3.542 Anwälte für Jugendstrafrecht | Seite 148

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Profil-Bild Rechtsanwältin Annette Schnetzler
Kanzlei Annette Schnetzler, Wagnergasse 35-37, 34613 Schwalmstadt 6813.4653678126 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Annette Schnetzler ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Jugendstrafrecht
aus 8 Bewertungen Frau Schnetzler ist auf fachlicher Ebene sowie menschlich - in meinen Augen - eine sehr gute Anwältin. Ich kann mich … (20.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt André Wegner
sehr gut
Kanzlei André Wegner, Cubanzestr. 19b, 18225 Ostseebad Kühlungsborn 6789.5846228009 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt André Wegner - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Jugendstrafrecht
aus 93 Bewertungen Herr Wegner übernahm nach zielorientierter Beratung sofort meine rechtliche Vertretung. Verständnisvoll und kompetent … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anasheh Losch LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Anasheh Losch LL.M.
Rechtsanwaltskanzlei Losch, Marktplatz 8, 65582 Diez 6770.2365471947 km
Datenschutzrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Jugendstrafrecht bietet Frau Rechtsanwältin Anasheh Losch LL.M.
aus 166 Bewertungen Ich hatte ein Schufa Negativeintrag, trotz viele Beschwerden gabs von der Bank keine Reaktion! Nachdem ich Frau Losch … (01.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Meyer
sehr gut
Rechtsanwalt Sebastian Meyer
Dr. Stankewitz & Coll. Rechtsanwälte und Notare, Schillerstraße 10, 28195 Bremen 6675.8074617225 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Reiserecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Jugendstrafrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Sebastian Meyer gerne zur Verfügung
aus 30 Bewertungen Bis jetzt alles super (13.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Seelbach
sehr gut
Rechtsanwalt Björn Seelbach
Kanzlei Björn Seelbach, Kölnstraße 3, 53111 Bonn 6694.4052988826 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Jugendstrafrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Björn Seelbach
aus 128 Bewertungen Ein sehr starker Anwalt und sehr Freundlich. Ich kann wirklich vom Herzen weiter empfehlen. Danke viel Mals (12.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Max Aden
Kanzlei Max Aden, Dingelstedtwall 42, 31737 Rinteln 6739.0045842968 km
Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Werkvertragsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Max Aden unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Jugendstrafrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Simon Lehr
sehr gut
Kanzlei Lehr, Karl-von-Drais-Straße 9, 78239 Rielasingen-Worblingen 6968.2933809655 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Jugendstrafrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Simon Lehr
aus 45 Bewertungen Herr Lehr überzeugt mit Fachwissen und Kompetenz. In kürzester Zeit hat er mit seinem ruhigen und überzeugenden … (04.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Sybille Weber
Rechtsanwältin Dr. Sybille Weber
RECHTWEBER LEGAL - Kanzlei Dr. Weber & Kollegen - Rechtsanwälte - Fachanwälte, Peter-Irmen-Str. 4, 41352 Korschenbroich 6634.8613192925 km
Fachanwältin Medizinrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Jugendstrafrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Dr. Sybille Weber
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai-Uwe Wittenbecher
sehr gut
Rechtsanwalt Kai-Uwe Wittenbecher
Anwaltskanzlei Dr. Warmbold, Alter Markt 8, 18439 Stralsund 6855.1724110282 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Kai-Uwe Wittenbecher unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Jugendstrafrecht
aus 89 Bewertungen Freundlich, schnelle Hilfe gute Beratung (03.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Rieder
Rechtsanwältin Daniela Rieder
Rechstanwälte Wöhrle & Schick GbR, Philippstraße 6, 55543 Bad Kreuznach 6789.3864773971 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Erbrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Arbeitsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Jugendstrafrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Daniela Rieder
(09.01.2021) Sehr schnelle, sehr kompetente Bearbeitung. Unkomplizierter Schriftverkehr mit der Kanzlei.
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Rosenthal
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Rosenthal
Anwaltskanzlei Martin Rosenthal, Holtenauer Str. 129, 24118 Kiel 6686.4627255226 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Öffentliches Baurecht • Vergaberecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Jugendstrafrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Martin Rosenthal
aus 17 Bewertungen Kompetent und zuverlässig (05.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Rosalie Schönbach-Krieger
Rechtsanwältin Rosalie Schönbach-Krieger
Kanzlei Gutes Recht, Zeil 13, 60313 Frankfurt am Main 6826.5867137025 km
Strafrecht, Arbeitsrecht
Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Jugendstrafrecht bietet Frau Rechtsanwältin Rosalie Schönbach-Krieger
(13.05.2024) Frau Schönbach-Krieger hat sich sehr viel Zeit genommen und alles verständlich erklärt. Verfahren wurde nach der …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Sebastian Skradde
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Skradde
Skradde Rechtsanwälte, Zollstockgürtel 67, 50969 Köln 6675.3572547037 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Sebastian Skradde - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Jugendstrafrecht
aus 41 Bewertungen Alle Fragen wurden geklärt. Herr Skradde hat sich Zeit genommen. Sehr sympathisch :) (07.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Kuhn
Rechtsanwalt Stefan Kuhn
Kanzlei Kuhn & Rainer, Franz-Ludwig-Str. 7a, 96047 Bamberg 6975.0832573815 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • eBay & Recht
Herr Rechtsanwalt Stefan Kuhn hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Jugendstrafrecht
(09.12.2022) Ich hatte Probleme mit der Zeitschrift 📰, die haben mir falsche Abo runter geschoben und musste ich Rechnung zahlen …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Jugendstrafrecht

