Verjährung - was Sie wissen und beachten müssen!
- 4 Minuten Lesezeit
Fast täglich schließen wir Verträge untereinander ab: Kaufverträge, Werkverträge, Mietverträge etc. Dadurch entstehen Ansprüche, z. B. eine Kaufpreisforderung, Gewährleistungsansprüche etc. Allerdings hat der Gesetzgeber der Geltendmachung solcher Ansprüche und Forderungen eine zeitliche Grenze gesetzt, nach der der Anspruch nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden kann.
Verjährung verhindern – welche Möglichkeiten gibt es?
- Prüfen Sie in der Liste, ob Ihre Frist dort enthalten und abgelaufen ist.
- Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt, um sich juristisch beraten zu lassen.
- Beantragen Sie einen Online-Mahnvertrag. Der Online-Mahnantrag ermittelt automatisch das zuständige Gericht, welches dann den Mahnbescheid an den Schuldner schickt.
- Reichen Sie Klage ein – am besten mit Unterstützung eines Anwaltes.
- Kontaktieren Sie bei einer Verbraucherschlichtungsstelle einen Ombudsmann.
- Schließen Sie sich, falls es Ihren Fall betrifft, einer Musterfeststellungsklage an.
Verjährungsfristen
Verjährungsfristen können gehemmt werden oder neu beginnen. Eine Hemmung erfolgt beispielsweise durch die rechtzeitige (vor Ablauf des 31. Dezembers) Beantragung und Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheids oder durch die Aufnahme von Verhandlungen zwischen Gläubiger und Schuldner. Ein Neubeginn der Verjährung erfolgt, wenn ein Anerkenntnis des Schuldners vorliegt oder eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird (§ 212 BGB).
Definition: Frist
Als Frist bezeichnet man einen Zeitraum, in dem ein Bürger seine subjektiven Rechte geltend machen kann oder geltend macht. Dies kann sich durch eine Handlung oder den Eintritt eines Ereignisses realisieren. Fristen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) können nicht an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag enden. Gemäß § 193 BGB verlängern sie sich deshalb automatisch auf den nächsten Werktag. Fällt eine Frist auf einen bundesweit nicht einheitlichen Feiertag, kann sie bundeslandabhängig sein.
Unterscheidung zwischen Terminfrist und Ereignisfrist
Man unterscheidet zwei Arten von Fristen: Als Terminfrist bzw. Beginnfrist bezeichnet man eine Frist, die an einem festen Datum, um null Uhr an diesem Termin beginnt. Dagegen hängt eine Ereignisfrist vom Eintritt eines Ereignisses ab, dessen Datum nicht von vornherein feststeht. Gemäß § 187 BGB beginnt Letztere erst an dem auf das Ereignis folgenden Tag, wiederum um null Uhr.
Regelmäßige Verjährung nach drei Jahren
Ob aufgrund eines Kaufvertrags, eines Werkvertrags oder eines Dienstvertrags und unabhängig davon, ob es sich um einen Vertrag zwischen Kaufleuten oder einem Kaufmann und einem Verbraucher handelt – zivilrechtliche Forderungen verjähren regelmäßig in drei Jahren. Diese sog. Regelverjährung berechnet sich gemäß § 199 BGB. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Beispiel: Ist die Forderung am 25.02.2021 entstanden, begann die Verjährung am 31.12.2021. Bis zum 31.12.2024 ist sie nicht verjährt. Ab dem 01.01.2025 tritt Verjährung ein.
Es gibt jedoch auch Tatbestände und Rechtshandlungen, die die Verjährung neu beginnen lassen oder sie hemmen.
Neubeginn der Verjährung
Die zivilrechtliche Regelung zum Neubeginn der Verjährung enthält § 212 BGB: Danach beginnt sie neu zu laufen zum Beispiel, wenn der Schuldner die Schuld anerkennt. In diesem Fall beginnt die Verjährung dann mit dem auf das Anerkenntnis folgenden Tag gemäß § 187 I BGB. Im Kaufrecht tritt ein Neubeginn der Verjährung im Rahmen einer Nacherfüllung mit Lieferung der neuen Sache ein.
Wird eine gerichtliche Vollstreckungshandlung beantragt oder vorgenommen, beginnt die Verjährung ebenfalls neu. Beispiele hierfür sind etwa der Antrag des Gläubigers auf Zwangsvollstreckung oder die Bestimmung des Zwangsversteigerungstermins. Die Verjährung beginnt neu mit dem auf die Vollstreckungshandlung folgenden Tag.
