfurt (Oder) 7051.6439379164 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Baurecht & Architektenrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Pieter Bickenbach für Rechtsfragen rund um den Bereich Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwältin Ursula Gudernatsch
Rechtsanwältin Ursula Gudernatsch
Rechtsanwältin Ursula Gudernatsch, An der Flora 25, 50735 Köln 6674.8155182943 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Ursula Gudernatsch ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Berndtsen
Rechtsanwalt Philipp Berndtsen
BE-Strafrecht, Düsseldorfer Str. 2, 47051 Duisburg 6637.6084099289 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Philipp Berndtsen im Bereich Waffengesetz bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Klose
Rechtsanwalt Andreas Klose
CHK Clever, Hoffmann & Klose GbR, Freiheitstr. 27, 58791 Werdohl 6708.084494512 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Herr Rechtsanwalt Andreas Klose
(16.05.2023) Herr RA Klose sehr freundlich und kompetent! Ging präzise meiner Frage nach und beantwortete alle meine Fragen zu …
Profil-Bild Rechtsanwalt Johann Karl Gerhard Mies
Rechtsanwalt Johann Karl Gerhard Mies
Seidel & Partner Rechtsanwälte mbB, Koblenzer Str. 10-12, 57627 Hachenburg 6742.8074002374 km
Ihr Strafverteidiger und Scheidungsanwalt im Westerwald!
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Johann Karl Gerhard Mies
aus 5 Bewertungen Von Beginn an fühlte ich mich durch seine kompetente und einfühlsame Art gut aufgehoben. Herr Mies zeigte großes … (20.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Cathleen Voigt-John
Rechtsanwältin Cathleen Voigt-John, Straße des 17. Juni 5, 04425 Taucha 6986.2956435238 km
Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Cathleen Voigt-John ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffengesetz
(05.05.2022) Gute und schnelle Reaktion
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Hunger
Hunger Rechtsanwälte und Notarin, Königstraße 31, 30161 Hannover 6768.5398440004 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Hunger hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Waffengesetz
aus 7 Bewertungen Peter Hunger hat kompetent, entschlossen, unkompliziert und erfolgreich, meine Schadensersatzforderung an eine … (14.03.2020)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffengesetz

Fragen und Antworten

  • Waffengesetz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffengesetz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffengesetz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Waffengesetz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffengesetz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Das Waffengesetz (WaffG) regelt den Umgang mit Waffen und Munition. Dabei differenziert das Gesetz zwischen den Waffen- und Umgangsarten und stellt Regelungen hierzu auf, deren Verletzung zum Teil als Straftat mit empfindlichen Freiheitsstrafen sanktioniert ist. Das WaffG zählt auch unter Juristen zu den unübersichtlichsten und unverständlichsten Gesetzen.

Verbotene Waffen

Das Gesetz definiert in Anlage 2 WaffG eine Liste mit verbotenen Waffen, bei denen jeglicher Umgang vollständig unter Strafe gestellt ist. Die Liste der verbotenen Waffen ist bunt und lang: So fallen sämtliche Kriegswaffen, wie beispielsweise Maschinengewehre, Flammenwerfer, Minen, Handgranaten, Mörser, Torpedos, Panzer, Haubitzen usw., darunter. Allerdings sind auch bestimmte Gestaltungen verboten, wie Vorderschaftrepetierflinten mit verkürztem Griff, auch als Pumpgun bekannt.

Verboten sind auch getarnte Waffen. Das Gesetz nennt namentlich Koppelschlosspistolen, Schießkugelschreiber, Stockgewehre oder Taschenlampenpistolen. Allerdings fallen auch getarnte Stoß- und Hiebwaffen darunter, wie zum Beispiel im Spazierstock oder Regenschirm verborgene Stichwaffen. Verboten sind ebenso Elektroimpulsgeräte, wie der Elektroschocker, oder Reizgassprays, es sei denn, diese sind amtlich in Deutschland zugelassen.

Unter das Verbot fallen zudem „Klassiker“ wie Stahlruten, Totschläger, Schlagringe, Wurfsterne, Faustmesser, Nunchakus und andere Würgehölzer. Auch der Molotowcocktail sowie Spring- und Fallmesser sind verboten. Bei den Springmessern gilt eine Ausnahme für Messer, deren Klinge seitlich herausspringt und bei denen die aus dem Griff herausragende Klinge nicht länger als 8,5 cm ist.

Fällt eine Waffe unter das Verbot nach dem Waffengesetz, dann ist nicht nur der Erwerb oder Verkauf verboten, sondern schon der bloße Besitz. Wer also bei sich zu Hause einen verbotenen Gegenstand liegen hat, also zum Beispiel einen Schlagring, und sei es auch in einem Tresor, macht sich bereits wegen Besitzes einer verbotenen Waffe strafbar. 

Der Erwerb und Besitz von Waffen

Für den legalen Erwerb und Waffenbesitz, wie den Besitz von Schusswaffen, ist eine Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Diese muss der Antragsteller bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen und hat zur Voraussetzung, dass der Antragsteller waffenrechtliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweist. Vom Waffenbesitz ist die Befugnis, Waffen zu führen, zu unterscheiden.

Das Führen von Waffen

Wer erlaubt Waffen besitzt, ist jedoch nicht zugleich befugt, diese auf der Straße zu führen. Das Führen von Waffen regelt ebenfalls das WaffG. Das Waffengesetz definiert das Führen einer Waffe, wer also die tatsächliche Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte über eine Waffe ausübt. Kurz gesagt, eine Waffe führt, wer außerhalb der Wohnung, einem Haus oder des befriedeten Besitztums eine Waffe griffbereit trägt. Zum befriedeten Besitztum zählt zum Beispiel der umfriedete Garten oder Hof, wenn dieser von einem Zaun, einer Hecke oder Mauer umgeben ist, die ein Betreten ohne Erlaubnis verhindern. Ein einzelnes Loch im Zaun lässt die Eigenschaft als Umfriedung nicht entfallen. Eine kniehohe Buchsbaumhecke wiederum wehrt kein unbefugtes Betreten ab und befriedet einen Garten wohl eher nicht. 

