Ordnungswidrigkeit - was Sie wissen und beachten müssen!
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Inhaltsverzeichnis
- Bußgeld für Corona-Verstoß nicht immer rechtmäßig
- Was ist eine Ordnungswidrigkeit?
- Welche Besonderheiten gibt es bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten?
- Wie unterscheiden sich Straftat und Ordnungswidrigkeit?
- Wann verjährt eine Ordnungswidrigkeit?
- Welche Rechte haben Betroffene beim Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit?
Die wichtigsten Fakten
- Zahlt man bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten sofort das Verwarnungsgeld, so entstehen keine zusätzlichen Kosten durch die Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
- Bei einer Straftat kann im Gegensatz zu einer Ordnungswidrigkeit sogar Freiheitsentzug drohen.
- In der Regel liegt die Verjährungsfrist bei einer Ordnungswidrigkeit bei sechs Monaten, die mit einem Bußgeld von maximal 1.000 Euro bedroht ist.
- Betroffene können sich im Anhörungsbogen zum Vorwurf der Ordnungswidrigkeit äußern und gegen einen womöglich erlassenen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
Bußgeld für Corona-Verstoß nicht immer rechtmäßig
Infolge der Corona-Pandemie gelten in den Bundesländern zahlreiche unterschiedliche Beschränkungen wie inbesondere Kontaktverbote, Quarantänepflichten und Maskenpflichten. Verstöße sind als Ordnungswidrigkeiten zum Teil mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro bedroht. Grundlage der Bußgelder sind sogenannte Corona-Verordnungen der Bundesländer und das Infektionsschutzgesetz. Letzteres beinhaltet sogar Straftaten, die eine Geld- oder Freiheitsstrafe zur Folge haben können. Die Bußgelder sind jedoch nicht in jedem Fall gerechtfertigt und deshalb auch zu zahlen.
Corona-Bußgelder und wie Sie dagegen vorgehen können, nennt die Corona-Bußgeld-Seite.
Was ist eine Ordnungswidrigkeit?
Bei einer Ordnungswidrigkeit, verkürzt OWi genannt, handelt es sich um eine rechtswidrige Gesetzesverletzung, die Ahndung mit einer Geldbuße erlaubt. Die Geldbuße wird auch als Bußgeld bezeichnet. Derartige Rechtsverstöße erachtet der Gesetzgeber als weniger schwerwiegend als eine Straftat, die anstelle eines Bußgelds regelmäßig mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet wird.
Ein Bußgeldverfahren wird im Regelfall durch eine Verwaltungsbehörde eingeleitet. Die wesentliche gesetzliche Grundlage für die Ahndung und das Bußgeldverfahren bildet das Ordnungswidrigkeitengesetz, kurz OWiG. Bußgeldverfahren werden entsprechend auchals Owi-Verfahren bezeichnet.
Neben Verstößen gegen zahlreiche Verwaltungsvorschriften wie etwa der Verletzung einer Meldepflicht zählen insbesondere Verkehrsverstöße zu den Ordnungswidrigkeiten. Neben dem Bußgeld droht die Straßenverkehrsordnung abhängig vom Verstoß zusätzlich Punkte an. Aufgrund des Straßenverkehrsgesetzes kann eine Ordnungswidrigkeit zusätzlich zur Geldbuße ein Fahrverbot von einem Monat bis zu drei Monaten zur Folge haben.
Welche Besonderheiten gibt es bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten?
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten ist ein Verwarngeld von 5 bis zu 55 Euro möglich. kommt es unter der Voraussetzung, dass das Verwarngeld bzw. Verwarnungsgeld vom Betroffenen sofort bezahlt wird, nicht zu keinem Bußgeldverfahren. Die mögliche direkte Zahlung vor Ort in bar ist bundeslandabhängig. Die Zahlung eines schriftlichen Verwarnungbescheids ist zudem bis zu sieben Tage nach dessen Erhalt möglich. Typisches Beispiel dafür sind Strafzettel.
Zahlt die betroffene Person das Verwarngeld nicht rechtzeitig oder lehnt sie dieses ab, wird ein Bußgeldverfahren in Gang gesetzt. Dies ist meist mit weiteren Kosten für den Betroffenen verbunden.
Wie unterscheiden sich Straftat und Ordnungswidrigkeit?
Straftaten wie auch Ordnungswidrigkeiten kennzeichnen rechtswidrige Gesetzesverletzungen. Es existieren aber einige entscheidende Unterschiede.
Der Unrechtsgehalt wird bei Straftaten als höher angesehen als bei Ordnungswidrigkeiten. Das zeigt sich insbesondere an den Rechtsfolgen. In einem Strafverfahren ist im Falle einer Verurteilung statt eines Bußgeldes mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe zu rechnen. Daneben ist als Nebenstrafe ein Fahrverbot und als Nebenfolge der Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts möglich.
Bezüglich der Verfolgung von Straftaten gilt das Legalitätsprinzip. Dieses besagt, dass Straftaten zu verfolgen und anzuklagen sind. Dagegen findet bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten das Opportunitätsprinzip Anwendung. Das bedeutet, die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt im Ermessen der zuständigen Behörde.
