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Arbeitslosengeld: Wie lange erhält man es?

  • 5 Minuten Lesezeit
Arbeitslosengeld: Wie lange erhält man es?

Die wichtigsten Fakten zum Arbeitslosengeld 2023

  • Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld beträgt 60 Prozent (ohne Kinder) oder 67 Prozent (mit Kindern) vom durchschnittlichen Nettogehalt der letzten 12 Monate.
  • Arbeitslosengeld erhalten Sie für eine Dauer zwischen 6 und 24 Monaten, abhängig von Ihrem Alter und Ihren Beschäftigungszeiten binnen der letzten fünf Jahre.
  • Entscheidend ist eine frühzeitige und persönliche Arbeitssuchendmeldung oder Arbeitslosmeldung, ansonsten droht Ihnen eine Sperrzeit.
  • Achten Sie darauf, dass Ihre Unterlagen bei der Beantragung von Arbeitslosengeld vollständig sind.

Was ist der Zweck von Arbeitslosengeld?

Beim Arbeitslosengeld handelt es sich um eine Unterstützungsleistung für Arbeitssuchende. Ihre Aufgabe ist es, dem Arbeitssuchenden einen angemessenen Lebensunterhalt anstatt des ausfallenden Arbeitsentgelts zu sichern. Man spricht daher auch von einer Entgeltersatzleistung.

Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld 2023

Um Arbeitslosengeld (ALG 1) nach dem Dritten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB III) von der Arbeitsagentur zu bekommen, muss zunächst einmal Arbeitslosigkeit vorliegen. Als arbeitslos gilt, wer nicht mehr als 15 Stunden wöchentlich beschäftigt oder selbstständig tätig ist.

Es werden Eigenbemühungen dahingehend gefordert, dass Sie als Arbeitsloser sämtliche Möglichkeiten zur beruflichen Wiedereingliederung nutzen müssen. Dies wird zusammen mit Ihren weiteren Verpflichtungen in der Eingliederungsvereinbarung festgeschrieben.

Außerdem müssen Sie sich persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben. Diese Arbeitslosmeldung ist spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit durchzuführen, um keine Sperrzeit zu erhalten. Eine Arbeitssuchendmeldung ist jedoch schon bis zu drei Monate vor einer zu erwartenden Erwerbslosigkeit möglich und zu empfehlen.

Wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor Entstehung des Leistungsanspruchs mindestens zwölf Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sind, erfüllen Sie die Voraussetzungen hinsichtlich der Anwartschaftszeit. Ersatzzeiten, wie eine Mutterschaft, der Bezug von Krankengeld oder der Wehrdienst bzw. Bundesfreiwilligendienst, werden hierbei angerechnet.

Darüber hinaus müssen Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld I bei der für Sie zuständigen Arbeitsagentur oder online gestellt haben. Kalkulieren Sie mit ca. 3 Wochen für die Dauer der Bearbeitung Ihres Antrags. Voraussetzung dafür ist, dass Ihre eingereichten Unterlagen vollständig waren. Am besten reichen Sie Ihren Antrag persönlich bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit ein.

Wie lange und in welcher Höhe wird 2023 Arbeitslosengeld gezahlt?

Die Höhe Ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld I ist abhängig vom Einkommen, das Sie im letzten Jahr vor der Entstehung des Anspruchs durchschnittlich brutto erhalten haben. Durch Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und Steuern davon wird das pauschalierte Nettoentgelt ermittelt, von dem Sie in der Regel 60 Prozent als ALG 1 bekommen.

Falls Sie ein oder mehrere Kinder haben, erhöht sich das Arbeitslosengeld I auf 67 Prozent. Jedoch rechnet man Nebeneinkommen aus einer Erwerbstätigkeit von weniger als 15 Wochenstunden nach Abzug eines pauschalen Freibetrags von 165 Euro auf das ALG 1 an.

Manchmal steht zwar fest, dass Sie generell einen Anspruch auf Leistungen haben, es aber wahrscheinlich noch länger dauert, bis die tatsächliche Leistungshöhe ermittelt werden kann. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf die Gewährung eines Vorschusses.

