232 Anwälte für Beförderung | Seite 3
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Beförderung
Fragen und Antworten
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Beförderung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Beförderung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Beförderung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Beförderung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Beförderung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.
Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen. -
Was kostet ein Anwalt?
Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.
Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
Beförderung beschreibt im Beamtenrecht den Aufstieg in eine höhere bzw. verantwortungsvollere Position. Soldaten werden nach dem Wehrrecht gleichsam im Dienstgrad befördert, beispielsweise vom Gefreiten zum Obergefreiten oder vom Hauptmann zum Major. Auch im normalen Arbeitsrecht spricht man von Beförderung, wenn ein Arbeitnehmer mehr Verantwortung bekommt, indem er beispielsweise zum Vorarbeiter oder Abteilungsleiter befördert wird. Eine Beförderung führt regelmäßig zu einer höheren Bezahlung bzw. bei Beamten zu einer höheren Besoldung.
Gelegentlich gibt es eine sogenannte Wegbeförderung. Hier wird zwar eine scheinbar oder auch tatsächlich höhere Position angeboten, aber letztlich nur mit dem Zweck, den Beamten oder Beschäftigten von seiner alten Stelle loszubekommen, ihn wegzubefördern. Oft ist das mit der Versetzung an einen anderen Ort verbunden.
Im Beamtenrecht unterscheidet man zwischen Ernennung und Beförderung. Während die Ernennung den Beamtenstatus begründet, das gilt auch für Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf, ändert eine Beförderung nur den bestehenden Beamtenstatus.
Die Beförderung soll nach Eignung, Leistung und Befähigung erfolgen. Je nach Beamtengruppe wie allgemeine Behörde, Polizei oder Bundeswehr, werden dafür Beurteilungen und/oder Dienstzeiten sowie ggf. eine Altersgrenze herangezogen, um über Beförderungen zu entscheiden. Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann der Beamte in eine höhere Laufbahngruppe, verbunden mit einer höheren Besoldungsgruppe befördert werden. Allerdings muss dafür meist zusätzlich eine freie Planstelle vorhanden sein.
Unabhängig von der arbeitsrechtlichen oder beamtenrechtlichen Beförderung spricht man auch beim Transport von Waren oder Personen beispielsweise per Flugzeug, Bus oder Bahn von Beförderung, wie Personenbeförderung. Ursprung des Begriffes ist wohl der Gleiche, indem Beförderung immer ein positives Weiterbewegen beschreibt. Für die Beförderung im Sinne von Transport gelten vor allem die Regeln nach dem Verkehrsrecht und Transportrecht.
(ADS)
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