7 Fragen und Antworten zur Abnahme
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Experten-Autorin dieses Themas
Die Abnahme stellt im Vertragsrecht ein einschneidendes Ereignis dar. Unterlaufen in diesem Stadium der Vertragsdurchführung Fehler, können sowohl für Verbraucher als auch für den Unternehmer empfindliche Nachteile drohen. In diesem Ratgeber klären wir für Sie die wichtigsten Fragen rund um das Thema der Abnahme im Zivilrecht.
Was ist eine Abnahme?
Die Abnahme stellt eine rechtserhebliche Erklärung bei der Durchführung von Verträgen dar. Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Abnahmeerklärung, dass eine Leistung oder ein Produkt denjenigen Anforderungen entspricht, die er mit dem Auftragnehmer vereinbart hat. Beim Kaufvertrag ist der Käufer nicht nur dazu verpflichtet, an den Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen, sondern darüber hinaus auch dazu, dem Verkäufer die Kaufsache abzunehmen. Im Kaufvertragsrecht bedeutet die Abnahme also, dass der Käufer den Besitz des erworbenen Gegenstandes übernimmt. Die Abnahme ist dann allein die körperliche Entgegennahme der Kaufsache.
Die Abnahme beim Werkvertrag umfasst demgegenüber nicht nur die körperliche Entgegennahme des hergestellten Werkes, sondern auch das Akzeptieren des Werkes als im Wesentlichen vertragsgemäß erbrachte Leistung. Ist das Werk eine Leistung, die körperlich nicht fassbar ist – wie zum Beispiel eine Theateraufführung –, bedarf es keiner körperlichen Entgegennahme und die bloße Billigung reicht für eine Abnahme aus.
Welche Formen der Abnahme gibt es?
Das Gesetz unterscheidet zwischen drei Formen, wie eine Abnahme erklärt werden kann:
• die förmliche Abnahme
• die erklärte Abnahme
• die stillschweigende Abnahme
Die förmliche Abnahme
Die förmliche Abnahme ist eine besondere Form der Abnahme im Baurecht. Sie erfolgt dann, wenn die Abnahme von einer Vertragspartei verlangt wird. In der Regel wird für die förmliche Abnahme in solchen Fällen eine gemeinsame Begehung des Bauwerks durchgeführt. Im Anschluss fertigen die Parteien ein sogenanntes Abnahmeprotokoll an, das beide Vertragspartner unterzeichnen.
Die erklärte Abnahme
Die erklärte Abnahme ist eine ausdrücklich abgegebene Abnahmeerklärung. Diese Form der Abnahme ist somit an keine förmlichen Vorgaben gebunden. Der Auftraggeber kann zum Beispiel einfach mündlich erklären, dass die erbrachte Leistung vertragsgemäß ausgeführt und damit abgenommen ist.
Die stillschweigende Abnahme
Die Abnahme kann auch stillschweigend erklärt werden, wenn keine förmliche Abnahme vereinbart oder von einer Vertragspartei verlangt wurde. Eine stillschweigende Erklärung setzt voraus, dass der Auftraggeber nicht durch verbale Äußerungen, sondern allein durch sein Verhalten seinem Vertragspartner zu erkennen gibt, dass er die erbrachte Leistung als im Wesentlichen vertragsgemäß anerkennt. Ob eine solche stillschweigende Abnahmeerklärung vorliegt, muss stets nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls beurteilt werden.
In der Praxis wurde von den Gerichten zum Beispiel der Weiterverkauf des Werkes an einen Dritten, die vorbehaltlose Zahlung des Werklohnes, die vorbehaltlose Inbetriebnahme einer erbauten technischen Anlage oder der Einzug in das errichtete Wohnhaus als eine stillschweigende Abnahme gewertet. Allerdings muss jeder Sachverhalt immer individuell geprüft werden. Aufgrund der weitreichenden Folgen einer Abnahme muss stets im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände beurteilt werden, ob die hohen Anforderungen an eine stillschweigende Abnahme tatsächlich erfüllt sind.
Was ist die sogenannte VOB-Abnahme?
Die VOB ist die „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen“ und wurde vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen in drei Teilen erarbeitet. Das Regelwerk der VOB enthält allgemeine Vertragsbedingungen für Bauaufträge. Sie ist kein Gesetz und auch keine Rechtsverordnung, sondern erfüllt im Bauvertrag zum Beispiel mit dem zweiten Teil (VOB/B) die Funktion von allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie man es aus dem allgemeinen Vertragsrecht kennt. Für Bauaufträge der öffentlichen Hand ist in Deutschland die Einhaltung der VOB-Vorschriften zwingend vorgeschrieben.
