Bürgschaft - was Sie wissen und beachten müssen!
- 7 Minuten Lesezeit
Inhaltsverzeichnis
- Die wichtigsten Fakten:
- Was ist eine Bürgschaft?
- Wer darf gesetzlich Bürge sein?
- Welche verschiedenen Bürgschaften gibt es?
- Wie kommt man aus dem Bürgschaftsvertrag raus?
- Wann und wo werden Bürgschaften eingesetzt?
- Welche Formalitäten und Unterlagen sind bei einer Bürgschaft wichtig?
- Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft
- Risiko bei der Bürgschaft
Sowohl im Geschäftsleben als auch im privaten Bereich lässt die Zahlungsmoral der Schuldner oft zu wünschen übrig. Um sich und ihre Forderung abzusichern, werden deshalb vor allem im Kreditgeschäft verschiedene Sicherheiten vereinbart. Diese Sicherheiten knüpfen entweder als sog. Realsicherheiten an bestimmte Vermögenswerte wie z. B. Immobilien oder Autos an, die zur Sicherung übereignet werden, oder begründen als sog. Personalsicherheiten die Einstandspflicht einer weiteren Person.
Die Bürgschaft ist eine der bekanntesten Personalsicherheiten, die vielfach zu leichtfertig unterzeichnet wird. Das liegt daran, dass Bürgen häufig den Beteuerungen von Ehegatten, Kindern, Geschwistern, Eltern oder Freunden glauben und das mit der Bürgschaft verbundene wirtschaftliche Risiko unterschätzen. Es ist daher dringend zu raten, sich vor Unterschrift irgendeiner Bürgschaft unbedingt mit dem Institut der Bürgschaft, ihrem Regelungsgehalt und vor allem den mit der Bürgschaft verbunden Risiken auseinanderzusetzen.
Die wichtigsten Fakten:
Mit einer Bürgschaft haftet der Bürge für den Fall, dass der Hauptschuldner des Vertrags nicht mehr zahlungsfähig ist.
Es wird zwischen der Ausfallbürgschaft und der selbstschuldnerischen Bürgschaft unterschieden.
Eine Bürgschaft erlischt grundsätzlich erst mit vollständiger Begleichung der Schuld.
Bürgschaften werden vererbt und können nicht gekündigt werden.
Bürgschaften unter Privatpersonen müssen schriftlich abgeschlossen werden.
Was ist eine Bürgschaft?
Die Bürgschaft verfolgt als klassisches Instrument der Personalsicherheiten das Ziel den Gläubiger eines Zahlungsanspruchs (z. B. Darlehensraten, Zinsansprüche, Kaufpreis, Werklohn) dadurch abzusichern, dass er im Notfall eine weitere Person in Anspruch nehmen kann. Bei einer Bürgschaft gibt es drei Beteiligte: den Hauptschuldner, den Bürgen und den Gläubiger. Während Ersterer die Verbindlichkeiten des Gläubigers (z. B. einer Bank) trägt, erklärt sich der Bürge als rechtlich Dritter dazu bereit, für sie zu haften. Das bedeutet, dass der Bürge für die Schulden des Hauptschuldners aufkommen muss, wenn dieser zahlungsunfähig ist – bei unlimitierten Bürgschaften sogar mit seinem gesamten Vermögen. Bürgschaften dienen also dazu, Vertragsgeschäfte abzusichern. Insbesondere bei Kreditgeschäften kommt diese Sicherheit zum Einsatz.
Schuldverhältnisse
Das Schuldverhältnis zwischen Gläubiger und Bürge ist von dem Schuldverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner (Werkvertrag, Mietvertrag etc.) zu unterscheiden, womit die Hauptverbindlichkeit (z.B. Darlehen) begründet wird. Zwischen dem Schuldner und dem Bürgen besteht ein weiteres Schuldverhältnis, das sog. Avalverhältnis. Dies wird regelmäßig in Form eines Auftrags oder eine Geschäftsbesorgungsvertrags begründet. Der Schuldner ist der Hauptschuldner, der Bürge Nebenschuldner. Erfüllt der Bürge für den Schuldner die Hauptverbindlichkeit, geht die Forderung des Gläubigers kraft Gesetzes nach § 774 BGB auf ihn über. Hierauf kann er schließlich seine Ausgleichsforderungen gegen den Schuldner stützen.
