Mieterhöhung: Was ist zulässig und was nicht?
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Inhaltsverzeichnis
- Voraussetzungen für eine zulässige Mieterhöhung
- Mieterhöhung richtig mitteilen
- Vorlage: Mieterhöhungsverlangen
- Zustimmung zur Mieterhöhung
- Mieterhöhung nach Modernisierung
- Sonderkündigungsrecht: Früher raus aus dem Mietvertrag
- Wann ist eine Mieterhöhung unzulässig?
- Häufige Fragen und Antworten zur Mieterhöhung
Sehen auch Sie sich mit einer Mieterhöhung konfrontiert? Dann ist es unerlässlich zu wissen, worauf es dabei ankommt. Denn Vermieter können nicht ohne Weiteres die Miete erhöhen. In welchen Fällen eine Mieterhöhung möglich ist, wie hoch diese maximal ausfallen darf und welche Rechte Sie als Mieter haben, erfahren Sie von unseren Experten auf dem Gebiet Mietrecht Rechtsanwalt Julian Urban und Rechtsanwalt Sebastian Krieger.
Experten-Autoren dieses Themas
Voraussetzungen für eine zulässige Mieterhöhung
Es bedarf der Zustimmung des Mieters, auf die aber Anspruch bestehen kann. Bei preisfreiem Wohnraum kann sie turnusgemäß oder bei Modernisierungen erfolgen. Eine Wohnung ist preisfrei, wenn sie nicht oder nicht mehr preisgebunden ist, was bei staatlicher Unterstützung der Finanzierung eintritt.
Grundlage ist die zuletzt gezahlte Miete.
Die turnusmäßige Erhöhung
- ist zulässig bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete,
- kann 1 Jahr nach der letzten Erhöhung verlangt werden,
- wird dann erstmals drei Monate später fällig und
- ist innerhalb von 3 Jahren auf 20 % begrenzt, wenn die Gemeinde keine niedrigere Grenze hat.
Die Modernisierungsmieterhöhung
- darf pro Jahr höchstens 8 % der Investitionen betragen, wobei
- sie innerhalb von sechs Jahren um nicht mehr als € 3,00/m² steigen darf, wenn der Preis bei über € 7,00/m² lag,
- ansonsten um nicht mehr als € 2.00/m²,
- darf keine Härte für den Mieter bedeuten, hinter der Vermieterinteressen zurücktreten müssen,
- ist unzulässig bei Staffelmiete.
- Die Modernisierung ist 3 Monate vor Arbeitsbeginn in Textform und unter
- Nennung der Arbeiten und
- der Arbeitszeiten anzukündigen, wobei
- mitzuteilen ist, wie sie sich voraussichtlich auf die Miete auswirkt und
- dass der Mieter bis zum Ablauf des nächsten Monats den Härteeinwand erheben kann.
In Ortschaften mit wenig Wohnraum wird die Miete bei Neuabschluss eines Vertrages auf 10 % der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.
Eine zu hohe Miete kann eine Ordnungswidrigkeit nach dem Wirtschaftsstrafgesetz sein, wenn der Vermieter einen knappen Wohnungsmarkt missbraucht und eine Miete fordert, die um über 20 % der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Dies gilt bei Neuvermietung wie bei Mieterhöhungen. Ein betroffener Mieter kann überzahlte Miete der letzten 3 Jahre zurückfordern.
Bei Gewerbeflächen sind Mieterhöhungen leichter, weil der Mieter hier weniger schutzwürdig ist.
Mieterhöhung richtig mitteilen
Das Mieterhöhungsverlangen muss Textform haben, wofür etwa auch E-Mail ausreicht.
Bei turnusmäßiger Anhebung muss die ortsübliche Vergleichsmiete unter Bezugnahme auf
- Sachverständigengutachten,
- Mietspiegel,
- Auskunft aus einer Mietdatenbank, oder
- Nennung dreier Vergleichswohnungen
benannt werden.
Die ortsübliche Vergleichsmiete ist die am Ort für vergleichbaren Wohnraum in den letzten 6 Jahren regelmäßig vereinbarte Miete.
Einfache Mietspiegel erstellen die Gemeinde oder Vertreter von Mietern und Vermietern. Qualifizierte Mietspiegel, deren Richtigkeit vermutet wird, erstellen Sachverständige.
Die Modernisierungsmieterhöhung muss darauf hinweisen, dass auch hiergegen Härtegründe vorgebracht werden können. Diese können persönlich sein wie hohes Alter und lange Mietdauer, aber auch wirtschaftlich wie ein Anstieg der Miete auf einen zu hohen Anteil am Einkommen.
Für die Höhe gilt
- eine Höchstgrenze in Form der ortsüblichen Vergleichsmiete, und
- eine Jahresgrenze von 20 % innerhalb von drei Jahren, wenn die Gemeinde keine geringere Grenze zieht.
