Mindestlohn - was Sie wissen und beachten müssen!
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Inhaltsverzeichnis
- Die wichtigsten Fakten
- Was ist der gesetzliche Mindestlohn?
- Wer muss den Mindestlohn erhalten und wer nicht?
- Warum haben Auszubildende keinen Anspruch auf den Mindestlohn?
- Gibt es Branchen ohne Lohnuntergrenze?
- Wer überprüft, ob der Mindestlohn gezahlt wird?
- Was können Arbeitnehmer machen, wenn der Arbeitgeber keinen Mindestlohn zahlt?
- Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen das Mindestlohngesetz?
Die wichtigsten Fakten
- Seit 1. Januar 2024 haben Arbeitnehmer in Deutschland einen Anspruch auf einen Mindestlohn in Höhe von 12,41 Euro brutto pro Arbeitsstunde.
- Vom allgemeinen Mindestlohn ausgenommen sind jedoch verschiedene Personengruppen wie Auszubildende oder Selbstständige.
- Wenn Arbeitgeber gegen das Mindestlohngesetz verstoßen, können Arbeitnehmer ggf. den Betriebsrat informieren, den Verstoß der Finanzkontrolle Schwarzarbeit melden und ihren Arbeitgeber auf Lohnnachzahlung verklagen.
Was ist der gesetzliche Mindestlohn?
Am 1. Januar 2015 wurde in Deutschland durch das Mindestlohngesetz (MiLoG) der allgemeine gesetzliche Mindestlohn eingeführt. Er lag zunächst bei 8,50 Euro brutto pro Stunde. Zur ersten Erhöhung auf 8,84 Euro brutto kam es am 1. Januar 2017 und danach zu weiteren Erhöhungen. Seit 01.01.2024 liegt er aktuell bei 12,41 Euro brutto je Arbeitsstunde. Ab 01.01.2025 soll der allgemeine Mindestlohn auf 12,82 Euro brutto pro Stunde steigen.
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn soll sicherstellen, dass Beschäftigte, die in Vollzeit arbeiten, ihren kompletten Lebensunterhalt mit ihrem Gehalt bestreiten können. Die Mindestlohnkommission, die sich aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammensetzt, kontrolliert alle zwei Jahre, ob die Lohnuntergrenze anzuheben ist. Diese Entscheidung ist u. a. von den Tarifentwicklungen der letzten Jahre abhängig.
Wer muss den Mindestlohn erhalten und wer nicht?
Die gesetzlichen Grundlagen zur Lohnuntergrenze findet man im Mindestlohngesetz. Das MiLoG regelt neben der jeweiligen Höhe des Mindestlohns auch die Frage, wem er zusteht: Generell haben laut Mindestlohngesetz alle Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber den Anspruch auf Zahlung eines Lohns, der mindestens so hoch wie der Mindestlohn ist.
Jedoch gibt es einige Ausnahmen. Zu diesen gehören laut Mindestlohngesetz folgende Personengruppen:
- Pflichtpraktikanten
- minderjährige Jugendliche ohne abgeschlossene Ausbildung
- Auszubildende
- ehrenamtlich tätige Arbeitnehmer
- Langzeitarbeitslose (in den ersten 6 Monaten eines Beschäftigungsverhältnisses)
- Freiberufler (da keine Arbeitnehmer)
- Selbstständige (da keine Arbeitnehmer)
Warum haben Auszubildende keinen Anspruch auf den Mindestlohn?
Zu den Ausnahmen beim Mindestlohn zählen Auszubildende. Dies liegt daran, dass bei einer Ausbildung das Erlernen gewisser Fähigkeiten, die für den jeweiligen Ausbildungsberuf erforderlich sind, im Vordergrund steht. Es geht also in erster Linie nicht um die Erzielung von Einkommen für die Bestreitung des Lebensunterhalts.
