Arbeitnehmer: Definition, Arten und Besonderheiten
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Wer ist Arbeitnehmer?
Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer von selbstständigen Personen abgegrenzt werden. Arbeitnehmer sind Personen, die durch einen Arbeitsvertrag und ihre Tätigkeit in die Arbeitsorganisation eines Betriebs eingegliedert sind und die Weisungen nach Inhalt, Ort und Zeit des Arbeitgebers befolgen müssen (§ 7 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) IV). Der Arbeitgeber weist dem Arbeitnehmer den Arbeitsort, den Arbeitsplatz und die Aufgaben zu.
Selbstständige sind dagegen frei darin zu entscheiden, was, wann, wo und zu welcher Zeit sie Aufträge annehmen, soweit sie nicht selbst auftragsbedingt an gewisse örtliche und zeitliche Rahmen vertraglich gebunden sind. Sie können Aufträge auch ablehnen und sind weder nach Inhalt, Ort und Zeit an Weisungen gebunden. Insofern tragen Selbstständige ihr eigenes unternehmerisches Risiko. Der Selbstständige erhält nur dann seine Vergütung, wenn er tatsächlich Aufträge erbringt und diese in Rechnung stellt.
Bei Arbeitnehmern dagegen trägt der Arbeitgeber das Betriebsrisiko und muss dem Arbeitnehmer in der Regel auch dann die vereinbarte Vergütung zahlen, wenn er dem Arbeitnehmer keine Beschäftigung zur Verfügung stellen kann. Der Selbstständige ist für mehrere Auftraggeber tätig und der Arbeitnehmer für hauptsächlich einen Arbeitgeber.
Der Arbeitnehmer im Angestelltenverhältnis
Ein Angestellter ist ein Arbeitnehmer, der überwiegend geistige, kaufmännische, leitende oder technische Tätigkeiten im Betrieb, Büro oder in der Verwaltung erbringt. Seit dem 01.04.2017 ist der Begriff des Arbeitnehmers in § 611a des Bürgerlichen Gesetzbuchs definiert. Danach ist ein Arbeitnehmer, wer durch einen Arbeitsvertrag im Dienste eines anderen (des Arbeitsgebers) zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist.
Maßgeblich ist also die Weisungsgebundenheit des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber, gegebenenfalls im Einzelnen konkretisiert durch einen Arbeitsvertrag, der Inhalt, Durchführung, Zeit und Ort der Tätigkeit gegenüber dem Arbeitnehmer regelt. Der Arbeitnehmer unterliegt somit einer persönlichen Abhängigkeit gegenüber dem Arbeitgeber. Eine persönliche Abhängigkeit liegt ferner vor, wenn der Arbeitnehmer in eigener Person Arbeiten zu erbringen hat und in die Organisation und den Betrieb des Arbeitgebers eingegliedert ist.
In welchen Berufen bezeichnet man Arbeitnehmer als Arbeiter?
Arbeiter sind ebenfalls Arbeitnehmer, da sie Weisungen des Arbeitgebers unterworfen sind. Arbeiter sind aber keine Angestellten. Vom Grundsatz her wird der Arbeiter vom Angestellten in der Form abgegrenzt, dass Arbeiter überwiegend körperlich-mechanische Arbeit leisten. Zu den üblichen Berufsgruppen des Arbeiters zählen v. a. Berufe im Baugewerbe, wie beispielsweise Asphaltierer, Bauarbeiter, Betonstahlbieger, Fertigteilbauer, Gleiswerker, Putzer, Rohrleger, Schalungsbauer, Schwarzdeckenbauer, Schweißer, Wasser- und Landschaftsbauer.
Ein Praktikant ist kein Arbeitnehmer
Der klassische Praktikant ist kein Arbeitnehmer, da er nicht zur Leistung von weisungsgebundenen, fremdbestimmten Tätigkeiten in persönlicher Abhängigkeit gegen Entgelt verpflichtet ist. Bei einem Praktikantenverhältnis steht ein Ausbildungszweck und eine Ausbildungsabsicht im Vordergrund. Der Praktikant ist in einem Betrieb praktisch tätig, um sich dort die zur Vorbereitung auf einen Beruf notwendigen praktischen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen anzueignen, wie beispielsweise bei Schülerpraktika oder Praktika während eines Studiums. Die Aneignung von Erfahrung und Wissen steht bei einem Praktikanten im Vordergrund. Die Vergütung wird als Aufwandsentschädigung oder Beihilfe zum Lebensunterhalt bezeichnet, die deshalb auch oft weit unter dem Mindestlohn liegt. Inwiefern ein Praktikant dennoch Anspruch auf den allgemeinen Mindestlohn hat, bestimmt § 22 Mindestlohngesetz. Beschäftigt ein Arbeitgeber einen Praktikanten dagegen tatsächlich wie einen Angestellten, indem der Arbeitgeber den Praktikanten nach Inhalt, Ort und Zeit Arbeiten zuweist und dieser in die Organisation im Betrieb eingegliedert ist, dann wird der Praktikant zum Arbeitnehmer, sodass auf jeden Fall eine Vergütung mindestens nach Mindestlohngrundsätzen zu zahlen ist.
