337 Anwälte für Pauschalreise | Seite 15

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Familienrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Endemann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Pauschalreise
aus 26 Bewertungen Sehr freundlicher und kompetenter Fachmann, der schnell handelt. Herr Endemann zeichnet sich durch ein großes … (02.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Pauschalreise

Fragen und Antworten

  • Pauschalreise: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Pauschalreise umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Pauschalreise und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Pauschalreise: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Pauschalreise sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Eine Pauschalreise liegt vor, wenn mehrere Reiseleistungen zusammen von einem Reiseveranstalter angeboten werden. Dabei werden die Leistungen nicht einzeln, sondern mit einem Pauschalpreis bezahlt. Pauschalreisen können beispielsweise aus einem Reisekatalog in einem Reisebüro oder auch im Internet gebucht werden. Eine Pauschalreise umfasst regelmäßig

  • die Beförderung per Flug, Bus oder Bahn einerseits und
  • die Unterbringung in einem Hotel oder einer sonstigen Unterkunft andererseits.

Dazu können weitere Reiseleistungen wie Stadtführungen oder sonstiges touristisches Programm kommen. Gegenstück zur Pauschalreise ist die Individualreise, bei der ein Reisender Anreise, Unterkunft und Reiseprogramm individuell selbst zusammenstellt und einzeln bucht.

Bei Pauschalreisen stellt der Reiseveranstalter regelmäßig eine Reiseleitung vor Ort, die auch bei einen möglichen Reisemangel hilfreich sein kann. Dabei kann sich der Mangel auf jeden Teil der Reise beziehen. Das Reiserecht als Verbraucherrecht sieht dabei vor, dass Forderungen wie Schadenersatz beim Reiseveranstalter geltend gemacht werden können, sodass nicht das Hotel vor Ort oder die Fluggesellschaft womöglich nach ausländischem Recht und vor einem ausländischen Gericht verklagt werden muss.

Über die Pauschalreise wird ein einheitlicher Vertrag mit dem Reiseveranstalter abgeschlossen, der Reisevertrag. Dafür gelten zunächst die gesetzlichen Regelungen aus den §§ 651a ff. BGB. Dieses sog. Reisrecht geht im Wesentlichen auf eine EU-Richtlinie zurück. Allgemeines Dienstvertrags- oder Werkvertragsrecht für die Beförderung bzw. Mietrecht für die Hotelunterkunft sind regelmäßig nicht auf die Pauschalreise anwendbar.

Zahlungen des Pauschalreisenden auf den Reisepreis sind durch den sog. Sicherungsschein gegen eine Insolvenz des Reiseveranstalters geschützt. Nach der EU-Pauschalreiserichtlinie ist der Veranstalter einer Pauschalreise verpflichtet, eine entsprechende Versicherung abzuschließen und den Sicherungsschein an den Kunden auszuhändigen.

(ADS)

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