1.180 Anwälte für VVG | Seite 50

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Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Petri-Kramer
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Rechtsanwältin Claudia Petri-Kramer
Kanzlei Claudia Petri-Kramer, Wülferoder Str. 51, 30539 Hannover 6775.4650427878 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich VVG bietet Frau Rechtsanwältin Claudia Petri-Kramer
aus 90 Bewertungen Neben hoher fachlicher Kompetenz zeichnet sich Frau Petri-Kramer durch eine angenehm ruhige und sympathische Art aus. … (17.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Pavlečić
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Rechtsanwältin Andrea Pavlečić
Rechtsanwaltskanzlei Pavlečić, Gutenbergstraße 28A, 48268 Greven 6654.0355504312 km
Attacke für Ihr Recht!
Fachanwältin Versicherungsrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Andrea Pavlečić ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich VVG
aus 32 Bewertungen Hallo. Ich möchte eine kleine Tätigkeit/ Minijob aufnehmen, bin aber seit einigen Jahren, wegen psychischer … (13.05.2023)
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Rechtsanwalt Markus Finger
Schröder & Finger Rechtsanwälte, Werth 103, 42275 Wuppertal 6672.9867210937 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Markus Finger ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um VVG
aus 14 Bewertungen Gute Arbeit, habe mich aufgehoben gefühlt. Gerne wieder! (01.07.2023)
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Rechtsanwalt Thomas See
Dusiksee Rechtsanwälte, Humboldtstraße 7, 90443 Nürnberg 7012.0273240028 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Werkvertragsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich VVG hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas See
aus 11 Bewertungen Schneller umgehender Rückruf (04.04.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema VVG

Fragen und Antworten

  • VVG: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit VVG sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • VVG: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema VVG umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema VVG und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

VVG ist die Abkürzung für das Versicherungsvertragsgesetz oder, noch ausführlicher, das Gesetz über den Versicherungsvertrag. Als Bundesgesetz regelt das VVG Rechte und Pflichten von Versicherung und Versicherungsnehmern, aber auch von Versicherungsvermittler und Versicherungsberater.

Allgemeines zum Versicherungsvertrag

Teil 1 des VVG beschreibt in den Paragrafen 1 bis 99 Grundsätzliches für alle Versicherungszweige. Dazu gehören beispielsweise die allgemeinen Pflichten aus dem Vertrag, Versicherungsschein, Informationspflichten, Widerrufsrecht, Beginn und Ende der Versicherung, Kündigung, Versicherungsperiode, Verjährung oder auch Insolvenz einer Versicherung.

Ebenfalls hier bestimmt das VVG das Vorgehen bei einem Schadensfall, wie und wann ein Versicherungsfall oder eine Gefahrerhöhung für das Versicherungsgut anzuzeigen ist, die Fälligkeit der Versicherungsprämie. Versicherungsvermittler im Sinne des VVG sind Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler, die ebenfalls noch in Teil 1 des VVG beschrieben werden.

Die einzelnen Versicherungszweige

Im 2. Teil des VVG, der die Paragrafen 100 bis 208 umfasst, finden sich konkrete Regelungen zu den einzelnen Versicherungszweigen, wie der Rechtsschutzversicherung, die ggf. Gerichtskosten und das Honorar für einen Rechtsanwalt übernimmt, die Haftpflicht oder Transportversicherung. Auch die Gebäudefeuerversicherung für einen möglichen Brandschaden, die Lebensversicherung, eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit oder private Unfallversicherung und Krankenversicherung haben hier individuelle Normen.

In den Schlussvorschriften des VVG gibt es unter anderem noch Regelungen zu Rückversicherung, Schlichtung und Gerichtsstand.

(ADS)

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