3.483 Anwälte für Wirtschaftsstrafrecht | Seite 146

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Profil-Bild Rechtsanwältin Anke Zimmermann
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Rechtsanwältin Anke Zimmermann
Kanzlei Anke Zimmermann, Moerser Str. 98, 47803 Krefeld 6630.2373033707 km
Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Im Bereich Wirtschaftsstrafrecht bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Anke Zimmermann
aus 127 Bewertungen Ein Wort: Mega - Frau Zimmermann hat mich in letzter Minute vor dem Gefängnis gerettet. (05.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Janina Ziemann
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Rechtsanwältin Janina Ziemann
Rechtsanwaltskanzlei Kunzendorff, Landwehrstraße 3a, 76829 Landau in der Pfalz 6840.9907354713 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Janina Ziemann – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Wirtschaftsstrafrecht
aus 38 Bewertungen Frau Ziemann hat mich super beraten, regelmäßige Update der Sachlage geschickt und letztlich den Fall zu meinen … (24.11.2023)
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Rechtsanwalt Michael R. Wich
Kanzlei Wich & Kollegen, Dr.-Külz-Str. 12, 14542 Werder (Havel) 6954.9707301254 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Wirtschaftsstrafrecht bietet Herr Rechtsanwalt Michael R. Wich
aus 161 Bewertungen Ich bin sehr zufrieden. Die Anwaltskanzlei hat sich um alles gekümmert und mich stets informiert. So konnte der Fall … (19.06.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Wirtschaftsstrafrecht

Fragen und Antworten

  • Wirtschaftsstrafrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Wirtschaftsstrafrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Wirtschaftsstrafrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wirtschaftsstrafrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Wirtschaftsstrafrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein Teilgebiet des Strafrechts, das Straftaten im Bereich der Wirtschaftskriminalität sanktioniert. Bei den Wirtschaftsstraftaten handelt es sich beispielsweise um Insolvenzdelikte, Korruptionsdelikte und Steuerstraftaten. Die Delikte finden sich in verschiedenen Gesetzen.

Im Strafgesetzbuch (StGB) wird der Betrug (§ 263 StGB) und auch spezielle Betrugsvarianten (Computerbetrug, Subventionsbetrug, Kapitalanlagebetrug, Versicherungsbetrug, Kreditbetrug, Erschleichen von Leistungen) unter Strafe gestellt. Außerdem ist im Bereich der Wirtschaftskriminalität die Untreue (§ 266 StGB) und als spezielle Form der Untreue die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB) oder Unterschlagung (§ 246 StGB) relevant. Spezielle Straftaten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Wirtschaftsrecht stehen, sind die Insolvenzstraftaten, also beispielsweise die Verletzung der Buchführungspflicht (§ 283b StGB), die Gläubigerbegünstigung (§ 283c Strafgesetzbuch), die Schuldnerbegünstigung (§283d StGB) und die Bankrottdelikte (§§ 283, 283a Strafgesetzbuch).

Weitere Wirtschaftsstraftaten finden sich im Steuerrecht zum Beispiel die Steuerhinterziehung (§ 370 Abgabenordnung, kurz: AO).

Im Gesellschaftsrecht sind ebenfalls Straftaten aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität normiert. Beispiele: Laut dem Handelsgesetzbuch (HGB) sind Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit (§§ 130a, 177a HGB), Verletzung der Geheimhaltungspflicht (§ 333 HGB) und unrichtige Darstellung (§ 331 Handelsgesetzbuch) strafbar. Das Aktiengesetz (AktG) stellt ebenfalls unrichtige Darstellung (§ 400 AktG), falsche Angaben (§ 399 Aktiengesetz), Pflichtverletzung bei Verlust (§ 401 AktG) und die Verletzung der Geheimhaltungspflicht (§ 404 Aktiengesetz) unter Strafe. Das Genossenschaftsgesetz (GenG) ordnet die Strafbarkeit von falschen Angaben (§ 147 GenG), Pflichtverletzung bei Verlust (§ 148 GenG) und die Verletzung der Geheimhaltungspflicht (§151 Genossenschaftsgesetz) an. Das GmbH-Gesetz (GmbHG) sanktioniert letztere ebenfalls (§ 85 GmbHG) sowie Pflichtverletzung bei Verlust (§ 84 GmbHG), falsche Angaben (§ 82 GmbH-Gesetz) u.a. 

Als strafrechtliche Sanktionen kommen Freiheitsstrafe und Geldstrafe in Betracht.

Weitere Folgen einer Wirtschaftsstraftat sind beispielsweise Führerscheinentzug, Berufsverbot oder Kündigung. Darüber hinaus können Wirtschaftsstraftaten zivilrechtliche Ansprüche aus dem Schadensersatzrecht nach sich ziehen.

Weil das Wirtschaftsstrafrecht spezielles Wissen erfordert, ist für einige Delinkte die Wirtschaftsstrafkammer (Landgericht) zuständig. 

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