Fragen und Antworten

  • Jugendstrafrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Jugendstrafrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Jugendstrafrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Jugendstrafrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Jugendstrafrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
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Als Jugendstrafrecht bezeichnet man das Sonderstrafrecht, das auf Jugendliche und Heranwachsende angewendet wird. Es gilt für Kinder und Jugendliche von 14 bis 21 Jahren und sanktioniert eine schuldhaft begangene rechtswidrige Straftat.

Materiell gilt für Jugendliche das Strafrecht nach dem Strafgesetzbuch (StGB), d.h. sie erfüllen bei der Tatbegehung dieselben Tatbestandsmerkmale wie Erwachsene nach dem StGB. Erst auf der Rechtsfolgenseite greift das spezielle Jugendgerichtsgesetz für Jugendliche. Im JGG sind also keine einzelnen Straftatbestände aufgeführt, sondern die Sanktionen und Grundsätze zu Verfahren und Vollzug.

Unter 14-jährige Täter schuldunfähig

Kinder bis zum 13. Lebensjahr sind mangels Strafmündigkeit keiner Strafverfolgung ausgesetzt, selbst wenn sie den Tatbestand einer Straftat nach dem Strafgesetzbuch (StGB) rechtswidrig und schuldhaft herbeiführen. Hinweis: Wird ein Kind bis zum 13. Lebensjahr straffällig, so kann das inzwischen als Betreuungsgericht bezeichnete Vormundschaftsgericht entsprechende erzieherische Maßnahmen ergreifen, um die Rückfälligkeit zu verhindern (z.B. Heimunterbringung). Für Erwachsene ab 21 Jahren gilt wiederum das normale Strafrecht.

Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche und Heranwachsende

Die im Jugendgerichtsgesetz (JGG) verankerten Altersgrenzen sind also für die Strafmündigkeit entscheidend. Was die Sanktionen angeht, differenziert das JGG zwischen zwei Altersgruppen. Jugendliche sind 14- bis 18-Jährige; als Heranwachsende werden 18- bis 21-Jährige behandelt. Bei Heranwachsenden kommt, je nach Einsichtsfähigkeit des Täters in seine Tat und seinen individuellen Entwicklungs- und Reifezustand Jugendstrafrecht oder das normale Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung: Ist der Heranwachsende wie ein Erwachsener entwickelt, so greift das normale Erwachsenenstrafrecht; liegen bei ihm beispielsweise jedoch Entwicklungsverzögerungen vor, so ist seine Straftat nach Jugendstrafrecht zu ahnden. Dient der unter das Jugendstrafrecht fallende Täter gerade als Soldat bei der Bundeswehr gelten zudem besondere Regeln.

