4.801 Anwälte für Umweltplakette | Seite 201

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Michel
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Michel
Kanzlei Thomas Michel, Hauptstr. 59, 01906 Burkau 7097.9226271692 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Unterhaltsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Umweltplakette bietet Herr Rechtsanwalt Thomas Michel
aus 20 Bewertungen Erstklassige Beratung und sehr kompetente und sachgemäße Bearbeitung durch Herrn Michel führten zum erfolgreichen … (09.09.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Umweltplakette

Fragen und Antworten

  • Umweltplakette: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Umweltplakette umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Umweltplakette und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Umweltplakette: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Umweltplakette sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Die auch als Feinstaubplakette bezeichnete Umweltplakette berechtigt zur Einfahrt in sogenannte Umweltzonen. Umweltzonen finden sich seit ihrer Schaffung auf Grundlage von EU-Recht zum Immissionsschutz im Jahr 2008 in immer mehr Städten und Gebieten. Die ersten Umweltzonen in Deutschland existieren seit Anfang 2008 in den Städten Berlin, Hannover und Köln. Die Umweltzone ist durch entsprechende Verkehrsschilder mit der Aufschrift Umweltzone gekennzeichnet. Ein kleines darunter befindliches Schild gibt an, welche Umweltplaketten zur Einfahrt und zum Parken darin berechtigt sind. Für die übrigen Fahrzeuge ohne entsprechende Plakette oder Ausnahmegenehmigung herrscht in entsprechend gekennzeichneten Gebieten dagegen ein Fahrverbot im Verkehr.

Die Umweltplakette existiert dabei in drei verschiedenen Varianten. Sie ist erhältlich beim TÜV und anderen Stellen. Welche Plakette ein Kraftfahrzeug erhält, hängt dabei von dessen Schadstoffklasse ab und ob dessen Motor mit Benzin oder Diesel betrieben wird. Die Plakettenpflicht gilt aber nicht für alle Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Motorräder, Trikes, Oldtimer und Rettungsfahrzeuge müssen beispielsweise keine Feinstaubplakette tragen. Zudem sind Fahrzeuge für Menschen mit Behinderung umweltplakettenbefreit. Ausnahmegenehmigungen können nach einem entsprechenden Antrag bei der zuständigen Behörde aber etwa auch Gewerbetreibende erlangen.

Die genaue Einstufung lässt sich über die Schlüsselnummer im Fahrzeugschein ermitteln. Fahrzeuge in der schlechtesten Schadstoffklasse Euro 1 mit Dieselmotor fallen wie Benziner ohne geregelten Katalysator dabei in die Stufe 1. Solche Fahrzeuge erhalten keine Umweltplakette, weil für die Stufe 1 keine Umweltplakette existiert. Erst ab der Schadstoffklasse Euro 2 gibt es eine Umweltplakette für Dieselfahrzeuge. Sie ist rot und trägt eine schwarze 2 als Aufschrift für die entsprechende Stufe 2. Zudem ist das Kennzeichen schriftlich auf der Plakette vermerkt. Fahrzeuge mit Dieselantrieb der Schadstoffnorm Euro 3 erhalten eine gelbe Feinstaubplakette mit schwarzer 3. Rote Umweltplakette und gelbe Umweltplakette gibt es somit ausschließlich für Dieselfahrzeuge. Durch den Einbau eines Partikelfilters können sie eine Stufe höher steigen. Die grüne Plakette, die der Stufe 4 entspricht, gibt es dagegen neben Dieselfahrzeugen der Abgasnormen Euro 4, Euro 5 und Euro 6 auch für Benziner ab Euro 1 mit eingebautem G-Kat. Auch Elektrofahrzeuge erhalten eine grüne Plakette. Die grüne Umweltplakette berechtigt dabei in immer mehr Umweltzonen ausschließlich zur Einfahrt und zum Parken. Die Umweltplakettenpflicht gilt im Übrigen auch für Fahrzeuge aus dem Ausland.

Ein Verstoß gegen die Umweltplakettenpflicht hatte nach dem Bußgeldkatalog 2013 ein Bußgeld von 40 Euro und einen Punkt in Flensburg zur Folge. Später entfielen in Flensburg Punkte für das Befahren einer Umweltzone ohne Umweltplakette mit der am 01.05.2014 in Kraft tretenden Punktereform. Bisher für das unberechtigte Befahren einer Umweltzone erhaltene Strafpunkte wurden gestrichen. Dafür stieg ab Mai 2014 das Bußgeld für das Fahren ohne Umweltplakette in einer Umweltzone von 40 Euro auf 80 Euro.

Bei zu Unrecht ergangenem Bußgeldbescheid sollten Betroffene Widerspruch dagegen einlegen und bei dessen Ablehnung Klage erheben. Das gilt insbesondere, wenn deshalb ein Verlust der Fahrerlaubnis droht. Das Benutzen einer gefälschten Umweltplakette kann zudem ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung nach sich ziehen. Der Verkauf eines Fahrzeugs mit falscher Umweltplakette kann zudem einen Mangel darstellen. Der Käufer kann deshalb aus dem Kaufvertrag Rechte auf Gewährleistung, darunter unter Umständen sogar einen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen.

Damit die Kontrolle von Fahrzeugen für Polizei und andere damit beauftragte Personen so leicht wie möglich erfolgt, sollte die Plakette gut sichtbar von innen an der Windschutzscheibe angebracht werden, sodass sie den Fahrer während der Fahrt nicht stört. Personen mit Schwerbehinderung können ihre Berechtigung durch Vorzeigen bei der Kontrolle oder durch sichtbares Hinterlegen ihres Schwerbehindertenausweises im Fahrzeug nachweisen.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Umweltplakette umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Umweltplakette besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.