1.424 Anwälte für Werkvertrag | Seite 60

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Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Knisel
Rechtsanwalt Jürgen Knisel
Dr. Müller-Stirm & Kollegen, Bahnhofstr. 123, 70736 Fellbach 6934.7322616892 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Jürgen Knisel - Ihr juristischer Beistand im Bereich Werkvertrag
aus 8 Bewertungen Herr Jürgen Knisel Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht von der Kanzlei Dr. Müller - Stirm & Kollegen in der … (20.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gunther Freiherr von Mirbach
Rechtsanwalt Gunther Freiherr von Mirbach
Kanzlei Gunther Freiherr von Mirbach, Im Suren Winkel 54, 21365 Adendorf 6760.906560764 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Pferderecht
Herr Rechtsanwalt Gunther Freiherr von Mirbach ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Werkvertrag
(29.07.2022) Nette, kompetente und zielführende Beratung und Vertretung.
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Grohmann
sehr gut
Rechtsanwalt Johannes Grohmann
Rechtsanwaltskanzlei Grohmann, Amselstieg 30, 39171 Sülzetal 6897.5450543759 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & ArchitektenrechtWerkvertragsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Johannes Grohmann vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Werkvertrag
aus 44 Bewertungen Sehr geehrter Herr Grohmann, vielen Dank für die geleistete Arbeit von Ihnen und Ihrer Frau. Unser Auto … (04.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Merle
Rechtsanwälte Geiger & Merle, Konstanzer Str. 55, 78315 Radolfzell am Bodensee 6976.5007794442 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Kaufrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Werkvertrag bietet Herr Rechtsanwalt Oliver Merle
aus 7 Bewertungen Lieber Herr Merle, nochmals ganz lieben Dank für Ihre Verständnisvolle und äußerst Menschliche Kommunikation. Komme … (20.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katrin Locke
sehr gut
Rechtsanwältin Katrin Locke
Kanzlei Katrin Locke, Rähnitzgasse 23, 01097 Dresden 7079.6578466142 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Mediation • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Katrin Locke bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Werkvertrag
aus 140 Bewertungen RA Frau Locke hat uns freundlich, sachlich und kompetent beraten. Alles unkompliziert, fair und unbürokratisch. Wir … (12.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerrit Müller
sehr gut
Müller & Kollegen Rechtsanwälte, Wilhelmsstraße 27, 34117 Kassel 6810.5788854594 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Werkvertrag beantwortet Herr Rechtsanwalt Gerrit Müller
aus 27 Bewertungen Sehr kompetente und schnelle Beratung seitens Herr Müller. Vielen Dank (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Verena Marrero-Brenner
sehr gut
Rechtsanwältin Verena Marrero-Brenner
Kanzlei Marrero-Brenner, Schulstr. 93, 47199 Duisburg 6628.4481562602 km
Arbeitsrecht • IT-Recht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Werkvertrag hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Verena Marrero-Brenner
aus 55 Bewertungen Sehr kompetente Anwältin, gute Beratung dabei freundlich und sehr menschlich (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Lamers
Rechtsanwalt Stefan Lamers
Rechtsanwälte Garben, Schlüter, Schützler & Reiss, Hohenzollernring 103, 50672 Köln 6673.7479163601 km
Öffentliches Baurecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Öffentliches Recht • Verwaltungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Stefan Lamers bietet Rat und Unterstützung im Bereich Werkvertrag
(22.02.2024) Hat sich in einen komplexen Prozess sehr zügig und kompetent eingearbeitet, verständlich beraten und das für uns so …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Werkvertrag

Fragen und Antworten

  • Werkvertrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Werkvertrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Werkvertrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Werkvertrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Werkvertrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Der Werkvertrag ist ein gegenseitiger, entgeltlicher Vertrag, in dem sich der Unternehmer (Auftragnehmer) zur Herstellung eines „Werkes“ verpflichtet und als Gegenleistung vom Besteller (Auftraggeber) dafür eine Vergütung erhält. Für die rechtliche Qualifizierung als Werkvertrag kommt es nicht auf die von den Parteien gewählte Vertragsbezeichnung an, sondern es sind die tatsächlichen Verhältnisse der Vertragsabwicklung entscheidend. Der Werkvertrag wird in den §§ 631 ff. BGB geregelt und insbesondere im Baurecht und Architektenrecht durch besondere Vorschriften ergänzt.

In Abgrenzung zum Dienstvertrag schuldet der Unternehmer beim Werkvertrag nicht nur seine Tätigkeit als solches, sondern auch einen hiermit herbeizuführenden konkreten Erfolg. Für diesen Arbeitserfolg trägt der Auftragnehmer das Risiko. Die rechtliche Unterscheidung ist z.B. für die Beurteilung bedeutsam, ob eine selbständige Beschäftigung (Werkvertrag) oder ein Arbeitsverhältnis (Dienstvertrag) vorliegt. Der Kaufvertrag unterscheidet sich vom Werkvertrag dadurch, dass hier nicht die Herstellung, sondern die Verschaffung einer Sache Vertragsgegenstand ist. Die Unterscheidung von Kauf- und Werkvertrag ist in Hinblick auf die sich aus dem jeweiligen Vertragstyp ergebenden Ansprüchen aus Gewährleistung von Bedeutung.

Der Anwendungsbereich von Werkverträgen ist vielfältig. Handwerkerleistungen, z.B. Installation, Streichen oder Tapezieren, fallen ebenso unter das Werkvertragsrecht wie Reparaturarbeiten, Bauarbeiten und die Erstellung von Plänen oder Gutachten. Achtung, generell gilt: Die Herstellung beweglicher Sachen unterliegt dem Kaufrecht (früher: Werklieferungsvertrag). Das Werkvertragsrecht ist hingegen auf die Herstellung unbeweglicher Sachen, auf Reparaturverträge, Instandsetzungsverträge und die Herstellung nicht körperlicher Werte, wie z.B. Baupläne, Software oder Gutachten anwendbar.

Der Unternehmer ist zur Herstellung eines mangelfreien Werkes verpflichtet. Mangelfreiheit liegt vor, wenn der Unternehmer das Werk so hergestellt hat, wie es im Werkvertrag vereinbart ist. Liegt ein mangelfreies Werk vor, ist der Besteller zur sogenannten Abnahme verpflichtet. Mit der Abnahme erklärt der Besteller, dass das Werk den vertraglichen Anforderungen entspricht. Erst mit Erteilung der Abnahme wird die Vergütung des Unternehmers fällig, er tritt also mit seiner Arbeitsleistung immer in Vorleistung. Im Bau- und Architektenrecht können neben den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs - BGB - auch die Vorschriften der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - VOB - als Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB - Anwendung finden. Anderweitige Vereinbarungen sind im Rahmen der Vertragsautonomie möglich.

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