Vorlage: Mieterhöhungsverlangen
Wenn Sie vorhaben, eine Mieterhöhung durchsetzen zu wollen - ob aufgrund von Modernisierung oder Vergleichswohnungen, haben wir jeweils ein Muster für Ihr Mieterhöhungsverlangen vorbereitet. Die Felder können Sie mit den noch fehlenden Informationen (Name, Modernisierungsmaßnahmen etc.) einfach ausfüllen und an Ihre Mieter schicken.
Vorlage für ein Mieterhöhungsverlangen wegen Modernisierung
Vorlage für ein Mieterhöhungsverlangen mit Vergleichswohnungen
Zustimmung zur Mieterhöhung
Der Vermieter hat die Möglichkeit, vom Mieter eine Zustimmung zur Änderung der Mieter einzufordern. Nach § 558 Absatz 1 BGB kann er die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete fordern, wenn die Miete zum Zeitpunkt der Erhöhung seit fünfzehn Monaten unverändert ist. Die Vergleichsmiete kann ortsabhängig durch einen Mietspiegel und/oder Vergleichswohnungen bestimmt werden.
Zustimmung
Mieter können der Mieterhöhung entweder ausdrücklich zustimmen, indem sie auf das Schreiben ihrer Vermieter antworten oder der Erhöhung durch schlüssiges Verhalten, hier durch Zahlung der erhöhten Miete in drei aufeinanderfolgenden Monaten, zustimmen.
Die Zustimmung kann bis zum Ende des 2. Kalendermonats nach Zugang des Schreibens erklärt werden. Mit Beginn des 3. Kalendermonats wird dann die erhöhte Miete fällig, § 558b Abs. 1 BGB.
Ablehnung und Zustimmungsklage
Kommt keine Einigung zustande oder stimmt der Mieter innerhalb von zwei Monaten dem Schreiben nicht zu, kann der Vermieter die Zustimmung zur Mieterhöhung nach § 558b Abs. 2 vor dem Amtsgericht einklagen. Tut er das nicht, bleibt das Verlangen auf Zustimmung zur Mieterhöhung folgenlos.
Mieterhöhung nach Modernisierung
Nach § 559 BGB kann der Vermieter die jährliche Miete um 8 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen, wenn er Maßnahmen zur Modernisierung durchführt.
Maßnahmen zur Modernisierung werden in § 555b BGB als bauliche Veränderungen legaldefiniert. Hierzu können die Erneuerung der Fenster, der Einbau einer Wärmepumpe oder der Einbau eines neuen Fahrstuhls zählen.
Alternativ können Mieter und Vermieter auch eine Vereinbarung über Modernisierungsmaßnahmen und der künftigen Höhe der Miete auch nach Abschluss des Mietvertrags gemäß § 555f BGB treffen.
Sonderkündigungsrecht: Früher raus aus dem Mietvertrag
Sonderkündigungsrecht bei Mieterhöhung nach § 558 BGB
Ein Sonderkündigungsrecht besteht bei einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Der Mieter kann seine Zustimmung zur Mieterhöhung gemäß § 561 BGB verweigern und bis Ablauf des zweiten Monats nach Zugang der Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich kündigen. Bei Kündigung würde die Mieterhöhung nicht eintreten, § 561 Abs.1 S.2 BGB. Stimmt der Mieter jedoch der Mieterhöhung zu, so schuldet er die erhöhte Miete, § 558b Abs.1 BGB
Sonderkündigungsrecht bei Modernisierung nach § 559 BGB
Nach Abschluss von Modernisierungsmaßnahmen kann der Wohnraumvermieter die Miete einseitig erhöhen, § 559 BGB.
Der Mieter kann hier das Mietverhältnis nur nach Zugang der Modernisierungsankündigung außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen, § 555e Abs.1. BGB. Hierbei muss der Mieter in dem Monat kündigen, in dem er die Ankündigung der Modernisierung erhält. Durch die Kündigung endet das Mietverhältnis.
Wann ist eine Mieterhöhung unzulässig?
Unzulässig sind Mieterhöhungen zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete oder nach Modernisierung, wenn zwischen Mieter und Vermieter eine Staffelmiete vereinbart ist, § 557a II 2 BGB.
Haben Vermieter und Mieter eine Indexmiete vereinbart, dann ist eine Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete zusätzlich nicht möglich. Eine Erhöhung nach § 559 kann nur verlangt werden, soweit der Vermieter bauliche Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt hat, die er nicht zu vertreten hat (zum Beispiel wegen Umstellung des Gasanschlusses).
Häufige Fragen und Antworten zur Mieterhöhung
Welche Fristen gelten bei einer Mieterhöhung zur Anhebung auf die ortsübliche Vergleichsmiete?
