"Betriebsrat verhindern" – "Betriebsrat behindern" – Wenn Ideologie auf Sachebene stößt

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„BetriebsratsPraxis24.de – die Adresse für Betriebsräte!“ veröffentlicht am 28.08.2023 die Schlagzeile „Konfliktintensität zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern steigt drastisch.“  

Weiter heißt es in dem Artikel von „BetriebsratsPraxis24.de“ wie folgt: „2023 ist schon jetzt eines der konfliktreichsten Jahre zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern. Bislang hat es 13 Tarifverhandlungen gegeben, in denen es mindestens zum Warnstreik kam…„Woran liegt es, dass Tarifkonflikte derzeit weitaus stärker eskalieren als in den Jahren zuvor? Laut den IW-Analystinnen und -Analysten ist die Inflation der Hauptgrund dafür. „Sinkende Reallöhne bei gleichzeitigem Fachkräftemangel erzeugen einen hohen Erwartungsdruck auf die Gewerkschaften“, heißt es im IW-Report.“

Der Informationsdienst des Instituts der deutschen Wirtschaft ( iwd ) wiederum veröffentlicht am 21.08.2023 die Schlagzeile: „Geschäftsführung und Betriebsrat sind sich oft einig – In Deutschland arbeiten Geschäftsführung und Vertretungsorgane der Mitarbeiter – wie der Betriebsrat – meist kooperativ zusammen. Manche Themen führen zwar immer wieder zu Konflikten, doch diese werden in vielen Fällen betriebsintern beigelegt. Eher selten landen Streitigkeiten vor Gericht.“

Wie passt das zusammen? Die Antwort dürfte schlicht darin liegen, dass der Einzelfall entscheidend ist.

Das Arbeitsrecht in Deutschland kennt keine – absoluten Kündigungsgründe -. Der Einzelfall ist entscheidend. Das Arbeitsgericht entscheidet den Einzelfall – und zwar auf der – Sachebene -.  Empörungsrhetorik und ideologisch geprägte Vorwürfe wie – „Arbeitgeber will die Gründung eines Betriebsrats verhindern“ bzw. „Arbeitgeber behindern die Arbeit des Betriebsrats“ – mögen „Schwarz-Weiss-Malerei“ sein und dienen nicht der Konfliktlösung. Umso erfreulicher lesen sich die Ausführungen der Studie des Informationsdienstes des Instituts der deutschen Wirtschaft ( iwd ).

Es heißt: „Rund zwei Drittel der vom IW befragten Personalverantwortlichen sind der Meinung, die Positionen von Geschäftsführung und Betriebsrat seien in ihrem Unternehmen homogen oder eher homogen. Ein etwa ebenso großer Anteil hält auch die Kooperationsbereitschaft beider Seiten für (eher) hoch. Dort, wo es alternative Vertretungsorgane (AVO) gibt – das können von den Mitarbeitern gewählte Vertretungen sein oder auch temporäre Gremien, in denen Beschäftigte und Führungskräfte etwa die Einführung neuer Techniken im Betrieb begleiten –, sprechen sogar rund neun von zehn Befragten von weitgehender Einigkeit und einer (recht) hohen Kooperationsbereitschaft.“

„Dicke Luft“ herrscht laut iwd im Betrieb nur selten

Iwd: „In Unternehmen mit einem Betriebsrat stufen gut 55 Prozent der Personalverantwortlichen die Konfliktintensität als gering ein, in Unternehmen mit AVO sind es sogar 70 Prozent. Blickt man näher auf die Unternehmen mit einem Betriebsrat, fällt auf: Dort, wo ihn die Personalverantwortlichen als „offensiv“ wahrnehmen, der Betriebsrat also seine Rechte weitgehend ausnutzt, spricht mehr als die Hälfte von einem mittleren oder hohen Konfliktniveau. In Betrieben mit einem als „defensiv“ empfundenen Betriebsrat beträgt dieser Anteil dagegen nur etwas mehr als ein Drittel. Allerdings lassen die Daten nicht erkennen, ob ein offensiv auftretender Betriebsrat zu einem höheren Konfliktniveau führt oder ob mehr Streitigkeiten in einer Firma den Betriebsrat veranlassen, seine Rechte stärker wahrzunehmen.“

Iwd: „Gehalt ist häufigster Streitpunkt“

„Am häufigsten geht es bei Konflikten ums liebe Geld…:Mehr als drei Viertel der Personalverantwortlichen in Unternehmen mit einem offensiven Betriebsrat sagen, die Eingruppierung der Beschäftigten in die verschiedenen Gehaltsstufen führe gelegentlich, regelmäßig oder sogar dauernd zu Konflikten.“

Arbeitsrecht für Arbeitgeber heißt vor allem auch sich von ideologisch geprägten Vorhaltungen nicht beeindrucken zu lassen

Beispiel ist der Automobilzulieferer Benteler in Bielefeld, der losgelöst aller medialer Vorwürfe der IG Metall im August 2023 erfolgreich eine fristlose Verdachtskündigung zum Nachteil seines Bielefelder Betriebsratsvorsitzenden vor dem Arbeitsgericht Bielefeld wegen des Verdachts des Arbeitszeitbetruges erfolgreich durchgesetzt hat. 

Ungeachtet dessen lesen sich die Schlagzeilen der lokalen Presse weiterhin unerbittlich: Neue Westfälische ( NW ) vom 29.August 2023: „Konflikt zwischen Benteler und Betriebsratschef: Beide stellen Strafanzeige…In Bielefeld wirft die Benteler-Geschäftsführung dem Betriebsratsvorsitzenden Arbeitszeitbetrug vor. Das Unternehmen hat Strafanzeige gestellt. Der Betriebsratsvorsitzende hat wiederum Strafanzeige wegen Behinderung des Betriebsrates gestellt“

NW: „Benteler sah sich zur Strafanzeige gezwungen

Das Arbeitsgericht Bielefeld ist damit nach Angaben eines Sprechers der Benteler-Gruppe in dem ersten Verfahren in Bielefeld der Auffassung des Unternehmens gefolgt, dass der dringende Verdacht eines Fehlverhaltens des Betriebsratsvorsitzenden eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt. „Aufgrund der Faktenlage sahen wir uns gezwungen, eine Strafanzeige zu erstatten. Ob das Fehlverhalten des Mitarbeiters strafbar ist, wird von der Staatsanwaltschaft nun überprüft." Wichtig ist nach Angaben des Sprechers, dass das Vorgehen nicht im Zusammenhang mit der Betriebsratsfunktion des Mitarbeiters steht.

In einem zweiten Verfahren vor dem Arbeitsgericht Bielefeld am 19. September geht es um die Überstundenvergütung, die“ der Betriebsratsvorsitzende „erhalten hat. Benteler fordert die Rückzahlung von 112.000 Euro.“

Rechtsanwalt Helmut Naujoks ist seit 25 Jahren ausschließlich als Anwalt für Arbeitgeber im Arbeitsrecht tätig. Haben Sie Fragen in Bezug auf die Kündigung von Mitarbeitern/innen? Rufen Sie noch heute Rechtsanwalt Helmut Naujoks an, Spezialist als Anwalt für Arbeitgeber im Arbeitsrecht. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet Rechtsanwalt Helmut Naujoks Ihre Fragen zum Kündigungsschutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.


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