Wie läuft ein gerichtliches Mahnverfahren ab?
- 6 Minuten Lesezeit
Wenn ein Schuldner seine Schulden nicht bezahlt, darf man nicht Selbstjustiz betreiben und selbst mit Gewalt seine Forderungen eintreiben. Nur der Staat darf Zwangsmittel anwenden. Um mit staatlicher Hilfe offene Forderung einzutreiben, benötigt man aber einen sogenannten vollstreckbaren Titel.
Das gerichtliche Mahnverfahren bietet mitunter die schnellste Möglichkeit, gegenüber Schuldnern einen Vollstreckungsbescheid zu erlangen.
Außergerichtliches Mahnverfahren
Der Begriff Mahnverfahren wird meist mit dem gerichtlichen Mahnverfahren in Verbindung gebracht. In der Regel erfolgt jedoch vorher bereits das außergerichtliche Mahnverfahren.
Das bedeutet: Zahlt ein Schuldner eine überfällige Rechnung nicht, kann der Gläubiger zunächst außergerichtlich versuchen, seinen Anspruch geltend zu machen.
Zu diesem Zweck kann er eine oder mehrere Mahnungen an den Schuldner senden, in denen er ihn nochmals zur Begleichung der geforderten Summe auffordert. Vorteil der außergerichtlichen Mahnschreiben ist, dass Gläubiger so schnell und kostengünstig an ihr Geld kommen.
Was ist eine Mahnung?
Bei einer Mahnung handelt es sich um eine eindeutige Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, eine fällige Zahlung zu leisten. Zwar gibt es für das Mahnschreiben keine vorgeschriebene Form – sie kann grundsätzlich also auch mündlich erfolgen – aus Beweisgründen sollte sie jedoch immer schriftlich erfolgen. Außerdem sollten wichtige Informationen nicht fehlen, so z. B. Rechnungsdatum und Rechnungsnummer, Liefernummer, Forderungshöhe und Zahlungsfrist.
Gerichtliches Mahnverfahren oder regulärer Klageweg
Hat der Schuldner trotz außergerichtlicher Mahnschreiben immer noch keine Zahlung geleistet, stehen dem Gläubiger zwei Möglichkeiten offen, seinen Anspruch gerichtlich geltend zu machen:
Regulärer Klageweg
Der Weg über eine reguläre Klage beim zuständigen Amts- oder Landgericht kann nur mithilfe eines Rechtsanwalts beschritten werden. Dadurch sind die Kosten höher als im gerichtlichen Mahnverfahren. Für Gläubiger lohnt sich dieser Weg deshalb vor allem dann, wenn Streit darüber besteht, ob die Forderung überhaupt berechtigt ist. Das zuständige Gericht nimmt in dem Fall eine umfassende Prüfung des Anspruchs vor.
Mahnverfahren: Voraussetzungen und Vorteile
Das gerichtliche Mahnverfahren stellt eine günstigere und unkompliziertere Alternative dazu dar. Der Gläubiger kann hier im Gegensatz zur „normalen“ Klage seinen Anspruch zunächst ohne Anwalt einfordern.
Das Mahnverfahren wird durch einen Antrag bei dem zuständigen sogenannten Zentralen Mahngericht eingeleitet. Zuständig ist das Mahngericht, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. In der Regel ist dies der Wohnsitz des Antragstellers.
Das Gericht prüft nicht, ob der Anspruch berechtigt ist, sondern nur, ob der Antrag vollständig und richtig ausgefüllt ist, und erstellt dann direkt den Mahnbescheid.
Voraussetzungen für das gerichtliche Mahnverfahren
Die Forderung darf nicht von einer Gegenforderung abhängig sein, die noch nicht geleistet wurde. Auch muss die Forderung die Zahlung von Geld in Euro beinhalten. Nicht zulässig sind also Forderungen von Sachen wie ein Fahrzeug oder Fremdwährungen wie Rubel, Yuan oder Dollar.
Auch sind Forderungen aus Unternehmerdarlehen, wenn hohe Zinsen verlangt werden, ausgenommen. Darüber hinaus muss eine ladungsfähige Adresse des Schuldners bekannt sein. Das ist in der Regel bei natürlichen Personen der Wohnsitz und bei Unternehmen der Firmensitz.
Vorteile des gerichtlichen Mahnverfahrens
Die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens ist vereinfacht, da hierzu im Internet Vordrucke existieren, die lediglich ausgefüllt werden müssen. Das Verfahren ist günstiger als eine Klage und es sind auch keine weiteren Erklärungen oder Beweismittel anzugeben, da das Mahngericht die Berechtigung der Forderung nicht prüft.
