409 Anwälte für Abschlagszahlung | Seite 18

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Rechtsanwalt Finn Streich
Streich & Kollegen Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB, Schlosserstr. 15, 70180 Stuttgart 6931.3768913501 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Umweltrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
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Herr Rechtsanwalt Finn Streich ist Ihr Ansprechpartner für Abschlagszahlung
aus 84 Bewertungen Gute, ausführliche Beratung. (26.09.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Abschlagszahlung

Fragen und Antworten

  • Abschlagszahlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Abschlagszahlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Abschlagszahlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Abschlagszahlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Abschlagszahlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Die Abschlagszahlung beschreibt eine Teilzahlung, die vor der vollständigen Erbringung der Gegenleistung erfolgt. Ist noch gar keine Gegenleistung erfolgt, spricht man meist von einem Vorschuss, wobei die Grenzen in der Praxis oft fließend sind. Beide Zahlungen werden nach einer endgültigen Abrechnung verrechnet. Ein Abschlag kann im Vertrag vereinbart werden. Darüber hinaus sieht das Gesetz einen Anspruch auf Abschlagszahlung im Werkvertragsrecht ausdrücklich vor.

Abschlagszahlungen im Werkvertragsrecht

In einem Werkvertrag ist der Hersteller des Werkes bzw. der mit einer Reparatur beauftragte Handwerker regelmäßig vorleistungspflichtig. Erst bei Abnahme des Werkes ist nach § 641 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) der Werklohn zu zahlen. Bis dahin kann aber je nach Umfang des Werkes viel Zeit vergehen. Dem Hersteller sind bis dahin regelmäßig bereits erhebliche Kosten entstanden, beispielsweise für den Einkauf der Rohstoffe, die Bezahlung von Subunternehmern oder Kosten für die Unterbringung des noch nicht fertigen Werkes.

Aus diesem Grund werden regelmäßig Vorschüsse bzw. Abschlagszahlungen in Werkverträgen vereinbart. Ohne individuelle Regelung kann der Unternehmer nach § 632a BGB für seine vertragsgemäße Leistung eine Abschlagszahlung verlangen, soweit der Besteller durch die Leistung bereits einen Wertzuwachs erlangt hat. Die Abschlagszahlung kann nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.

Nebenkostenvorauszahlungen für die Wohnung

Auch im Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht sind Abschlagszahlungen üblich. Im Normalfall werden Nebenkosten wie Heizung oder Wasser nur einmal im Jahr abgerechnet. Allerdings zahlen Mieter regelmäßig zusammen mit der Miete einen monatlichen Abschlag auf die Nebenkosten. Für eine Eigentumswohnung zahlt der Eigentümer die entsprechenden Abschläge an die WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft). Verwaltet werden die Gelder von der Hausverwaltung, die auch die endgültige Nebenkostenabrechnung vornimmt. Dazu kommen meist Abschläge für Strom und Gas, die der Bewohner der Wohnung oder des Hauses meist direkt an die Energieversorger zahlt und später auch mit diesen abrechnet.

Vorschuss für Rechtsanwälte

Ein Rechtsanwalt kann für sein Tätigwerden gemäß § 9 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) einen angemessenen Vorschuss für die zu erwartenden Auslagen und Gebühren fordern.

(ADS)

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