Ordnungswidrigkeit - was Sie wissen und beachten müssen!
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Inhaltsverzeichnis
- Bußgeld für Corona-Verstoß nicht immer rechtmäßig
- Was ist eine Ordnungswidrigkeit?
- Welche Besonderheiten gibt es bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten?
- Wie unterscheiden sich Straftat und Ordnungswidrigkeit?
- Wann verjährt eine Ordnungswidrigkeit?
- Welche Rechte haben Betroffene beim Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit?
Die wichtigsten Fakten
- Zahlt man bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten sofort das Verwarnungsgeld, so entstehen keine zusätzlichen Kosten durch die Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
- Bei einer Straftat kann im Gegensatz zu einer Ordnungswidrigkeit sogar Freiheitsentzug drohen.
- In der Regel liegt die Verjährungsfrist bei einer Ordnungswidrigkeit bei sechs Monaten, die mit einem Bußgeld von maximal 1.000 Euro bedroht ist.
- Betroffene können sich im Anhörungsbogen zum Vorwurf der Ordnungswidrigkeit äußern und gegen einen womöglich erlassenen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
Bußgeld für Corona-Verstoß nicht immer rechtmäßig
Infolge der Corona-Pandemie gelten in den Bundesländern zahlreiche unterschiedliche Beschränkungen wie inbesondere Kontaktverbote, Quarantänepflichten und Maskenpflichten. Verstöße sind als Ordnungswidrigkeiten zum Teil mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro bedroht. Grundlage der Bußgelder sind sogenannte Corona-Verordnungen der Bundesländer und das Infektionsschutzgesetz. Letzteres beinhaltet sogar Straftaten, die eine Geld- oder Freiheitsstrafe zur Folge haben können. Die Bußgelder sind jedoch nicht in jedem Fall gerechtfertigt und deshalb auch zu zahlen.
Corona-Bußgelder und wie Sie dagegen vorgehen können, nennt die Corona-Bußgeld-Seite.
Was ist eine Ordnungswidrigkeit?
Bei einer Ordnungswidrigkeit, verkürzt OWi genannt, handelt es sich um eine rechtswidrige Gesetzesverletzung, die Ahndung mit einer Geldbuße erlaubt. Die Geldbuße wird auch als Bußgeld bezeichnet. Derartige Rechtsverstöße erachtet der Gesetzgeber als weniger schwerwiegend als eine Straftat, die anstelle eines Bußgelds regelmäßig mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet wird.
Ein Bußgeldverfahren wird im Regelfall durch eine Verwaltungsbehörde eingeleitet. Die wesentliche gesetzliche Grundlage für die Ahndung und das Bußgeldverfahren bildet das Ordnungswidrigkeitengesetz, kurz OWiG. Bußgeldverfahren werden entsprechend auchals Owi-Verfahren bezeichnet.
Neben Verstößen gegen zahlreiche Verwaltungsvorschriften wie etwa der Verletzung einer Meldepflicht zählen insbesondere Verkehrsverstöße zu den Ordnungswidrigkeiten. Neben dem Bußgeld droht die Straßenverkehrsordnung abhängig vom Verstoß zusätzlich Punkte an. Aufgrund des Straßenverkehrsgesetzes kann eine Ordnungswidrigkeit zusätzlich zur Geldbuße ein Fahrverbot von einem Monat bis zu drei Monaten zur Folge haben.
Welche Besonderheiten gibt es bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten?
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten ist ein Verwarngeld von 5 bis zu 55 Euro möglich. kommt es unter der Voraussetzung, dass das Verwarngeld bzw. Verwarnungsgeld vom Betroffenen sofort bezahlt wird, nicht zu keinem Bußgeldverfahren. Die mögliche direkte Zahlung vor Ort in bar ist bundeslandabhängig. Die Zahlung eines schriftlichen Verwarnungbescheids ist zudem bis zu sieben Tage nach dessen Erhalt möglich. Typisches Beispiel dafür sind Strafzettel.
Zahlt die betroffene Person das Verwarngeld nicht rechtzeitig oder lehnt sie dieses ab, wird ein Bußgeldverfahren in Gang gesetzt. Dies ist meist mit weiteren Kosten für den Betroffenen verbunden.
Wie unterscheiden sich Straftat und Ordnungswidrigkeit?
Straftaten wie auch Ordnungswidrigkeiten kennzeichnen rechtswidrige Gesetzesverletzungen. Es existieren aber einige entscheidende Unterschiede.
Der Unrechtsgehalt wird bei Straftaten als höher angesehen als bei Ordnungswidrigkeiten. Das zeigt sich insbesondere an den Rechtsfolgen. In einem Strafverfahren ist im Falle einer Verurteilung statt eines Bußgeldes mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe zu rechnen. Daneben ist als Nebenstrafe ein Fahrverbot und als Nebenfolge der Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts möglich.