Der Arbeitnehmer im Leiharbeiterverhältnis
Auch Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer. Im Unterscheid zu einem üblichen Arbeitsverhältnis zwischen zwei Parteien besteht bei einem Leiharbeiterverhältnis eine Dreieckskonstellation. Der Arbeitgeber wird als Verleiher, der Dritte als Entleiher und der überlassene Arbeitnehmer als Leiharbeitnehmer bezeichnet.
Das Arbeitsverhältnis/Leiharbeitsverhältnis wird zwischen dem Verleiher und dem Leiharbeitnehmer mit sämtlichen Rechten und Pflichten abgeschlossen. Hierbei handelt es sich um einen Arbeitsvertrag mit der Besonderheit, dass der Leiharbeitnehmer verpflichtet ist, seine Arbeitsleistung nicht (oder nicht nur) bei seinem Arbeitgeber im Betrieb, dem Verleiher, zu erbringen, sondern bei Dritten, den Entleihern, in deren Betrieb und deren Arbeitsorganisation. Der Leiharbeitnehmer wird somit von seinem Arbeitgeber bei anderen Unternehmen vorübergehend zur Erbringung seiner Arbeitsleistung eingesetzt. Beispielsweise werden am Flughafen in der Gepäckabfertigung und beim Bodenpersonal häufig keine eigenen Mitarbeiter beschäftigt, sondern Leiharbeitnehmer vorübergehend von einem Zeitarbeits-Leihunternehmen eingesetzt, eventuell um einen zeitlich begrenzten und höheren Personalbedarf auszugleichen.
Arbeitnehmer(schutz)rechte: ein kurzer Überblick
An die Arbeitnehmereigenschaft sind zahlreiche Arbeitnehmer(schutz)rechte und auch Pflichten gekoppelt. Der Arbeitnehmer hat eine Arbeitspflicht und unterliegt Verschwiegenheits- und Loyalitätspflichten gegenüber dem Arbeitgeber.
Ein Arbeitnehmer hat das Recht auf Vergütung und bei ihm findet das Mindestlohngesetz Anwendung. Ein Arbeitnehmer hat ein Recht auf Urlaub. Ein Arbeitsverhältnis mit Arbeitnehmern unterliegt Kündigungsfristen und es findet unter weiteren Voraussetzungen das Kündigungsschutzgesetz persönlich Anwendung. Das Arbeitszeitgesetz, die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und diverse andere gesetzliche Regelungen finden nur dann Anwendung, wenn die Arbeitnehmereigenschaft vorliegt. Auch Arbeitnehmererfindungen und Rechte hieraus bestehen nur dann, wenn der Erfinder ein Arbeitnehmer, Leiharbeitnehmer, Auszubildender oder leitender Angestellter ist.
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Rechtstipps zu "Arbeitnehmer" | Seite 454
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08.05.2013 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… ein Wörtchen mitzureden, so das Bundesarbeitsgericht (BAG, 08.08.1989, Az.: 1 ABR 65/88) . Noch eine schlechte Nachricht für strumpftragende Arbeitnehmer. Reinigungskosten für weiße Socken werden laut …“ Weiterlesen
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08.05.2013 Rechtsanwalt Mathias Wenzler„Während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ist es dem Arbeitnehmer - auch ohne entsprechende vertragliche Regelung - verboten, seinem Arbeitgeber Wettbewerb zu machen bzw. für einen Wettbewerber …“ Weiterlesen
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08.05.2013 Rechtsanwalt Markus Bialobrzeski„Eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit berechtigt zur außerordentlichen Kündigung. Krankgeschriebene Arbeitnehmer, die erklären, dass sie eine Schwarzarbeit übernehmen können, erschüttern …“ Weiterlesen
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08.05.2013 Rechtsanwalt Ralph Sauer„Wenn sich ein Arbeitnehmer, dem eine fehlerhafte Auskunft über den Stand der Betriebsrente erteilt worden ist, auch bei einer richtigen Auskunft für einen vorzeitigen Rentenbeginn entschieden hätte …“ Weiterlesen
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07.05.2013 GKS Rechtsanwälte„… können. Der staatliche Schutzgedanke vor Übereilung läuft jedoch leer, wenn der Arbeitnehmer auf seiner mündlichen Kündigung wiederholt beharrt. Das LAG wies die Klage der Angestellten …“ Weiterlesen
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07.05.2013 Rechtsanwalt Mathias Wenzler„… würde, nicht vorliegt." Im konkreten Fall hat sich der ausgeschiedene Arbeitnehmer nicht selbstständig gemacht, sondern war bei einem neuen Arbeitgeber wieder als Arbeitnehmer tätig. Die Honorare …“ Weiterlesen
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07.05.2013 Rechtsanwalt Ralph Sauer„Die „umfassende Erledigungsklausel" in einem Prozessvergleich umfasst regelmäßig auch den Anspruch des Arbeitnehmers auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses, meint das Landesarbeitsgericht …“ Weiterlesen
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06.05.2013 anwalt.de-Redaktion„… die Anhörung formal zurück. Wenige Tage später schickte der Anwalt die Kündigungen an die betroffenen Arbeitnehmer. Die dagegen erhobene Kündigungsschutzklage hatte keinen Erfolg. Betriebsrat hätte …“ Weiterlesen
