Ordnungswidrigkeit - was Sie wissen und beachten müssen!
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Inhaltsverzeichnis
- Bußgeld für Corona-Verstoß nicht immer rechtmäßig
- Was ist eine Ordnungswidrigkeit?
- Welche Besonderheiten gibt es bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten?
- Wie unterscheiden sich Straftat und Ordnungswidrigkeit?
- Wann verjährt eine Ordnungswidrigkeit?
- Welche Rechte haben Betroffene beim Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit?
Die wichtigsten Fakten
- Zahlt man bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten sofort das Verwarnungsgeld, so entstehen keine zusätzlichen Kosten durch die Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
- Bei einer Straftat kann im Gegensatz zu einer Ordnungswidrigkeit sogar Freiheitsentzug drohen.
- In der Regel liegt die Verjährungsfrist bei einer Ordnungswidrigkeit bei sechs Monaten, die mit einem Bußgeld von maximal 1.000 Euro bedroht ist.
- Betroffene können sich im Anhörungsbogen zum Vorwurf der Ordnungswidrigkeit äußern und gegen einen womöglich erlassenen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
Bußgeld für Corona-Verstoß nicht immer rechtmäßig
Infolge der Corona-Pandemie gelten in den Bundesländern zahlreiche unterschiedliche Beschränkungen wie inbesondere Kontaktverbote, Quarantänepflichten und Maskenpflichten. Verstöße sind als Ordnungswidrigkeiten zum Teil mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro bedroht. Grundlage der Bußgelder sind sogenannte Corona-Verordnungen der Bundesländer und das Infektionsschutzgesetz. Letzteres beinhaltet sogar Straftaten, die eine Geld- oder Freiheitsstrafe zur Folge haben können. Die Bußgelder sind jedoch nicht in jedem Fall gerechtfertigt und deshalb auch zu zahlen.
Corona-Bußgelder und wie Sie dagegen vorgehen können, nennt die Corona-Bußgeld-Seite.
Was ist eine Ordnungswidrigkeit?
Bei einer Ordnungswidrigkeit, verkürzt OWi genannt, handelt es sich um eine rechtswidrige Gesetzesverletzung, die Ahndung mit einer Geldbuße erlaubt. Die Geldbuße wird auch als Bußgeld bezeichnet. Derartige Rechtsverstöße erachtet der Gesetzgeber als weniger schwerwiegend als eine Straftat, die anstelle eines Bußgelds regelmäßig mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet wird.
Ein Bußgeldverfahren wird im Regelfall durch eine Verwaltungsbehörde eingeleitet. Die wesentliche gesetzliche Grundlage für die Ahndung und das Bußgeldverfahren bildet das Ordnungswidrigkeitengesetz, kurz OWiG. Bußgeldverfahren werden entsprechend auchals Owi-Verfahren bezeichnet.
Neben Verstößen gegen zahlreiche Verwaltungsvorschriften wie etwa der Verletzung einer Meldepflicht zählen insbesondere Verkehrsverstöße zu den Ordnungswidrigkeiten. Neben dem Bußgeld droht die Straßenverkehrsordnung abhängig vom Verstoß zusätzlich Punkte an. Aufgrund des Straßenverkehrsgesetzes kann eine Ordnungswidrigkeit zusätzlich zur Geldbuße ein Fahrverbot von einem Monat bis zu drei Monaten zur Folge haben.
Welche Besonderheiten gibt es bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten?
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten ist ein Verwarngeld von 5 bis zu 55 Euro möglich. kommt es unter der Voraussetzung, dass das Verwarngeld bzw. Verwarnungsgeld vom Betroffenen sofort bezahlt wird, nicht zu keinem Bußgeldverfahren. Die mögliche direkte Zahlung vor Ort in bar ist bundeslandabhängig. Die Zahlung eines schriftlichen Verwarnungbescheids ist zudem bis zu sieben Tage nach dessen Erhalt möglich. Typisches Beispiel dafür sind Strafzettel.
Zahlt die betroffene Person das Verwarngeld nicht rechtzeitig oder lehnt sie dieses ab, wird ein Bußgeldverfahren in Gang gesetzt. Dies ist meist mit weiteren Kosten für den Betroffenen verbunden.
Wie unterscheiden sich Straftat und Ordnungswidrigkeit?
Straftaten wie auch Ordnungswidrigkeiten kennzeichnen rechtswidrige Gesetzesverletzungen. Es existieren aber einige entscheidende Unterschiede.
Der Unrechtsgehalt wird bei Straftaten als höher angesehen als bei Ordnungswidrigkeiten. Das zeigt sich insbesondere an den Rechtsfolgen. In einem Strafverfahren ist im Falle einer Verurteilung statt eines Bußgeldes mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe zu rechnen. Daneben ist als Nebenstrafe ein Fahrverbot und als Nebenfolge der Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts möglich.