Die verschiedenen Fristen für die Mieterhöhung werden im BGB geregelt. Richtwert, an welche Frist man sich halten muss, ist dabei die jeweilige Grundlage der Mieterhöhung.
- Wartefrist: Der Mietpreis darf nur alle zwölf Monate erhöht werden (vgl. § 558 Abs. 1 S. 1 BGB).
- Sperrfrist: Zugang des Mieterhöhungsverlangen erst frühestens ein Jahr nach letzter Mieterhöhung (vgl. § 558 Abs. 1 S. 2 BGB).
- Festschreibungsfrist: Neue Mietpreisfestsetzungen sind lediglich alle 15 Monate erlaubt (vgl. § 558 Abs. 1 BGB).
- Zustimmungsfrist: Nach Eingang des Mieterhöhungsschreiben vom Vermieter haben Mieter zwei Monate für eine Zustimmung/einen Widerspruch Zeit (vgl. § 558 BGB).
- Klagefrist: Vermieter müssen bei fehlender Zustimmung spätestens drei Monate nach Ablauf der Zustimmungsfrist Klage auf Erteilung der Zustimmung erheben.
Was ist ein Mietspiegel?
Der Mietspiegel ist eine Datenbank, in der alle Informationen zu Mietpreisen derjenigen Immobilien gesammelt werden, die eine ähnliche Ausstattung in einer bestimmten Lage (Stadtteil, Bezirk, Gemeinde) aufweisen.
Soll die ortsübliche Vergleichsmiete von frei finanzierten Wohnungen ermittelt werden, fungiert der Mietspiegel als Grundlage. Ursprünglich sollte der Mietspiegel Mieter vor überteuerten Mietpreisen und Mieterhöhungen schützen. Mittlerweile dient er ebenso Vermietern als Begründung für eine zulässige Mieterhöhung.
Ist eine einseitige Mieterhöhung zulässig?
Eine Mieterhöhung zählt zu den Änderungsverträgen für den Mietvertrag und ist daher nur mit der Zustimmung des Mieters rechtens. Es gibt jedoch unter Umständen einen Anspruch des Vermieters auf Zustimmung des Mieters. Dieser Anspruch muss, falls erforderlich, vor Gericht unter Berufung auf §558b BGB eingeklagt werden.
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Rechtstipps zu "Mieterhöhung" | Seite 14
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07.04.2014 Rechtsanwalt Holger Hesterberg„… der Mieter nicht dulden und kann diese zurückweisen. Der Vermieter kann einen Teil der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umlegen. Bei Staffel- oder Indexmieten ist keine Mieterhöhung möglich …“ Weiterlesen
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02.08.2018 Dr. Sonntag Rechtsanwälte„Wohnraum wird immer knapper und deshalb auch immer teurer. Eine Mieterhöhung kann deshalb jeden Mieter treffen. Nicht jede Mieterhöhung ist jedoch rechtmäßig. Zunächst einmal kann der Vermieter …“ Weiterlesen
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21.03.2014 Rechtsanwalt Martin Klein„… der Immobilienerwerber bereits vor Eigentumsumschreibung das Recht hat, Mieterhöhungen, Kündigung etc. gegenüber dem Mieter auszusprechen. In vielen Fällen wird in Immobilienkaufverträgen …“ Weiterlesen
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20.03.2014 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… der späteren Klägerin. Zudem zog sie Nachzahlungen von ihrem Konto aufgrund der Nebenkostenabrechnungen ein. Die Mieterin stimmte dabei den Mieterhöhungen zu und nahm die Abbuchungen hin. Im Jahr 2010 kam …“ Weiterlesen
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17.03.2014 Rechtsanwalt Guido Kluck„… und fühlen sich oft von der Politik und dem Staat allein gelassen, da die Mieten zumeist ohne tatsächliche Gegenleistung steigen (qua Mieterhöhung durch Scheinsanierungen, anziehende und teils überzogene …“ Weiterlesen
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24.02.2014 Rechtsanwalt Holger Hesterberg„… Mieterhöhung möglich. Die Kosten hat der Vermieter darzulegen und auch eine evtl. Verteilung auf mehrere Mieter/Wohnungen zu erklären. Der Mieter soll in die Lage versetzt werden, zu prüfen, ob der Standard …“ Weiterlesen
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11.02.2014 GKS Rechtsanwälte„Schon die einmalige Zahlung der vom Vermieter geforderten erhöhten Miete, jedenfalls jedoch die mehrmalige Überweisung darf als stillschweigende Zustimmung zur Mieterhöhung verstanden werden …“ Weiterlesen
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17.12.2013 anwalt.de-Redaktion„Der Gesetzgeber will den stetigen Anstieg der Mieten beschränken. So unterliegen Mieterhöhungen bereits heute, auch ohne die vieldiskutierte Mietpreisbremse, strengen Regeln. Soll die Wohnungsmiete …“ Weiterlesen
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26.11.2013 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… mit den Mieterhöhungen relativ einfach. Der Mieter muss nicht erst auf Zustimmung verklagt werden. Zum anderen erscheint auch die Erhöhung der Miete nachvollziehbar und „gerecht", da sie an die allgemeine …“ Weiterlesen