Wie lange Sie Arbeitslosengeld I bekommen, hängt davon ab, wie lange Sie in den letzten fünf Jahren beschäftigt waren und wie alt Sie sind. Möglich sind zwischen 6 und 24 Monaten Anspruchsdauer. Sie erhalten nur dann für die volle Dauer von 24 Monaten ALG 1, wenn Sie die Vollendung des 58. Lebensjahres und Versicherungspflichtzeiten von mindestens 48 Monaten innerhalb der letzten fünf Jahre belegen können.

Dauer der BeschäftigungAnspruch auf Arbeitslosengeld
12 Monate6 Monate
16 Monate8 Monate
20 Monate10 Monate
24 Monate12 Monate
30 Monate (nach Vollendung des 50. Lebensjahres)15 Monate

36 Monate (nach Vollendung des 55. Lebensjahres)18 Monate

48 Monate (nach Vollendung des 58. Lebensjahres)24 Monate

Wann droht eine Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld?

Die Arbeitsagentur kann gegen Sie eine Sperrzeit verhängen. Das heißt, die Agentur kann die Zahlung von Arbeitslosengeld I für eine Dauer von bis zu 12 Wochen aussetzen, wenn Sie sich versicherungswidrig verhalten haben.

Dazu kann es z. B. kommen, wenn Sie als Arbeitnehmer Ihr Beschäftigungsverhältnis ohne wichtigen Grund gelöst haben oder dem Arbeitgeber einen Anlass für eine verhaltensbedingte Kündigung geliefert haben. Auch ein Aufhebungsvertrag verhindert nicht immer Verzögerungen beim Bezug von Arbeitslosengeld.

Außerdem droht Ihnen eine Sperrzeit, wenn Sie von der Agentur für Arbeit angebotene, zumutbare Arbeit ablehnen oder die Teilnahme an Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung verweigern. Wenn Sie keine Eigenbemühungen um eine neue Beschäftigung nachweisen können, kann ebenfalls eine Sperrzeit verhängt werden.

Darüber hinaus sollten Sie Ihrer Pflicht, sich frühzeitig arbeitsuchend zu melden, unbedingt nachkommen. Wenn Sie dies nicht tun oder in einen Aufhebungsvertrag samt Abfindung eingewilligt haben, kann daraus ebenfalls eine Sperrzeit resultieren.

Dagegen bleiben Sie von einer Aussetzung des ALG 1 verschont, wenn Sie als Arbeitnehmer aus einem wichtigen Grund, wie Mobbing, Ihr Arbeitsverhältnis durch Kündigung beendet haben. Hierbei ist es wichtig, entsprechende Nachweise vorlegen zu können.

Haben Sie in anderen europäischen Ländern Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Unter gewissen Voraussetzungen ist es möglich, in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie der Schweiz weiterhin deutsches Arbeitslosengeld zu bekommen. Voraussetzung ist, dass Sie dort einen neuen Job suchen.

Zu diesen Bedingungen zählt die Arbeitslosmeldung in Deutschland, der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der eines anderen EU-Mitgliedstaates und das Einhalten einer Wartefrist vor Ihrer Ausreise von über vier Wochen. Zudem müssen Sie den nötigen Antrag bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit stellen, bevor Sie Deutschland verlassen.

Welche Unterlagen brauchen Sie für den Antrag auf Arbeitslosengeld?

Sie möchten sicher, dass Ihr Antrag auf ALG 1 so rasch wie möglich bearbeitet werden kann. Dazu sollten Sie ihm verschiedene Unterlagen beifügen bzw. diese bei der Antragstellung mitbringen.

Hierzu zählen der Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung, die Lohnsteuerkarte und das Kündigungsschreiben oder eine Erklärung zur Arbeitsaufgabe, wenn Sie selbst gekündigt haben. Hinzu kommen Arbeitsbescheinigungen der früheren Arbeitgeber bis fünf Jahre zurück, um welche Sie sich selber kümmern müssen.

