4.227 Anwälte für Stromnetz | Seite 177

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dieter Wandel
Rechtsanwalt Dieter Wandel
Rechtsanwälte Steuerberater Möhrle · Wandel · Knieß · Kneissl, Tränkestr. 11, 70597 Stuttgart 6932.5674654214 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Dieter Wandel vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Stromnetz
(06.07.2023) Herr Wandel nimmt sich für die Fragen viel Zeit und erklärt alles ausführlich. Er drängt nichts auf und bleibt …
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Rechtsanwalt Hans-Peter Müller
Müller & Nieder Rechtsanwälte, Schillerplatz 10, 73033 Göppingen 6965.0184835791 km
Fachanwalt Erbrecht • Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Stromnetz bietet Herr Rechtsanwalt Hans-Peter Müller
(10.10.2019) In einer verzwickte Angelegenheit sehr gut beraten worden. Anwaltskanzlei Müller und Nieder würde ich auf jeden Fall …
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Rechtsanwalt Michael Heinel
BHNK Rechtsanwälte Heinel & Kindermann, Bruchköbeler Landstraße 47, 63452 Hanau 6838.4520780288 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Im Bereich Stromnetz bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Michael Heinel

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Stromnetz

Fragen und Antworten

  • Stromnetz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Stromnetz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Stromnetz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Stromnetz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Stromnetz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Das Stromnetz sorgt dafür, dass sowohl Industrieanlagen als auch Unternehmen und Privathaushalte mit Strom versorgt werden. Das Stromnetz besteht aus dem Übertragungsnetz und dem Verteilungsnetz. Das Übertragungsnetz dient auf der sog. Höchstspannungsebene (220 bzw. 380 Kilovolt) dazu, den Strom von z. B. einem Kraftwerk oder auch einer Solar- oder Windanlage über weite Strecken auf etwa europäische Stromnetze oder besonders große Betriebe zu übertragen. Das Stromnetz beliefert in der Hochspannungsebene (60 bis 110 Kilovolt) vor allem lokale Stromversorger bzw. Netzbetreiber, wie etwa die Stadtwerke, aber auch große Industrieanlagen mit dem nötigen Strom. Der Strom wird danach in noch niedrigere Spannungsniveaus gebracht. So erhalten im Rahmen der Mittelspannungsebene (1 bis 60 Kilovolt) z. B. Fabriken oder Krankenhäuser ihren Strom, während erst das Niederspannungsnetz (230 bzw. 400 Volt) den Strom für die Privathaushalte liefert.

Das Stromnetz verläuft über die Strommasten, die jedermann sehen kann oder mittels Erdkabeln und gewährleistet, dass der Strom beim Verbraucher ankommt. Doch auch wenn mit dem Stromnetz alles in Ordnung ist, so kann es dennoch vorkommen, dass ein Hausbewohner plötzlich ohne Strom dasteht. Denn im Mietrecht nehmen viele Vermieter die Gelegenheit wahr, ihrem Mieter den Strom zu kappen, wenn dieser keine Miete oder keine Nebenkosten zahlt. Doch Vorsicht: Nichts - auch kein Mietrückstand - berechtigt den Vermieter dazu, die Stromzufuhr zu sperren. Eine derartige Regelung im Mietvertrag ist unzulässig.

Dagegen kann der Energielieferant das Stromnetz zum Schuldner unterbrechen, wenn dieser seine Stromrechnung nicht zahlt. Voraussetzung nach § 19 StromGVV (Stromgrundversorgungsverordnung) ist jedoch, dass der Schuldner mit mindestens 100 Euro im Zahlungsrückstand ist, der Stromlieferant die Stromsperre zumindest vier Wochen und noch einmal drei Tage vorher angedroht hat und die Maßnahme verhältnismäßig ist. Leben etwa kleine Kinder mit im Haushalt, wird eine Stromsperre wohl nicht möglich sein. Kurz: Der Stromversorger darf ohne vorherige Zahlungsaufforderung und Androhung die Stromzufuhr nicht unterbrechen. Man kann im Falle einer Stromsperre aber den Gläubiger kontaktieren und versuchen, eine Abzahlung der Schulden in Raten zu vereinbaren.

Wurde die Stromzufuhr vom Stromlieferanten gekappt, weil man dessen Forderung nicht beglichen hat, ist eine Mietminderung nach § 536 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) übrigens nicht erlaubt. Zwar liegt ein Mangel vor, wenn die betroffenen Immobilien vom Stromnetz getrennt wurden. Denn der jeweilige Anwohner kann keinen Strom mehr beziehen, was zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit seiner Wohnung führt. Zahlt er aber die Kosten für die Stromzufuhr regelmäßig nicht, hat er den Mangel selbst herbeigeführt. Er ist also selbst schuld, dass ihm kein Strom zur Verfügung steht und kann deshalb die Miete nicht kürzen. Der Vermieter kann - sofern der Mieter einen Mietrückstand von insgesamt zwei Monaten aufgebaut hat - den Vertrag kündigen. Zieht der Mieter dann nicht aus, muss er mit einer Räumungsklage rechnen.

(VOI)

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