Hemmung der Verjährung
Von einer Verjährungshemmung spricht man, wenn eine Zeitspanne nicht in die Verjährungsfrist eingerechnet wird. Nach Ablauf der Hemmung läuft die Verjährung weiter, der bereits zuvor abgelaufene Zeitraum wird hierbei also mitberücksichtigt. Mit anderen Worten: Die Frist verlängert sich um den Zeitraum der Hemmung, § 209 BGB. Das gilt beispielsweise, wenn um den Anspruch verhandelt wird (§ 203 BGB), wenn ein Klage erhoben wird bzw. die Klageschrift eingereicht und in Kürze zugestellt wird oder ein selbstständiges Beweisverfahren oder ein Anspruch im Insolvenzverfahren angemeldet wird (§ 204 BGB).
Mahnbescheid im Mahnverfahren
Zudem wird die Verjährung gemäß § 204 BGB mit Zustellung des Mahnbescheids gehemmt. Hier ist die gerichtliche Geltendmachung per Mahnbescheid gemeint. Außergerichtliche Mahnungen spielen dagegen für die Verjährung keine Rolle. Eine Mahnung ändert an der Verjährung nichts. Eine Hemmung greift also nur bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Forderung, entweder in Form einer Klage oder in Form eines Mahnbescheids. Wird der Mahnbescheid eingereicht, verlängert sich die Verjährungsfrist um sechs Monate. Für beide Rechtsmittel gilt: Sie müssen vor Ablauf der Verjährungsfrist beim Gericht eingehen, also bis zum 31.12. des Jahres, in dem der Anspruch noch nicht verjährt ist.
Notieren der Verjährung
Wer nicht auf sein Geld verzichten will, sollte Wert auf gutes Forderungsmanagement legen. Damit man keine Frist verpasst, sollte man die Verjährung von Ansprüchen notieren. So geht man sicher, dass man die Forderung nicht zu spät gerichtlich geltend macht und der Schuldner sich auf die Einrede der Verjährung berufen kann. Einrede bedeutet, dass die Verjährung vom Gericht nicht selbstständig berücksichtigt wird, sondern sich der Schuldner auf diese Einrede berufen muss.
Hinweis: Beim kleinen Schadenersatz behält der Gläubiger die mangelhafte Sache und macht den Wertunterschied zu einer mangelfreien Sache geltend. Gibt er die mangelhafte Sache zurück und fordert er Schadensersatz für die Nichterfüllung des ganzen Vertrages, spricht man vom großen Schadensersatz.
Fazit
Der 31. Dezember ist ein wichtiges Datum für Geschäftsleute. Unterliegt ein Zahlungsanspruch der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren gemäß §§ 195, 199 BGB, verjährt er mit Ablauf dieses Tages. Vorausgesetzt, der Gläubiger kennt sowohl seinen Anspruch als auch den Schuldner. In der Praxis dürfte das oft der Fall sein. Deshalb heißt es zum Jahresende: handeln. Denn nach Ablauf dieser Frist kann sich der Schuldner dann auf Verjährung berufen. Der Gläubiger hat dann das Nachsehen und kann seinen Anspruch nicht mehr gerichtlich durchsetzen – obwohl der Anspruch an sich weiter besteht.
(WEL)
FAQ zu Verjährung und Verjährungsfristen
Wann beginnt die Verjährungsfrist?
Die regelmäßige Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger vom Bestehen des Anspruchs und den diesbezüglich näheren Umständen erfahren hat. Auch wenn dem Gläubiger infolge grober Fahrlässigkeit diese Kenntnis fehlt, er also von der ihm zustehenden Forderung hätte wissen müssen, beginnt die Frist zu laufen.
Darf der Schuldner nach Ablauf der Verjährungsfrist die Zahlung verweigern?
Bei einem verjährten Anspruch hat der Schuldner das Recht, die Leistung an den Gläubiger zu verweigern. Wird der Schuldner wegen einer verjährten Forderung in Anspruch genommen, so darf er sich aber keinesfalls passiv verhalten. Die eingetretene Verjährung berechtigt ihn zwar zur Zahlungsverweigerung. Dazu muss er sich aber auf dieses Recht berufen. Das Gericht prüft nicht von Amts wegen – wie oft vom Laien fälschlich angenommen – ob die Verjährung eingetreten ist.
Gibt es besondere Verjährungsregeln?
