612 Anwälte für Verlagsvertrag | Seite 26

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Profil-Bild Fachanwalt Boris Nolting
sehr gut
Fachanwalt Boris Nolting
ELBKANZLEI Dr. Nolting & Partner: IT Recht, Medienrecht, Urheberrecht & Markenrecht, Bleichenbrücke 11, 20354 Hamburg 6719.6408820845 km
Ich berate motiviert und erfahren in Sachen Wettbewerb, Urheberschaft, Medien, IT und IP. Hier gibt es täglich neue rechtliche Herausforderungen, denen ich mich gern für meine Mandanten stelle.
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Designrecht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Verlagsvertrag bietet Herr Fachanwalt Boris Nolting
aus 75 Bewertungen Boris Nolting war höchst professionell und schnell. Er hat meinen allergrößten Respekt und meine vollste … (27.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Gießübel
Rechtsanwältin Kerstin Gießübel
Henker . Görner & Partner mbB, Sauerbruchstr. 5-7, 95447 Bayreuth 7012.303340317 km
Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Verlagsvertrag steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Kerstin Gießübel gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Britta Bullerkotte
SAATKAMP & BULLERKOTTE Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, Elper Weg 19, 45657 Recklinghausen 6654.2733352357 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Britta Bullerkotte ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Verlagsvertrag
(07.11.2018) Frau RAin B. vertrat unseren Verein beim Gütetermin des ArbG. Durch ihr professionelles Wirken kam es nach einer an …
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Hoffmann
HOFFMANN LEGAL - Rechtsanwalt Michael Hoffmann, Am Klingenweg 12, 65396 Walluf 6797.4820746486 km
Wettbewerbsrecht • Internationales Recht • IT-Recht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Designrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Herr Rechtsanwalt Michael Hoffmann vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Verlagsvertrag
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Henke
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Henke
Rechtsanwalt Becker, Kanalstr. 80, 23552 Lübeck 6743.6699956575 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Beamtenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Henke ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Verlagsvertrag gerne behilflich
aus 17 Bewertungen Sehr nett, kompetente Beratung, schnelle Bearbeitung (19.05.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dominik J. Fischer
DIREKTKANZLEI, Lise-Meitner-Str. 1-3, 42119 Wuppertal 6671.9501437583 km
Fachanwalt IT-Recht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Dominik J. Fischer hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Verlagsvertrag
(06.01.2021) Hat sich zweimal umgehend gemeldet aber mich leider nicht erreicht. Ich war im Krankenhaus und werde mich jetzt wieder …
Profil-Bild Rechtsanwältin Cordula Hildebrandt
Rechtsanwältin Cordula Hildebrandt
Kanzlei C. Hildebrandt, Weinbergweg 24, 66119 Saarbrücken 6768.0681294801 km
IT-Recht • Markenrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Frau Rechtsanwältin Cordula Hildebrandt ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Verlagsvertrag
Profil-Bild Rechtsanwältin Katrin Freihof
sehr gut
Rechtsanwältin Katrin Freihof
RESMEDIA, Markisches Ufer 28, 10179 Berlin 6976.9983625786 km
Spezialisiert. Erfahren. Mit Spaß an der Arbeit und pragmatischer Problemlöser
Fachanwältin Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Patentrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Designrecht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Verlagsvertrag hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Katrin Freihof
aus 17 Bewertungen Frau Freihof, war pünktlich und vorbereitet und konnte meine Fragen umfassend beantworten! (30.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ronny Weigert
Rechtsanwalt Ronny Weigert, Obere Hauptstrasse 140 a, 09376 Oelsnitz/Erzgebirge 7037.0902422794 km
Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Wettbewerbsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • IT-Recht
Herr Rechtsanwalt Ronny Weigert hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Verlagsvertrag
(05.04.2023) Schnelle und kompetente Beratung 👍👍
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Leiers
Rechtsanwalt Jens Leiers
Frönd Nieß Leiers | MUENSTER LEGAL GbR, Kirchherrngasse 14, 48143 Münster 6663.0363398592 km
Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Herr Rechtsanwalt Jens Leiers - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Verlagsvertrag
aus 8 Bewertungen Die Zusammenarbeit mit Herrn Leiers war außerordentlich professionell und effektiv. Durch seine ausgezeichnete … (18.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Darja Hannekum LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Darja Hannekum LL.M.
Rechtsanwältin Darja Enkova, Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg 6720.5265767944 km
INTERNET I DATEN I MARKE I NEUE MEDIEN
Fachanwältin IT-Recht • Markenrecht • Datenschutzrecht • Wettbewerbsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Urheberrecht & Medienrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Darja Hannekum LL.M. im Bereich Verlagsvertrag bietet Beratung und Vertretung
aus 46 Bewertungen Tolle Kanzlei für Markenrecht! Schnelle Bearbeitung, transparente Preise und viel Erfahrung im Markenrecht! Absolut … (14.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Raphael Rohrmoser
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Raphael Rohrmoser
AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB Tintemann Klevenhagen Rohrmoser, Martin-Buber-Straße 24, 14163 Berlin 6971.4483457129 km
Datenschutzrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Sportrecht • Zivilprozessrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Verlagsvertrag hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Raphael Rohrmoser
aus 148 Bewertungen Herr Dr. Rohrmoser hat mir in meiner Sache sehr geholfen. Der Kontakt mit ihm war sehr schnell und einfach. Und meine … (30.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Verlagsvertrag

