3.558 Anwälte für Ermittlungsverfahren | Seite 149

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Rechtsanwältin Christina Reuther
Meinolf Reuther Rechtsanwaltskanzlei, Heinrich-Lübke-Str. 27, 59759 Arnsberg 6713.0957697598 km
Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • IT-Recht • Urheberrecht & Medienrecht
Frau Rechtsanwältin Christina Reuther bietet Rat und Unterstützung im Bereich Ermittlungsverfahren
aus 8 Bewertungen Kommt man doch mal in die Verlegenheit einen Rechtsbeistand zu benötigen,ist es wichtig fachlich und Kompetent … (09.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Lenhart
sehr gut
Rechtsanwalt Uwe Lenhart
LENHART LEICHTHAMMER Rechtsanwälte, Bremer Str. 6, 60323 Frankfurt am Main 6824.6665542352 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Ermittlungsverfahren unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Uwe Lenhart
aus 38 Bewertungen Außergewöhnliche Anwälte! Machen nur Verkehrsrecht, das aber ausgezeichnet. Schnelle Rückrufe und Antworten, präzise … (23.03.2024)
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Rechtsanwalt Jürgen Renz
Leichthammer, Scheckel, Breil & Partner, Reichsstr. 35, 09112 Chemnitz 7043.25574432 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Jürgen Renz ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Ermittlungsverfahren
(23.10.2023) Auf alle Fälle einige gute Hinweise
Profil-Bild Rechtsanwalt Maximilian Hohmann Mag. jur.
Rechtsanwalt Maximilian Hohmann Mag. jur.
Guski • Such Rechtsanwälte, Hanauer Landstr. 155-157, 60314 Frankfurt am Main 6828.1684796744 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Verfassungsrecht
Herr Rechtsanwalt Maximilian Hohmann Mag. jur. unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Ermittlungsverfahren
(10.02.2024) Rechtsanwalt Hohmann hat mich umfassend in einer Wirtschaftsstrafsache beraten und betreut. Herr Hohmann war ebenso …
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Bischoff
sehr gut
Rechtsanwalt Roland Bischoff
Kanzlei Roland Bischoff, Schillerstrasse 16, 73033 Göppingen 6964.951409188 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Roland Bischoff - Ihr juristischer Beistand im Bereich Ermittlungsverfahren
aus 117 Bewertungen Ich bin voll zufrieden mit dem Herrn Bischoff. Er hat die gute Arbeit geleistet, zwar hat es ein bisschen länger … (16.04.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Bodo Seidel
Rechts- und Fachanwalt Bodo Seidel
LEGAL SKILLS RECHTSANWÄLTE | FACHANWÄLTE | NOTAR, Karl-Marx-Allee 90 A, 10243 Berlin 6977.2627705001 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Kaufrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Ermittlungsverfahren steht Ihnen Herr Rechts- und Fachanwalt Bodo Seidel gerne zur Verfügung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Ermittlungsverfahren

Fragen und Antworten

  • Ermittlungsverfahren: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ermittlungsverfahren: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Ermittlungsverfahren umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Ermittlungsverfahren und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Ein Ermittlungsverfahren wird aufgenommen, wenn eine Strafanzeige oder andere Hinweise auf eine Straftat vorliegen. Antragsdelikte, wie beispielsweise Sachbeschädigung oder einfache Körperverletzung, werden nur auf Antrag verfolgt oder wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.

Dabei bezeichnet man die Staatsanwaltschaft als Herrin des Ermittlungsverfahrens. Das bedeutet, dass grundsätzlich der Staatsanwalt über die notwendigen Ermittlungsmaßnahmen entscheidet. Besonders schwerwiegende Ermittlungsmaßnahmen, wie das Abhören einer Wohnung, muss dagegen ein Ermittlungsrichter anordnen. Bei Gefahr im Verzug kann aber wiederum anderes gelten. Die wesentliche Ermittlungsarbeit findet aber regelmäßig durch die Polizei statt. Dabei werden sowohl belastende als auch entlastende Tatsachen ermittelt.

Oft beginnt die Ermittlung am Tatort, etwa in der Wohnung, in der ein Einbruch begangen wurde. In anderen Fällen beginnt sie woanders, bei Mord beispielsweise am Fundort der Leiche. Sodann folgen ggf. verschiedene Ermittlungsmaßnahmen wie Beschuldigtenvernehmung, Zeugenvernehmung, Sachverständigenvernehmung, Durchsuchung, Sicherstellung oder Beschlagnahme.

Oft werden im Ermittlungsverfahren auch erkennungsdienstliche Maßnahmen durchgeführt. Die erkennungsdienstliche Behandlung kann beispielsweise die Anfertigung von Fotos oder die Abnahme von Fingerabdrücken zur Wiedererkennung von Verdächtigen sein. Auch kann eine Observation, also eine Beobachtung bestimmter Personen oder Plätze, erfolgen. Bei längerfristiger Observation eines Verdächtigen muss eine Straftat von erheblicher Bedeutung im Raum stehen und andere Ermittlungsmaßnahmen weniger Erfolg versprechen.

Am Ende des Ermittlungsverfahrens entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob bei Gericht Anklage erhoben oder ein Strafbefehl beantragt wird. Davor hat der Beschuldigte Anspruch auf rechtliches Gehör, das heißt, er darf sich zu den Vorwürfen äußern. Er kann aber auch Schweigen und von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Liegt nach dem Ermittlungsverfahren kein hinreichender Tatverdacht vor, wird das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt.

Bei Vergehen, also Straftaten, auf die kein Mindeststrafmaß von einem Jahr Freiheitsstrafe steht, kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren auch wegen Geringfügigkeit oder gegen die Erfüllung von Auflagen oder Weisungen einstellen bzw. vorläufig einstellen. Dazu ist aber die Zustimmung des zuständigen Strafgerichtes notwendig.

Nach einer Klageerhebung dagegen entscheidet das zuständige Strafgericht, je nach Straftat Amtsgericht, Landgericht oder Oberlandesgericht, im sog. Zwischenverfahren, ob es die Klage zulässt. Wenn ja, geht das Strafverfahren mit einer Hauptverhandlung weiter.

(ADS)

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