1.096 Anwälte für ALG II | Seite 37

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Profil-Bild Rechtsanwältin Manuela Lenz-Maar
sehr gut
Rechtsanwältin Manuela Lenz-Maar
Anwaltskanzlei Lenz-Maar, Wilhelmstr. 12, 35683 Dillenburg 6767.9768883981 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Manuela Lenz-Maar ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II gerne behilflich
aus 127 Bewertungen Frau Lenz-Maar ist eine sehr kompetente Anwältin mit großem, breitgefächertem Fachwissen. Sehr locker, nett, … (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Katharina Gockenbach
sehr gut
Kanzlei Gockenbach, Wilhelmstr. 16/1, 74072 Heilbronn 6913.486796013 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Frau Rechtsanwältin Anja Katharina Gockenbach ist Ihr Ansprechpartner für ALG II
aus 13 Bewertungen Frau Gockenbach ist eine sehr kompetente Anwältin. Im Gespräch entstand schnell eine ruhige und vertrauensvolle … (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Hildegard Bohmann
Rechtsanwältin Hildegard Bohmann
Kanzlei Rolfes - Bohmann GbR, Möserstrasse 4a, 49074 Osnabrück 6672.1177100489 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Hildegard Bohmann für Rechtsfragen rund um den Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Gerken
Rechtsanwalt Ulrich Gerken
Kröger, Rehmann & Partner Rechtsanwälte mbB, Im Aatal 2, 33181 Bad Wünnenberg 6751.2367826036 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Ulrich Gerken im Bereich ALG II bietet Beratung und Vertretung
(25.02.2022) Sehr sehr gute erfahrung, Nett, Hilfsbereit.
Profil-Bild Rechtsanwalt Rufus Terhorst
sehr gut
Anwaltskanzlei Terhorst und Molwitz, Heinrichsallee 8, 52062 Aachen 6629.9346087698 km
Fachanwalt Sozialrecht • Schwerbehindertenrecht • Sozialversicherungsrecht • Erbrecht • Pflegerecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Rufus Terhorst hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich ALG II
aus 64 Bewertungen Wir sind sehr, sehr zufrieden mit Herrn Rechtsanwalt Terhorst, fachlich hoch qualifiziert, kompetent in jeder … (01.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Fredrich
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Fredrich
Kanzlei Alexander Fredrich, Warnowallee 28, 18107 Rostock 6806.4114399184 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Unterhaltsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Alexander Fredrich
aus 11 Bewertungen Herr Fredrich ist ein sehr zuverlässiger Anwalt. Hat immer sehr gute Ratschläge immer ein offenes Ohr für ein. Ich … (06.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Möhler
sehr gut
Rechtsanwältin Sabine Möhler
Möhler Rechtsanwälte, Am Kirchbrunnen 25, 98617 Meiningen 6907.6795860547 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Sabine Möhler bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich ALG II
aus 12 Bewertungen Ich bin rundum zufrieden mit der Beratung und Abwicklung. Sabine Möhler ist nicht nur kompetent, sondern auch … (11.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Herbert
Rechtsanwältin Christina Herbert
Rechtsanwälte Keller Hoffmann Partnerschaft mbB, Korbacherstr. 8, 97353 Wiesentheid 6947.1513377203 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Sozialrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Frau Rechtsanwältin Christina Herbert ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich ALG II
aus 6 Bewertungen Sehr nette und fachlich kompetente Anwältin, die sehr zielstrebig und schnell an einer Lösung interessiert war und … (08.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kirsten Lennartz
Rechtsanwältinnen Ruhr-Luge & Lennartz, Neusser Str. 173, 41065 Mönchengladbach 6630.9430461659 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Kaufrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II bietet Frau Rechtsanwältin Kirsten Lennartz
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Fahlbusch
Rechtsanwalt Peter Fahlbusch
Lerche | Schröder | Fahlbusch | Wischmann, Blumenauer Str. 1, 30449 Hannover 6767.0723177236 km
Migrationsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Fahlbusch ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um ALG II
(26.03.2024) Ich wurde von Rechtsanwalt Peter Fahlbusch sehr gut Beraten und bin sehr zufrieden mit ihm
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Jan Kracht
Rechtsanwalt Dr. Jan Kracht
Kanzlei Jan Kracht, Bernauer Str. 53, 16515 Oranienburg 6952.1802595654 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Jan Kracht
aus 7 Bewertungen Sehr zu empfehlen. Ich war in einem Finanzamtliche Beratung bezüglich Grundsteuern und wurde erfolgreich zu meinem … (02.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Arneth
sehr gut
Rechtsanwältin Sabine Arneth
Anwaltskanzlei Corinna Wehran-ltschert - Sabine Arneth, Clemensstr. 26-30, 56068 Koblenz 6745.2638231043 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Opferhilfe
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Sabine Arneth