Ganz allgemein gelten im Strafverfahren und im Strafvollzug spezielle Regeln, um Jugendlichen und ihrem Alter erzieherisch gerecht zu werden. So findet beispielsweise bei Jugendlichen die Hauptverhandlung vor dem Jugendgericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Je nach Schwere der Tat kann das Jugendgericht durch einen Jugendrichter, als Jugendschöffengericht oder als Jugendkammer auftreten.

Im Rahmen des Jugendstrafrechts wird besonders die Persönlichkeit, Sozialisation und Entwicklung des Täters berücksichtigt. Im normalen Strafrecht für Erwachsene steht eher die schuldhafte Tat im Vordergrund. Gilt für Erwachsene grundsätzlich das Schuldstrafrecht und dienen die Sanktionen dort vorwiegend dem Schuldausgleich, so ist das Jugendstrafrecht dagegen als Erziehungsstrafrecht ausgestaltet, d.h. die Sanktionen verfolgen in erster Linie einen erzieherischen Zweck. Auch das gesamte Strafverfahren und der Strafvollzug sind auf ihre erzieherische Wirkung abgestimmt. Die Strafe richtet sich also primär nach der Einsichtsfähigkeit des Delinquenten ab, also seinen Reife- und Entwicklungszustand zur Zeit der Tatbegehung. Dadurch kann es zur Anwendung von Jugendstrafrecht auf Erwachsene kommen, da das Alter zum Zeitpunkt der Tat entscheidend für die Anwendung von Jugendstrafrecht ist. So kann etwa auch ein Rentner für einen in seiner Jugend begangenen Mord, da dieser keiner Verjährung unterliegt, noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden.

Bestrafung im Jugendstrafrecht

Jugendstrafe

Das Jugendstrafrecht kennt drei Sanktionsarten. Die härteste Sanktion ist die Jugendstrafe. Sie wird vom Jugendrichter nur als allerletztes Mittel angewendet, wenn dies zum Schutz der Allgemeinheit erforderlich ist (z.B. bei schädlichen Neigungen). Bei Jugendlichen kann eine Jugendstrafe für Vergehen von 6 Monaten bis zu 5 Jahren verhängt werden, bei einem Verbrechen sogar bis zu 10 Jahren. Für Heranwachsende, die nach Jugendstrafrecht behandelt werden, gilt sowohl für Vergehen als auch für Verbrechen eine Höchststrafe bis zu 10 Jahren. Ausnahmsweise sind bei Mord und Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe möglich. Die Strafdauer hängt wiederum von der erzieherischen Notwendigkeit und der Täterpersönlichkeit ab.

Zuchtmittel

Des Weiteren sieht das Jugendstrafrecht sogenannte Zuchtmittel vor. Zu den Zuchtmitteln zählen laut JGG die Verwarnung, die Erteilung von Auflagen und der Jugendarrest. Zuchtmittel gelten nicht als Strafe. Die Verwarnung soll dem Täter das Unrecht seiner Tat vor Augen führen. Als Auflage in Frage kommt die Schadenswiedergutmachung, die persönliche Entschuldigung beim Verletzten, die Zahlung eines Geldbetrags zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung und die  Erbringung von Arbeitsleistungen. Letztere verhängt ein Gericht gerade bei jungen Tätern für kleinere Vergehen wie einen Diebstahl im Kaufhaus oder eine einfache Körperverletzung in Form sogenannter Sozialstunden. Die Arbeit ist dann z. B. in einem Pflegeheim abzuleisten. Werden Sozialstunden nicht abgeleistet oder reichen die milderen Zuchtmittel wegen der Schwere der Tat wie etwa bei einem Raub oder schwerer Körperverletzung nicht aus, droht der Jugendarrest. Dieser lässt sich als Freizeitarrest, Kurzarrest und Dauerarrest verhängen. Der Jugendarrest kann auch zur Bewährung in Verbindung mit einer Jugendstrafe verhängt werden. Eine Aussetzung des Jugendarrests zur Bewährung ist jedoch nicht möglich.

Erziehungsmaßregeln

Die mildeste Sanktionsform bieten die so genannten Erziehungsmaßregeln. Hierbei handelt es sich um Sanktionen, die ausschließlich zur Erziehung angeordnet werden, zum Beispiel Arbeitsanweisungen, Täter-Opfer-Ausgleich oder die Teilnahme an einem Antiaggressionstraining.

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