Mit Eingang des Antrags auf Erlass eines Mahnbescheides bei dem zuständigen Mahngericht wird bereits die Verjährung gehemmt, wenn die Zustellung demnächst, also üblicherweise nicht später als ein Monat, erfolgt. Sobald der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig ist, ist die Verjährung für weitere 30 Jahre gehemmt.
Mahnantrag richtig stellen
Gläubiger haben zwei Möglichkeiten, den Mahnantrag auszufüllen:
Mahnantrag in Papierform ausfüllen
Ein vorgedrucktes Mahnantragsformular können Sie im Schreibwarenhandel erwerben. Achtung: Den amtlichen Vordruck kann man nicht aus dem Internet ausdrucken! Etwaige zum Download angebotene Formulare sind ungültig! Das Formular enthält auf der Rückseite eine ausführliche Anleitung und kann deshalb auch von juristischen Laien problemlos ausgefüllt werden.
Mahnantrag online ausfüllen
Alternativ kann man den Mahnantrag auch direkt online ausfüllen. Dafür haben die deutschen Mahngerichte eine zentrale Website eingerichtet. Dort finden Sie das Formular zum Ausfüllen mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Achtung: Ihr Mahnantrag wird in dem Fall als PDF-Datei erstellt. Diese Datei müssen Sie ausdrucken, unterschreiben und per Post oder persönlich bei Gericht einreichen!
Mahnverfahren: Welches Gericht ist zuständig?
Zuständig ist örtlich immer das Gericht, in dessen Bundesland der Gläubiger ansässig ist. In jedem Bundesland gibt es ein zentrales Mahngericht, einige Bundesländer teilen sich auch ein Mahngericht.
Was ist ein Mahnbescheid?
Nach Eingang des Antrags teilt das Mahngericht dem Antragsteller die zu zahlenden Gerichtsgebühren mit. Werden diese bezahlt und liegen die oben beschriebenen formellen Voraussetzungen vor, erlässt das Mahngericht einen Mahnbescheid und stellt diesem den Schuldner zu.
Dieser ist nicht zu verwechseln mit einer Mahnung. Beim Mahnbescheid handelt es sich um eine gerichtliche Zahlungsaufforderung an den Schuldner, die diesem per Post zugestellt wird.
Das Schreiben enthält folgende Informationen:
- Anschrift des Antragstellers (= Gläubiger)
- Anschrift des Antragsgegners (= Schuldner)
- Höhe der Forderung
- Höhe der Zinsen
- evtl. Nebenforderungen
- Höhe der Gerichtskosten
Der Mahnbescheid wird dem Schuldner vom Gericht direkt per Post zugestellt. Der Gläubiger erhält keine Abschrift des Bescheids, er wird aber darüber informiert, dass dem Schuldner das Schreiben zugestellt wurde.
Widerspruch gegen Mahnbescheid: Welche Frist gilt?
Nach Erhalt des Mahnbescheids hat der Schuldner zwei Wochen Zeit, darauf zu reagieren. Ist er der Meinung, dass die Forderung zu hoch oder gänzlich unberechtigt ist, hat er die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Tut er dies, ist das Mahnverfahren abgeschlossen und die Angelegenheit geht auf den „normalen“ Klageweg vor dem zuständigen Amts- oder Landgericht über.
Vollstreckungsbescheid im Mahnverfahren
Legt der Schuldner innerhalb der Zweiwochenfrist keinen Widerspruch ein und begleicht auch die Forderung nicht, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Das dafür notwendige Formular erhält er bereits mit Übersendung der Mitteilung über die erfolgreiche Zustellung des Mahnbescheids.
Mit einem solchen Titel kann ein Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung beauftragt werden, der die Forderungen gegebenenfalls mit polizeilicher Gewalt eintreibt.
Der Vollstreckungsbescheid kann frühestens zwei Wochen nach Zustellung des Mahnbescheids an den Schuldner gestellt werden. Fällt dieser Stichtag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der frühestmögliche Termin am nächsten Werktag.
Für die Beantragung des Vollstreckungsbescheids hat der Gläubiger sechs Monate Zeit – ansonsten entfallen die Wirkungen des bereits an den Schuldner zugestellten Mahnbescheids. Der Gläubiger muss sich außerdem entscheiden, ob der Vollstreckungsbescheid an ihn oder direkt an den Schuldner zugestellt werden soll. In ersterem Fall ist das Mahnverfahren mit Erlass des Vollstreckungsbescheids für das Gericht abgeschlossen. Um die Zustellung des Bescheids an den Schuldner muss sich der Gläubiger selbst kümmern und die Kosten dafür tragen.