Bezüglich der Verfolgung von Straftaten gilt das Legalitätsprinzip. Dieses besagt, dass Straftaten zu verfolgen und anzuklagen sind. Dagegen findet bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten das Opportunitätsprinzip Anwendung. Das bedeutet, die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt im Ermessen der zuständigen Behörde.
Wann verjährt eine Ordnungswidrigkeit?
Im Regelfall beträgt die Verjährungsfrist zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz zwischen sechs Monate bis zu drei Jahren. Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr können bereits nach drei Monaten verjähren. Das Ruhen oder die Unterbrechung der Verjährung kann jedoch zu Abweichungen und einer längeren Verjährungsdauer führen.
Dies ist aus verschiedenen Gründen möglich, wie u. a. eine erste Vernehmung des Betroffenen oder die Bekanntgabe eines gegen ihn eingeleiteten Ermittlungsverfahrens.
Von der Verfolgungsverjährung ist die Vollstreckungsverjährung zu unterscheiden. Diese bestimmt, wann eine rechtskräftig festgesezte Geldbuße nicht mehr vollstreckt werden darf. Beträgt diese bis zu 1.000 Euro sind es drei Jahre ab Rechtskraft der Entscheidung. Bei mehr als 1.000 Euro wird die Vollstreckung erst nach fünf Jahren infolge Verjährung verhindert.
Welche Rechte haben Betroffene beim Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit?
Bevor es zur Zustellung des eigentlichen Bußgeldbescheids kommt, ist dem vermeintlich Betroffenen jedoch stets die Möglichkeit zu geben, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Dies geschieht im Wege einer Anhörung zur Ordnungswidrigkeit. Der Betroffene erhält von der Bußgeldstelle zunächst einen Anhörungsbogen, der von ihm ausgefüllt werden kann. Es besteht aufgrund des Rechts, dass sich niemand selbst beschuldigen muss, jedoch keine Verpflichtung zum Ausfüllen.
Es ist möglich, gegen einen sofort oder erst darauf folgenden Bußgeldbescheid binnen einer Frist von zwei Wochen nach dessen Zustellung Einspruch bei der zuständigen Behörde einzulegen. Hierbei ist es bereits empfehlenswert, einen im jeweiligen der Ordnungswidrigkeit zuzuordnenden Rechtsgebiet fachkundigen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, wie etwa im Verkehrsrecht beim Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Der Anwalt kann die Erfolgsaussichten eines Vorgehens einschätzen, eine geringere Sanktion oder gar eine Einstellung des Verfahrens erreichen.
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Rechtstipps zu "Ordnungswidrigkeit" | Seite 71
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16.06.2010 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de„… einem deutschen Verkehrsteilnehmer eine von ihm in Polen begangene Ordnungswidrigkeit bekannt gegeben und eine Geldbuße verhängt worden, weisen polnische Polizeibeamte die deutschen Bürger nicht selten …“ Weiterlesen
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14.06.2010 Rechtsanwalt Christian Demuth„… ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis zu 20,Euro geahndet werden könnte. Zum Glück für die Fußballfreunde gibt das Opportunitätsprinzip der Polizei bei Ordnungswidrigkeiten einen weiten …“ Weiterlesen
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07.06.2010 Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Sven Skana„… ist dies nicht der Fall. § 163 b Abs. 2 StPO setzt voraus, dass bereits eine Ordnungswidrigkeit vorliegt und der Betroffene als Zeuge benötigt wird. Zweifelhaft ist auch die Anwendung des § 100 Abs. 1 …“ Weiterlesen
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04.06.2010 Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Sven Skana„… zusätzlich ein Mobiltelefon an sein linkes Ohr. Nach § 19 OwiG wird nur eine Geldbuße festgesetzt, wenn dieselbe Handlung mehrere Gesetzte, nach denen sie als Ordnungswidrigkeit geahndet werden …“ Weiterlesen
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02.06.2010 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… (KFG) in § 103 Abs. 2, die sog. Lenkerauskunft. Die Ordnungswidrigkeit wird in diesen Fällen der Auskunftsverweigerung damit begründet, dass die Auskunftsverweigerung allein ausreicht, um über …“ Weiterlesen
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12.05.2010 Rechtsanwaltskanzlei Schwerin & Weise Partnerschaft„… , aber nicht die grundsätzliche Bedeutung der betreffenden Verkehrsschilder geändert. Daher kann auch bei einem ungültigen Verkehrsschild eine Ordnungswidrigkeit begangen werden. Ob diese dann Bestand hat …“ Weiterlesen
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30.04.2010 GKS Rechtsanwälte„… Ss Owi 82/06) oder als Navigationsgerät (OLG Köln, Az. 81 Ss Owi 49/08) ist ordnungswidrig und führt zu Punkten in Flensburg. Ausnahmen lassen die Gerichte nur in Fällen zu, in denen eine Bedienung …“ Weiterlesen
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29.04.2010 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… der Grundsatz, dass die Geldbuße höher sein soll als der wirtschaftliche Nutzen, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, sodass die genannten Richtwerte im Einzelfall sogar überschritten werden …“ Weiterlesen
