326 Anwälte für Hinterbliebenenrente | Seite 14

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Profil-Bild Rechtsanwalt Misja Geeratz
Rechtsanwalt Misja Geeratz
Lina Advocaten, St. Martinusstraat 64, Venlo 5911 CK, Niederlande 6604.2225770408 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Sozialversicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Hinterbliebenenrente hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Misja Geeratz
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Geißinger
sehr gut
Rechtsanwältin Petra Geißinger
Kanzlei Geißinger, Am Sportplatz 4, 83098 Brannenburg 7177.0858800816 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Petra Geißinger ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Hinterbliebenenrente gerne behilflich
aus 66 Bewertungen Vom Anfang bis zum Ende lief alles super unkompliziert ab. Der Kontakt hat super per Mail und telefonisch … (28.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Wallbruch
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Wallbruch
Kanzlei Martin Wallbruch, Kaiser-Friedrich-Ring 90, 65185 Wiesbaden 6800.7503194749 km
Fachanwalt Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Wallbruch - Ihr juristischer Beistand im Bereich Hinterbliebenenrente
aus 19 Bewertungen Vielen lieben Dank Herr Wallbruch, Sie haben mir so sehr geholfen, das ich nach 2 Jahren endlich mein Geld bekommen … (31.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Max Dengler
sehr gut
Rechtsanwalt Max Dengler
up rechtsanwälte, Stettenstr. 10, 86150 Augsburg 7063.369038804 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Hinterbliebenenrente hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Max Dengler
aus 19 Bewertungen Hätte nie gedacht dass ich ein Ohr für mein Anliegen finde. Bis eine Antwort kam dauerte es zwar 2 Tage, aber danach … (25.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Stefanie Kremer
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Stefanie Kremer
Wörner Rechtsanwälte, Martin-Hoffmann-Str. 13, 12435 Berlin 6979.6042792884 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialversicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Dr. Stefanie Kremer vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Hinterbliebenenrente
aus 12 Bewertungen Exzellente Leistung auf sehr hohem Niveau! Couragiert, bemüht, das beste Ziel zu erreichen, erfahren, sehr kompetent … (27.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Yvonne Kuhlmann LL.M.
Rechtsanwältin Yvonne Kuhlmann LL.M.
Kanzlei Kuhlmann, Markt 3, 53111 Bonn 6694.642561594 km
Fachanwältin Medizinrecht • Fachanwältin Versicherungsrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Yvonne Kuhlmann LL.M. ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Hinterbliebenenrente
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Krug
Rechtsanwältin Susanne Krug
Rechtsanwaltskanzlei Susanne Krug, Löherplatz 1, 65510 Idstein 6794.4884378065 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Mediation • Sozialversicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Hinterbliebenenrente steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Susanne Krug gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrike Herling
sehr gut
Rechtsanwältin Ulrike Herling
Anwaltskanzlei Ulrike Herling, Hohensteinstr. 17, 38440 Wolfsburg 6826.1799049726 km
Auch aus Steinen, die dir in den Weg gelegt werden, kannst du etwas Schönes bauen. (Erich Kästner)
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Ulrike Herling hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Hinterbliebenenrente
aus 225 Bewertungen Frau Herling hat mir sehr geholfen, war unkompliziert und hat durch hohe Fachkompetenz überzeugt. Mails und Telefonate … (03.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Monika Blum
Rechtsanwältin Monika Blum, Trierer Straße 28, 54634 Bitburg 6698.4628002808 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Hinterbliebenenrente hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Monika Blum
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Sokoll
sehr gut
Fachanwältin für Versicherungsrecht, Sozialrecht und Medizinrecht, Remigiusstr. 1, 53111 Bonn 6694.5903555823 km
Fachanwältin Medizinrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Versicherungsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Hinterbliebenenrente bietet Frau Rechtsanwältin Stefanie Sokoll
aus 47 Bewertungen Frau Sokoll hat eine Kostenübernahme unserer Rechtschutzversicherung für eine Klage erreicht, die die Versicherung … (17.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Natascha Saliha Wagner
sehr gut
Rechtsanwältin Natascha Saliha Wagner
Rechtsanwaltskanzlei Sonnenschein-Berger & Kollegen, Bahnstadtchaussee 33, 51379 Leverkusen 6672.187805018 km
Fachanwältin Sozialrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Natascha Saliha Wagner hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Hinterbliebenenrente
aus 41 Bewertungen Sehr kompetente, ausführliche und freundliche Beratung. Jederzeit wieder! (10.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Jan-Hendrik Simon
Rechtsanwalt Dr. jur. Jan-Hendrik Simon
Rechtsanwalt Dr. jur. Jan-Hendrik Simon, Theaterstraße 3, 30159 Hannover 6768.1630542944 km
Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht • Beamtenrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Jan-Hendrik Simon - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Hinterbliebenenrente
Profil-Bild Rechtsanwältin Jana Kölling
sehr gut
Kanzlei Jana Kölling, Grabbeallee 15, 13156 Berlin 6971.5620626263 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Jana Kölling bietet im Bereich Hinterbliebenenrente Rechtsberatung und Vertretung
aus 43 Bewertungen Es ist kein gutes Blut geflossen zwischen mir und Frau Rae'n Kölling und ich sah mich schon als der große … (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Delang-Raum
Rechtsanwältin Gabriele Delang-Raum
Kanzlei Gabriele Delang-Raum, Schleiermacherstr. 25, 90491 Nürnberg 7013.0976310951 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Hinterbliebenenrente unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Gabriele Delang-Raum

