4.803 Anwälte für Umweltplakette | Seite 201

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Rechtsanwalt Hartmut Capellmann
Anwaltskanzlei Capellmann, Große Rurstr. 42, 52428 Jülich 6638.9665326013 km
Fachliche Kompetenz - Örtliche Nähe - Persönliche Zuwendung
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Betreuungsrecht
Herr Rechtsanwalt Hartmut Capellmann hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Umweltplakette
(29.03.2021) Freundlich und engagiert.Sehr schnelle Rückantwort.......Dankeschön.
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Rechtsanwalt Andreas Bonnen
Rechtsanwälte Dr. Hüsch & Partner mbB, Partnerschaftsgesellschaft, Batteriestraße 1, 41460 Neuss 6645.054779169 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Jagdrecht • Agrarrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Bonnen ist Ihr Ansprechpartner für Umweltplakette
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Rechtsanwältin Eleni Kougioumtzi
DIKIGORION RECHTSANWÄLTE Eleni Kougioumtzi & Associates, Königsallee 14, 40212 Düsseldorf 6649.156717861 km
"Ich bin außergewöhnlich freundlich und geduldig, solange ich am Ende das bestmögliche Ergebnis für meine Mandanten erhalte."
Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Eleni Kougioumtzi - Ihr juristischer Beistand im Bereich Umweltplakette
aus 5 Bewertungen Ich bin über das Internet auf Frau Kougioumtzi gestoßen, da ich das Thema "Erbrecht in Griechenland" … (23.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Umweltplakette

Fragen und Antworten

  • Umweltplakette: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Umweltplakette sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Umweltplakette: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Umweltplakette umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Umweltplakette und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Die auch als Feinstaubplakette bezeichnete Umweltplakette berechtigt zur Einfahrt in sogenannte Umweltzonen. Umweltzonen finden sich seit ihrer Schaffung auf Grundlage von EU-Recht zum Immissionsschutz im Jahr 2008 in immer mehr Städten und Gebieten. Die ersten Umweltzonen in Deutschland existieren seit Anfang 2008 in den Städten Berlin, Hannover und Köln. Die Umweltzone ist durch entsprechende Verkehrsschilder mit der Aufschrift Umweltzone gekennzeichnet. Ein kleines darunter befindliches Schild gibt an, welche Umweltplaketten zur Einfahrt und zum Parken darin berechtigt sind. Für die übrigen Fahrzeuge ohne entsprechende Plakette oder Ausnahmegenehmigung herrscht in entsprechend gekennzeichneten Gebieten dagegen ein Fahrverbot im Verkehr.

Die Umweltplakette existiert dabei in drei verschiedenen Varianten. Sie ist erhältlich beim TÜV und anderen Stellen. Welche Plakette ein Kraftfahrzeug erhält, hängt dabei von dessen Schadstoffklasse ab und ob dessen Motor mit Benzin oder Diesel betrieben wird. Die Plakettenpflicht gilt aber nicht für alle Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Motorräder, Trikes, Oldtimer und Rettungsfahrzeuge müssen beispielsweise keine Feinstaubplakette tragen. Zudem sind Fahrzeuge für Menschen mit Behinderung umweltplakettenbefreit. Ausnahmegenehmigungen können nach einem entsprechenden Antrag bei der zuständigen Behörde aber etwa auch Gewerbetreibende erlangen.

Die genaue Einstufung lässt sich über die Schlüsselnummer im Fahrzeugschein ermitteln. Fahrzeuge in der schlechtesten Schadstoffklasse Euro 1 mit Dieselmotor fallen wie Benziner ohne geregelten Katalysator dabei in die Stufe 1. Solche Fahrzeuge erhalten keine Umweltplakette, weil für die Stufe 1 keine Umweltplakette existiert. Erst ab der Schadstoffklasse Euro 2 gibt es eine Umweltplakette für Dieselfahrzeuge. Sie ist rot und trägt eine schwarze 2 als Aufschrift für die entsprechende Stufe 2. Zudem ist das Kennzeichen schriftlich auf der Plakette vermerkt. Fahrzeuge mit Dieselantrieb der Schadstoffnorm Euro 3 erhalten eine gelbe Feinstaubplakette mit schwarzer 3. Rote Umweltplakette und gelbe Umweltplakette gibt es somit ausschließlich für Dieselfahrzeuge. Durch den Einbau eines Partikelfilters können sie eine Stufe höher steigen. Die grüne Plakette, die der Stufe 4 entspricht, gibt es dagegen neben Dieselfahrzeugen der Abgasnormen Euro 4, Euro 5 und Euro 6 auch für Benziner ab Euro 1 mit eingebautem G-Kat. Auch Elektrofahrzeuge erhalten eine grüne Plakette. Die grüne Umweltplakette berechtigt dabei in immer mehr Umweltzonen ausschließlich zur Einfahrt und zum Parken. Die Umweltplakettenpflicht gilt im Übrigen auch für Fahrzeuge aus dem Ausland.

Ein Verstoß gegen die Umweltplakettenpflicht hatte nach dem Bußgeldkatalog 2013 ein Bußgeld von 40 Euro und einen Punkt in Flensburg zur Folge. Später entfielen in Flensburg Punkte für das Befahren einer Umweltzone ohne Umweltplakette mit der am 01.05.2014 in Kraft tretenden Punktereform. Bisher für das unberechtigte Befahren einer Umweltzone erhaltene Strafpunkte wurden gestrichen. Dafür stieg ab Mai 2014 das Bußgeld für das Fahren ohne Umweltplakette in einer Umweltzone von 40 Euro auf 80 Euro.

Bei zu Unrecht ergangenem Bußgeldbescheid sollten Betroffene Widerspruch dagegen einlegen und bei dessen Ablehnung Klage erheben. Das gilt insbesondere, wenn deshalb ein Verlust der Fahrerlaubnis droht. Das Benutzen einer gefälschten Umweltplakette kann zudem ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung nach sich ziehen. Der Verkauf eines Fahrzeugs mit falscher Umweltplakette kann zudem einen Mangel darstellen. Der Käufer kann deshalb aus dem Kaufvertrag Rechte auf Gewährleistung, darunter unter Umständen sogar einen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen.

Damit die Kontrolle von Fahrzeugen für Polizei und andere damit beauftragte Personen so leicht wie möglich erfolgt, sollte die Plakette gut sichtbar von innen an der Windschutzscheibe angebracht werden, sodass sie den Fahrer während der Fahrt nicht stört. Personen mit Schwerbehinderung können ihre Berechtigung durch Vorzeigen bei der Kontrolle oder durch sichtbares Hinterlegen ihres Schwerbehindertenausweises im Fahrzeug nachweisen.

(GUE)

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