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Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Jens-Olaf Trümper
Plambeck - Böttcher -Trümper, Bayerischer Platz 9, 10779 Berlin 6973.0612515558 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Outsourcing hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Jens-Olaf Trümper
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Rechtsanwalt Mario Jaeger
JAEGER Rechtsanwaltskanzlei, Brunnenstraße 13 A, 34537 Bad Wildungen 6798.675823901 km
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(04.02.2024) Der Herr Rechtsanwalt Jaeger verfügt nicht nur über kompetentes Fachwissen um das Anliegen seiner Klienten erfolgreich …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Outsourcing

Fragen und Antworten

  • Outsourcing: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Outsourcing sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Outsourcing: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Outsourcing umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Outsourcing und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Beim Outsourcing werden bestimmte Aufträge an externe Dienstleister vergeben, wobei die zu vergebenden Aufgaben in der Regel zuvor innerhalb des Unternehmens erledigt wurden. Outsourcing wird zumeist betrieben, um die Kosten im Unternehmen zu senken oder um sich auf die Kerntätigkeit des Betriebs konzentrieren zu können. Des Weiteren erhoffen sich die Unternehmen vom Outsourcing Vorteile beim Wettbewerb. Denn der Anbieter, der sich nach dem Outsourcing um die betreffenden Aufgaben kümmert, hat in der Regel die neueste Ausrüstung und Technologie, um die Aufträge qualitativ hochwertig zu erledigen.

Es kommt z. B. häufig vor, dass ein Selbstständiger nach einer Firmengründung die Buchführung einem Steuerberater überlässt, weil ihm selbst die nötigen Kenntnisse im Steuerrecht bzw. der Buchhaltung fehlen. Oft stellt sich auch bei der Unternehmensnachfolge, einem Betriebsübergang oder im Rahmen einer Unternehmensberatung heraus, dass ein Arbeitsbereich zu hohe Kosten verursacht, die mit Outsourcing eingespart werden könnten.

Mit dem Anbieter, der den Zuschlag erhalten hat, wird ein Vertrag geschlossen, der die Rechte und Pflichten der Beteiligten festlegt. Neben den Vorteilen wie der Auslagerung der Produktionsrisiken hat das Outsourcing aber auch diverse Nachteile. So verliert das Unternehmen unter anderem die Möglichkeit, auf den Produktionsprozess und die Qualität der Leistung direkt Einfluss auszuüben. Das Unternehmen muss unter Umständen ferner mit Lieferverzögerungen oder Problemen mit dem Datenschutz bzw. Geschäftsgeheimnissen rechnen. Immerhin erhält der Anbieter tiefe Einblicke in die Unternehmensstruktur. Aber auch im Arbeitsrecht kann das Outsourcing Schwierigkeiten bereiten. So kann es z. B. passieren, dass Zeitarbeit für das Unternehmen kostengünstiger ist, was aber die Kündigung von Beschäftigten zur Folge hat. Die Mitarbeiter fürchten dann unter Umständen um ihren Job, sind demotiviert und wehren sich gegen das Outsourcing, was wiederum den Betriebsablauf stören und zu finanziellen Schäden führen kann. Außerdem geht das nötige Know-how verloren. Das kann dazu führen, dass die Abhängigkeit vom Anbieter erheblich zunimmt und ein sog. Insourcing - also die Wiedereingliederung der Aufgabe - nicht mehr so leicht möglich ist.

Übrigens: Nicht immer muss die Aufgabe an einen Dritten ausgelagert werden. So kann man sie beispielsweise auch einem Tochterunternehmen oder einem Joint Venture erteilen.

(VOI)

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