51 Anwälte für Staatsrecht | Seite 3

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Rechtsanwalt Stefan Swierczyna
Grünert, Swierczyna, König - Rechtsanwälte | Fachanwälte, Gerhart-Hauptmann-Straße 26, 99096 Erfurt 6922.5358394237 km
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(06.12.2019) Herr Swierczyna konnte uns im Rahmen einer kurzfristigen bauordnungsrechtlichen Erstberatung außerordentlich kompetent …
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Rechtsanwalt Fabian König
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aus 59 Bewertungen Sehr freundlicher und kompetenter Kontakt. (21.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Staatsrecht

Fragen und Antworten

  • Staatsrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Staatsrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Staatsrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Staatsrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Staatsrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Staatsrecht ist Öffentliches Recht und Basis des sonstigen nationalen Rechtes. Zum Staatsrecht gehören die Grundrechte, die eine Beziehung zwischen Staat und Bürger regeln, und das Staatsorganisationsrecht, das Aufbau und Organisation des Staates selbst festlegt.

Verfassungsrecht und Staatsrecht überschneiden sich in weiten Teilen. Die beiden Begriffe werden oft auch synonym gebraucht. Die in Deutschland als Grundgesetz (GG) bezeichnete Verfassung gehört zum Staatsrecht. Nach allgemeiner Auffassung ist Staatsrecht aber mehr als das Verfassungsrecht allein. Einfache Gesetze, wie beispielsweise das Parteiengesetz oder Wahlgesetz, haben keinen Verfassungsrang. Sie sind zwar dem Staatsrecht zuzuordnen, aber nicht dem Verfassungsrecht. Während für eine Verfassungsänderung eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat erforderlich ist, braucht es die für einfache Gesetzesänderungen nicht.

Unterschied zwischen Staatsrecht und Verwaltungsrecht, das ebenfalls Teil des Öffentlichen Rechtes ist, ist die Ebene. Staatsrecht betrifft das Handeln der obersten Staatsorgane und bindet insoweit auch den Gesetzgeber. Verwaltungsrecht regelt die Aufgaben und Befugnisse jeder noch so kleinen Behörde, wenn sie gegenüber dem einzelnen Bürger beispielsweise einen Verwaltungsakt erlassen und per Bescheid zustellen will.

Nach der allgemeinen Staatsrechtslehre ist der Staat durch drei Komponenten gekennzeichnet: Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt. Als wichtiges Merkmal eines demokratischen Rechtsstaates wird dazu die Gewaltenteilung angesehen. Die Gesetzgebung erfolgt durch das Parlament (Legislative), die Ausführung durch die Regierung (Exekutive) und die Kontrolle durch das jeweils zuständige Gericht (Judikative). So kann in Deutschland beispielsweise jedermann Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einlegen, der in einem Grundrecht verletzt sein könnte.

Durch zunehmendes Internationales Recht, insbesondere EU-Recht ist auch das nationale Staatsrecht betroffen. Die Organisation des nationalen Staates wird aber weiterhin auch vom nationalen Staatsrecht geregelt. Zudem dürfen Kompetenzen nur im Einklang mit deutschem Staatsrecht beispielsweise an die EU abgegebenen werden.

(ADS)

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