3.389 Anwälte für Hausverwaltung | Seite 142

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Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Schohl
sehr gut
Kanzlei Georg Schohl, Kaiserstr. 18, 66386 Sankt Ingbert 6772.6460609168 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Georg Schohl bietet im Bereich Hausverwaltung Rechtsberatung und Vertretung
aus 37 Bewertungen Herr Schohl beantwortete meine Anfrage zeitnah und professionell. (29.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Fabian Seufert
Rechtsanwalt Fabian Seufert
Rechtsanwälte Dr. Nickl & Seufert Partnerschaft mbB, Ebertstr. 6, 73054 Eislingen/Fils 6968.8712313158 km
Geht nicht, gibts nicht
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Arbeitsrecht • Unterhaltsrecht • Öffentliches Baurecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Fabian Seufert - Ihr juristischer Beistand im Bereich Hausverwaltung
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Marquardt
sehr gut
Kanzlei Barbara Marquardt, Bahnhofstraße 16, 79424 Auggen 6884.1104491346 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Betriebliche Altersversorgung
Frau Rechtsanwältin Barbara Marquardt vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Hausverwaltung
aus 126 Bewertungen So wie Frau Barbara Marquardt meinen Fall eingeschätzt hat, so ist es dann auch bei der Güteverhandlung vor dem … (20.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Lorenz
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Lorenz
Kanzlei Matthias B. Lorenz, Philipp-Reis-Straße 10, 63128 Dietzenbach 6838.2445082106 km
Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Öffentliches Recht • Werkvertragsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Lorenz bietet Rat und Unterstützung im Bereich Hausverwaltung
aus 67 Bewertungen Ich würde Herr Lorenz immer wieder aussuchen in sachen Mietrecht . Herr Lorenz hat mich sehr gut vertreten. Beim … (05.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christos Perperidis LL.M.
Rechtsanwalt Christos Perperidis LL.M.
Anwaltskanzlei Christos Perperidis, Obere Kanalstr. 5, 90429 Nürnberg 7010.7310744994 km
Das Leben hat immer mehr Fälle, als der Gesetzgeber sich vorstellen kann.
Fachanwalt Insolvenzrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Hausverwaltung bietet Herr Rechtsanwalt Christos Perperidis LL.M.
(30.12.2023) Familien

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Hausverwaltung

Fragen und Antworten

  • Hausverwaltung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Hausverwaltung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Hausverwaltung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Hausverwaltung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Hausverwaltung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Hausverwaltung beschreibt allgemein eine Tätigkeit, die mit notwendigen Verwaltungsaufgaben eines Hauses zusammenhängt. Der Eigentümer eines Einfamilienhauses oder eines kleinen Mietshauses erledigt die Hausverwaltung meist selbst. Bei größeren Objekten und insbesondere in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) übernimmt die Hausverwaltung ein eigener Hausverwalter, oft einfach Verwalter genannt.

Dabei gibt es einen wesentlichen Unterschied zwischen Hausverwalter und Hausmeister. Beim Verwalter handelt es sich um eine Verwaltungstätigkeit, während der Hausmeister Arbeiten wie beispielsweise Rasenmähen im Garten, Hausordnung oder kleinere Reparaturen ausführt. Der Hausmeister kann ggf. vom Verwalter im Namen des Eigentümers zu bestimmten Tätigkeiten angewiesen werden.

Die Hausverwaltung sorgt für die Begleichung von Rechnungen, beispielsweise für Wasser und Abwasser, Kanalgebühren und Müllgebühren, sowie von Kosten für Versicherungen und Steuern. Soweit nicht von Mietern oder Wohnungseigentümern selbst angemeldet, gilt das auch für Strom und Gas. Die Beauftragung von Handwerkern, ggf. in Absprache mit einem vorhandenen Hausmeister, für eine notwendige Renovierung oder Sanierung gehört ebenfalls zu den Aufgaben der Hausverwaltung. Je nachdem, ob es sich um eine Mietshausverwaltung oder die Verwaltung einer WEG handelt, kommen weitere Aufgaben hinzu.

Mietverwaltung

Wird ein Hausverwalter vom Alleineigentümer eines Mietshauses bestimmt, übernimmt er dazu auch die Bearbeitung der einzelnen Mietverhältnisse. Je nach dem konkreten Vertrag kann diese Art Hausverwaltung den Abschluss von einem Mietvertrag und die regelmäßige Vereinnahmung von Mietzahlungen für den Eigentümer einschließen. Dazu kommt die Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnungen für die Mieter. Letztlich umfasst die Mietverwaltung die Tätigkeit, die sonst der Eigentümer als Vermieter selbst erledigen müsste. Der Verwalter ist in diesem Fall kein Makler und erhält für eine etwaige Wohnungsvermittlung keine Provision.

WEG-Verwaltung

Eine Hausverwaltung nach WEG-Recht verwaltet die Angelegenheiten der Eigentümergemeinschaft entsprechend dem Wohnungseigentumsgesetz. Ein entsprechender Hausverwalter wird von der WEG in einer Eigentümerversammlung gewählt. Die WEG-Mitglieder schließen so mit dem Verwalter einen Dienstvertrag über die Hausverwaltung, der maximal 5 Jahre läuft. Zur Verlängerung ist ein neuer Eigentümerbeschluss zur Verwalterbestellung erforderlich.

Der Hausverwalter lädt zur jährlichen Eigentümerversammlung oder auch zu einer ggf. notwendigen außerordentlichen Versammlung ein und leitet diese. Grundsätzlich führt der WEG-Verwalter die dort gefassten Beschlüsse der Eigentümer aus. Beschließt die Eigentümerversammlung beispielsweise eine Kosten im Überblick und wie Sie sparen können">Sanierung des Daches, beauftragt der Verwalter in ihrem Namen den gewünschten Unternehmer. Er nimmt Zahlungen wie Nebenkostenvorauszahlungen oder Rücklagenpauschalen in Empfang und verwaltet diese für die WEG. Außerdem veranlasst er die von der WEG zu leistenden Zahlungen beispielsweise für Instandhaltung, Nachkauf von Öl für die Heizung oder sonstige Abgaben.

(ADS)

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