Neben der regelmäßigen dreijährigen Verjährungsfrist gibt es auch noch spezielle Verjährungsfristen – kürzere und längere. So verjähren Mängelansprüche bei beweglichen Sachen grundsätzlich zwei Jahre nach der Übergabe. Für ab 2022 geschlossene Kaufverträge kann dieser Zeitraum in folgenden Fällen länger als zwei Jahre dauern. Zeigt sich ein Mangel innerhalb der zwei Jahre, tritt die Verjährung erst vier Monate später ein. Die Gewährleistungsfrist beträgt danach bei einem Mangel, der sich einen Tag vor Ablauf der zweijährigen Gewährleistung zeigt, bis zu zwei Jahre und vier Monate. Hat der Verkäufer dagegen nacherfüllt durch Reparatur oder Ersatz der Sache tritt die Verjährung erst zwei Monate nach deren Übergabe an Verbraucher ein. Bei Mängeln an Bauwerken oder an üblicherweise dazu verwendeten Sachen können Ansprüche dagegen bis zu fünf Jahre nach der Abnahme geltend gemacht werden. Ansprüche wegen Reisemängeln verjähren gegenüber dem Reiseveranstalter (z. B. Reisepreisminderung) in zwei Jahren nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise.
Kann man die Verjährungsfrist für die Gewährleistung verkürzen?
Ein Unternehmer kann in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beim Verkauf von gebrauchten Sachen an eine Privatperson die Verjährungsfrist nur auf ein Jahr verkürzen. Seit 2022 muss ein unternehmerisch auftretender Verkäufer den Verbraucher vor Vertragserklärung selbst darüber informieren und die verkürzte Verjährungsfrist im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart sein. Umgekehrt kann beim Verkauf einer Sache durch eine Privatperson, also eines Verbrauchers, an einen Unternehmer die Gewährleistung ausgeschlossen werden. Dasselbe gilt, wenn es sich bei Käufer und Verkäufer nur um Privatpersonen oder um Unternehmer handelt. Der Ausschluss ist unwirksam, wenn der Verkäufer Mängel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie gegeben hat.
Artikel teilen:
Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Verjährung?
Rechtstipps zu "Verjährung" | Seite 127
-
29.03.2017 SH Rechtsanwälte„… Sie Fragen zu Ansprüchen bei Berufsunfähigkeit? Betroffene sollten sofort handeln, bevor etwaige Ansprüche verjähren. Wir unterstützen Betroffene gern bei der Geltendmachung Ihrer Rechte. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit unserem Büro.“ Weiterlesen
-
28.03.2017 Rechtsanwalt Helge Petersen„… die Sparkasse offenbar, andere Anleger könnten nun verstehen, dass sie ebenfalls Ansprüche geltend machen sollten. Die Zeit hilft hier allerdings der Sparkasse. Sobald Verjährung eingetreten …“ Weiterlesen
-
21.03.2017 Dr. Eckardt und Klinger Rechtsanwälte in Partnerschaft„… und Nachhaftung aufgeklärt worden, besteht die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Da entsprechende Ansprüche spätestens zehn Jahre nach der Beitrittszeichnung verjähren, sollten betroffene …“ Weiterlesen
-
21.03.2017 Rechtsanwalt Dr. Walter Späth„… . Auch sollen betroffene Audi-Käufer immer eine eventuelle Verjährung ihrer eventuellen Ansprüche überprüfen lassen. Betroffene Audi-Käufer können sich daher der kostenlosen Interessengemeinschaft „Audi-Abgasskandal“ von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte anschließen, um ihre eventuellen Ansprüche prüfen zu lassen.“ Weiterlesen
-
20.03.2017 Rechtsanwalt Markus Jansen„… rechtzeitig Schadensersatzansprüche geltend zu machen, bevor sie verjähren“, sagt Rechtsanwalt Markus Jansen , Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner bei der Kanzlei AJT in Neuss. Rund 92 …“ Weiterlesen
-
19.03.2017 Rechtsanwalt Martin Ellinger„… Bußgeldbescheides berufen darf, da die Verjährung im Bußgeldverfahren nicht der Dispositionsfreiheit des Betroffenen unterliegt. Das Amtsgericht hat gegen den Betroffenen wegen fahrlässigen Überschreitens …“ Weiterlesen
-
17.03.2017 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller„… zu machen. Allerdings verjähren die Forderungen spätestens zehn Jahre nach dem Beitritt zur Fondsgesellschaft, sodass die Anleger jetzt handeln sollten, wenn ihre Ansprüche nicht untergehen sollen“, sagt …“ Weiterlesen
-
16.03.2017 Rechtsanwalt Markus Jansen„In den kommenden sechs Monaten können sich durch den Abgasskandal geschädigte VW-Aktionäre noch zum Musterverfahren gegen Volkswagen anmelden. „Dadurch wird die Verjährung möglicher …“ Weiterlesen