Auch gegen den Vollstreckungsbescheid kann der Schuldner innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch erheben. Tut er dies, geht das gerichtliche Mahnverfahren – ebenso wie beim Widerspruch gegen den Mahnbescheid – in ein streitiges Verfahren vor dem zuständigen Amts- oder Landgericht über.
Zwangsvollstreckung
Der Vollstreckungsbescheid ist eine Urkunde darüber, dass die Forderung des Gläubigers noch nicht bezahlt worden ist. Sie ist also die Grundlage dafür, die Zwangsvollstreckung einzuleiten. Zuständiges Vollstreckungsgericht ist in der Regel das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Schuldner wohnt.
Fazit: Das gerichtliche Mahnverfahren ist eine kostengünstige Möglichkeit, gegen säumige Schuldner einen vollstreckbaren Titel zu bekommen, ohne dass vom Gericht die Berechtigung der Forderung überprüft wird. Allerdings hat der Schuldner die Möglichkeit, das Mahnverfahren durch Widerspruch bzw. Einspruch zu blockieren.
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Rechtstipps zu "Mahnverfahren" | Seite 16
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05.04.2016 Rechtsanwalt Matthias Lederer„… Mahnverfahrens oder einer Klage. Auch Inkassobüros werden in solchen Angelegenheiten immer wieder tätig. Es ist daher zu empfehlen, frühzeitig einen Rechtsanwalt beizuziehen. Im gerichtlichen Verfahren …“ Weiterlesen
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21.03.2016 Rechtsanwalt Timm Drouven„… mit einem anstehenden Mahnverfahren gedroht wurde und die Kostenforderung in vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren und Teilschadenersatz aufgeschlüsselt wurde. Bei dieser Aufschlüsselung dürfte …“ Weiterlesen
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16.03.2016 AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB Tintemann Klevenhagen Rohrmoser„… wenn eine Titulierung vorliegt, ist es schwierig, einen Eintrag aus dem Schufa-Datenbestand zu entfernen. Man sollte deshalb bereits im Stadium des Mahnverfahrens tätig werden, um weitreichende Probleme …“ Weiterlesen
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09.03.2016 Rechtsanwalt Matthias Lederer„… als möglich an einen Anwalt zu wenden. Im gerichtlichen Verfahren auf einen Rechtsanwalt zu verzichten, muss als fahrlässig bezeichnet werden. Da in Mahnverfahren und bei einer Klage Fristen laufen …“ Weiterlesen
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08.03.2016 Rechtsanwalt Matthias Lederer„… auch in einem gerichtlichen Verfahren enden kann. Es bestehen hier die Möglichkeiten eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder einer Klage. Auch Inkassobüros werden in solchen Angelegenheiten immer wieder tätig …“ Weiterlesen
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22.02.2016 Rechtsanwalt Matthias Lederer„… bezeichnet werden. Da in Mahnverfahren und bei einer Klage Fristen laufen, die einzuhalten sind, sollte hier nicht länger abgewartet werden. Sofern Sie ein Mahnschreiben von einem Inkassobüro, einen gerichtlichen Mahnbescheid oder eine Klage erhalten haben, stehe ich gerne zu Ihrer Verfügung und helfe Ihnen.“ Weiterlesen
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02.02.2016 Fachanwältin Monique Bocklage„… zur Einführung eines Verfahrens für geringfügige Forderungen und zur Einführung eines europäischen Mahnverfahrens im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Die Streitwertgrenze beträgt …“ Weiterlesen
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01.02.2016 Rechtsanwalt Matthias Lederer„… hier die Möglichkeiten eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder einer Klage. Es ist auch nicht unüblich, dass Zahlungsforderungen an Inkassobüros abgegeben werden. Ein eigener Anwalt …“ Weiterlesen
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29.01.2016 Rechtsanwalt Markus Brehm„… mit den Mahnbescheiden die bereits 2013 geltend gemachten und von den jeweilig Abgemahnten nicht erfüllten Zahlungsansprüche. Dies sind in der Regel EUR 956,00 oder EUR 1.106,00 zzgl. der im Mahnverfahren …“ Weiterlesen
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27.01.2016 Rechtsanwalt Matthias Lederer„… . Es ist daher zu empfehlen, frühzeitig einen Rechtsanwalt beizuziehen. Spätestens aber mit Erhalt einer Klage ist eine anwaltliche Beratung Pflicht. Da in Mahnverfahren und bei einer Klage Fristen laufen …“ Weiterlesen
