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Sozialversicherungsbeiträge - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 1 Minuten Lesezeit
Sozialversicherungsbeiträge - was Sie wissen und beachten müssen!

Was sind die Sozialversicherungsbeiträge?

Durch die Sozialversicherungsbeiträge werden die Sozialversicherungen (Krankenversicherung, Rentenversicherung, berufliche Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung) finanziert. Dabei orientieren sich die Beiträge am Bruttolohn bzw. Bruttogehalt und werden jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Nur die Beiträge zur Unfallversicherung werden vom Arbeitgeber allein getragen, im Bereich der Krankenversicherung trägt der Arbeitnehmer einen gewissen Prozentsatz allein. Zum gesetzlichen Beitragssatz der Krankenversicherungen kommt ein variabler Zusatzbeitrag, den der Versicherte zu tragen hat und der in seiner Höhe vom Versicherer abhängt.

Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge 2019 / 2020?


Versicherung


Beitragssatz in Prozent


Krankenversicherung (KV)


14,6 %


Ermäßigter Beitragssatz


14,0 %


durchschnittlicher Zusatzbeitrag


0,9 % (2019) bzw. 1,1 % (2020)


Pflegeversicherung (PV)


3,05 %


Beitragszuschlag für Kinderlose über 23 Jahre


0,25 %


Arbeitslosenversicherung (AV)


2,5 %


Rentenversicherung (RV)


18,6 %

 


Insolvenzgeldumlage


0,06 % (vom Arbeitgeber getragen)


Umlagen U1 (Arbeitsunfähigkeit) & U2 (Mutterschaftsleistungen)


Beitrag wird von den Krankenkassen festgelegt


Berufliche Unfallversicherung


Beitrag wird vom Arbeitgeber gezahlt


Künstlersozialabgabe


4,2 %

Beispiel: Wie berechnen sich die Beiträge?

Beispiel: Arbeitnehmer/in A verfügt über ein monatliches Bruttoeinkommen von 3500 Euro und hat keine Kinder. Arbeitnehmer/in A ist 30 Jahre alt und arbeitet in Bayern.

Versicherung

Beitragssatz in Prozent


Anteil Arbeitnehmer


Anteil
Arbeitgeber


Krankenversicherung (KV)

14,6 %


255,50 Euro (7,3 %)


255,50 Euro
(7,3 %)

Pflegeversicherung (PV)

3,05 %


53,37 Euro

(1,525 %)


53,37 Euro

(1,525 %)


Beitragszuschlag für Kinderlose
über 23 Jahre

0,25 %

8,78 Euro

——

Arbeitslosenversicherung (AV)

2,5 %


43,75 Euro

(1,25 %)


43,75 Euro

(1,25 %)

Rentenversicherung (RV)

18,6 %


325,50 Euro

(9,3 %)


325,50 Euro

(9,3 %)

Foto(s): ©iStock/fizkes

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Rechtstipps zu "Sozialversicherungsbeiträge" | Seite 22

  • 10.11.2008 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „… . Das Sozialgericht Dortmund hatte den Inhaber des Friseurladens zur Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge verurteilt. Denn ein Nettoarbeitsentgelt gilt bei illegaler Beschäftigung allgemein …“ Weiterlesen
  • 25.08.2008 Rechtsanwalt Hermann Kulzer M.B.A.
    „… (bedingter Vorsatz), z.B wenn Sie für 500 Mitarbeiter die Sozialversicherungsbeiträge nicht rechtzeitig abgeführt haben? Besteht dann auch Versicherungschutz? Wie sind Sie abgesichert für den worst case …“ Weiterlesen
  • 01.07.2008 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „… wollte der Gesetzgeber den Angehörigen Pflegebedürftiger leider nicht zusprechen. Immerhin werden in diesem Zeitraum die Sozialversicherungsbeiträge übernommen. Vorteil: Kündigungsschutz Immerhin …“ Weiterlesen
  • 21.02.2024 Rechtsanwalt Hermann Kulzer M.B.A.
    „… oder Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt hat und wer Insolvenzstraftaten begangen hat. 7. Tipp vom Fachanwalt für Handels-, Gesellschafts- und Insolvenzrecht Geschäftsleiter haben oft wenig …“ Weiterlesen
  • 03.01.2008 Monique Michel, anwalt.de-Redaktion
    „… . Die Beitragsbemessungsgrenze ist das Bruttoeinkommen, ab dem die Sozialversicherungsbeiträge konstant bleiben und nicht weiter ansteigen, selbst wenn das Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze …“ Weiterlesen
  • 26.10.2007 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „… sind. In dieser Zeit wird zwar kein Entgelt gezahlt, aber die Sozialversicherungsbeiträge übernommen. Zusätzlich besteht ein Anspruch auf kurzzeitige unentgeltliche Freistellung von 10 Tagen im akuten …“ Weiterlesen
  • 09.10.2007 Glatzel & Partner | Rechtsanwälte in Partnerschaft
    „… Wochen vor Beginn der Elternzeit anmelden, damit auch Kündigungsschutz besteht. Ferner gilt für die Arbeitgeber, dass sie das Arbeitsentgelt, die abgezogenen Sozialversicherungsbeiträge und Steuern …“ Weiterlesen
  • 09.07.2007 Rechtsanwalt Michael Krüger
    „… Arbeitsbedingung anzusehen und ein Festhalten am Arbeitsvertrag unzumutbar sei, wäre eine Beendigungskündigung nicht gerechtfertigt. Allenfalls komme aufgrund der nunmehr notwendigen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen durch den Arbeitgeber eine Änderungskündigung in Betracht. BAG vom 18.01.2007, 2 AZR 731/05“ Weiterlesen