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Ghostwriting statt lästige Hausarbeit – diese Risiken sollten Sie kennen

  • 7 Minuten Lesezeit
anwalt.de-Redaktion

Hausarbeiten, Studienarbeiten, Projektarbeiten und Abschlussarbeiten gehören in fast allen Studiengängen wie Klausuren zum Studium dazu. Trotzdem ist die anstehende Hausarbeit für viele Studenten ein rotes Tuch: Die zündende Idee fehlt, die Literaturrecherche frisst unheimlich viel wertvolle Zeit und das Einhalten der wissenschaftlichen Anforderungen gilt sowieso als Hexenwerk. 

Gerade wenn das Semester dem Ende naht, der Studienordner mit Unterlagen aus Vorlesungen und Seminaren fast platzt, etliche Prüfungen anstehen und der Student alles hat außer Zeit, ist die Verlockung groß die lästige Hausarbeit von einem der vielen Ghostwriter schreiben zu lassen. Von Angeboten im Netz wimmelt es und viele Anbieter werben mit der Legalität ihrer Dienste. Aber ist das „Schreibenlassen“ wirklich legal oder gibt es nicht doch Risiken? Was sollten Studenten beachten, wenn sie die Arbeit von einem Ghostwriter nutzen wollen und welche Gefahren sollten sie auf jeden Fall kennen? 

Ghostwriting – eine heikle Angelegenheit

Mit der Vergabe der Hausarbeit an den Ghostwriter sinkt die psychische Belastung, Druck wird abgebaut und Kapazitäten werden fürs Lernen frei. Ein professioneller Ghostwriter hat nicht nur Erfahrung im Schreiben wissenschaftlicher Arbeiten, sondern kennt sich auch im jeweiligen Fachgebiet aus und garantiert damit quasi eine gute Note für die Hausarbeit. Aber auch wenn Ghostwriting auf den ersten Blick wie die perfekte Lösung aussieht, hat die Arbeit von einem Ghostwriter doch viele Nachteile. Angefangen vom schlechten Gewissen über die hohen Kosten, fehlende Sicherheit und den nur kurzfristigen Erfolg bis hin zu schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen für den Auftraggeber. 

Die Beauftragung eines Ghostwriters ist deshalb nicht so risikolos, wie die Werbeaussagen vermuten lassen. Auch wenn zahlreiche Ghostwriter behaupten, ihre Arbeit sei legal, lauern für den Auftraggeber Gefahren im Vertragsrecht, Hochschulrecht, Prüfungsrecht und sogar Strafrecht.

Vertragsrechtliche Risiken

Im Vertragsrecht sollte der Auftraggeber eines Ghostwriters vor allem zwei große Risiken kennen: Einerseits trägt er das Risiko einer schlechten Arbeit allein und andererseits lauern im Urheberecht weitere Stolpersteine.

Schlechter Ghostwriter als unkalkulierbares Risiko 

Ghostwriting ist zivilrechtlich eine ganz normale Dienstleistung wie etwa die Reparatur eines Autos, Führung eines Haushalts oder die Beratung eines Rechtsanwalts. Die Dienstleistung des Ghostwriters besteht darin, einen Text für seinen Auftraggeber zu erstellen. Der Ghostwriter liefert seinem Auftraggeber also im Regelfall eine fertige Hausarbeit, Studienarbeit oder Abschlussarbeit. Die Verantwortung, diese Arbeit des Ghostwriters als eigene auszugeben, liegt aber allein beim Auftraggeber selbst. Entspricht die Arbeit nicht den wissenschaftlichen Standards, verfehlt sie das Thema oder enthält sie Plagiate, treffen die Folgen den Studenten, der die Arbeit einreicht, und nicht den Ghostwriter. 