Das allgemeine Werkvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch wird den komplexen Besonderheiten von Bauleistungen in vielen Fällen nicht gerecht. Aus diesem Grund werden die VOB-Regelungen häufig auch bei Bauverträgen zwischen gewerblichen Unternehmen oder mit privaten Verbrauchern angewendet, wenn dies im Vertrag vereinbart wurde. Bei privaten Verbrauchern muss die VOB ausdrücklich als Vertragsbestandteil benannt und der vollständige Text an den Verbraucher übermittelt werden. Neben Regelungen zur Ausführung von Bauleistungen (Vertragsstrafen, Fristen usw.), Abschlagsrechnungen und Mängelansprüchen sind der VOB/B in § 12 auch spezielle Vorschriften zur Abnahme von Bauleistungen zu entnehmen. Bei der VOB-Abnahme nimmt der Bauherr als Auftraggeber auf Verlangen des Auftragnehmers die fertiggestellte Bauleistung entgegen. Dabei begutachten die beiden Vertragsparteien gemeinsam die erbrachten Bauleistungen. Auf Verlangen ist zudem eine förmliche Abnahme durchzuführen.
Welche Besonderheiten gibt es bei der Abnahme von Gemeinschaftseigentum?
Errichtet ein Bauträger ein Mehrfamilienhaus mit verschiedenen Eigentumswohnungen für unterschiedliche Käufer, so müssen die jeweiligen Eigentumswohnungen als Sondereigentum jeweils vom Käufer der einzelnen Wohnungen selbst abgenommen werden. Eine oft diskutierte Frage ist jedoch, wer für die Abnahme des Gemeinschaftseigentums wie für das Treppenhaus oder für sonstige der gesamten Wohnungseigentümergemeinschaft gehörenden Bereiche zuständig ist. Im Allgemeinen gilt für Gemeinschaftseigentum, dass auch dessen Abnahme durch die jeweiligen Käufer als Vertragspartner des Bauträgers zu erfolgen hat. Daraus ergibt sich, dass eine Übertragung der Abnahme auf den Verwalter, die Wohnungseigentümerversammlung oder einen Sachverständigen grundsätzlich nicht zulässig ist.
Häufig wird vor Gericht heftig darüber gestritten, was ein Bauträger in den Regelungen zu allgemeinen Geschäftsbedingungen bei der Abnahme von Gemeinschaftseigentum gegenüber dem Käufer einschränken kann und darf, denn dadurch würden unter Umständen mögliche Mängelrügen zum Nachteil des Käufers unterlaufen werden. Die gegenseitige Interessenlage ist in solchen Fällen meist sehr unterschiedlich: Der Bauträger hat ein Interesse daran, möglichst zeitnah eine vollständige Abnahme zu erwirken, um den restlichen Werklohn erhalten zu können. Die Erwerber möchten demgegenüber die abschließende Schlusszahlung vorerst einbehalten, bis das Eigentum vollständig mangelfrei vom Bauträger hergestellt worden ist. Es gilt aber, dass jeder einzelne Käufer und jedes einzelne Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft selbst Vertragspartner des Bauträgers ist.
Die Rechtsfolgen der Abnahme treten daher zu unterschiedlichen Zeitpunkten und für jeden Einzelnen separat ein. Der Anspruch auf Fertigstellung des Gemeinschaftseigentums verjährt daher häufig zu einem deutlich späteren Zeitpunkt als die einzelnen Ansprüche der individuellen Erwerber selbst. Auf diese Weise kann es durchaus zu Verzögerungen von mehreren Jahren kommen. Bauträger haben daher ein starkes Interesse daran, in den Verträgen solche Verzögerungen in Bezug auf das Gemeinschaftseigentum zu verhindern. Ob derartige Klauseln in Bauträgerverträgen zur Erleichterung der Abnahme von Gemeinschaftseigentum wirksam sind, muss stets im Einzelfall von einem erfahrenen Anwalt geprüft werden. Mit Urteil vom 06.12.2016 (Az.: 28 U 2388/16) entschied das Oberlandesgericht München zum Beispiel in einem Fall, dass die vereinbarte Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch einen vom Bauträger zu bestimmenden Erstverwalter unwirksam ist.
Wofür ist das Abnahmeprotokoll wichtig?
Das Abnahmeprotokoll dokumentiert die gemeinsame Begehung von Auftraggeber und Auftragnehmer und hält den Ablauf sowie das Ergebnis der Prüfung fest. Das Protokoll dient dem Auftraggeber anschließend als Grundlage für die Entscheidung, ob er die Bauleistung als im Wesentlichen vertragsgemäß abnimmt und die Abnahmebestätigung erklärt oder ob er Nacherfüllung wegen Mängel vom Auftragnehmer verlangt.
Welche Rechtsfolgen löst eine Abnahme aus?