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25.01.2016 Rechtsanwalt Matthias Lederer„… hier die Möglichkeiten eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder einer Klage. Auch Inkassobüros werden in solchen Angelegenheiten immer wieder tätig. Es ist daher zu empfehlen, frühzeitig einen Rechtsanwalt beizuziehen …“ Weiterlesen
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20.01.2016 Rechtsanwalt Matthias Lederer„… sollte in jedem Fall ein Rechtsanwalt aufgesucht werden, um richtig reagieren zu können. Da in Mahnverfahren und bei einer Klage Fristen laufen, die einzuhalten sind, sollte hier nicht länger abgewartet werden. Gerne werde ich Sie auch nach Erhalt eines Mahnbescheids oder einer Klage beraten.“ Weiterlesen
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19.01.2016 KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH„… vorliegenden Fällen mit der gleichzeitigen Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Was Anleger grundsätzlich dazu bewegen sollte, in die zwischenzeitlich in Liquidation befindliche Gesellschaft …“ Weiterlesen
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12.01.2016 Rechtsanwalt Matthias Lederer„… Mahnverfahren eingeleitet. Wir haben insoweit Kenntnis von kürzlich zugestellten Mahnbescheiden u.a. in folgenden Konstellationen erlangt: Koch Media GmbH (vertreten durch rka Rechtsanwälte) Daedalic …“ Weiterlesen
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11.01.2016 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… eine beschädigte Wohnungstür und Glasscheibe machte er gegenüber seinen Ex-Mietern zunächst mittels Mahnverfahren geltend. Gegen die Mutter, die sich nicht dagegen verteidigte, erreichte er so zwar …“ Weiterlesen
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08.01.2016 Rechtsanwalt Markus Brehm„… den Erlass eines Mahnbescheids. Mit dem Mahnbescheid wird nunmehr eine Hauptforderung in Höhe von EUR 1.359,80 sowie Anwaltskosten für das Mahnverfahren in Höhe von EUR 170,50 geltend gemacht, also …“ Weiterlesen
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04.01.2016 Rechtsanwalt Matthias Lederer„… ; im Übrigen beschränken sich die Verfahren aber mittlerweile oft auf die Forderungsgeltendmachung mittels Mahnverfahren oder gerichtlichem Klageverfahren, ohne dass neue Abmahnungen ausgesprochen werden …“ Weiterlesen
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07.12.2015 Rechtsanwalt Matthias Lederer„… . Auch vor Gericht wird wegen solcher Urheberrechtsverletzungen gestritten. Es bestehen hier die Möglichkeiten eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder einer Klage. Häufig werden die Zahlungsansprüche …“ Weiterlesen
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02.12.2015 Dr. Wachs Rechtsanwälte„… oder auch Splendid unter dem Hinweis, dass bisher eine Einigung nicht erzielt werden konnte das gerichtliche Mahnverfahren bevorstehe. Wenn der Abgemahnte nicht 450,00 EUR überweise, werde die Angelegenheit …“ Weiterlesen
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21.11.2015 Rechtsanwalt Wolfgang Benedikt-Jansen„… Anwalt leisten will oder kann, sollte zunächst diesen Weg beschreiten. d. Das gerichtliche Mahnverfahren geht auch, kostet aber Gerichtsgebühren und erfordert eine gewisse Geschicklichkeit beim …“ Weiterlesen
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14.11.2015 Rechtsanwalt Matthias Lederer„… auch in einem gerichtlichen Verfahren enden kann. Es bestehen hier die Möglichkeiten eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder einer Klage. Häufig werden die Zahlungsansprüche durch Inkassobüros …“ Weiterlesen
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13.11.2015 Rechtsanwalt Matthias Lederer„… . Spätestens aber mit Erhalt einer Klage ist eine anwaltliche Beratung Pflicht. Da in Mahnverfahren und bei einer Klage Fristen laufen, die einzuhalten sind, sollte hier nicht länger abgewartet werden. Sofern …“ Weiterlesen
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26.10.2015 Rechtsanwalt Matthias Lederer„… . Im gerichtlichen Verfahren auf einen Rechtsanwalt zu verzichten muss als fahrlässig bezeichnet werden. Da in Mahnverfahren und bei einer Klage Fristen laufen, die einzuhalten …“ Weiterlesen
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Europäischer Mahnbescheid - was tun bei Vollstreckung, wenn der Mahnbescheid nicht zugestellt wurde?23.10.2015 Rechtsanwalt Gian Luca Pagliaro„… geknüpft ist, was nicht unmittelbar aus der Europäischen Mahnverordnung ersichtlich ist. Fazit: Das Europäische Mahnverfahren ist in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union – bis auf Dänemark …“ Weiterlesen