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Hinterbliebenenrente

Fragen und Antworten

  • Hinterbliebenenrente: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Hinterbliebenenrente umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Hinterbliebenenrente und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Hinterbliebenenrente: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Hinterbliebenenrente sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Als Hinterbliebenenrente wird die Witwenrente, die Witwerrente, die Halbwaisenrente, die Waisenrente und die Erziehungsrente bezeichnet. Tritt der Versicherungsfall - nämlich der Tod des (geschiedenen) Ehegatten bzw. eines Elternteils oder beider Eltern - ein, zahlt die gesetzliche Rentenversicherung die Rente. Damit soll der Unterhalt, der nun vom Verstorbenen nicht mehr erbracht werden kann, ersetzt und die Hinterbliebenen vor finanziellen Problemen geschützt werden.

Bei der Witwenrente bzw. der Witwerrente ist zwischen den Altfällen und den Neufällen zu unterscheiden, bei denen eine andere Rechtslage gilt. Das alte Recht ist anzuwenden, wenn

  • der Ehepartner vor dem 01.01.2002 gestorben ist oder
  • der Ehepartner nach dem 31.12.2001 verstorben ist, die Ehe aber vor dem 01.01.2002 geschlossen und ein Ehepartner vor dem 02.01.1962 geboren wurde.

Ansonsten gilt das neue Recht, wonach z. B. Rentensplitting möglich ist, was aber zum Ausschluss der Hinterbliebenenrente führen würde. Außerdem wird die Hinterbliebenenrente nur gezahlt, wenn die Ehe mindestens schon ein Jahr bestanden hat. Damit sollen sog. Versorgungsehen ausgeschlossen werden. Hiervon gibt es aber Ausnahmen. Stirbt der Ehepartner z. B. nach einem Verkehrsunfall, erhält die Witwe/der Witwer die Rente, auch wenn das Paar noch kein Jahr verheiratet gewesen ist.

Überdies ist die kleine Witwenrente nun auf 24 Monate beschränkt und beträgt 25 % der Rente, auf die der Verstorbene als Rentner Anspruch gehabt hätte. Die große Witwenrente ist zeitlich unbefristet und beträgt nunmehr 55 % der Rente des Verstorbenen, wird aber nur unter den Voraussetzungen des § 46 II SGB VI (Sozialgesetzbuch VI) gezahlt - z. B. bei Erziehung eines minderjährigen Kindes.

Voraussetzung für den Anspruch auf die Hinterbliebenenrente ist, dass die Ehe bzw. die Lebenspartnerschaft zur Zeit des Todes eines Ehepartners noch bestanden hat. Daher führt eine Trennung nicht zum Entfallen des Anspruchs, eine Ehescheidung bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft grundsätzlich aber schon (einzige Ausnahme ist die sog. Erziehungsrente). Außerdem muss der Verstorbene bei der Rentenversicherung die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben, sofern er zu Lebzeiten keine Rente bezogen hat. Heiratet der Witwer/die Witwe wieder, entfällt der Anspruch auf die Hinterbliebenenrente, der aber nach § 107 SGB VI abgefunden wird. Letztendlich muss die Hinterbliebenenrente vom Hinterbliebenen bei der Rentenversicherung beantragt werden.

Außerdem können Geschiedene (Ehepartner bzw. Lebenspartner) Hinterbliebenenrente in Form der Erziehungsrente verlangen. Denn auch hier dient die Rente dem Unterhaltersatz. Das gilt vor allem dann, wenn der Geschiedene ein minderjähriges oder volljähriges, aber behindertes Kind großzieht.

Halbwaisenrente erhält, wer einen Elternteil verloren hat, Waisenrente dagegen, wer weder Vater noch Mutter hat. Die Halbwaisenrente beträgt zehn Prozent der Rente, auf die der Verstorbene Anspruch gehabt hätte, die Vollwaisenrente 20 Prozent. Sofern die Waise z. B. keine Schul- bzw. Berufsausbildung oder ein soziales Jahr absolviert oder nicht behindert ist, zahlt die Versicherung die Hinterbliebenenrente nur bis zum 18. Lebensjahr, ansonsten längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.

Zu beachten ist jedoch, dass ein sog. Rentenabschlag vorgenommen wird, wenn der Verblichene vor Erreichen einer bestimmten Altersgrenze verstorben ist. Außerdem werden 40 Prozent des Nettoeinkommens der Witwe/des Witwers bzw. der volljährigen Waisen auf die Rente angerechnet, sofern es einen bestimmten Freibetrag überschreitet. Anrechenbares Einkommen ist etwa der Arbeitslohn, die Altersrente, eine Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung, Krankengeld oder Arbeitslosengeld. Dagegen wird z. B. nicht angerechnet: Hartz IV, Sozialhilfe oder Wohngeld.

(VOI)

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