aus 10 Bewertungen Wir hatten ein Problem mit unserem Vermieter, aber Frau Arneth hat uns die Angst genommen. Wir fühlen uns sehr gut … (13.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Gautzsch
Holger Gautzsch Rechtsanwalt, Sögestr. 41, 28195 Bremen 6675.5256441793 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Holger Gautzsch ist Ihr kompetenter Partner im Bereich ALG II
(26.07.2023) Herr Gautzsch hat uns mehrmals hervorragend beraten und erfolgreich durch mehrere Verfahren begleitet. Vielen Dank! …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Bögner
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Bögner
Kanzlei Christian Bögner, Lutherstr. 65, 30171 Hannover 6769.2764306048 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian Bögner
aus 55 Bewertungen RA Bögner hat mir eine kompetente Einschätzung über meine Möglichkeiten bei einer Klage gegen den Widerspruchsbescheid … (05.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Schmidt-Eicher
Rechtsanwalt Oliver Schmidt-Eicher
Rechtsanwälte Schmidt-Eicher & Bohl-Dencker, Johanniswall 25, 27283 Verden (Aller) 6708.4508447647 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Oliver Schmidt-Eicher bietet Rat und Unterstützung im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwalt Henning Jäkel
sehr gut
Rechtsanwalt Henning Jäkel
Jäkel & Wehrmann, Rechtsanwälte, Sophienstraße 29, 60487 Frankfurt am Main 6823.457539037 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Sozialrecht • Beamtenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Henning Jäkel ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II gerne behilflich
aus 11 Bewertungen Ich war mir am Anfang nicht sicher, dass sich Herr Jäkel meiner Sache annimmt, da es sich nicht um eine Kündigung … (30.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gregor Rosenkranz
sehr gut
Anwaltskanzlei Rosenkranz, Ottostr. 29, 50823 Köln 6672.1723454374 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Pflegerecht
Im Bereich ALG II bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Gregor Rosenkranz
aus 15 Bewertungen Antwortet schnell. (15.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Cornelia Schorn-Heidkamp
sehr gut
Rechtsanwältin Cornelia Schorn-Heidkamp
Rechtsanwaltskanzlei Cornelia Schorn-Heidkamp, Oberdorf 39a, 53804 Much 6704.5640697596 km
Vertrauen ist gut - Beratung ist besser.
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich ALG II unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Cornelia Schorn-Heidkamp
aus 18 Bewertungen Einen Rechtsstreit, wer möchte das schon ? Die Gedanken kreisen um den Sachverhalte zum Streitfall, der Magen spielt … (10.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Uta Happe
Rechtsanwältin Uta Happe
Kanzlei Uta Happe, Lageschestr. 3a, 33102 Paderborn 6743.5923926642 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Uta Happe im Bereich ALG II bietet Beratung und Vertretung
(29.03.2021) Es gibt leider wenig Ärzte die noch aus Berufung Ihren Hippokratischen eid Volgeleisten, noch viel weniger habe ich …
Profil-Bild Rechtsanwältin Michaela S. Henoch
Rechtsanwältin Michaela S. Henoch
kbz. Rechtsanwälte Steuerberater, Heilbronnerstr. 19, 15230 Frankfurt (Oder) 7051.4614088848 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Mediation
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Michaela S. Henoch gerne zur Verfügung
(28.06.2023) Es war alles super. Werde ich weiter empfehlen.
Profil-Bild Rechtsanwältin Sylvia Grasser
Rechtsanwältin Sylvia Grasser
Grasser Anwaltskanzlei, Stuttgarter Strasse 29, 73430 Aalen 6985.5626875105 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Sylvia Grasser
(26.10.2023) Frau Grasser rief umgehend zurück und nahm sich Zeit, mich in meiner ersten Aufregung geduldig anzuhören, bevor sie …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thorwald Ruff
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Kühn und Ruff Rechtsanwälte, Blumenstr. 27, 70182 Stuttgart 6931.8080158636 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verwaltungsrecht • Versicherungsrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Thorwald Ruff vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich ALG II
aus 29 Bewertungen Herr RA Ruff kann ich nur weiterempfehlen. Er nimmt sich Zeit und arbeitet fachlich und professionell. Man fühlt … (28.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hendrik Hagedorn
Rechtsanwalt Hendrik Hagedorn
Hagedorn Rechtsanwälte, Oststraße 14, 59269 Beckum 6698.9179546965 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Hendrik Hagedorn
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Zick
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Rechtsanwalt Thomas Zick
Morgenroth & Zick Rechtsanwälte / Fachanwälte, Rathausstraße 9, 58239 Schwerte 6686.1142472534 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Betreuungsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Zick bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich ALG II
aus 12 Bewertungen Ich hatte mir Sorgen gemacht, die Herr Zick ausräumen konnte. (23.10.2021)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema ALG II