Zudem sollten Sie ggf. Nachweise über einen früheren Bezug von Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld und ggf. eine Bescheinigung über den Bezug von Krankengeld nicht vergessen. Darüber hinaus kann die zuständige Arbeitsagentur das Ausfüllen weiterer Formulare, der Zusatzblätter für den Arbeitslosengeldantrag, verlangen, wenn sie weitere Informationen benötigt.

Foto(s): ©Pexels/Pixabay

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Rechtstipps zu "Arbeitslosengeld" | Seite 41

  • 19.02.2013 Rechtsanwalt Holger Meinhardt
    „… eines Aufhebungsvertrages im Falle einer zeitnahen Arbeitslosigkeit grundsätzlich zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen dürfte. Oft wird mit der Unterzeichnung des neuen Arbeitsvertrages der neuen …“ Weiterlesen
  • 18.01.2013 Rechtsanwalt Arnd Burger
    „… auch über die steuer-, und sozialversicherungsrechtlichen Folgen (z. B. Sperrzeiten und etwaige Anrechnungen beim Bezug von Arbeitslosengeld) informieren. Als Fazit bleibt fest zu halten …“ Weiterlesen
  • 10.01.2013 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion
    „… Prozent Mit Jahresbeginn steigt das Arbeitslosengeld 2 für Alleinstehende um acht Euro auf 382 Euro. Partner in einer Bedarfsgemeinschaft bekommen nun 345 Euro. Darin lebende Kinder bis sechs Jahre …“ Weiterlesen
  • 02.01.2013 Rechtsanwalt Alexander Bredereck
    „… nicht existieren können, oder auch bei Arbeitslosengeldempfängern mit besonders geringem Arbeitslosengeld I. 3. Das Arbeitslosengeld II wird nur auf Antrag gewährt. Da die Leistungen im Regelfall erst ab …“ Weiterlesen
  • 19.12.2012 Rechtsanwalt Alexander Bredereck
    „Ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld, so besteht zwar der Anspruch, kann aber während der Ruhezeit nicht erfolgreich geltend gemacht werden. Die Ruhezeit besteht, um Doppelzahlungen …“ Weiterlesen
  • 18.12.2012 Rechtsanwalt Alexander Bredereck
    „Mit Sperrzeit bezeichnet man den Zeitraum, für den der Anspruch auf Zahlung des Arbeitslosengeldes durch die Bundesagentur für Arbeit wegen versicherungswidrigen Verhaltens ausgeschlossen …“ Weiterlesen
  • 17.12.2012 Rechtsanwalt Alexander Bredereck
    „Arbeitnehmer haben bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn die Meldung persönlich erfolgt und die Anwartschaftszeit erfüllt ist. Die Anwartschaftszeit ist erfüllt …“ Weiterlesen
  • 12.12.2012 Rechtsanwalt Matthias Göbe
    „Wird dem Arbeitslosen das beantragte Arbeitslosengeld von der Behörde verweigert und ist er dringend auf finanzielle Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts angewiesen, gibt es grundsätzlich zwei …“ Weiterlesen
  • 04.12.2012 Rechtsanwalt Alexander Bredereck
    „… . Wird die Frist für die ordentliche Kündigung nicht eingehalten, erfolgt außerdem eine Anrechnung der Abfindungszahlung auf das Arbeitslosengeld. Ob auch ohne Kündigungsschutzklage eine Abfindung zusteht …“ Weiterlesen
  • 20.11.2012 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „Wer seinen Job wegen Mobbing aufgibt, muss mit einer Sperre des Arbeitslosengeldes I rechnen. Werden in der Zwischenzeit Grundsicherungsleistungen bezogen, müssen sie aber nicht zurückerstattet …“ Weiterlesen
  • 16.11.2012 Rechtsanwalt Alexander Bredereck
    „… Arbeit. Wird die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten, kann es überdies zu einer Anrechnung der Abfindung auf das später zu beanspruchende Arbeitslosengeld kommen. Das Arbeitsrecht beinhaltet …“ Weiterlesen
  • 12.11.2012 Rechtsanwalt Alexander Bredereck