Führen von Blankwaffen

Während der Besitz von vielen Blankwaffen, wie zum Beispiel Schwertern, Säbeln, Dolchen usw., erlaubt ist, gilt für das Führen von Waffen nach dem WaffG Folgendes: 

Das Gesetz erlaubt grundsätzlich das Führen von Blankwaffen, aber verbietet das Führen von sogenannten Hieb- und Stoßwaffen. Das sind Waffen, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf im Kampf genutzt werden. Dazu zählen also zum Beispiel Keule, Streitaxt, Schwert, Säbel, Stilett, Dolch, Speer, Lanze und Hellebarde. Das Führen von Messern ist erlaubt, solange es sich nicht um ein Messer mit einhändig feststellbarer Klinge handelt, auch Einhandmesser genannt, oder um ein feststehendes Messer mit einer längeren Klinge von 12 cm. Solche Einhandmesser sind zum Beispiel Springmesser. 

Allerdings gibt es auch Ausnahmen von diesem Verbot: So ist das Führen erlaubt für Theateraufführungen oder wenn diese Waffen bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen verwendet werden sollen. Eine weitere Ausnahme ist gegeben, wenn die Waffen zur Berufsausübung, Brauchtumspflege, zum Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck verwendet werden. Zu einem allgemein anerkannten Zweck zählen Picknick, Bergsteigen, Gartenpflege, Rettungswesen, Fischerei und Jagd. So darf für ein Picknick im Park ein Einhandmesser benutzt werden. Gerichte haben entschieden, dass ein Springmesser im Auto als rettender Gurtschneider oder zum Zwecke der Selbstverteidigung keinen allgemein anerkannten Zweck darstellt.

Das Führen von Schusswaffen

Für das Führen der meisten Schusswaffen ist ein Waffenschein erforderlich. Ausgenommen von diesem Erfordernis ist zum Beispiel die Armbrust. Diese darf auch ohne Waffenschein geführt werden. Privatpersonen erhalten nur sehr selten einen Waffenschein. Hierzu muss ein besonderes Bedürfnis vorliegen, zum Beispiel, wenn man eine besonders gefährdete Person ist. Am häufigsten bekommen Werttransportunternehmer und Bewachungsunternehmer die Erlaubnis zum Führen einer Waffe.

Kleiner Waffenschein

Für das Führen der sogenannten SRS-Waffen ist ein kleiner Waffenschein erforderlich. SRS-Waffen sind Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Also zum Beispiel die Schreckschusspistole, das Pfefferspray gegen Menschen oder die Signalpistole, die Leuchtkugeln verschießt. Für das Führen eines Pfeffersprays gegen Hunde und eines Elektroschockers ist kein kleiner Waffenschein erforderlich. Diese dürfen ohne besondere Erlaubnis erworben und geführt werden, soweit sie in Deutschland amtlich zugelassen sind. 

Je nach Bundesland kann für die Erteilung eines Waffenscheins die Gemeinde, das Ordnungsamt, das Landratsamt, das Kreisverwaltungsreferat oder die Polizei zuständig sein. Die zuständige Behörde erteilt den kleinen Waffenschein, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Der Antragsteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Er muss die persönliche Eignung und die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. So darf der Antragsteller keine Vorstrafe wegen einer vorsätzlichen Straftat von mindestens 60 Tagessätzen haben oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe verurteilt worden sein.
  • Er muss die Waffe fachgerecht lagern können.
  • Außerdem muss er für deren Handhabung körperlich und geistig geeignet sein. Das ist zum Beispiel nicht bei einer Drogen- oder Alkoholabhängigkeit gegeben.
Transport von Waffen

Wer eine Waffe zwar besitzen, aber nicht führen darf, kann diese trotzdem transportieren. Hierzu muss sich die Waffe für den Transport in einem verschlossenen Behältnis befinden. Als verschlossenes Behältnis zählt auch der Kofferraum, wenn dieser vom Fahrzeuginneren nicht durch Umlegen der Sitze geöffnet werden kann. Schusswaffen dürfen nicht zugriffsbereit und schussbereit sein: Das heißt, die verschlossene Waffe darf nicht geladen sein. Es dürfen sich also keine Patronen in der Trommel oder ein geladenes Magazin in der Waffe befinden. Die weitverbreitete Ansicht, dass Waffen und Munition voneinander getrennt in verschlossenen Behältnissen geführt werden müssen, ist ein Rechtsmythos.

Straf- und Bußgeldvorschriften

Das WaffG stellt Verstöße unter empfindliche Strafen. Der strafbare Umgang ist weit gefasst. Darunter fällt, wer eine Waffe besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt. Wer unerlaubt mit einer verbotenen vollautomatischen Schusswaffe oder einer verbotenen Vorderschaftrepetierflinte umgeht, kann mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft werden. Wer mit anderen verbotenen Schusswaffen Umgang hat, kann mit Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. Ansonsten kann Umgang mit anderen verbotenen Waffen mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Wer unerlaubt eine Schusswaffe erwirbt, besitzt, führt oder unerlaubt Munition erwirbt oder besitzt, kann auch mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Neben diesen Straftatbeständen gibt es noch einen umfangreichen Ordnungswidrigkeitenkatalog, der zahlreiche Pflichten des Waffenrechts bei Verstoß sanktioniert.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffengesetz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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