Fragen und Antworten

  • ALG II: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit ALG II sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • ALG II: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema ALG II umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema ALG II und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Hartz IV und ALG II

Am 01.01.2005 trat die grundlegende Veränderung der Sozialhilfe durch die Harz IV Reform im Rahmen des Gesetzes über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft.

Die bisherige Arbeitslosenhilfe für erwerbsfähige Personen und deren Angehörige wurde durch die sogenannte Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) ersetzt. Damit wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe (für nicht erwerbsfähige Bedürftige) in dem jetzigen ALG II zusammengefasst. In der Umgangssprache hat sich für die Leistungen aus ALG II auch der Begriff "Hartz IV" etabliert. Geregelt sind die Vorschriften zu ALG II bzw. Hartz IV größtenteils im Sozialgesetzbuch II (SGB II)

Antragstellung ALG II

Grundvoraussetzung für den Erhalt von ALG II-Leistungen ist ein Antrag des Bedürftigen. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit bzw. der Kommune, die gemeinsam oder getrennt die Träger des ALG II sind, zu stellen. Das ALG II wird frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, nicht rückwirkend, gewährt.

Grundsätzlich können Personen, die arbeitslos werden jedoch zunächst das vorrangige Arbeitslosengeld I beantragen, das für ein Jahr gezahlt wird und mit Kindern 67 % und ohne Kinder 60% des bisherigen Nettolohnes beträgt. Reicht das Arbeitslosengeld I jedoch nicht zur Deckung des Bedarfs aus, können auch diese Personen bereits ergänzend Unterstützung durch ALG II-Leistungen beantragen.

Ansonsten gilt: Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, können ALG II für sich und ihre Bedarfsgemeinschaft beantragen, wenn sie bedürftig sind, d.h. ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Zusätzliche Voraussetzung ist die Altersgrenze von mindestens 15 und noch nicht 65 Jahren, sowie die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben muss (die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung). Auch Personen, die mit einem ALG II-Berechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. Eltern, minderjährige Kinder, Lebenspartner, Ehegatten) erhalten Leistungen. Von Bedarfsgemeinschaft spricht man, wenn Mitglieder eines Haushaltes mit ihrem Einkommen füreinander einstehen müssen. Lebt der Antragsteller mit anderen Verwandten oder Verschwägerten zusammen, so wird vermutet, dass diese ihn unterstützen. Man spricht dann von einer Wirtschaftsgemeinschaft. Besteht zwischen ihnen keine Wirtschaftsgemeinschaft, weil der Antragsteller nicht unterstützt wird, muss der Antragsteller dies beweisen.