Mit der Erklärung der Abnahme werden verschiedene wichtige Rechtsfolgen ausgelöst. Die Vergütungs- und Leistungsgefahr geht im Zeitpunkt der Abnahme auf den Auftraggeber über. Das bedeutet, dass der Auftraggeber mit der Abnahmeerklärung für den unverschuldeten Untergang oder die Beschädigung des Werkes haftet. Zudem bewirkt die Abnahme, dass die Vergütung fällig wird und für einige Mängelansprüche die Verjährungsfrist zu laufen beginnt. Schließlich kann der Werkvertrag nach der erklärten Abnahme auch nicht mehr gekündigt werden.
Kann eine Abnahme auch verweigert werden?
Ja, die Abnahme darf grundsätzlich auch verweigert werden, allerdings nur in bestimmten Grenzen. Der Auftraggeber darf die Abnahme nur beim Vorliegen wesentlicher Mängel verweigern. Bei nur geringfügigen Mängeln darf sich der Auftraggeber dagegen nicht weigern, die Abnahme zu erklären. Tut er dies trotzdem, kann unter Umständen die sogenannte fiktive Abnahme dem Auftragnehmer helfen. Hierfür muss der Auftragnehmer den Auftraggeber zur Abnahme auffordern und dabei eine angemessene Frist setzen. In der Regel wird eine Frist von maximal 14 Tagen als angemessen angesehen.
Äußert sich der Auftraggeber innerhalb der Frist nicht zum Abnahmeverlangen oder verweigert er die Abnahme ohne Nennung von wesentlichen Mängeln, so tritt nach § 640 Abs. 2 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) die Abnahmefiktion ein. Die Rechtsfolgen der Abnahme treten in solchen Fällen also auch ohne ausdrückliche Abnahmeerklärung ein. Aber auch hier gilt: Maßgeblich sind stets die konkreten Umstände des Einzelfalls und ein entsprechender Sachverhalt sollte von einem Anwalt individuell geprüft werden.
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Rechtstipps zu "Abnahme" | Seite 18
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02.05.2013 Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte„Eine trotz vorhandener Mängel erklärte Abnahme ist wirksam! Also Augen auf und nicht blind abnehmen! Infoveranstaltung am 05.04.2013 in Berlin zu dem Themenschwerpunkt mit rechtlicher Diskussion …“ Weiterlesen
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18.04.2013 steuerwerk PartG mbB„… bei der Abnahme festgestellten Mängel behoben sind. Fazit: Jeder, der den Kauf oder den Bau eines Hauses beabsichtigt, sollte daher vor Vertragsabschluss den Inhalt des Vertrages durch einen erfahrenen …“ Weiterlesen
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16.04.2013 steuerwerk PartG mbB„… oder die Verursachung durch seine Werkleistung nicht geklärt ist. Zwar ist der Auftraggeber nach der Abnahme für das Vorliegen eines Mangels beweispflichtig. Dies entbindet den Handwerker aber nicht vom Risiko …“ Weiterlesen
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14.03.2013 Rechtsanwalt Frederik Neumann„… sein. Beim BGB-Vertrag beginnt die Verjährung grundsätzlich nach der Abnahme gemäß § 641 BGB, beim VOB/B-Vertrag mit der Stellung der prüfbaren Schlussrechnung plus maximal 30 Tage nach § 16 Abs. 3 …“ Weiterlesen
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11.03.2013 Rechtsanwalt Klaus Eberhard Klöckner„… (Zahlung vor Einbau und Abnahme der Küche) unangemessen benachteiligt wird. Das gilt nach BGH selbst dann, wenn ein Zurückbehaltungsrecht von 10% des Kaufpreises vereinbart wurde, weil …“ Weiterlesen
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11.03.2013 Benholz Mackner Faust„1. Einleitung: Eine B-GmbH schließt mit der A-GmbH einen Werkvertrag. Die Firmen vereinbaren ein Leistungsverzeichnis und auch Einzelpreise und sehen eine Abnahme vor. Nach dem Werkvertrag …“ Weiterlesen
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06.02.2013 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… , dass die Schäden am Fahrzeug nicht ordnungsgemäß behoben worden waren, lehnte der Käufer die Abnahme erneut ab und trat vom Vertrag zurück. Der Verkäufer wollte das nicht akzeptieren und berief …“ Weiterlesen
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03.01.2013 Rechtsanwalt Heinz Egerland„… -wie jetzt erforderlich- erstmal die Sach- oder Kontenpfändung beim Gerichtsvollzieher in Auftrag geben, sondern vielmehr sogleich die Abnahme der Vermögensauskunft mit den vom Rechtsinstitut …“ Weiterlesen
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07.12.2012 Rechtsanwalt Andreas Schwartmann„… zur Übereignung des Kaufgegenstandes verpflichtet und den Käufer zur Abnahme und zur Zahlung des Kaufpreises. Wer also sein altes Auto bei eBay verkauft, hat gegen den Käufer einen Anspruch auf Abnahme …“ Weiterlesen
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05.12.2012 Rechtsanwalt Rainer Kositzki„… gestellten Renditen - werden vor allem damit begründet, dass es sich um eine Kapitalanlage im Wachstumsmarkt der Erneuerbaren Energien (Windenergie) handelt und dass eine gesicherte Abnahme und Vergütung …“ Weiterlesen