Fragen und Antworten

  • Verlagsvertrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Verlagsvertrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Verlagsvertrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Verlagsvertrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Verlagsvertrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Verlagsvertrag wird der Vertrag zwischen dem Urheber eines Werkes - das ist etwa der Autor eines Textes oder der Komponist eines Musikstücks - und einem Verlag - etwa einem Musikverlag - genannt. Im zumeist individuell vereinbarten Verlagsvertrag werden die Rechte und Pflichten der Partei genau festgelegt. Sofern ein rechtlicher Aspekt jedoch unberücksichtigt geblieben ist, ist vorrangig das Verlagsgesetz, nachrangig das Urhebergesetz oder das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) anzuwenden. Es ist aber auch möglich, einen Formularvertrag in Form von AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) zu verwenden. Da im Verlagsvertrag der Titelschutz des Werkes nicht geregelt wird, ist ferner das Markengesetz zu beachten.

Mit dem Verlagsvertrag verpflichtet sich der Urheber des Werks, gewisse Rechte - wie etwa sein Nutzungsrecht auf Vervielfältigung oder Verbreitung bzgl. des Werkes - auf den Verlag zu übertragen. Ferner kann er dem Verlag weitere Nebenrechte - etwa das Recht auf Bearbeitung der komponierten Musik - gemäß § 2 II VerlG einräumen. Der Urheber muss daneben unter anderem das Werk fristgemäß und in körperlicher Form (z. B. als CD oder auf Papier) abliefern. Demgegenüber verpflichtet sich der Verlag im Verlagsvertrag unter anderem, das Werk zu vervielfältigen und zu verbreiten - im Musikrecht wäre das z. B. die Verwendung eines Musikstücks in der Werbung oder seine Verbreitung im Internet -, dem Urheber eine bestimmte Anzahl an Freiexemplaren zukommen zu lassen und das Urheberrecht zu beachten, indem er den Urheber nennt. Sofern im Verlagsvertrag nichts anderes geregelt ist, wird dem Verlag nur das Recht auf eine Auflage eingeräumt, die 1000 Exemplare nicht überschreiten darf, vgl. § 5, 16 VerlG.

Übrigens: Es liegt kein Formmangel vor, wenn die Parteien den Verlagsvertrag mündlich abschließen. Um späteren Streitigkeiten wegen des Vertragsinhalts vorzubeugen, sollten jedoch alle Vereinbarungen schriftlich fixiert werden. Hat der Urheber sein Werk z. B. nicht fristgemäß abgeliefert bzw. ist es mit einem Mangel behaftet oder wurde über das Vermögen des Verlags ein Insolvenzverfahren eröffnet bzw. hat er eine Pflichtverletzung begangen, indem er etwa das Werk nur unzureichend verbreitet hat, so kann von den Vertragsparteien der Rücktritt vom Verlagsvertrag erklärt werden, § 37 VerlG. Daneben kann der Verlagsvertrag durch eine Kündigung oder auch einen Aufhebungsvertrag sowie durch Zeitablauf beendet werden.

(VOI)

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