Wann verjährt eine Ordnungswidrigkeit?
Im Regelfall beträgt die Verjährungsfrist zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz zwischen sechs Monate bis zu drei Jahren. Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr können bereits nach drei Monaten verjähren. Das Ruhen oder die Unterbrechung der Verjährung kann jedoch zu Abweichungen und einer längeren Verjährungsdauer führen.
Dies ist aus verschiedenen Gründen möglich, wie u. a. eine erste Vernehmung des Betroffenen oder die Bekanntgabe eines gegen ihn eingeleiteten Ermittlungsverfahrens.
Von der Verfolgungsverjährung ist die Vollstreckungsverjährung zu unterscheiden. Diese bestimmt, wann eine rechtskräftig festgesezte Geldbuße nicht mehr vollstreckt werden darf. Beträgt diese bis zu 1.000 Euro sind es drei Jahre ab Rechtskraft der Entscheidung. Bei mehr als 1.000 Euro wird die Vollstreckung erst nach fünf Jahren infolge Verjährung verhindert.
Welche Rechte haben Betroffene beim Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit?
Bevor es zur Zustellung des eigentlichen Bußgeldbescheids kommt, ist dem vermeintlich Betroffenen jedoch stets die Möglichkeit zu geben, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Dies geschieht im Wege einer Anhörung zur Ordnungswidrigkeit. Der Betroffene erhält von der Bußgeldstelle zunächst einen Anhörungsbogen, der von ihm ausgefüllt werden kann. Es besteht aufgrund des Rechts, dass sich niemand selbst beschuldigen muss, jedoch keine Verpflichtung zum Ausfüllen.
Es ist möglich, gegen einen sofort oder erst darauf folgenden Bußgeldbescheid binnen einer Frist von zwei Wochen nach dessen Zustellung Einspruch bei der zuständigen Behörde einzulegen. Hierbei ist es bereits empfehlenswert, einen im jeweiligen der Ordnungswidrigkeit zuzuordnenden Rechtsgebiet fachkundigen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, wie etwa im Verkehrsrecht beim Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Der Anwalt kann die Erfolgsaussichten eines Vorgehens einschätzen, eine geringere Sanktion oder gar eine Einstellung des Verfahrens erreichen.
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Rechtstipps zu "Ordnungswidrigkeit" | Seite 68
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14.02.2012 Rechtsanwalt Holger Hesterberg„… Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts 1 1 Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h außerorts 1 1 Unterschreiten des Sicherheitsabstandes (3) 3 2 (1)Rotlicht über eine Sekunde (2) Ordnungswidrigkeit ohne …“ Weiterlesen
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10.02.2012 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de„Wann wird es verhängt? Bei Ordnungswidrigkeiten, die unter grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen werden, kann die Verwaltungsbehörde oder das Gericht …“ Weiterlesen
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09.02.2012 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… . Wer beispielsweise schon mit hinter die Front- und Heckscheibe gelegten Kennzeichen fährt, riskiert ein Bußgeld von 40 Euro und einen Punkt. Begeht man dann noch eine weitere Ordnungswidrigkeit, droht darüber hinaus ein Verfahren wegen Kennzeichenmissbrauchs. (GUE)“ Weiterlesen
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06.02.2012 Rechtsanwalt Holger Hesterberg„Ein Ranking gibt es auch bei Verkehrsverstößen. Bei Ordnungswidrigkeiten sind dies neben dem Parken besonders Geschwindigkeitsüberschreitung, Überholverstöße, geringer Sicherheitsabstand …“ Weiterlesen
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03.02.2012 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… die Ordnungswidrigkeit eine Buße von mindestens 80 Euro und vier Punkten in Flensburg vor. Der betroffene Fahrzeugführer legte Einspruch dagegen ein. Ohne Erfolg, das Amtsgericht Gera verurteilte ihn …“ Weiterlesen
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02.02.2012 Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann„… Fehlverhalten kommt. Ab 0,5 Promille handeln Sie ordnungswidrig. Auch wenn Sie alkoholisiert Rad fahren, können Sie sich strafbar machen. Es drohen immer ein Fahrverbot und der Entzug der Fahrerlaubnis …“ Weiterlesen
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30.01.2012 Rechtsanwalt René Thalwitzer„… vor der nun zu ahndenden Ordnungswidrigkeit kein Fahrverbot nach § 25 StVG verhängt worden und wird ein solches bis zur Bußgeldentscheidung auch nicht verhängt, hat die Verwaltungsbehörde bzw. das Gericht …“ Weiterlesen
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09.01.2012 Rechtsanwalt René Thalwitzer„… in das Verkehrszentralregister eingetragen. Wie viele Punkte es für begangene Zuwiderhandlungen gibt, ist gesetzlich geregelt. Je nach Schwere der Verfehlung drohen bei Ordnungswidrigkeiten 1 bis 4, bei Straftaten 5 bis 7 …“ Weiterlesen
