409 Anwälte für Abschlagszahlung | Seite 18

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Rechtsanwalt Klaus Grimbacher
Kanzlei Klaus Grimbacher, Bahnhofstr. 21, 73430 Aalen 6985.3462746786 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Abschlagszahlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Klaus Grimbacher gerne zur Verfügung
aus 36 Bewertungen Sehr nett und freundlich (19.01.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Abschlagszahlung

Fragen und Antworten

  • Abschlagszahlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Abschlagszahlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Abschlagszahlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Abschlagszahlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Abschlagszahlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Die Abschlagszahlung beschreibt eine Teilzahlung, die vor der vollständigen Erbringung der Gegenleistung erfolgt. Ist noch gar keine Gegenleistung erfolgt, spricht man meist von einem Vorschuss, wobei die Grenzen in der Praxis oft fließend sind. Beide Zahlungen werden nach einer endgültigen Abrechnung verrechnet. Ein Abschlag kann im Vertrag vereinbart werden. Darüber hinaus sieht das Gesetz einen Anspruch auf Abschlagszahlung im Werkvertragsrecht ausdrücklich vor.

Abschlagszahlungen im Werkvertragsrecht

In einem Werkvertrag ist der Hersteller des Werkes bzw. der mit einer Reparatur beauftragte Handwerker regelmäßig vorleistungspflichtig. Erst bei Abnahme des Werkes ist nach § 641 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) der Werklohn zu zahlen. Bis dahin kann aber je nach Umfang des Werkes viel Zeit vergehen. Dem Hersteller sind bis dahin regelmäßig bereits erhebliche Kosten entstanden, beispielsweise für den Einkauf der Rohstoffe, die Bezahlung von Subunternehmern oder Kosten für die Unterbringung des noch nicht fertigen Werkes.

Aus diesem Grund werden regelmäßig Vorschüsse bzw. Abschlagszahlungen in Werkverträgen vereinbart. Ohne individuelle Regelung kann der Unternehmer nach § 632a BGB für seine vertragsgemäße Leistung eine Abschlagszahlung verlangen, soweit der Besteller durch die Leistung bereits einen Wertzuwachs erlangt hat. Die Abschlagszahlung kann nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.

Nebenkostenvorauszahlungen für die Wohnung

Auch im Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht sind Abschlagszahlungen üblich. Im Normalfall werden Nebenkosten wie Heizung oder Wasser nur einmal im Jahr abgerechnet. Allerdings zahlen Mieter regelmäßig zusammen mit der Miete einen monatlichen Abschlag auf die Nebenkosten. Für eine Eigentumswohnung zahlt der Eigentümer die entsprechenden Abschläge an die WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft). Verwaltet werden die Gelder von der Hausverwaltung, die auch die endgültige Nebenkostenabrechnung vornimmt. Dazu kommen meist Abschläge für Strom und Gas, die der Bewohner der Wohnung oder des Hauses meist direkt an die Energieversorger zahlt und später auch mit diesen abrechnet.

Vorschuss für Rechtsanwälte

Ein Rechtsanwalt kann für sein Tätigwerden gemäß § 9 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) einen angemessenen Vorschuss für die zu erwartenden Auslagen und Gebühren fordern.

(ADS)

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