Konzeption der Bürgschaft
Gesetzlich verankert ist die Bürgschaft in § 765 BGB, wonach sie ein einseitig verpflichtender Vertrag ist. Das bedeutet, dass sich für die Wirksamkeit des Vertrags lediglich eine Partei, in diesem Fall der Bürge, damit einverstanden erklären muss, die Verpflichtungen des Hauptschuldners gegenüber dem im Vertrag genannten Gläubiger zu übernehmen. Gesonderte Einwilligungen von Hauptschuldner oder Gläubiger sind nicht erforderlich.
Der Bürgschaftsvertrag wird nicht zwischen dem Hauptschuldner und dem Bürgen geschlossen, sondern zwischen dem Gläubiger und dem Bürgen. Dabei steht der Bürge gegenüber dem Gläubiger persönlich mit seinem gesamten Privatvermögen für die Schuld des Hautschuldners ein. Konkret bedeutet das, dass der Gläubiger beispielsweise ausstehende Kreditraten direkt vom Bürgen einfordern kann, wenn der Hauptschuldner den Kredit nicht bedienen kann. Im schlimmsten Fall muss der Bürge dann den gesamten Kredit inklusive der Zinsen zurückzahlen.
Wer darf gesetzlich Bürge sein?
Grundsätzlich kann jede geschäftsfähige, volljährige Person bürgen. Selbstverständlich sollte man als Bürge auch eine gewisse wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aufweisen, um im Schadensfall in der Lage zu sein, finanziell einzuspringen. Eine Bürgschaft zu übernehmen stellt ein großes Risiko dar, weshalb sich der potenzielle Bürge gut überlegen sollte, ob er sie annimmt oder nicht. Wenn die Entscheidung letztendlich auf das Abschließen einer Bürgschaft gefallen ist, kommt es auch darauf an, die – je nach Konstellation – richtige Art der Bürgschaft auszuwählen. Bei Zweifeln sollte immer ein Anwalt hinzugezogen werden.
Welche verschiedenen Bürgschaften gibt es?
Je nachdem für welche Konstellation Sicherheiten gefordert werden, muss eine entsprechende Bürgschaft abgeschlossen werden. Grundsätzlich lassen sich zwei Arten von Bürgschaften unterscheiden: die Ausfallbürgschaft und die selbstschuldnerische Bürgschaft.
Ausfallbürgschaft
Diese Bürgschaft regelt, dass der Bürge erst dann zahlungspflichtig wird, wenn der Schuldner gerichtlich für zahlungsunfähig erklärt wird. Sie wird auch „gewöhnliche Bürgschaft“ genannt. Die Ausfallbürgschaft ist für den Bürgen die sicherste Variante. Allerdings ist sie mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden und daher für Banken uninteressant.
Selbstschuldnerische Bürgschaft
Bei dieser Bürgschaft haftet der Bürge genauso wie der Hauptschuldner. Das heißt, der Gläubiger kann sich direkt an den Bürgen wenden und muss sich zuvor nicht darum bemühen, das Geld vom Schuldner einzutreiben. Während die selbstschuldnerische Bürgschaft aus diesem Grund von Banken eingesetzt wird, ist sie sehr risikoreich für den Bürgen und sollte eher nicht gewählt werden.
Anmerkung: Kaufleute bürgen in der Regel selbstschuldnerisch, so § 349 Handelsgesetzbuch (HGB). Soll also die Handelsbürgschaft entgegen dieser gesetzlichen Vermutung jedoch als Ausfallbürgschaft übernommen werden, muss dies konkret vereinbart werden. Dabei ist die Handelsbürgschaft gemäß § 350 HGB sogar formfrei möglich.
Wie kommt man aus dem Bürgschaftsvertrag raus?
Eine Kündigung der Bürgschaft ist nur dann möglich, wenn im Bürgschaftsvertrag ausdrücklich ein Kündigungsrecht vereinbart wurde. Andernfalls gilt eine Bürgschaft unbefristet, sofern keine Frist bestimmt ist. Sie erlischt also normalerweise erst dann, wenn die Schuld gegenüber dem Gläubiger vollständig beglichen ist. Die weitverbreitete Annahme, der Tod des Bürgen führe zum Erlöschen der Bürgschaft, ist falsch. Grundsätzlich werden Bürgschaften vererbt, was bedeutet, dass die Erben sowohl die Vermögenswerte als auch die vertraglich vereinbarte Art und den Inhalt der Bürgschaft übernehmen. Ausnahmen gelten aber beispielsweise in Fällen, in denen vertraglich festgehalten wurde, dass die Bürgschaft im Todesfall endet, oder dann, wenn sich die finanzielle Situation stark verschlechtert hat.
Wann und wo werden Bürgschaften eingesetzt?