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13.11.2013 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… scheint geplant zu sein, 1. den Berechnungszeitraum der maximalen Mieterhöhung von 20 % (bzw. 15 % in Regionen mit knappem Wohnraum) von bisher drei Jahren auf nunmehr vier Jahre zu erhöhen: 2 …“ Weiterlesen
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18.10.2013 Rechtsanwalt Holger Hesterberg„Oftmals steigen die Mieten erheblich. Für Mieterhöhungen gelten jedoch strenge Regeln. Daher sollte jeder Mieter Mieterhöhungsbegehren genau prüfen und der Vermieter sich genau an die Formalien …“ Weiterlesen
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15.10.2013 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… BGB Ordentliche Kündigung des Vermieters (1) Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung …“ Weiterlesen
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14.10.2013 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… des Vermieters (1) Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen. (2 …“ Weiterlesen
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01.10.2013 GKS Rechtsanwälte„Mieter werden nicht dadurch benachteiligt, dass Vermieter eine Mieterhöhung früher als gesetzlich vorgeschrieben ankündigen und hierzu die Zustimmung der Mieter verlangen. Dies geht …“ Weiterlesen
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05.09.2013 Rechtsanwalt und Mediator Robin Wulff„… und wirtschaftlichen Härtegründen i.S.d § 555d Abs.2 S.2 BGB n.F. Personale Härtegründe des Mieters können die Duldungspflicht aushebeln, wirtschaftliche Härtegründe dagegen werden erst im Rahmen der Mieterhöhung …“ Weiterlesen
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16.08.2013 anwalt.de-Redaktion„… Indexmieten vereinbart werden. Doch was passiert, wenn es den Index irgendwann nicht mehr gibt? In einem Gewerbemietvertrag war festgelegt, dass Mieterhöhungen bei Änderung …“ Weiterlesen
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31.07.2013 Rechtsanwalt Guido Kluck„… - bis zu 11% der Modernisierungskosten jährlich und unabhängig von einer vorherigen Mieterhöhung. Am 1. Mai 2013 ist das neue Mietrecht in Kraft getreten und mit ihm auch Neuregelungen im Hinblick …“ Weiterlesen
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11.07.2013 Rechtsanwalt Dr. Roger Blum„… des Miet- und Wohnungseigentumsrechts (Mieterhöhung, Kündigung, Räumung, Schönheitsreparaturen, Betriebskosten usw.). Zu seinem Aufgabenbereich gehört auch die Bearbeitung von Mandaten …“ Weiterlesen
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09.07.2013 Rechtsanwalt Dipl. Verwaltungswirt (FH), Janus Galka LL.M. Eur.„… Anhebung der Miete über das ortsübliche Niveau hinaus geschützt. Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil ( Az. VIII ZR 354/12 ) den für zulässige Mieterhöhungen maßgeblichen Mietspiegel …“ Weiterlesen
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08.07.2013 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„Zu den Mieterhöhungen in Berlin. Warum es sich mitunter lohnen kann, ein Mieterhöhungsverlangen unbeantwortet zu lassen und ein Gericht über den Umfang der Mieterhöhung entscheiden zu lassen …“ Weiterlesen
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04.07.2013 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„Mieterhöhungen können Vermieter unter anderem mit Vergleichsmieten begründen. Vergleichsmaßstab dafür ist jedoch die gesamte Stadt und nicht ein einzelner Stadtteil. Das hat der Bundesgerichtshof …“ Weiterlesen
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12.09.2023 Rechtsanwalt Dr. Andreas Staufer„… Praxismietvertrag angewiesen. Ein guter Mietvertrag schützt den Arzt vor frühzeitiger Kündigung des Vermieters und vor Mieterhöhungen; gleichzeitig gibt ihm ein guter Mietvertrag maximale Flexibilität …“ Weiterlesen
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28.05.2013 Rechtsanwaltskanzlei Hilgers & Hirschmann„… , damit die Beschlüsse umgesetzt werden können. Für weitere Fragen und bei konkreten Problemen in diesem Bereich stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Herzlichst Ihr Udo Hirschmann Rechtsanwalt Zu Teil I Modernisierung und Mieterhöhung Zu Teil II Verzug, Beitreibung, Räumung“ Weiterlesen
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27.05.2013 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… deren Durchführung verweigern. Unter Umständen ist auch eine spätere Mieterhöhung wegen der durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen unwirksam. Fachanwaltstipp Vermieter: Wenn Sie modernisieren wollen …“ Weiterlesen