Wer also nur blind seinen Namen unter die Arbeit eines Ghostwriters setzt und diese als eigene Hausarbeit, Studienarbeit, Projektarbeit oder Abschlussarbeit einreicht, setzt sich einem unkalkulierbaren Risiko aus. Die Argumente, man könne nichts dafür oder habe ja selbst nicht plagiiert, sind wenig hilfreich, da man die Arbeit schließlich als seine eigene ausgegeben hat. Den Ghostwriter kann man wegen Schlechtleistung aus dem Vertrag aber auch nicht verklagen, weil man sonst selbst auffliegt. Praktisch trägt deshalb das Risiko einer schlechten Arbeit allein der Auftraggeber. Auf der sicheren Seite ist man dagegen, wenn man die Arbeit des Ghostwriters nicht als die eigene ausgibt, sondern lediglich als Inspirationsgrundlage für eine eigene Arbeit nutzt. 

Nutzungsrecht klar und eindeutig regeln

Unabhängig davon bergen auch die Nutzungsbedingungen für den Auftraggeber ein Risiko, denn sie müssen ihm das ausschließliche Recht zur Nutzung des geschriebenen Textes einräumen. Das Nutzungsrecht an einem Text hat nach dem Urheberrecht grundsätzlich der Urheber des Textes und damit der Ghostwriter. Das Urheberrecht ist im deutschen Recht an die Person des Urhebers gebunden und selbst nicht übertragbar. Der Ghostwriter bleibt deshalb als Urheber des Textes immer dessen geistiger Eigentümer. 

Es besteht aber die Möglichkeit, verschiedene Nutzungsrechte an dem Text zu übertragen. Nach dem deutschen Urheberrecht kann der Urheber selbst festlegen, ob und in welchem Umfang er anderen ein Nutzungsrecht an seinem Werk einräumt. Beim Vertrag mit dem Ghostwriter muss deshalb drauf geachtet werden, dass der Ghostwriter seinem Auftraggeber das ausschließliche Nutzungsrecht an der Hausarbeit, Projektarbeit, Studienarbeit oder Abschlussarbeit einräumt. Unter einem ausschließlichen Nutzungsrecht versteht man das Recht ein urheberrechtlich geschütztes Werk allein nutzen zu dürfen. Das Gegenstück zum ausschließlichen Nutzungsrecht ist das einfache Nutzungsrecht, bei dem der Urheber selbst oder andere Personen ebenfalls berechtigt sind das Werk zu nutzen. Erhält der Auftraggeber beim Ghostwriting nur ein einfaches Nutzungsrecht an der Hausarbeit, kann der Ghostwriter die Arbeit weiterhin nutzen mit der Gefahr, dass der ganze Schwindel auffliegt – für den Studenten eine Katastrophe.

Um urheberrechtlich auf der sicheren Seite zu sein, müssen Studenten also im Vertrag mit dem Ghostwriter die Regelung zum Nutzungsrecht genauestens prüfen. Andernfalls laufen sie als Auftraggeber Gefahr, dass sie die geschriebene Hausarbeit zwar bezahlen müssen, aber mangels Nutzungsrecht nicht einreichen dürfen oder andere ebenfalls die angeblich eigene Arbeit nutzen können. Das Urheberrecht schützt aber nur das fertige Werk als solches, also die Hausarbeit als Ganzes mit ihrem Aufbau, ihrer Gliederung, der Anordnung der einzelnen Textpassagen, ihre Form und sprachliche Gestaltung. Die dahinter stehenden Ideen schützt das Urheberrecht aber gerade nicht. Übernimmt ein Student nicht den kompletten Text, sondern lässt sich nur von den Ideen des Ghostwriters inspirieren, verstößt er nicht gegen das Urheberrecht.

Hochschulrechtliche Risiken

Egal um welche Art von Arbeit es sich handelt, ob Hausarbeit, Studienarbeit, Bachelorthesis, Masterthesis oder Doktorarbeit – prüfungsrechtlich handelt es sich stets um eine eigene Prüfungsleistung des Studenten. Die Anforderungen an die Prüfungsleistung und die Konsequenzen bei Verstößen regeln die Prüfungsordnungen der jeweiligen Studiengänge und Hochschulen. Sie enthalten aber ausnahmslos alle eine Regelung zur Täuschung und zum Täuschungsversuch, die sich kaum oder nur im Detail unterscheiden. 