Wer hat Anspruch auf ALG II

Anspruch auf ALG II-Leistungen hat, wer mindestens zwei Voraussetzungen erfüllt: Er muss zum einen erwerbsfähig und zum anderen bedürftig sein.

Hauptsächliches Abgrenzungsmerkmal zwischen der allgemeinen Sozialhilfe nach dem SGB XII (z.B. Grundsicherung im Alter) und dem Anspruch auf ALG II ist die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die dann gegeben ist, wenn man in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.

Bei der Bedürftigkeit werden das Vermögen und das Einkommen des erwerbsfähig Hilfebedürftigen angerechnet und es wird zusätzlich auf die Bedürftigkeit der Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft oder Wirtschaftsgemeinschaft abgestellt. Im Sinne des ALG II bilden erwerbsfähige Hilfebedürftige, im Haushalt lebende Eltern, Alleinerziehende von Minderjährigen und Partner eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft mit einem ALG II-Antragsteller. Minderjährige Kinder, die im Haushalt des Betroffenen selbst oder des Partners leben, gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr eigenes Einkommen oder Vermögen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes ausreicht.

Achtung: Junge Antragsteller zwischen 18 und 25 Jahren werden seit dem 25.04.2006 grundsätzlich zum Haushalt der Eltern gerechnet und haben nur in begründeten Ausnahmefällen einen Anspruch auf eigenen Hausstand.

Anrechnung von Vermögen und Einkommen

Ehe ein Anspruch auf Leistungen nach ALG II besteht, muss das Vermögen des Antragstellers und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen verwertet werden. Dabei gibt es jedoch Freibeträge, die unangetastet bleiben dürfen. Als Vermögen gilt alles, was vor Antragstellung vorhanden war, alle Einkünfte danach gelten als Einkommen.

Der Grundfreibetrag für Vermögen errechnet sich nach Lebensjahren des Antragstellers und beträgt für nach dem 01.01.1948 Geborene 150 €, für alle früher Geborenen sogar 520 €. Hinzu kommt der jährliche Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 €. Ein Dreißigjähriger hat somit einen Freibetrag von: 30 x 150 € + 750 € = 5.250 €. Ein Sechzigjähriger hat einen Freibetrag von: 60 x 520 € + 750 € = 31.950 €. Dabei dürfen die Höchstgrenzen von 9.750 € für ab 1948 Geborene und von 33.800 € für vor 1948 Geborene nicht überschritten werden. Zusätzliche Freibeträge gibt es für minderjährige, hilfebedürftige Kinder in Höhe von 3.100 €.

Als Einkommen gelten zunächst alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistungen, wovon jedoch Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen u.a. abzuziehen sind. Das so bereinigte Einkommen verringert entsprechend seiner Höhe der ALG-Leistungen. Für Erwerbseinkommen gelten dabei besondere Regelungen: Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 € für Werbungskosten und Versicherungen. Zusätzlich anrechnungsfrei bleiben dann 20 % des Bruttoeinkommens, wenn das Einkommen zwischen 100 € und 800 € monatlich beträgt, oder 10% des Bruttoeinkommens, wenn es zwischen 800 € und 1.200 € liegt. Einkommensanteile, die 1.200 € übersteigen, werden wieder voll auf die ALG II-Leistungen angerechnet. Sofern Kinder mit im Haushalt leben, liegt diese Grenze jedoch höher bei 1.500 €. Beispiel: Von 500 € Zusatzverdienst wird zunächst der Grundfreibetrag von 100 € abgezogen. 20% der verbleibenden 400 € sind anrechnungsfrei, das entspricht 80 €. Im Ergebnis sind damit 180 € anrechnungsfrei, d.h. dieser Betrag verbleibt dem ALG II-Bezieher zusätzlich zu den ALG II-Leistungen.