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06.05.2013 Rechtsanwalt Torsten Klose„… unwirksam - eine genaue Prüfung ist erforderlich. Vertragsstrafenklausel benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen und ist deshalb unwirksam, wenn sie bei einem, mit zweiwöchiger Kündigungsfrist …“ Weiterlesen
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06.05.2013 Rechtsanwalt Ralph Sauer„… Informationen? Kommen Sie auf uns zu. Wir beraten Sie gerne. Bei allen Fragen im Arbeitsrecht berät und vertritt die Himmelsbach & Sauer GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft in Lahr Arbeitgeber und Arbeitnehmer …“ Weiterlesen
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06.05.2013 Rechtsanwalt Mathias Wenzler„… einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts zu gewähren." Was aber gilt, wenn der Entleiher jedenfalls im Aufgabenbereich …“ Weiterlesen
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03.05.2013 Rechtsanwalt Markus Bialobrzeski„… . Diese Ungleichbehandlung sei jedoch gerechtfertigt, da sie den Arbeitnehmern eine Stabilität der Beschäftigung mit langfristig vorhersehbarem Eintritt in den Ruhestand, dem Arbeitgeber eine Flexibilität …“ Weiterlesen
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03.05.2013 Rechtsanwalt Ralph Sauer„Der Anspruch auf Abgeltung des nicht genommen Urlaubs besteht auch dann, wenn der Arbeitnehmer wegen jahrelangem Bezug einer Erwerbsunfähigkeitsrente bei lediglich suspendiertem Arbeitsverhältnis …“ Weiterlesen
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02.05.2013 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de„… , weil mit zunehmendem Zeitablauf das menschliche Erinnerungsvermögen abnehme. Fazit: Die Praxis zeigt, dass Arbeitnehmer bei der Arbeitszeiterfassung bisweilen „großzügig" vorgehen. Davor kann nur …“ Weiterlesen
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02.05.2013 Rechtsanwalt Markus Bialobrzeski„Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hatte sich mit einem Fall zu befassen, der sicherlich nicht alltäglich ist: Ein Arbeitnehmer arbeitete im gleichen Betrieb wie seine Ex-Ehefrau. Er hatte …“ Weiterlesen
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02.05.2013 Rechtsanwalt Ralph Sauer„… . Bei allen Fragen im Arbeitsrecht berät und vertritt die Himmelsbach & Sauer GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft in Lahr Arbeitgeber und Arbeitnehmer umfassend und kompetent. Unsere Kontaktdaten …“ Weiterlesen
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30.04.2013 KBM Legal Bauer Sommer Partnerschaftsgesellschaft mbB Rechtsanwälte„… ein Unternehmen für Abflussrohrsanierungen und beschäftigte den Arbeitnehmer seit August 2000 als Rohrleitungsmonteur. Im Jahre 2007 erhielt der Arbeitgeber bei einer Kundin einen Auftrag wegen …“ Weiterlesen
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30.04.2013 Rechtsanwalt Markus Bialobrzeski„Im Arbeitsleben werden häufig Aufhebungsverträge zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern geschlossen. Zumeist ist in solchen Aufhebungsverträgen eine sog. Abgeltungsklausel beinhaltet, welche …“ Weiterlesen
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30.04.2013 Rechtsanwalt Ralph Sauer„Kann nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses Erholungsurlaub nicht mehr gewährt werden, so ist er selbst dann in Geld abzugelten, wenn der Arbeitnehmer wegen ganzjähriger Krankheit nicht in der Lage …“ Weiterlesen
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30.04.2013 Rechtsanwalt Mathias Wenzler„… Loyalitätsverstoß, der eine Weiterbeschäftigung des Mitarbeiters nicht zulässt. Im Kündigungsschutzprozess haben die Arbeitsgerichte zwischen den Grundrechten der Arbeitnehmer - etwa auf Glaubens …“ Weiterlesen
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29.04.2013 Rechtsanwalt Markus Bialobrzeski„Meldet sich ein Arbeitnehmer krank und geht in dieser Zeit einer Schwarzarbeit nach, so kann er fristlos gekündigt werden. Das entschied das Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main. Ein Schweißer …“ Weiterlesen
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29.04.2013 Rechtsanwalt Dipl. Verwaltungswirt (FH), Janus Galka LL.M. Eur.„Arbeitnehmer riskieren die fristlose Kündigung, wenn sie ihrem Arbeitgeber unerlaubte Konkurrenz machen. Das geht aus einem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28. Januar 2013 (Az. 16 Sa …“ Weiterlesen
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29.04.2013 Rechtsanwalt Mathias Wenzler„… zu berücksichtigen. Hieraus ergibt sich: Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Firmenwagen, der auch privat genutzt werden darf, so muss diese Privatnutzung (als Bestandteil es Gehaltes) versteuert …“ Weiterlesen