    „… des Arbeitsverhältnisses, muss er mit Einschränkungen beim Bezug von Arbeitslosengeld rechnen (z.B. Sperrzeit ,Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld). 4. Soweit ein Arbeitnehmer mit der Kündigung …“ Weiterlesen
  • 07.11.2012 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion
    „… ist es kein Problem, wenn man mit seinem Partner zusammenziehen möchte. Kompliziert wird es aber, wenn man das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und Arbeitslosengeld II (ALG II) erhält. Die Kosten …“ Weiterlesen
  • 06.11.2012 Rechtsanwalt Matthias Göbe
    „Grundsätzlich muss der Leistungsempfänger, wenn ihn das Jobcenter zu einem Termin lädt, pünktlich erscheinen. Tut er dies nicht so kann dies zu einer Minderung des Arbeitslosengelds II um 10% führen …“ Weiterlesen
  • 29.10.2012 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de
    Das neue Ausbildungsjahr und Semester hat begonnen. Sehr oft stellt sich die Frage, ob neben Leistungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG), der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder andere … Weiterlesen
  • 23.10.2012 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion
    „… . Bei geringerer Rente hätte er außerdem weiter Arbeitslosengeld bezogen. Offen ließ das Gericht, ob der Mann bereits nicht beziehungsweise nur mit schweren Nachteilen rückgängig zu machende …“ Weiterlesen
  • 01.10.2012 Rechtsanwalt Holger Hesterberg
    „… . einen gerichtlichen Abfindungsvergleich zu schließen, der keine Sperrzeit hinsichtlich des Arbeitslosengeldes auslöst. Regelmäßig haben nur diejenigen Arbeitnehmer Erfolg hinsichtlich …“ Weiterlesen
  • 27.09.2012 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion
    „… bei angemessener Miete gedeckt Auch Empfänger von Hartz IV bzw. Arbeitslosengeld II (ALG II) dürfen trotz Möblierung in bestimmten Fällen nicht weniger Unterstützung für die Miete erhalten. Diese Kosten …“ Weiterlesen
  • 26.09.2012 Rechtsanwältin Grit Koschinski
    „… , dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld gemäß § 143 II SGB III für die Zeit des abgegoltenen Urlaubs ruht. Dabei beginnt der Ruhenszeitraum mit dem ersten Tag, der auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses …“ Weiterlesen
  • 21.08.2012 Rechtsanwalt Philipp Adam
    „… aus Vermietung zweier Immobilien Verlust verbuchen, kein Verlustausgleich durch das Job-Center zusteht. Im vorliegenden Fall bekam der Kläger wegen fehlender Hilfebedürftigkeit kein Arbeitslosengeld II …“ Weiterlesen
  • 20.08.2012 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion
    „… abgeschlossene Berufsausbildung hatte jahrzehntelang verschiedene Arbeitertätigkeiten als z. B. Wald- oder Lagerarbeiter ausgeübt. Danach wurde er arbeitslos und erhielt zuletzt Arbeitslosengeld II …“ Weiterlesen
  • 17.08.2012 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion
    „Wer seine Arbeitslosigkeit z. B. durch Eigenkündigung selbst verursacht, wird vom Arbeitsamt dafür „bestraft", indem er erst zwölf Wochen nach der Arbeitslosmeldung Arbeitslosengeld (ALG I) erhält …“ Weiterlesen
  • 13.08.2012 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion
    „… nach der Arbeitslosmeldung Arbeitslosengeld I (ALG I) verlangen darf. Das gilt nicht, wenn er einen wichtigen Grund dafür hatte, die Beschäftigung zu beenden. Arbeitsamt verhängt Sperrzeit Eine Frau …“ Weiterlesen
  • 10.08.2012 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „Studienanfänger, die zuvor berufstätig waren, können für die Zeit zwischen Semesterbeginn und der Einführungsveranstaltung einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Das hat das Sozialgericht Mainz …“ Weiterlesen