Bezüglich der Verfolgung von Straftaten gilt das Legalitätsprinzip. Dieses besagt, dass Straftaten zu verfolgen und anzuklagen sind. Dagegen findet bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten das Opportunitätsprinzip Anwendung. Das bedeutet, die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt im Ermessen der zuständigen Behörde.
Wann verjährt eine Ordnungswidrigkeit?
Im Regelfall beträgt die Verjährungsfrist zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz zwischen sechs Monate bis zu drei Jahren. Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr können bereits nach drei Monaten verjähren. Das Ruhen oder die Unterbrechung der Verjährung kann jedoch zu Abweichungen und einer längeren Verjährungsdauer führen.
Dies ist aus verschiedenen Gründen möglich, wie u. a. eine erste Vernehmung des Betroffenen oder die Bekanntgabe eines gegen ihn eingeleiteten Ermittlungsverfahrens.
Von der Verfolgungsverjährung ist die Vollstreckungsverjährung zu unterscheiden. Diese bestimmt, wann eine rechtskräftig festgesezte Geldbuße nicht mehr vollstreckt werden darf. Beträgt diese bis zu 1.000 Euro sind es drei Jahre ab Rechtskraft der Entscheidung. Bei mehr als 1.000 Euro wird die Vollstreckung erst nach fünf Jahren infolge Verjährung verhindert.
Welche Rechte haben Betroffene beim Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit?
Bevor es zur Zustellung des eigentlichen Bußgeldbescheids kommt, ist dem vermeintlich Betroffenen jedoch stets die Möglichkeit zu geben, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Dies geschieht im Wege einer Anhörung zur Ordnungswidrigkeit. Der Betroffene erhält von der Bußgeldstelle zunächst einen Anhörungsbogen, der von ihm ausgefüllt werden kann. Es besteht aufgrund des Rechts, dass sich niemand selbst beschuldigen muss, jedoch keine Verpflichtung zum Ausfüllen.
Es ist möglich, gegen einen sofort oder erst darauf folgenden Bußgeldbescheid binnen einer Frist von zwei Wochen nach dessen Zustellung Einspruch bei der zuständigen Behörde einzulegen. Hierbei ist es bereits empfehlenswert, einen im jeweiligen der Ordnungswidrigkeit zuzuordnenden Rechtsgebiet fachkundigen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, wie etwa im Verkehrsrecht beim Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Der Anwalt kann die Erfolgsaussichten eines Vorgehens einschätzen, eine geringere Sanktion oder gar eine Einstellung des Verfahrens erreichen.
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Rechtstipps zu "Ordnungswidrigkeit" | Seite 67
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20.11.2012 Rechtsanwalt Dr. Roger Blum„… , Trennung, Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht, Zugewinn), Verkehrsrecht (Unfallregulierung, Schmerzensgeld, Ordnungswidrigkeiten u. ä.) sowie Bau- und Werkvertragsrecht tätig.“ Weiterlesen
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19.11.2012 Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann„… ) und 86 ng/l Amphetaminen bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten worden. Diese Werte liegen zwar weit über den für eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG herangezogenen Grenzwerten …“ Weiterlesen
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19.11.2012 Rechtsanwalt Dr. Roger Blum„… , Abmahnung, Lohn, Urlaub), Erb- und Familienrecht (Ehe, Trennung, Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht, Zugewinn), Verkehrsrecht (Unfallregulierung, Schmerzensgeld, Ordnungswidrigkeiten, Rotlichtverstoß, Fahrerflucht u. ä.) sowie Bau- und Werkvertragsrecht tätig.“ Weiterlesen
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29.10.2012 Rechtsanwalt Christian Demuth„… mit einem körperlichen Aussetzer (z.B. Schwindel) zu rechtfertigen, kann für den Betroffenen schnell zum fatalen Eigentor werden: Bei Ordnungswidrigkeiten kann die Justiz Vorsatz annehmen und die Geldbuße …“ Weiterlesen
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19.10.2012 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de„… Rechtschutzversicherungen auch bei vorsätzlich begangenen Ordnungswidrigkeiten den vollen Deckungsschutz gewähren. Die Einschränkung „Vorsatz" gilt nur für Strafsachen (Bsp.: Nötigung, Unfallflucht). RA Klaus Kucklick …“ Weiterlesen
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19.10.2012 Rechtsanwalt Dr. Roger Blum„… , Trennung, Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht, Zugewinn), Verkehrsrecht (Unfallregulierung, Schmerzensgeld, Ordnungswidrigkeiten u.ä.) sowie Bau- und Werkvertragsrecht tätig.“ Weiterlesen
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15.10.2012 Rechtsanwalt Thomas Brunow„… des Vergehens. Vorliegende Entscheidung macht deutlich, dass selbst bei einer Ordnungswidrigkeit erhebliche Schritte zur Aufklärung der "Tat" eingeleitet werden. Bislang wird zumeist eine Fahrtenbuch …“ Weiterlesen
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12.10.2012 Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Sven Skana„… zustande kommen, da hier Messwerte der Blutprobe dem Beweisverwertungsverbot unterliegen. Die Zuständigkeit für Anordnungen körperlicher Untersuchungen bei Ordnungswidrigkeiten obliegt primär dem Richter …“ Weiterlesen