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05.10.2012 Benholz Mackner Faust„… , weil eine solche nicht bestellt sei. Der Unternehmer klagt auf Abnahme und Bezahlung. 3. Die Entscheidung Ohne Erfolg für den Unternehmer. Das AG weist seine Klage ab; das LG Mainz weist die Berufung …“ Weiterlesen
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24.09.2012 Rechtsanwalt Kai-Uwe Agatsy„… BGB) und die Abnahme (§§ 640, 651 BGB). Hier gilt es besondere Rechtsrisiken berücksichtigen. Entweder trägt der Auftraggeber vor, dass nur ein bestimmter Höchstpreis vereinbart worden sei …“ Weiterlesen
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17.09.2012 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… . die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) - für einzelne Arbeiten, sind diese maßgebend. Fällig wird die Vergütung dann mit Abnahme des Werks, sofern keine andere Regelung getroffen wurde …“ Weiterlesen
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06.09.2012 AKH-H Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann„… der verspäteten Ablieferung hatte die ursprünglich als Charterer vorgesehene Reederei Glory Wealth die Abnahme der MS „TOSA SEA" verweigert und den bestehenden Vertrag einseitig aufgekündigt. Neben …“ Weiterlesen
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03.09.2012 Rechtsanwalt Ulli Herbert Boldt„… bei Haustürgeschäften Anwendung findet. Das Gericht argumentiert damit, dass der Mieter den Vermieter zur Übergabe bzw. Abnahme der Wohnung bestellt hat und nicht zum Abschluss von Verträgen zur Abgeltung …“ Weiterlesen
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20.07.2012 Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll„… aber die Nachfrage nach Schiffstransporten, da der Transportbedarf abnahm. Die Konsequenz sind geringe bis zu geringe Einnahmen der Schiffe und eine wirtschaftlich mitgenommene Schifffahrtsbranche …“ Weiterlesen
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18.07.2012 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… nicht ein, hat dies zur Konsequenz, dass in erster Linie kein wirksam zustande gekommener Kaufvertrag vorliegt. Es besteht somit weder ein Anspruch auf Abnahme noch auf Zahlung gegenüber dem Käufer. Zudem muss …“ Weiterlesen
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13.07.2012 Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll„… sich, während gleichzeitig die Nachfrage nach Schiffstransporten durch die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise abnahm. Die Schiffe stehen in einem harten Konkurrenzkampf um die Transportaufträge …“ Weiterlesen
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12.07.2012 Rechtsanwalt Dr. jur Shahryar Ebrahim-Nesbat„… mit § 81b 1. Alternative StPO wird hiermit gegen Sie die Durchführung einer erkennungsdienstlichen Behandlung angeordnet, die die Abnahme von Finger- und Handflächenabdrücken, die Aufnahme von Lichtbildern …“ Weiterlesen
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15.06.2012 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„Werden bei der Wohnungsrückgabe Fotos gemacht, die Mängel an der Mietsache dokumentieren, liegt auch ohne Übergabeprotokoll keine vorbehaltslose Abnahme der Räumlichkeiten vor. Nach Beendigung …“ Weiterlesen
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30.04.2012 Rechtsanwalt Savin Vaic„… des Fristablaufs für die Abnahme des Pflichtgegenstands, wenn durch Vertrag oder Gesetz eine solche Frist vorgesehen ist und der Schuldner die Rechnung oder eine andere dementsprechende Zahlungsaufforderung vor Ablauf dieser Frist erhalten hat.“ Weiterlesen
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23.02.2012 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„… farbenblind, oder was?! Schwarz ärgerte sich wohl ein Autokäufer, der zwar eine blaue Corvette bestellt hatte, aber eine schwarze geliefert bekam. Er verweigerte die Abnahme des Fahrzeugs und zahlte …“ Weiterlesen
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08.11.2011 Rechtsanwalt Nikolai Odebralski„… sind zulässig? Die wichtigsten Maßnahmen - Anfertigung von Lichtbildern und Abnahme von Fingerabdrücken - sind in der Norm selbst benannt. Zulässig ist auch das gesonderte Festhalten von besonderen …“ Weiterlesen
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12.08.2011 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de„… Geltung der VOB/B zustande gekommen. Die Oberfläche des Fußbodens sollte dabei optisch einem Referenzboden entsprechen. Der Besteller verweigerte die Abnahme der erbrachten Leistungen, die er zuvor …“ Weiterlesen