128 Anwälte für Heimvertrag | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Pfad
sehr gut
Kanzlei Claudia Pfad, Wailandtstr. 20, 63741 Aschaffenburg 6861.25031675 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht • Pflegerecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Pfad – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Heimvertrag
aus 52 Bewertungen Ich kann Frau Pfad nur empfehlen! Sie hat mich bei meiner Scheidung vertreten und auch allgemein zwecks Umgang und … (29.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bodo Heuser
Rechtsanwaltskanzlei Heuser, Goethestraße 35, 50858 Köln 6667.3252901875 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Pflegerecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Heimvertrag hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Bodo Heuser
(26.06.2019) Immer freundlich! Immer kompetent und sachlich. Kann Herr Heuser absolut empfehlen
Profil-Bild Rechtsanwalt Mirco Wöstmann
sehr gut
Kanzlei Wöstmann, Friedrich-Ebert-Str. 151, 48153 Münster 6663.9632563707 km
Nehmen Sie Ihre Rechte gegenüber Behörden wahr und setzen Sie Ihre Ansprüche durch!
Fachanwalt Sozialrecht • Pflegerecht • Schwerbehindertenrecht • Sozialversicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Mirco Wöstmann im Bereich Heimvertrag bietet Beratung und Vertretung
aus 86 Bewertungen Vielen Dank für die tolle Beratung!! (27.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Kapp
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Kapp
SOJURA, Merckstr. 8, 64283 Darmstadt 6837.7774637748 km
Fachanwalt Sozialrecht • Erbrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Kapp hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Heimvertrag
aus 41 Bewertungen Herr RA Kapp ist ein sehr geduldiger und erfahrener, kompetenter Anwalt. Er hat unsere Wünsche gut und klar … (10.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Blume
sehr gut
Rechtsanwalt Tobias Blume
Blume Rechtsanwälte, Miraustr. 50/52, 13509 Berlin 6965.7001907846 km
Fachanwalt Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Herr Rechtsanwalt Tobias Blume hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Heimvertrag
aus 190 Bewertungen Super kompetent und ganz tolle Beratung und Hilfe! Sollte ich nochmals einen Fall im Bereich Sozialversicherungsrecht … (05.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sylvia Schöne-Köppche M.mel.
Rechtsanwältin Sylvia Schöne-Köppche M.mel.
Kanzlei Sylvia Schöne-Köppche, M.mel., Waldstraße 37, 04105 Leipzig 6980.8692656678 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Betreuungsrecht • Medizinrecht • Pflegerecht
Im Bereich Heimvertrag bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Sylvia Schöne-Köppche M.mel.
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Michael Dembski
Rechts- und Fachanwalt Michael Dembski
Kanzlei Michael Dembski, Am Hulsberg 8, 28205 Bremen 6677.9547689079 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Erbrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Pflegerecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Michael Dembski ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Heimvertrag
aus 8 Bewertungen Seit 30 Jahren ist Michael Dembski unser Rechtsanwalt und Notar wir waren immer sehr zufrieden (06.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Birgit Schmutz
Rechtsanwältin Birgit Schmutz
Kanzlei Schmutz, Trat 11, 94469 Deggendorf 7163.3700681929 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Versicherungsrecht • Betreuungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Frau Rechtsanwältin Birgit Schmutz ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Heimvertrag

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Heimvertrag

Fragen und Antworten

  • Heimvertrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Heimvertrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Heimvertrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Heimvertrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Heimvertrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Der Heimvertrag wird zwischen einer hilfebedürftigen Person und dem Heim ihrer Wahl geschlossen, wenn sie das selbstständige Leben in der eigenen Wohnung - z. B. wegen des Alters, einer Krankheit oder Schwerbehinderung etwa nach einem Unfall - nicht mehr alleine meistern kann. Durch den Umzug in ein Altenheim, Pflegeheim oder eine ähnliche Einrichtung wird die ständige Pflege des Bewohners gewährleistet. Aufgrund der nun bestehenden Abhängigkeit der hilfebedürftigen Person vom Heim und seinem Personal sowie der damit einhergehenden Schutzbedürftigkeit besteht die Pflicht, einen Heimvertrag abzuschließen.

Davor muss der zukünftige Bewohner nach § 3 WBVG (Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz) in Textform über das Leistungsangebot - z. B. die Ausstattung des Heims - informiert werden, damit er weiß, ob es die gewünschte bzw. erforderliche Leistung anbietet oder nicht. Außerdem muss der Heimvertrag schriftlich abgeschlossen werden, vgl. § 6 WBVG. Ein Formmangel führt zwar nicht zur Nichtigkeit des Vertrages nach § 125 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Die im Vertrag zulasten des Bewohners festgelegten Vereinbarungen sind dann jedoch unwirksam. Übrigens: Der Heimvertrag ist ein typengemischter Vertrag, d. h., er enthält Elemente aus einem Mietvertrag und einem Dienstvertrag. Er muss mindestens Angaben enthalten zu:

  • Inhalt, Art und Umfang des Leistungsinhalts des Unternehmens, z. B. ob das Personal die Arzneimittel verabreicht,
  • die vom zukünftigen Bewohner zu zahlenden Entgelte,
  • dem bereits in Textform genannten Leistungsangebot. Abweichungen hiervon müssen im Heimvertrag ausdrücklich niedergeschrieben werden.

Ändert sich z. B. der Gesundheitszustand des Bewohners - also erhöht sich etwa die Pflegestufe - so kann der Unternehmer den Heimvertrag anpassen und etwa ein erhöhtes Entgelt wegen erhöhten Pflegebedarfs verlangen.

Der Heimvertrag kann im Übrigen vom Unternehmer nur aus wichtigem Grund gekündigt werden, vgl. § 12 WBVG. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Bewohner ständig gegen ein Rauchverbot verstößt und somit Pflichten aus dem Heimvertrag gröblich verletzt. Grund für das eingeschränkte Kündigungsrecht ist, dass der Bewohner sich grundsätzlich darauf verlassen können soll, dass der auf unbestimmte Zeit geschlossene Heimvertrag nicht ohne Weiteres gekündigt werden kann.

Dagegen hat der Bewohner nach § 11 WBVG in mehreren Fällen ein Recht auf Kündigung. So darf er den Heimvertrag innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss ohne Angaben von Gründen kündigen. Danach kann der Heimvertrag schriftlich spätestens am dritten Werktag des laufenden Kalendermonats zum Ablauf dieses Monats gekündigt werden. Im Übrigen darf auch der Bewohner aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Das ist etwa möglich, wenn das Entgelt erhöht wurde.

Wurde der Bewohner gegen seinen Willen im Zimmer festgehalten, muss das Heim mit einem Strafverfahren wegen Freiheitsberaubung oder Nötigung oder auch Körperverletzung rechnen. Daneben kann der Bewohner unter Umständen auch Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld verlangen.

Bei einer Schlechtleistung oder einem Mangel, der sich während der Vertragsdauer zeigt - z. B. Schimmel an den Wänden -, kann das zu zahlende Entgelt gemindert werden. Im Gegensatz zur „normalen" Mietminderung ist beim Heimvertrag nach § 10 WBVG bis zu sechs Monate rückwirkend eine Kürzung des Entgelts möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass der Mangel bzw. die Schlechtleistung - z. B. wenn die Barrierefreiheit wegen Umbauarbeiten entfällt - zuvor unverzüglich angezeigt werden muss, bevor der Bewohner von seinem Recht Gebrauch macht.

(VOI)

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