Die Bürgschaft dient als zusätzliche Sicherheit für den Gläubiger, dass er ausstehende Zahlungen seitens des Schuldners auch tatsächlich erhalten wird. Deshalb ist ein Bürge für einen Gläubiger immer von Vorteil. Banken setzen Bürgschaften häufig ein, um einen Kredit ihrer Kunden abzusichern, wenn deren Bonität nicht ausreicht. Auch Vermieter verlangen Bürgschaften, wenn sie denken, dass die finanziellen Mittel der zukünftigen Mieter nicht ausreichen könnten, um die Miete zu begleichen.
Welche Formalitäten und Unterlagen sind bei einer Bürgschaft wichtig?
Gemäß § 766 BGB ist für die Bürgschaft zwingend die Schriftform vorgesehen. Denn der Bürge soll gewarnt sein, wenn er sich durch die Bürgschaft einseitig verpflichtet, für die Verbindlichkeiten des Schuldners einzustehen. Eine elektronische Erteilung ist gesetzlich ausdrücklich ausgeschlossen. Bestehende Formmängel werden nur geheilt, soweit der Bürge die Hauptverbindlichkeit erfüllt.
Folgende Angaben sind im Bürgschaftsvertrag zwingend zu machen:
Name des Gläubigers
Name des Hauptschuldners
Name des Bürgen
Benennung der Hauptschuld
Höhe der verbürgten Darlehensschuld
Diese Unterlagen des Bürgen werden in der Regel zum Abschluss des Bürgschaftsvertrags benötigt:
Ausgefüllte Selbstauskunft
Ausweiskopien
Schufa-Auskunft
drei aktuelle Verdienstnachweise
Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft
Gerade Eheleute oder nahe Angehörige erteilen oftmals eine Bürgschaft aufgrund des persönlichen Näheverhältnisses zum Schuldner und gehen dabei nicht selten eine finanzielle Verpflichtung ein, die sie völlig ausweglos überfordert. Häufiges Beispiel: Die Bürgschaft der Ehefrau für Bankkredite, die dem kriselnden Unternehmen des Ehemannes gewährt werden. Aus diesem Grund sieht § 138 BGB für solche Bürgschaftsverträge Sittenwidrigkeit vor, wenn der Partner oder Angehörige allein aufgrund der engen emotionalen Verbundenheit gebürgt hat, obwohl er keine realistische Chance zur Schuldtilgung hat und dies für den Gläubiger (z.B. die kreditgebende Bank) offensichtlich war.
Vorsicht: Wenn die Ehefrau jedoch gleichzeitig Gesellschafterin des Unternehmens ist und mit der Bürgschaft ein Firmenkredit gesichert wird, so greifen zu ihren Gunsten nur ausnahmsweise die Grundsätze zur sittenwidrigen Ehegattenbürgschaft, nämlich wenn sie als bürgender Ehegatte nur als Strohmann in das Unternehmen eingebunden ist. Der Bundesgerichtshof bejaht die Strohmann-Eigenschaft bis zu einer maximalen Beteiligung von 10 Prozent (Az.: XI ZR 183/00). Weitere Informationen finden Sie in unserem anwalt.de Rechtstipp "Fallstricke bei der Ehegatten- und Gesellschafterbürgschaft ".
Die Grundsätze zur Sittenwidrigkeit der Bürgschaft naher Angehöriger wendet die Rechtsprechung entsprechend ausnahmsweise auch auf ähnlich gelagerte Fälle an, zum Beispiel bei einer Arbeitnehmerbürgschaft: Hier bürgt der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber in der Hoffnung, seinen Arbeitsplatz zu behalten. Ist durch die Bürgschaft eine krasse finanzielle Überforderung des Arbeitnehmers zu bejahen und bürgt er allein für die Rettung seines Arbeitsplatzes, so ist der Bürgschaftsvertrag sittenwidrig. (BGH, Az.: XI ZR 121/02)
Risiko bei der Bürgschaft
Das wirtschaftliche Risiko besteht bei der Bürgschaft darin, im worst case tatsächlich für die gesamte Forderung des Gläubigers aufkommen zu müssen. Mit dem Bürgschaftsvertrag erhält der Gläubiger das Recht, den Bürgen bei Zahlungsausfall persönlich zur Zahlung der Geldforderung in Anspruch zu nehmen, weil dieser die vertragliche Verpflichtung eingegangen ist, die Schuld des Schuldners zu begleichen. Der Bürge haftet dabei mit seinem gesamten Vermögen bis hin zur Lohnpfändung. Ohne vertraglich festgehaltene Gründe kann man sich als Bürge auch nicht wieder von der Bürgschaft lösen. Selbst bei einer Scheidung bleibt die Bürgschaft grundsätzlich bestehen und geht im Todesfall sogar auf die Erben über.