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08.10.2012 Heinz Rechtsanwälte„… einer roten Ampel an. Bei Ordnungswidrigkeiten, die von nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern begangen werden, ist der Bußgeldregelsatz um die Hälfte ermäßigt. Beträgt die Rotlichtzeit einer Ampel …“ Weiterlesen
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04.10.2012 Rechtsanwalt Christoph Birk„… kann. Der rechtsschutzversicherte Mandant freute sich über das reduzierte Bußgeld und die nicht angefallenen Punkte im Verkehrszentralregister. Darüber hinaus wird die Ordnungswidrigkeit auch sonst nirgendwo eingetragen …“ Weiterlesen
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04.10.2012 Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner„… nachvollziehbar sind, erfolgt erst ein Jahr später (sog. Überliegefrist). Die Tilgungsfrist beträgt bei Ordnungswidrigkeiten 2 Jahre. Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten beginnt die Frist mit dem Tag der Rechtskraft …“ Weiterlesen
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28.09.2012 Rechtsanwalt Christian Demuth„… . Das Führen eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung sogenannter berauschender Mittel stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 24a StVG dar. Diese wird mit Geldbuße, Fahrverbot und Punkten …“ Weiterlesen
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26.09.2012 Rechtsanwalt Dr. Roger Blum„… (Unfallregulierung, Schmerzensgeld, Ordnungswidrigkeiten, Rotlichtverstoß, Fahrerflucht u. ä.) sowie Bau- und Werkvertragsrecht tätig.“ Weiterlesen
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26.09.2012 Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. iur. Eckhart Jung„… oder betriebsbereit im Auto hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die bei Fahrlässigkeit mit einem Bußgeld von 75,-- € geahndet wird und bei Vorsatz sogar mit 150,-- €. Im Verkehrszentralregister werden in beiden …“ Weiterlesen
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21.09.2012 Rechtsanwalt Dr. Roger Blum„… ), Familienrecht (Ehe, Trennung, Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht, Zugewinn), Verkehrsrecht (Unfallregulierung, Schmerzensgeld, Ordnungswidrigkeiten u. ä.) sowie Bau- und Werkvertragsrecht tätig.“ Weiterlesen
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11.09.2012 Rechtsanwalt Christian Demuth„… nicht jedes aggressive Fahrverhalten überschreitet nachweislich die rechtliche Schwelle von der Ordnungswidrigkeit zur strafbaren Handlung. Oder anders gesagt: Bei richtiger Anwendung des Gesetztes …“ Weiterlesen
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04.09.2012 Rechtsanwalt Dr. Roger Blum„… , Abmahnung, Lohn, Urlaub), Familienrecht (Ehe, Trennung, Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht, Zugewinn), Verkehrsrecht (Unfallregulierung, Schmerzensgeld, Ordnungswidrigkeiten u.ä.) sowie Bau- und Werkvertragsrecht tätig.“ Weiterlesen
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03.09.2012 Rechtsanwalt Dr. Roger Blum„… (Kündigung, Abmahnung, Lohn, Urlaub), Familienrecht (Ehe, Trennung, Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht, Zugewinn), Verkehrsrecht (Unfallregulierung, Schmerzensgeld, Ordnungswidrigkeiten u.ä.) sowie Bau- und Werkvertragsrecht tätig.“ Weiterlesen
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22.08.2012 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… der Information die Ermittlung oder Strafverfolgung gefährden könnte. Anders dagegen, wenn es um eine Ordnungswidrigkeit oder ein Verwaltungsverfahren geht: Hier darf die Behörde den Verbraucher zumindest …“ Weiterlesen
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16.08.2012 LENHART LEICHTHAMMER Rechtsanwälte„… möglich. 5. Kann ich den Zeitpunkt, an dem ich den Führerschein abgebe, selbst bestimmen? Ist innerhalb von zwei Jahren vor der gegenständlichen Ordnungswidrigkeit ein Fahrverbot nicht verhängt worden …“ Weiterlesen
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14.08.2012 Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. iur. Eckhart Jung„Lässt sich der Fahrer bei der Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit nicht feststellen, kann die Verkehrsbehörde nach § 31 StVZO die Auflage eines Fahrtenbuches anordnen, insbesondere dann …“ Weiterlesen
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09.08.2012 Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann„Auch Ordnungswidrigkeiten wie z. B. Geschwindigkeitsverstöße unterliegen der Verjährung. Und zwar vor Erlass des Bußgeldbescheides in drei Monaten, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Tat. Nach Eintritt …“ Weiterlesen
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08.08.2012 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… macht oder versetzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach den Vermessungs- und Katastergesetzen. Wer das zum Nachteil eines anderen tut, kann sogar strafrechtlich belangt werden. Neben dem klassischen …“ Weiterlesen
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