Auszubildende gelten daher nach dem Arbeitsrecht auch nicht als Arbeitnehmer. Azubis beziehen zwar ein Einkommen, welches jedoch oft eher niedrig ist. Das Einkommen soll die häufig noch jungen Menschen vor allem dabei unterstützen, immer selbstständiger zu werden und nicht mehr auf die finanzielle Hilfe ihrer Eltern angewiesen zu sein. Darüber hinaus kann oft noch Kindergeld bezogen werden, bis die Ausbildung beendet ist.
Gibt es Branchen ohne Lohnuntergrenze?
Schon vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohns gab es für manche Branchen besondere Tarifverträge, die eine Lohnuntergrenze in der jeweiligen Branche umfassten. Diese Tarifverträge beruhten auf dem Tarifvertragsgesetz (TVG), Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) oder Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Daher fanden sie auch dann weiterhin Abwendung, wenn die darin festgelegten Löhne niedriger als die gesetzliche Lohnuntergrenze waren.
Tarifverträge stehen über dem Mindestlohngesetz. Der Gesetzgeber löste dieses Problem schließlich mit verschiedenen Übergangsregelungen im MiLoG.
Diese Regelungen erlaubten Ausnahmen. Das heißt, dass Arbeitnehmer in gewissen Branchen komplett gesetzeskonform weniger Lohn als die damals gültigen 8,50 Euro brutto je Stunde erhielten. Hierzu zählten die Land- und Forstwirtschaft, der Gartenbau, die Textilbranche, Wäschereidienstleister sowie Zeitungszusteller.
Seit dem 1. Januar 2018 findet der gesetzliche Mindestlohn jedoch in allen Branchen Anwendung. Es gibt keine Übergangsregelungen und damit keine Ausnahmen mehr. Davon unabhängig gelten zahlreiche Branchen-Mindestlöhne, die über dem allgemeinen Mindestlohn liegen.
Wer überprüft, ob der Mindestlohn gezahlt wird?
Für die Kontrolle des Mindestlohns ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zuständig. Diese konzentriert sich bei ihren Kontrollen in erster Linie auf besonders anfällige Branchen wie die Bauindustrie, das Hotel- und Gaststättengewerbe und den Pflegebereich.
Besteht im jeweiligen Unternehmen ein Betriebsrat, hat dieser auch die Aufgabe, die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zum Mindestlohn sicherzustellen. Dazu gehört neben der Pflicht des Arbeitgebers, seine Arbeitnehmer mit mindestens 12,41 Euro brutto pro Stunde zu entlohnen, auch die Einhaltung verschiedener Aufzeichnungspflichten.
Was können Arbeitnehmer machen, wenn der Arbeitgeber keinen Mindestlohn zahlt?
Auf jeden Fall sollten Arbeitnehmer ihre Lohnzahlungen und Arbeitszeiten exakt dokumentieren. Das ist vor allem dann wichtig, wenn keine automatische Erfassung der Arbeitszeiten erfolgt. Haben Beschäftigte ihre Arbeitszeiten selbst genau notiert, können sie leicht mögliche Gesetzesverstöße durch den Arbeitgeber belegen.
Wenn der Arbeitgeber den gesetzlichen Mindestlohn nicht zahlt, sollten Arbeitnehmer zunächst einmal überprüfen (lassen), ob sie tatsächlich einen Anspruch auf den Mindestlohn haben. Wenn im Unternehmen ein Betriebsrat vorhanden ist, sollten sich Beschäftigte zunächst an ihn wenden.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Arbeitgeber zu verklagen, wenn man als Arbeitnehmer den Mindestlohn unrechtmäßig nicht erhält. Wenn mehrere Arbeitnehmer in einem Unternehmen betroffen sind, muss jeder sich einzeln gegen den Arbeitgeber juristisch zur Wehr setzen. Der Anspruch unterliegt der Verjährung. Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig Klage zu erheben, um kein Geld zu verlieren.
Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen das Mindestlohngesetz?