Fazit: Bei der Bürgschaft handelt es sich also um einen rechtlich bindenden Vertrag mit einer einseitigen Verpflichtung. Daher ist die Bürgschaft kein unbedeutender Vertrag, sondern birgt enorme wirtschaftliche Risiken. Angehörige oder Freunde sollten den Bürgschaftsvertrag deshalb bei aller emotionalen Verbundenheit reiflich überlegen und gut prüfen oder prüfen lassen.
Artikel teilen:
Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Bürgschaft?
Rechtstipps zu "Bürgschaft" | Seite 9
-
11.05.2020 Rechtsanwalt Bastian Wigger„… . Ebenso sind etwaige Bürgschaften umgehend nach Tilgung der Schuld in den Datenbeständen zu löschen. Bei einer Bestellung des Verbrauchers auf Rechnung bleibt eine entsprechende Eintragung …“ Weiterlesen
-
23.10.2019 Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann„… die Gewährung von Darlehen und Bürgschaften an oder für Gesellschafter, Organmitglieder oder Dritte Das Versäumnisurteil ist vorläufig und ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar. Es ist noch …“ Weiterlesen
-
27.08.2019 Rechtsanwältin Nicole Mutschke„… Bürgschaften von Gesellschaftern und auch Geschäftsführern verlangt. Man sollte daher genau wissen, was man da eigentlich unterschreibt und was man schon vor der Unterschrift beachten sollte. 1. Bürgschaft …“ Weiterlesen
-
14.08.2019 Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann„Anfang Juni 2019 wandte sich ein Mann aus dem Großraum Koblenz an die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte. Die Volksbank Koblenz Mittelrhein eG nahm den Betroffenen aus einer Bürgschaft in Anspruch …“ Weiterlesen
-
20.07.2019 Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann LL.M.„… . Es kommt auf den Einzelfall an, konkret: Die Bürgschaft eines Arbeitnehmers für Verbindlichkeiten des Arbeitgebers ist zwar nicht schon deshalb sittenwidrig, weil sie vom Arbeitnehmer ohne …“ Weiterlesen
-
06.06.2019 Rechtsanwältin Dr.- Ing. Sabine Haselbauer„… (Praxis) sollte im Verhältnis zum Käufer eine Absicherung der Kaufpreiszahlung vereinbart/abgesprochen werden. Das kann eine Vorlage einer Finanzierungsbestätigung einer anderen Bank oder ein sonstiges Sicherungsmittel (Bürgschaft) sein.“ Weiterlesen
-
21.05.2019 Rechtsanwältin Nicole Mutschke„… sein. Unser Rechtstipp: Fordern dann etwa Banken vom Gründer zusätzliche Sicherheiten wie Bürgschaften, ist der Gründer am Ende doch wieder in der persönlichen Haftung, die er eigentlich vermeiden wollte …“ Weiterlesen
-
09.04.2019 Rechtsanwältin & Notarin Esther Czasch„… eine Vertragserfüllungssicherheit (Einbehalt, Garantie, Bürgschaft etc.) in Höhe von 5 Prozent der Bruttoauftragssumme zu stellen. 5. Herausgabepflicht von Unterlagen Schließlich ist nun der Unternehmer …“ Weiterlesen
-
25.03.2019 Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann LL.M.„Die Bürgschaft eines Arbeitnehmers für Verbindlichkeiten des Arbeitgebers kann sittenwidrig sein, wenn sie den Arbeitnehmer finanziell krass überfordert (BGH, BGHZ 156, 302, 307 ff.). Eine Bürgschaft …“ Weiterlesen
-
05.03.2019 Rechtsanwalt Heyo Meyer„In einem Urteil hat der BGH erneut zur Sittenwidrigkeit der Bürgschaft eines Arbeitnehmers entschieden. Der Leitsatz heißt wie folgt: „Die Bürgschaft eines Arbeitnehmers für Verbindlichkeiten …“ Weiterlesen
-
19.02.2019 Rechtsanwalt Mathias Wenzler„… aus der Bürgschaft verlangen. Ist privates Vermögen vorhanden, können sich Gesellschafter der Bürgschaft nicht entziehen und müssen zahlen. Die Zahlung an die Bank ist dann steuerlich nicht abzugsfähig …“ Weiterlesen
-
