4.229 Anwälte für Stromnetz | Seite 177

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Profil-Bild Rechtsanwalt Achim Rathgeb
sehr gut
Rechtsanwalt Rathgeb, Mittelstr. 1, 68169 Mannheim 6846.584246211 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Achim Rathgeb hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Stromnetz
aus 32 Bewertungen Herr Rathgeb hat sich schnell und gründlich um meinen Schadensfall gekümmert und für eine schnelle Schadensregulierung … (03.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Goczol
Rechtsanwalt Christian Goczol
G & S Rechtsanwälte, Alexanderstr. 42, 70182 Stuttgart 6931.7997299298 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Christian Goczol ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Stromnetz
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Wolters
Rechtsanwalt Christoph Wolters
Kanzlei Germania Campus, An der Germania Brauerei 4, 48159 Münster 6661.1677819382 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Maklerrecht
Im Bereich Stromnetz bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Christoph Wolters
(18.11.2022) Ich bin sehr zufrieden
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Dobus
sehr gut
Kanzlei Michael Dobus, Lindenallee 36, 15366 Hoppegarten 6990.3625076449 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Dobus – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Stromnetz
aus 20 Bewertungen Wurde beim Verkehrsverfahren und in einer Erschaftsangelegenheit von Herrn Dobus begleitet. Bin mit den Ergebnissen … (11.04.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Magnus Moeck
Kanzlei Dr. Moeck, Konrad-Adenauer-Ufer 33, 50668 Köln 6674.9610768259 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Magnus Moeck - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Stromnetz
(20.08.2019) Sehr geehrter Herr Möck, vielen Dank für die tolle Vertretung und Unterstützung gegen Krankenkasse! Sie hatten …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Stromnetz

Fragen und Antworten

  • Stromnetz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Stromnetz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Stromnetz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Stromnetz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Stromnetz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Das Stromnetz sorgt dafür, dass sowohl Industrieanlagen als auch Unternehmen und Privathaushalte mit Strom versorgt werden. Das Stromnetz besteht aus dem Übertragungsnetz und dem Verteilungsnetz. Das Übertragungsnetz dient auf der sog. Höchstspannungsebene (220 bzw. 380 Kilovolt) dazu, den Strom von z. B. einem Kraftwerk oder auch einer Solar- oder Windanlage über weite Strecken auf etwa europäische Stromnetze oder besonders große Betriebe zu übertragen. Das Stromnetz beliefert in der Hochspannungsebene (60 bis 110 Kilovolt) vor allem lokale Stromversorger bzw. Netzbetreiber, wie etwa die Stadtwerke, aber auch große Industrieanlagen mit dem nötigen Strom. Der Strom wird danach in noch niedrigere Spannungsniveaus gebracht. So erhalten im Rahmen der Mittelspannungsebene (1 bis 60 Kilovolt) z. B. Fabriken oder Krankenhäuser ihren Strom, während erst das Niederspannungsnetz (230 bzw. 400 Volt) den Strom für die Privathaushalte liefert.

Das Stromnetz verläuft über die Strommasten, die jedermann sehen kann oder mittels Erdkabeln und gewährleistet, dass der Strom beim Verbraucher ankommt. Doch auch wenn mit dem Stromnetz alles in Ordnung ist, so kann es dennoch vorkommen, dass ein Hausbewohner plötzlich ohne Strom dasteht. Denn im Mietrecht nehmen viele Vermieter die Gelegenheit wahr, ihrem Mieter den Strom zu kappen, wenn dieser keine Miete oder keine Nebenkosten zahlt. Doch Vorsicht: Nichts - auch kein Mietrückstand - berechtigt den Vermieter dazu, die Stromzufuhr zu sperren. Eine derartige Regelung im Mietvertrag ist unzulässig.

Dagegen kann der Energielieferant das Stromnetz zum Schuldner unterbrechen, wenn dieser seine Stromrechnung nicht zahlt. Voraussetzung nach § 19 StromGVV (Stromgrundversorgungsverordnung) ist jedoch, dass der Schuldner mit mindestens 100 Euro im Zahlungsrückstand ist, der Stromlieferant die Stromsperre zumindest vier Wochen und noch einmal drei Tage vorher angedroht hat und die Maßnahme verhältnismäßig ist. Leben etwa kleine Kinder mit im Haushalt, wird eine Stromsperre wohl nicht möglich sein. Kurz: Der Stromversorger darf ohne vorherige Zahlungsaufforderung und Androhung die Stromzufuhr nicht unterbrechen. Man kann im Falle einer Stromsperre aber den Gläubiger kontaktieren und versuchen, eine Abzahlung der Schulden in Raten zu vereinbaren.

Wurde die Stromzufuhr vom Stromlieferanten gekappt, weil man dessen Forderung nicht beglichen hat, ist eine Mietminderung nach § 536 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) übrigens nicht erlaubt. Zwar liegt ein Mangel vor, wenn die betroffenen Immobilien vom Stromnetz getrennt wurden. Denn der jeweilige Anwohner kann keinen Strom mehr beziehen, was zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit seiner Wohnung führt. Zahlt er aber die Kosten für die Stromzufuhr regelmäßig nicht, hat er den Mangel selbst herbeigeführt. Er ist also selbst schuld, dass ihm kein Strom zur Verfügung steht und kann deshalb die Miete nicht kürzen. Der Vermieter kann - sofern der Mieter einen Mietrückstand von insgesamt zwei Monaten aufgebaut hat - den Vertrag kündigen. Zieht der Mieter dann nicht aus, muss er mit einer Räumungsklage rechnen.

(VOI)

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