Zudem haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich bei Verstößen gegen das Mindestlohngesetz anonym bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zu melden. Insofern sieht das Mindestlohngesetz bei Verstößen Bußgelder bis zu 500.000 Euro vor. Grundsätzlich gilt für die konkrete Bußgeldhöhe, dass der vom Arbeitgeber eingesparte Lohn mal 2 genommen wird und darauf ein Zuschlag von 30 Prozent erfolgt. Weitere Sanktionen beinhalten den Ausschluss von der Teilnahme an Vergabeverfahren. Von den Sanktionen sind auch Unternehmer betroffen, die Subunternehmer beauftragen, die nicht den Mindestlohn zahlen.
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06.09.2018 Rechtsanwalt Johannes Kromer„… Mindestlohns verklagt. Der Arbeitgeber verteidigte sich damit, dass er behauptete, die gesamte Arbeitszeit ordnungsgemäß gezahlt zu haben. Arbeitsbereitschaft ist zu vergüten Grund, warum hierüber …“ Weiterlesen
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17.10.2018 Rechtsanwalt und Notar Thorsten Hatwig„… Mindestlohn von etwas über 1.500,00 EUR erhalten. Ob aus dem Urteil vom Bundesarbeitsgericht abgeleitet werden kann, dass bei einer Gehaltserhöhung von zum Beispiel 2.500,00 EUR die 3-jährige Kündigungsfrist …“ Weiterlesen
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05.09.2018 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.„… den gesetzlichen Mindestlohn auch für Standzeiten im Laufe des Arbeitstages verlangt. Der Arbeitgeber hat geltend gemacht, er habe sämtliche von dem Zeiterfassungssystem im Taxi erfassten Arbeitszeiten …“ Weiterlesen
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30.06.2018 Rechtsanwalt Johannes Haun„… wenn eine tarifliche Ausschlussfrist besteht, welche aber den gesetzlichen Mindestlohn beschränkt. Was ist passiert? Im Rechtsstreit ging es um einen Arbeitnehmer, welcher von seinem Arbeitgeber …“ Weiterlesen
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23.06.2018 Rechtsanwalt Philip Keller„… der Frage, ob der Mindestlohn mit von den Fristen erfasst sein darf, ein klare Entscheidung vermissen. Ausschlussfristenregelungen in Arbeitsverträgen sind regelmäßig als Allgemeine Geschäftsbedingungen …“ Weiterlesen
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18.06.2018 Rechtsanwalt Sebastian E. Obermaier„… , dass vermeintliche Selbstständige bei einer derartigen Konstellation ggf. auch Lohnnachzahlungen wegen eines etwaigen Verstoßes gegen den (nicht für Selbstständige, aber auch für „Scheinselbstständige“ geltenden) gesetzlichen Mindestlohn geltend machen können.“ Weiterlesen
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08.01.2024 Rechtsanwalt Sergej Petrusenko„… Arbeitserlaubnis, können mit empfindlichen Strafen von mehreren Tausend Euro geahndet werden. (Derzeit das zwanzigfache des gesetzl. Mindestlohnes) Widerrufung und Annullierung der Arbeitserlaubnis: Aus folgenden …“ Weiterlesen
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16.04.2018 Rechtsanwalt Sergej Petrusenko„… . Überstunden sind nur in Ausnahmefällen unter besonderen Umständen erlaubt. Lohn- und Gehaltsvergütungen werden im Arbeitsvertrag festgelegt. Der gesetzliche Mindestlohn darf nicht unterschritten werden …“ Weiterlesen
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08.01.2024 Rechtsanwalt Sergej Petrusenko„… . Einzelunternehmer Umsatz bis 1.500.000 UAH, null bis zu zehn Angestellte Steuersatz: maximal bis zu 20 Prozent des ukrainischen Mindestlohnes Tätigkeitsarten: Einzelhandel, Dienstleistungen und Gastronomie …“ Weiterlesen
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