Leistungen nach ALG II

Die Leistungen nach ALG II bestehen zunächst aus den sogenannten Regelleistungen. Hinzukommen können Leistungen aufgrund eines besonderen Mehrbedarfs oder Einmalsonderleistungen sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die Regelleistungen sind seit dem 01.07.2006 für die alten und neuen Bundesländer gleich. Für Unterkunft in einer angemessenen Wohnung und Heizung orientieren sich die Leistungen an den örtlichen unteren Mietpreisen und werden von den Gemeinden individuell festgelegt.

Die Regelleistung beträgt aktuell bei Alleinstehenden, Alleinerziehenden und beim Haushaltsvorstand der Bedarfsgemeinschaft 347 €. Bei volljährigen Partnern des Antragstellers beläuft sie sich auf 312 € und auf 278 € bei sonstigen Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft. Hinzu kommen die Leistungen für angemessene Unterkunft und Heizung sowie sonstige Leistungen und Beihilfen für Hilfebedürftige.

Besonderer Mehrbedarf gilt für Alleinerziehende und werdende Mütter: Für ein Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kinder unter 16 Jahren erhält ein Alleinerziehender zusätzlich 125 € monatlich, für jedes weitere Kind unter 16 Jahren jeweils 42 €. Für ein bis zwei Kinder im Alter von 16-17 Jahren erhält der Alleinerziehende jeweils 42 €. Schwangere haben Anspruch auf eine monatlich Zusatzleistung von 59 € ab der 13. Schwangerschaftswoche.

Außerdem sind Bezieher von ALG II in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Arbeitsvermittlung und Eingliederungshilfen

Der ALG-II-Empfänger schließt in der Regel eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung, die alle von ihm benötigten Eingliederungsleistungen aufführt. Zu den Leistungen gehören zum einen die Vermittlung von Arbeit und sonstige Eingliederungshilfen. Hinsichtlich der Arbeit ist dem ALG-II-Bezieher jeder Arbeit zumutbar, er ist verpflichtet sie anzunehmen. Ausnahmen gelten nur, wenn die körperliche, geistige Verfassung des Betroffenen, die Erziehung eines Kindes, die Pflege von Angehörigen oder andere wichtige Gründe der konkreten Arbeit entgegenstehen. Eine Möglichkeit der Arbeitsgelegenheiten sind auch die sogenannten Ein-Euro-Jobs, d.h. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.

Als weitere Eingliederungsmaßnahmen kommen für den jeweiligen Bedürftigen u.a. Beratungsleistungen (z.B. Suchtberatung, Schuldnerberatung), Mobilitätsleistungen (Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen), Ausbildungsmaßnahmen oder Hilfe zur Organisation und Finanzierung von Kinderbetreuung in Betracht. Die Entscheidung über die jeweiligen Eingliederungsleistungen trifft der zuständige persönliche Ansprechpartner.

Sanktionen bei Pflichtverletzungen

Wer ALG II bezieht unterliegt einer Reihe von Pflichten. So muss er etwa grundsätzlich seine Arbeitskraft einsetze, da er ja als erwerbsfähig gilt, und an Bildungsmaßnahmen oder anderen Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen. Daneben bestehen besondere Meldepflichten. Bei Verstößen werden für drei Monate (in der Regel) die Leistungen gekürzt.

Bei echten Pflichtverletzungen des ALG II-Empfängers, wird dies durch die sogenannte große Sanktion bestraft: Bei erstmaliger Verletzung werden die Regelleistungen um 30%, bei der zweiten Verletzung um 60 % und bei weiteren um 100 % gekürzt. Bereits beim dritten Verstoß sind die ALG II-Leistungen also völlig gestrichen. Typische Beispiele für Pflichtverletzungen sind die Ablehnung von angebotener Arbeit, die Weigerung an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen oder. deren Abbruch.

Unterläuft dem ALG II-Empfänger lediglich ein Meldeversäumnis, wird dies durch die sogenannte kleine Sanktion geahndet: Bei erstmaligem Versäumnis wird die Regelleistung um 10 % gekürzt, bei zweitem Versäumnis um 20 % usw. - bis hin zur Kürzung auf Null.

Große und kleine Sanktionen können auch zusammentreffen, wobei die Leistungen dann um beide Sanktionen gekürzt werden.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema ALG II umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema ALG II besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.