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OLG Düsseldorf: Keine Verwertbarkeit von Geschwindigkeits- u. Abstandsverstößen bei Brückenmessungen05.03.2010 Rechtsanwalt Christian Demuth„… nach einer Halterermittlung anhand des auf der Videoaufnahme ersichtlichen Kennzeichens feststehen. Auch für Maßnahmen nach § 163b Abs. 2 StPO sei erforderlich, dass bereits eine Ordnungswidrigkeit vorliege …“ Weiterlesen
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03.03.2010 Rechtsanwalt Christian Demuth„… einen Anfangsverdacht für die Begehung einer Ordnungswidrigkeit, so dass dessen Aufzeichnung per Video eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage in § 100h I 1 Nr. 1 Strafprozessordnung (StPO) habe …“ Weiterlesen
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25.02.2010 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… . Das Ablesen der Uhrzeit auf dem Handy-Display stellt eine Ordnungswidrigkeit dar (OLG Hamm, Beschluss v. 06.07.2005, Az.: 2 Ss OWi 177/05) , wohingegen man ungestraft die Uhrzeit von einer Uhr ablesen …“ Weiterlesen
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18.02.2010 Rechtsanwalt Christian Fuhrmann„… dagegen zur Sache, d.h. zum Tatvorwurf, machen, sondern kann sich auf sein Schweigerecht berufen. Wer eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 111 OWiG …“ Weiterlesen
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15.02.2010 Rechtsanwalt Christian Fuhrmann„Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verjähren grundsätzlich in 3 Monaten, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach in 6 Monaten …“ Weiterlesen
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12.02.2010 Rechtsanwalt Christoph Häntzschel„… ist. Die vorgeworfene Handlung erfüllt in vielen Fällen den Tatbestand von § 10 FTEG. Dieser Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Gegen den Betroffenen kann in der Folge ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro …“ Weiterlesen
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05.02.2010 Rechtsanwalt Martin J. Warm„… der Sachlage damit rechnen musste, ein Finanzbeamter zur Ermittlung einer Steuerstraftat oder -ordnungswidrigkeit erschienen ist oder dem Steuersünder oder seinem Vertreter die Einleitung des Straf …“ Weiterlesen
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26.01.2010 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… sehen können. Brummirennen zwischen zwei Lkw Nicht jeder Überholvorgang zwischen zwei Lkw stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 5 Abs. 2 S. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) dar, der vorschreibt …“ Weiterlesen
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28.12.2009 Rechtsanwalt Christian Demuth„… den Fristbeginn ist bei Ordnungswidrigkeiten das Datum der Rechtskraft, bei Strafsachen das Datum der Entscheidung, bei Verwaltungsentscheidungen mit dem Tag der Rechtskraft oder Unanfechtbarkeit …“ Weiterlesen
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22.12.2009 Rechtsanwalt Christian Demuth„… eines entsprechenden Anfangsverdachtes für die Begehung einer Ordnungswidrigkeit die die Herstellung von Bildaufzeichnungen durch eine vom Messbeamten gesteuerte individuelle Auslösung …“ Weiterlesen
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16.12.2009 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de„Wer nicht gerade in flagranti von der Polizei bei einer Ordnungswidrigkeit erwischt wird (Lasermessung, Handyverstoß etc.), soll von der Bußgeldstelle vor Erlass eines Bußgeldbescheides angehört …“ Weiterlesen
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15.11.2017 Treutler Rechtsanwälte Fachanwälte„… ausbezahlt, liegt keine bloße Ordnungswidrigkeit mehr vor, sondern es kommt schon eine Straftat in Betracht, namentlich Betrug gemäß § 263 StGB. Wurde zum Beispiel bei der Beantragung von einkommens …“ Weiterlesen
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30.11.2009 Rechtsanwalt Christian Demuth„… ausschließlich auf dem Gebiet des Verkehrsstrafrechts, einschließlich Ordnungswidrigkeiten- und Fahrerlaubnisrecht, tätig . Weitere Infos: www.cd-recht.de“ Weiterlesen
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26.11.2009 Rechtsanwalt Max Postulka„… in einem Strafverfahren oder in einem Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten wegen einer vor der Erteilung der Auskunft begangenen Tat gegen den Verpflichteten oder gegen einen in § 52 Abs. 1 …“ Weiterlesen
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10.11.2009 Rechtsanwalt Max Postulka„… können. Ferner können Verstöße gegen das Textilkennzeichnungsgesetz als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden, wobei die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden …“ Weiterlesen
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05.10.2009 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… sich bei einer Prüfung heraus, dass der Arbeitgeber im Betrieb keine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Schutzausrüstung zur Verfügung stellt, begeht er damit eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld …“ Weiterlesen