Kurz und knapp 17 (Reiserecht, Kaufrecht & Vertragsrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht)
- 1 Minuten Lesezeit
Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de Notizbuch:
Reisepreisminderung wegen Baustelle
Befindet sich in der unmittelbaren Nähe des Hotels eine Baustelle, auf der von sieben bis 19 Uhr gearbeitet wird und werden Urlauber an Pool, Strand und Hotel durch den Baulärm gestört, können sie eine Preisminderung beanspruchen.
Das AG München erachtete für die ständige Lärmbeeinträchtigung eine Minderung von 25% für gerechtfertigt. Da es sich um eine Pauschalreise handelte, wurde der Gesamtreisepreis zur Minderung herangezogen. (Az.: 133 C 25925/06)
Fußballfan darf Dauerkarte nicht versteigern
Fußballvereine können in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam eine Klausel aufnehmen, worin der Verkauf von Dauerkarten untersagt wird. Denn sie sind aus Sicherheitsgründen daran interessiert, den Verkauf der Karten zu kontrollieren.
Das Landgericht Mainz gab einem Verein Recht, der einen Zuschauer von dem Bezug einer Dauerkarte aufgrund der AGB-Klausel ausgeschlossen hatte, weil er Karten im Internet versteigerte. (Az.: 3 S 220/06)
Verzicht auf Eigenbedarfskündigung
Ein Vermieter kann grundsätzlich auf sein Recht zu einer Eigenbedarfskündigung verzichten. Allerdings gelten die Formvorschriften für Mietverträge auch für den Kündigungsverzicht des Vermieters. (BGH, Az.: VIII ZR 223/06)
Der Verzicht ist nur länger als ein Jahr wirksam, wenn er schriftlich erfolgt und sollte direkt im Mietvertrag erklärt werden. Eine Einzelerklärung ist auch möglich, sie sollte aber deutlich als Ergänzung des Mietvertrages formuliert sein.
Azubi-Lohn orientiert sich am Tarif
Auch wenn der Arbeitgeber selbst nicht tarifgebunden ist, darf die Vergütung eines Auszubildenden nicht mehr als 20 Prozent unter dem Tarifvertrag liegen. Eine Entlohnung, die diese Gehaltsgrenze unterschreitet, ist unangemessen und gesetzeswidrig.
Das LAG Schleswig-Holstein gab einer Krankenpflegeschülerin Recht, deren Arbeitgeber einen Lohn unter 35 Prozent des Tarifs bezahlt hatte. Das Krankenhaus musste das angemessene, höhere Tarifgehalt zahlen. (Az.: 5 Sa 159/05)
(WEL)
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