4.949 Anwälte für Fahrerlaubnis | Seite 207

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Profil-Bild Rechtsanwalt Jewgenij Gamal
sehr gut
Rechtsanwalt Jewgenij Gamal
Kanzlei Jewgenij Gamal, Reichsstraße 12, 14052 Berlin 6967.3526125811 km
Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Migrationsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Fahrerlaubnis bietet Herr Rechtsanwalt Jewgenij Gamal
aus 17 Bewertungen Mein Anliegen wurde mit maximaler Professionalität bearbeitet. Herausragend war auch Ergebnis der Nachverhandlung mit … (03.05.2024)
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Rechtsanwältin Lena Hollaender
HARTL • MANGER und Kollegen, Agnesstraße 1-5, 80801 München 7117.9026794433 km
Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Lena Hollaender – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Fahrerlaubnis
(28.12.2023) Sehr gute und ehrliche Beratung, engagiert und erfolgreich geholfen.
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Rechtsanwalt Dr. Detlef Vetter
Anwaltssocietät Stell, Dr. Vetter und Wodtke, Carl-Ronning-Str. 2, 28195 Bremen 6675.4195562994 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Detlef Vetter - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Fahrerlaubnis
aus 59 Bewertungen Herr Dr. Vetter ist genau der richtige Anwalt, um mit der etwas undurchschaubaren Angelegenheit umzugehen. Ich schätze … (20.09.2023)
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Rechtsanwältin Kerstin Stroth
Rechtsanwaltskanzlei Stroth, Liebenauer Str. 180, 06110 Halle (Saale) 6950.5123605209 km
Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Fahrerlaubnis hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Kerstin Stroth
aus 8 Bewertungen Wir haben Frau Stroth bereits mehrfach beauftragt - auch für Arbeits-, und Verkehrsrecht - und sie hat uns auch vor … (31.01.2023)
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Rechtsanwalt Lars Ullmann
emc rechtsanwälte | fachanwälte, Parkstr. 12, 08056 Zwickau 7024.8585035759 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • IT-Recht • Familienrecht • Versicherungsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Fahrerlaubnis hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Lars Ullmann
aus 56 Bewertungen Ich bin sehr zufrieden mit dem Ergebnis, die Kanzlei emc in Zwickau berät gut. Die Mühlen im Rechtswesen mahlen … (02.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Fahrerlaubnis

Fragen und Antworten

  • Fahrerlaubnis: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Fahrerlaubnis umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Fahrerlaubnis und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Fahrerlaubnis: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Fahrerlaubnis sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Ohne die Fahrerlaubnis darf ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht bedient werden. Als Beweis, dass der Fahrzeugführer tatsächlich eine Fahrerlaubnis für die betreffende Fahrerlaubnisklasse besitzt, dient der Führerschein. Dieser ist eine amtliche Urkunde, die von der zuständigen Behörde erteilt wird.

Man erhält den Führerschein also nur, wenn man bestimmte Voraussetzungen eingehalten hat, um die Fahrerlaubnis - sie ist übrigens ein Verwaltungsakt - zu bekommen. So muss der Bewerber um eine Fahrerlaubnis unter anderem einen eingetragenen Wohnsitz in Deutschland und das für die betreffende Fahrerlaubnis geforderte Mindestalter haben. Ferner ist nachzuweisen, dass man einen Erste-Hilfe-Kurs besucht hat und zum Führen eines Kraftfahrzeuges - körperlich und geistig - geeignet ist. Nicht zu vergessen ist auch die theoretische und praktische Ausbildung bei einer Fahrschule, die mit einer theoretischen und praktischen Fahrprüfung abgeschlossen wird. Bei Nichtbestehen der theoretischen Prüfung darf man jedoch die praktische nicht absolvieren. Es ist aber sowohl beim theoretischen als auch beim praktischen Test eine Prüfungswiederholung möglich.

Nach nun geltendem EU-Recht wird ein EU-Führerschein ausgestellt, der auf 15 Jahre befristet ist. Man muss ihn somit in regelmäßigen Abständen verlängern lassen, aber davor keine erneute Fahrprüfung ablegen oder diverse Eignungsbeweise aushändigen.

Wer gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt, muss je nach Schwere des Verstoßes mit einem Fahrverbot nach § 44 StGB (Strafgesetzbuch) oder dem Verlust der Fahrerlaubnis nach den §§ 69 ff. StGB rechnen. Bei einem Fahrverbot verliert man die Fahrerlaubnis nicht, aber man muss für eine bestimmte Zeit - bis zu drei Monate - den Führerschein in amtliche Verwahrung geben. Man erhält ihn nach Ablauf der festgelegten Frist wieder zurück. Wer von einem Fahrverbot betroffen ist, darf auf öffentlichen Straßen keine Fahrzeuge führen; das gilt übrigens auch für solche, für die man eigentlich gar keine Fahrerlaubnis braucht.

Bei Verlust der Fahrerlaubnis - umgangssprachlich auch bekannt als Führerscheinentzug - wird der Führerschein „geschreddert", da man die Fahrerlaubnis vollständig verloren hat. Nach Ablauf einer sog. Sperrfrist muss der Betroffene die Fahrerlaubnis somit erneut beantragen. Im schlimmsten Fall wird z. B. eine sog. MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) verlangt. Der Betroffene kann aber Fahrzeuge führen, die keine Fahrerlaubnis erfordern, z. B. einen elektrischen Rollstuhl oder einen Traktor, der nicht schneller als sechs km/h fahren kann. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG (Straßenverkehrsgesetz) rechnen, in dem sogar eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe möglich ist.

Wer noch in der Probezeit ist, sollte sich daher sehr genau an die Verkehrsregeln halten. Ferner gilt für Fahranfänger ein absolutes Alkoholverbot, wenn sie sich hinter das Steuer setzen. Wird also z. B. ein Fahranfänger von der Polizei bei einer Trunkenheitsfahrt erwischt, wird er seine Fahrerlaubnis sehr schnell wieder los sein und muss unter anderem mit einer Geldbuße und Punkten in Flensburg rechnen.

(VOI)

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