75 Anwälte für Zertifizierung | Seite 4

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Dr. Thorsten Gottwald Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Friedrichstr. 95, 10117 Berlin 6974.1129211949 km
Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Vergaberecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Zertifizierung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Dr. Thorsten Gottwald
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Rechtsanwalt Dr. Christian Wendel
Rechtsanwälte Dr. Hitzfeld & Kollegen, Chesterplatz 1, 79539 Lörrach 6898.6879082329 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Verwaltungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Öffentliches Baurecht • Vergaberecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Wendel im Bereich Zertifizierung bietet Beratung und Vertretung
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Rechtsanwalt Mag. Berthold Hofbauer
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Gewinnen Sie den Green Deal. Mit den neuen Spielregeln für nachhaltiges Wirtschaften sorgen wir für Ihr bestes Blatt.
Vergaberecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Mag. Berthold Hofbauer im Bereich Zertifizierung bietet Beratung und Vertretung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Zertifizierung

Fragen und Antworten

  • Zertifizierung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Zertifizierung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Zertifizierung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Zertifizierung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Zertifizierung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Die Vergabe öffentlicher Aufträge kann von einer Zertifizierung des Auftragnehmers abhängen. Die Zertifizierung gilt als Nachweis einer bestimmten Fachkunde.

Absicherung gegenüber Risiken

Die Forderung nach einer Zertifizierung als Voraussetzung für die Teilnahme an einem Vergabeverfahren soll vor allem die Gewähr bieten, dass ein Bieter geeignet ist, den zu vergebenden Auftrag auch erfüllen zu können. Des Weiteren soll das Zertifizierungserfordernis vor späteren Schäden schützen. Denn der Nachweis minimiert das Risiko später auftretender Mängel. Schließlich unterliegt die vom Beauftragten bei einem Mangel zu erfüllende Gewährleistung der Verjährung unabhängig davon ob dem jeweiligen Vertrag die VOB, andere Regelwerke oder schlicht die gesetzlichen Bestimmungen des BGB zugrunde liegen.

Keine Beschränkung auf bestimmte Zertifikate

Bei dem Verlangen nach einer Zertifizierung gilt jedoch, dass die Vergabe nicht von bestimmten Zertifikaten abhängen darf. Ein Auftraggeber muss auch andere ebenso gut geeignete Nachweise akzeptieren. Auf eine Leistungsbeschreibung, die etwa nur Handwerker mit Zertifikat A zulässt, kann bei gleich guter Eignung eines Bewerbers nicht verwiesen werden.

Prüfung im Rahmen des Vergabeverfahrens

Im Rahmen der durch die jeweilige Vergabeordnung vorgeschriebenen Prüfungsreihenfolge erfolgt die Berücksichtigung von Zertifikaten auf der zweiten Wertungsstufe. Diese beurteilt die Eignung der Bewerber hinsichtlich ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Ein Auftraggeber darf hier wiederum nur Nachweise verlangen, die er in den Unterlagen zur Ausschreibung zuvor angegeben hat. Bei Verstößen und dennoch erfolgtem Zuschlag haben Mitbewerber unter Umständen einen Anspruch auf Schadenersatz und entgangenen Gewinn.

(GUE)

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Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Zertifizierung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.