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Haftbefehl - was Sie wissen und beachten müssen!

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Haftbefehl - was Sie wissen und beachten müssen!

Was ist ein Haftbefehl?

Ein Haftbefehl ist die offizielle Anordnung, eine Person in Untersuchungshaft, im Volksmund auch U-Haft genannt, zu schicken. Durch den Haftbefehl soll die ordnungsgemäße Durchführung eines Strafverfahrens durch Staatsanwaltschaft und Polizei sichergestellt werden.

Mit anderen Worten liegt die vorläufige Festnahme einer noch nicht verurteilten Person vor. Sinn und Zweck des Haftbefehls ist es, das Verfahren zu sichern. Häufig versuchen Beschuldigte nämlich, sich durch Flucht dem Verfahren zu entziehen oder noch schnell Beweise zu vernichten oder zu manipulieren.

Wann wird ein Haftbefehl erlassen?

Der Haftbefehl für die Untersuchungshaft wird von dem Ermittlungsrichter angeordnet und in schriftlicher Form an den Beschuldigten ausgehändigt. Zum Inhalt muss er haben, welche Tat zur Last gelegt wird. Der Tatverdächtige muss sich dann für die Zeit des Haftbefehls ins Gefängnis begeben.

Grundvoraussetzung ist das Vorliegen eines dringenden Tatverdachts. Dieser ist gegeben, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte eine Straftat begangen hat.

Doch dies allein reicht nicht aus. Hinzu kommen müssen der Haftgrund und die Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft.

Gründe, die für eine Verhaftung sprechen, sind folgende:

  • Flucht oder Fluchtgefahr gemäß § 112 Abs. 2 Nr. 1, 2 StPO

Wenn die Gefahr besteht, dass der Verdächtige flüchten will, oder ist er schon auf der Flucht, ist zur Aufklärung des Sachverhalts die Anordnung der U-Haft sinnvoll und möglich. Es müssen aber Umstände hinzukommen, die diese Annahme begründen, wie etwa gute Fremdsprachenkenntnisse, gute finanzielle Situation, um ins Ausland zu kommen, oder Ähnliches.

  • Verdunkelungsgefahr gemäß § 112 Abs. 2 Nr. 3 StPO

Besteht die Gefahr, dass Beweismittel vernichtet oder verändert werden, oder kann davon ausgegangen werden, dass der Beschuldigte Zeugen oder sonstigen Personen mit Gewalt droht oder anders auf sie einwirkt, kann die U-Haft ebenfalls angeordnet werden.

  • Verdacht eines Schwerverbrechens

Wenn der Verdacht besteht, dass der gesuchte ein Schwerverbrechen begangen hat, kann das Gericht ebenfalls einen Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Täter erlassen und die Haft anordnen.

§ 112a StPO lässt die Untersuchungshaft zu, wenn der dringende Verdacht vorliegt, dass der Täter die Tat oder ähnlich schlimme Taten erneut begeht. Es handelt sich vor allem um Sexualstraftaten und Mord und Totschlag.

Was muss noch beachtet werden?

Da es sich bei der U-Haft um einen immensen Eingriff in die Freiheit des Beschuldigten ohne vorherige Verurteilung handelt, muss die Maßnahme verhältnismäßig sein. Für eine Beleidigung etwa ist die Entziehung der Freiheit ein sehr drastisches Mittel, das in einem weniger ausgewogenen Verhältnis steht als beispielsweise ein Mord.

Wie kann man sich gegen einen Haftbefehl wehren?

Um sich gegen einen Haftbefehl zu wehren, stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Zum einen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Haftprüfung zu stellen, und zum anderen kann man eine Haftbeschwerde einreichen. Der Haftbefehl wird sodann geprüft und unter bestimmten Umständen aufgehoben. Der Beschuldigte kann die Haftanstalt dann wieder verlassen.

Foto(s): ©Pexels/kindel media

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