Sittenwidrigkeit der Arbeitnehmerbürgschaft? Der BGH hat entschieden: Es kommt auf den Einzelfall an10.02.2019 Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann LL.M.„Die Bürgschaft eines Arbeitnehmers für Verbindlichkeiten des Arbeitsgebers ist nicht schon deswegen sittenwidrig, weil sie vom Arbeitnehmer ohne eine Gegenleistung des Arbeitgebers in dessen …“ Weiterlesen
-
06.02.2019 Rechtsanwalt Fabian Bagusche LL.M.„… Mietzahlungen überwiesen werden. 3. Darf der Vermieter eine zusätzliche Bürgschaft anfordern? Nein. Egal, ob sich der Vermieter für eine Barkaution, Bürgschaft oder verpfändetes Sparbuch entscheidet …“ Weiterlesen
-
06.02.2019 Rechtsanwalt Dr. iur. Martin Bugla„… die Gewährleistung. Ist eine andere Art der Sicherheitsleistung (z. B. Bürgschaft oder Hinterlegung von Geld) erbracht, gilt für die Rückgabe ebenfalls die Verjährungsfrist von 3 Jahren (§§ 195, 199 BGB) ab …“ Weiterlesen
-
06.02.2019 Rechtsanwalt Dr. Christoph Sieprath„Das Landgericht Aachen hat mit Urteil vom 13.09.2018, Az. 1 O 60/17 entschieden, dass eine Bürgschaft widerrufen werden kann, wenn dieser eine fehlerhafte Widerrufbelehrungen zugrunde liegt …“ Weiterlesen
-
21.12.2018 Rechtsanwalt Heyo Meyer„… wird der Wert einer persönlichen Bürgschaft nicht berücksichtigt. Der Bundesgerichtshof hat bereits in einer Entscheidung zum Az. XI ZR 255/94 (Rn. 22) festgehalten, dass für die Feststellung …“ Weiterlesen
-
12.12.2018 Rechtsanwalt Dirk Streifler„… und was nicht? Der Prokurist darf für den Geschäftsherrn unter anderem: Darlehen und Kredite aufnehmen oder gewähren Bürgschaften übernehmen Arbeitnehmer einstellen und entlassen anderen Arbeitnehmern Handlungsvollmachten …“ Weiterlesen
-
04.12.2018 Rechtsanwältin Corinna Ruppel LL.M.„… zu können. Hier tritt oft der Bürge auf. Immer wieder geben Personen eine Bürgschaft ab, um ihre Mitmenschen zu unterstützen. Kann der Hauptschuldner nicht zahlen, ziehen die Gläubiger die Bürgschaft …“ Weiterlesen
-
28.11.2018 Rechtsanwalt Jörg Streichert„… oder Höhe streitig sind. Die Sicherheitsleistung kann durch alle im Wirtschaftsleben gebräuchlichen Sicherheiten geleistet werden, insbesondere durch Bürgschaften eines deutschen oder europäischen …“ Weiterlesen
-
20.10.2018 Rechtsanwältin Corinna Ruppel LL.M.„Die sittenwidrige Bürgschaft: Ihr Ehepartner nahm einst ein Bankdarlehen in Anspruch und Sie unterstützten ihn: Sie unterzeichneten den Darlehensvertrag ebenfalls oder stellten die von der Bank …“ Weiterlesen
-
02.10.2018 Rechtsanwältin Katharina Modawell„… aus. Werden mehrere Arten von Sicherheitsleistungen nebeneinander erbracht, z. B. Barkaution und zusätzliche Bürgschaft, so darf auch in der Summe aller geleisteten Sicherheiten das Dreifache der monatlichen …“ Weiterlesen
-
05.08.2018 Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann LL.M.„Nicht selten verlangt der Gläubiger eine Sicherung in Form einer Bürgschaft. Häufig sogar durch den Ehegatten oder einen nahen Angehörigen, sodass eine Vermögensverschiebung zwischen den Eheleuten …“ Weiterlesen
-
20.06.2018 Rechtsanwältin Apollonia Stuhldreier„… durch Rückzahlung zu erfolgen. Bei einer Bürgschaft ist die Bürgschaftsurkunde an den Bürgen herauszugeben. Fand die Verpfändung eines Sparbuchs statt, muss dieses mit einer sog. Freigabeerklärung …“ Weiterlesen
-
04.06.2018 Rechtsanwältin Apollonia Stuhldreier„… kann die Kaution ebenso in Form einer abgegebenen Bürgschaft oder durch die Übergabe eines auf den Namen des Mieters lautenden Sparbuchs geleistet werden. Auch hierüber können die Parteien eine Vereinbarung …“ Weiterlesen