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21.12.2011 Heinz Rechtsanwälte„Einen Bußgeldbescheid erlässt die zuständige Verwaltungsbehörde in Ordnungswidrigkeiten unter anderem bei Rotlichtfahrten, bei erheblichen Geschwindigkeits- und Abstandsverstößen …“ Weiterlesen
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16.12.2011 Heinz Rechtsanwälte„… auf im EU-Ausland begangene Ordnungswidrigkeiten (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Parkverstöße etc.) in Grenzen. Ein Vollstreckungsabkommen gab es lediglich mit Österreich durch den deutsch …“ Weiterlesen
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05.12.2011 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de„… (Bußgeldstelle oder Staatsanwaltschaft) die Tat und ihre Ahndung in Flensburg an. Dort schaut man in Tabellen nach und trägt die sich daraus ergebenden Punkte (bis zu vier für Ordnungswidrigkeiten, ab fünf für …“ Weiterlesen
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17.11.2011 Rechtsanwalt Alwin Peter„… Alkoholeinfluss begangen wurden. Hier sind auch Ordnungswidrigkeiten ausreichend (vgl. Hentschel/König/Dauer Straßenverkehrsrecht, 41. Auflage 2011, § 13 FeV, Rn. 22). Im Klartext bedeutet …“ Weiterlesen
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14.11.2011 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„… . Der Familienvater ging gegen den Bußgeldbescheid vor. Das AG sah in der Raserei eine Ordnungswidrigkeit wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, sodass grundsätzlich ein Monat …“ Weiterlesen
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14.11.2011 Rechtsanwalt Nikolai Odebralski„… . Die Aufforderung muss auf die Begehung einer rechtswidrigen Tat gerichtet sein, nicht ausreichend ist die bloße Aufforderung zu Ordnungswidrigkeiten. Zudem muss es sich bei der Tat um eine vorsätzliche …“ Weiterlesen
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26.10.2011 Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Sven Skana„Fährt ein(e) Fahranfänger(in) in seiner/ihrer Probezeit unter Wirkung eines alkoholisches Getränkes, könnte ihm eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 24c Abs. 1, 2 StVG zur Last gelegt werden …“ Weiterlesen
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23.09.2011 Rechtsanwalt Tamas Ignacz„… . Wenn man also bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle seinen Führerschein nicht vorzeigen kann, begeht man lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Verliere ich jedoch meine Fahrerlaubnis bedeutet dies stets …“ Weiterlesen
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08.09.2011 Rechtsanwalt Christoph Birk„… die erforderliche Ausrüstung zur Durchführung der Ladungssicherung zu übergeben hat. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung bedeutet, dass der Geschäftsführer sich ordnungswidrig gemäß § 37 GGVSEB verhält …“ Weiterlesen
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16.08.2011 Rechtsanwalt Clemens Louis„… ich bestraft? Ab 0,3 ‰ Sie können wegen „relativer Fahruntüchtigkeit" belangt werden, wenn Sie alkoholbedingte Fahrfehler (Ausfallerscheinungen) haben. Ab 0,5 ‰ Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit i. S. v …“ Weiterlesen
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15.08.2011 Rechtsanwalt Nikolai Odebralski„… kann. III. Folgen bei Ordnungswidrigkeiten Insbesondere bei Wiederholungstätern besteht aber die Gefahr, dass die Verkehrsordnungsbehörde die Angelegenheit an die Führerscheinbehörde abgibt, welche …“ Weiterlesen
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15.08.2011 Rechtsanwalt Christoph Birk„… -Rechtsschutz besteht in Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht für Taten …“ Weiterlesen
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10.08.2011 Rechtsanwalt Clemens Louis„… der Vorwurf. Keine einfache Ordnungswidrigkeit, das weiß der Dorstener jetzt. „Aber wenn ich so etwas wirklich vorhabe, dann nehme ich doch ein großes Netz", war T. geschockt. 600 Euro sollte ihn …“ Weiterlesen
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27.07.2011 Rechtsanwalt Clemens Louis„… (Ausfallerscheinungen) haben. Ab 0,5 ‰ Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit i.S.v. § 24a StVG. Diese ist nicht abhängig von einem Fahrfehler. Ab 1,1 ‰ Sie sind als Kraftfahrer unwiderlegt alkoholbedingt fahruntüchtig …“ Weiterlesen
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14.07.2011 Rechtsanwalt Holger Hesterberg„… , dass er nicht mehr fähig ist, sein Fahrzeug sicher zu führen. Ordnungswidriges Fahren unter Alkohol- oder Rauschmitteleinwirkung nach § 24a StVG liegt dann vor, wenn keine Fahrfehler bzw. alkohol- bzw …“ Weiterlesen
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11.07.2011 Rechtsanwalt Andreas Schwartmann„… zum Zwecke der Schikane des Nachbarn ist nach § 9 Abs. 1 LImSchG NW zweifellos untersagt und kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt werden. Anderes muss aber für das rein funktionelle …“ Weiterlesen