-
14.03.2017 Rechtsanwalt Simon Bender„… die Porsche Automobil Holding SE anmelden. Damit können die Anleger vor einer Klage den Ausgang des Musterverfahrens abwarten, ohne dass Schadensersatzansprüche verjähren. Grundlage möglicher …“ Weiterlesen
-
14.03.2017 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… sie nämlich gar nicht, weil sie unwirksam ist. Ist das der Fall, können Überstunden grundsätzlich in den Grenzen der normalen Verjährung (drei Jahre) geltend gemacht werden. Praxisproblem …“ Weiterlesen
-
13.03.2017 SH Rechtsanwälte„… zu. Allerdings droht hier Verjährung! Ansprüche aus einer fehlerhaften Beratung verjähren spätestens 10 Jahre nach Zeichnung der Kapitalanlage. Daher kann im Einzelfall große Eile geboten sein. SH …“ Weiterlesen
-
10.03.2017 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller„… dazu beträgt sechs Monate“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller , Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Durch die Anmeldung wird die Verjährung der Ansprüche gehemmt …“ Weiterlesen
-
09.03.2017 Rechtsanwalt Simon Bender„… ist bis zum 08.09.2017 möglich. Mit der Anmeldung der Schadenersatzansprüche haben Aktionäre die Möglichkeit, für einen geringeren Aufwand gegenüber einer Klage die Verjährung der Schadenersatzansprüche zu hemmen …“ Weiterlesen
-
08.03.2017 Rechtsanwalt Klaus Nieding„… , wenn die Verjährung der Ansprüche früher droht, muss auch früher gehandelt werden“, sagt Nieding. „Mit diesem Rechtsinstrument können die Anleger, ohne selber zu klagen, auf einfache und günstige Weise …“ Weiterlesen
-
08.03.2017 Rechtsanwalt Dr. Thomas Meschede„… hemmt den Lauf der Verjährung, sodass der Schadensersatzanspruch bis zum Ausgang des Musterverfahrens gesichert wird. „Aktionären, die nicht rechtsschutzversichert sind, empfehlen wir daher …“ Weiterlesen
-
09.03.2017 Rechtsanwalt Alexander Jahn„… . Ansprüche aus dem Jahr 2016 verjähren somit erst am 31.12.2019. Sind auch Sie von den Flugausfällen der TUIfly betroffen oder stellt sich bei Ihnen eine vergleichbare Problematik im Zusammenhang …“ Weiterlesen
-
07.03.2017 Rechtsanwalt Wilhelm Segelken„… zum Teil eine Aufschlüsselung verlangt. Nach zwischenzeitlicher Rechtsprechung des OLG München (OLG München, Az.: 23 U 1165/15) verjähren Forderungen im Insolvenzverfahren, wenn Zeitpunkt und Inhalt …“ Weiterlesen
-
07.03.2017 Gabriele Weintz, anwalt.de-Redaktion„… aber seitdem nie erstellt wurde. Daher führten die Richter in ihrem Urteil aus, dass der Anspruch eines Wohnungseigentümers auf ordnungsgemäße Verwaltung grundsätzlich nicht verjähren …“ Weiterlesen
-
03.03.2017 Rechtsanwalt Dr. Patrick Kühnemund„… Ihre Mängelgewährleistungsansprüche aber aus dem Kaufvertrag des Nachzüglers her und argumentiert damit, dass die Verjährung niemals begonnen habe; denn dieser eine Erwerber habe das Gemeinschaftseigentum …“ Weiterlesen
-
03.03.2017 SALEO Rechtsanwälte PartGmbB„… , solange er den Herstellungsanspruch nach § 631 Abs. 1 BGB geltend macht. Auch die Verjährung der Mängelrechte beginnt erst mit der Abnahme. Die Abnahme stellt dann für das Vertragsverhältnis eine Zäsur dar …“ Weiterlesen
-
28.02.2017 Rechtsanwalt Maximilian Strohmayer„… nach sich zieht und der nicht der strafrechtlichen Verjährung unterliegt, hat der BGH die Hemmschwellentheorie entwickelt, nach welcher die innere Motivation des Täters, einen Menschen zu töten, besonders …“ Weiterlesen
-
27.02.2017 Rechtsanwalt Wilhelm Segelken„… nicht ausreichend gewesen. Er hemmte die Verjährung nicht. Aufschlüsselung wichtig Die vorstehenden Anforderungen weiter differenzierend, wurde in dem BGH-Urteil vom 20. 8. 2015 – III ZR 373/14 – ausgeführt …“ Weiterlesen
-
25.02.2017 Rechtsanwalt Markus Jansen„… beteiligten sich im Jahr 2007. „Daher ist bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen auch Eile geboten. Mögliche Forderungen verjähren auf den Tag genau zehn Jahre nach Zeichnung der Anteile …“ Weiterlesen
-
24.02.2017 Rechtsanwaltskanzlei Heidicker„… wir namens und im Auftrag unserer Mandantschaft die geltend gemachte Forderung der Rhein Inkasso dem Grunde und der Höhe nach zurückgewiesen. Grund war die Einrede der Verjährung. Auswirkungen …“ Weiterlesen