337 Anwälte für Pauschalreise | Seite 15

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Rechts- und Fachanwalt Steffan Schwerin
Rechtsanwaltskanzlei Schwerin & Weise Partnerschaft, Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena 6959.2997561242 km
Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Steffan Schwerin - Ihr juristischer Beistand im Bereich Pauschalreise
(18.07.2023) Herr RA Schwerin ist mein Rechtsbeistand seit mittlerweile 12 Jahren.um In allen Fällen erführ ich eine individulle, …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Pauschalreise

Fragen und Antworten

  • Pauschalreise: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Pauschalreise umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Pauschalreise und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Pauschalreise: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Pauschalreise sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Eine Pauschalreise liegt vor, wenn mehrere Reiseleistungen zusammen von einem Reiseveranstalter angeboten werden. Dabei werden die Leistungen nicht einzeln, sondern mit einem Pauschalpreis bezahlt. Pauschalreisen können beispielsweise aus einem Reisekatalog in einem Reisebüro oder auch im Internet gebucht werden. Eine Pauschalreise umfasst regelmäßig

  • die Beförderung per Flug, Bus oder Bahn einerseits und
  • die Unterbringung in einem Hotel oder einer sonstigen Unterkunft andererseits.

Dazu können weitere Reiseleistungen wie Stadtführungen oder sonstiges touristisches Programm kommen. Gegenstück zur Pauschalreise ist die Individualreise, bei der ein Reisender Anreise, Unterkunft und Reiseprogramm individuell selbst zusammenstellt und einzeln bucht.

Bei Pauschalreisen stellt der Reiseveranstalter regelmäßig eine Reiseleitung vor Ort, die auch bei einen möglichen Reisemangel hilfreich sein kann. Dabei kann sich der Mangel auf jeden Teil der Reise beziehen. Das Reiserecht als Verbraucherrecht sieht dabei vor, dass Forderungen wie Schadenersatz beim Reiseveranstalter geltend gemacht werden können, sodass nicht das Hotel vor Ort oder die Fluggesellschaft womöglich nach ausländischem Recht und vor einem ausländischen Gericht verklagt werden muss.

Über die Pauschalreise wird ein einheitlicher Vertrag mit dem Reiseveranstalter abgeschlossen, der Reisevertrag. Dafür gelten zunächst die gesetzlichen Regelungen aus den §§ 651a ff. BGB. Dieses sog. Reisrecht geht im Wesentlichen auf eine EU-Richtlinie zurück. Allgemeines Dienstvertrags- oder Werkvertragsrecht für die Beförderung bzw. Mietrecht für die Hotelunterkunft sind regelmäßig nicht auf die Pauschalreise anwendbar.

Zahlungen des Pauschalreisenden auf den Reisepreis sind durch den sog. Sicherungsschein gegen eine Insolvenz des Reiseveranstalters geschützt. Nach der EU-Pauschalreiserichtlinie ist der Veranstalter einer Pauschalreise verpflichtet, eine entsprechende Versicherung abzuschließen und den Sicherungsschein an den Kunden auszuhändigen.

(ADS)

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