Vorsätzliche Täuschung

Wer die Arbeit eines Ghostwriters eins zu eins als seine eigene Prüfungsleistung einreicht verstößt nicht nur gegen die Ethik der Wissenschaft, sondern erfüllt auch den Tatbestand der vorsätzlichen Täuschung. Studenten sind zur eigenständigen Erbringung ihrer Prüfungsleistung verpflichtet. Reichen sie dagegen den Text eines Ghostwriters eins zu eins ein, handelt es sich nicht mehr um eine Leistung des Studenten selbst, sondern um die Leistung eines anderen. Gerade bei Hausarbeiten, Studienarbeiten und Abschlussarbeiten müssen Studenten am Ende eine Erklärung anhängen, in der sie erklären, dass die vorliegende Arbeit von ihnen selbst stammt. Wer diese Erklärung unterschreibt, obwohl es sich um die Arbeit eines Ghostwriters handelt, täuscht seine Hochschule oder Universität vorsätzlich. 

Konsequenzen

Die prüfungs- und hochschulrechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus der jeweils einschlägigen Prüfungsordnung und können sehr unterschiedlich sein. Mit etwas Glück ist „nur“ die einzelne Prüfungsleistung nicht bestanden und muss vom Studenten nochmals erbracht werden. Die meisten Hochschulen verstehen aber gerade beim Thema Plagiat und Ghostwriting keinen Spaß. Deshalb sind die möglichen Konsequenzen oft noch bedeutend härter, als viele Studenten denken, und können bis hin zur Exmatrikulation und damit dem Verlust des Studienplatzes reichen. Einige Bundesländer haben diese Art der Täuschung in ihrem Hochschulgesetz sogar zur Ordnungswidrigkeit gemacht, die mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro bestraft wird.

Die Arbeit eines Ghostwriters als eigene Prüfungsleistung einzureichen ist also kein Kavaliersdelikt, sondern kann ernsthafte Konsequenzen haben. Wird man erwischt, hat man häufig nicht nur eine Prüfung nicht bestanden, sondern kann Titel und Studienplatz verlieren und in manchen Bundesländern eine saftige Geldbuße erhalten. 

Strafrechtliche Risiken

Ghostwriting ist als Dienstleistung grundsätzlich legal. 2009 stellte das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG Frankfurt) in einer Grundsatzentscheidung ausdrücklich fest, dass die Vereinbarung zwischen einem Ghostwriter und seinem Auftraggeber grundsätzlich nicht zu beanstanden ist. Es betonte dabei im Urteilstenor, dass es für die Frage der Legalität keine Rolle spiele, in welchem Bereich der Ghostwriter in Anspruch genommen wird. Das akademische Ghostwriting ist deshalb ebenso legal wie etwa die Tätigkeit von Ghostwritern bei politischen Reden. 

Die Arbeit eines Ghostwriters als seine eigene auszugeben kann aber strafrechtlich relevant sein. Das Unterschreiben der Erklärung am Ende der Arbeit, es handele sich um eine eigene Prüfungsleistung, stellt strafrechtlich eine eidesstattliche Versicherung dar. Mit einer solchen falschen Erklärung täuscht man nicht nur die Hochschule, sondern macht sich auch wegen einer falschen Versicherung an Eides statt strafbar. Diese Straftat kann sowohl mit einer Geldstrafe als auch mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Damit ist zwar das Ghostwriting an sich auch im akademischen Bereich nicht strafbar, der Auftraggeber kann aber strafrechtlich belangt werden, wenn er die Arbeit als seine eigene Prüfungsleistung einreicht.

Foto(s): fotolia.com

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