Nachlass - was Sie wissen und beachten müssen!
- 4 Minuten Lesezeit
Die wichtigsten Fakten
- Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen eines Verstorbenen.
- Der Nachlass geht an den oder die Erben.
- Jeder Erbe kann die Erbschaft annehmen oder ausschlagen.
- Bei Annahme übernimmt der Erbe auch die Schulden des Erblassers.
- Wichtig in der heutigen Zeit ist insbesondere auch der digitale Nachlass.
Was ist ein Nachlass?
Mit dem Tode einer Person, dem sogenannten Erbfall, geht deren Vermögen, also die Erbschaft als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen, also die Erben, über. Der Nachlass entspricht dabei der Erbschaft. Der Begriff Nachlass bezieht sich dabei konkrete auf das vererbbare Vermögen.
Zum Vermögen eines Verstorbenen und damit zum Nachlass zählen insbesondere Güter, Rechte und Verpflichtungen. Konkret gehört Folgendes häufig zum Nachlass:
- Bargeld
- Sparguthaben
- Wertpapiere
- Fahrzeuge
- Immobilien
- Wertpapiere
- Sammlungen
- Forderungen
- Nutzungsrechte
- Patente
- Gesellschaftsanteile
- Darlehensschulden
- Mietverhältnisse
- Versicherungsverträge
- Steuernachzahlung
Digitaler Nachlass
Der digitale Nachlass bezeichnet die Informationen, die Verstorbene im Internet oder auf lokalen Speichermedien (z. B. Computer-Festplatten oder USB-Sticks) in Form digitaler Daten hinterlassen haben. Dabei handelt es sich regelmäßig um:
- persönliche Daten, wie Fotos, Dokumente oder Medien
- Nutzerkonten (z. B. bei E-Mail-Anbietern, Messengerdiensten, Social-Media-Portalen, Onlinehändlern)
- Online-Guthaben
- Kryptowährungen
Rechtlich wird der digitale Nachlass genauso behandelt wie der materielle Nachlass. Das heißt, dass dieser ebenso an den oder die Erben übergeht. Erben haben somit einen Anspruch auf sämtliche Daten des Verstorbenen und treten in laufende Vertragsverhältnisse.
Zum Problem wird häufig, dass nach dem Tod des Erblassers Zugangsdaten und Passwörter nicht bekannt sind. Bei der Testamentserstellung sollten deshalb im heutigen digitalen Zeitalter auch diese Daten hinterlegt werden.
Nachlass regeln
Personen jedes Alters sollten ihren Nachlass rechtzeitig durch eine letztwillige Verfügung regeln. Gibt es kein Testament oder keinen Erbvertrag, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das bedeutet, dass der Erbe bzw. die Erben nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches bestimmt werden. Möchten Sie das verhindern, müssen Sie selbstständig eine andere Regelung für den Nachlass treffen.
Sie können dabei frei über den Besitz verfügen und z. B. auch einen Teil des Nachlasses an eine gemeinnützige Organisation spenden. In diesem Fall haben bestimmte gesetzliche Erben, wie Ehepartner und eigene Kinder, dennoch einen Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil. Dieser entspricht der Hälfte des Werts vom Nachlass, den sie aufgrund der gesetzlichen Erbfolge erhalten würden.
Gibt es keine Erben oder schlagen alle Erben die Erbschaft aus, geht der Nachlass an den Staat.
Erbschaft annehmen oder Erbschaft ausschlagen
Sobald eine Person davon erfährt, dass er oder sie Erbe ist, bleiben sechs Wochen Zeit für die Entscheidung: Erbschaft annehmen oder ausschlagen? Unternimmt man während dieser Zeit nichts, ist die Erbschaft automatisch angenommen. Ansonsten kann man innerhalb der sechs Wochen das Erbe aktiv annehmen bzw. ausschlagen.
Wer die Erbschaft annimmt, muss eventuell vorhandene Nachlassverbindlichkeiten übernehmen. Das heißt, der Erbe oder die Erben müssen z. B. auch etwaige Schulden begleichen, die der Verstorbene zu Lebzeiten gemacht hat. Die Forderungen von Gläubigern bestehen nämlich direkt gegenüber dem Erben. Übersteigen die Schulden den Wert des Nachlasses muss der Erbe bzw. müssen die Erben diese mit ihrem eigenen Vermögen begleichen.
Weiß man, dass der Erblasser Schulden hatte, ist die Ausschlagung des Erbes besonders zu bedenken. Erben haben das Recht, Einsicht in Bankkonten, Versicherungen oder andere Geschäftsbeziehungen des Verstorbenen zu nehmen und sich so einen Überblick zu verschaffen. In der Regel ist dazu ein Erbschein erforderlich. Die Erbenstellung können Erben auch mit einem gegebenenfalls vorhandenen notariellen Testament oder Erbvertrag nachweisen.
Die Erbannahme kann formlos sein, indem man z. B. einfach die Sechs-Wochen-Frist abwartet. Erklärt man vor Ablauf der Frist die Annahme, ist danach keine nachträgliche Ausschlagung mehr möglich.
Die Erbausschlagung hingegen muss persönlich gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden oder gegenüber einem Notar. Dieser leitet die Erklärung an das Nachlassgericht weiter. Dieses nimmt die Ausschlagung in die Nachlassakte auf.
Nachlassgericht
Die Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Abwicklung der Nachlassangelegenheiten. Dazu gehört z. B.:
- Verwahrung von Testamenten
- Testamentseröffnung bzw. von Erbverträgen
- Unterrichtung der Erben
- Ausstellung von Erbscheinen
- Führen der Nachlassakte
Stehen (noch) keine Erben fest, übernimmt das Nachlassgericht außerdem die Nachlasspflegschaft bzw. bestellt einen Nachlasspfleger. Das zuständige Nachlassgericht ist regelmäßig das Amtsgericht in dem Bezirk, in dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz bzw. in dem er sich zuletzt aufgehalten hatte.
Entscheidungen des Nachlassgerichts lassen sich mit einer Beschwerde überprüfen. Diese ist beim Oberlandesgericht zu erheben, in dessen Bezirk sich das Nachlassgericht befindet.
Nachlasspfleger
Die Nachlassverwaltung oder Nachlasspflegschaft wird durch das Nachlassgericht angeordnet. Damit soll der Nachlass gesichert werden, bis ein Erbe die Erbschaft angenommen hat oder bis der bisher unbekannte Erbe ermittelt ist. Der Nachlasspfleger ist somit der gesetzliche Vertreter des Erben. Zu seinen Aufgaben gehören:
- Ermittlung des oder der Erben
- Bezahlung der Bestattungskosten
- Beendigung des Mietverhältnisses des Erblassers
- Kontakt mit etwaigen Gläubigern
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Rechtstipps zu "Nachlass" | Seite 38
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03.11.2020 Rechtsanwältin Kerstin Fleissner„… und plötzlichen Todesfall daher leer aus und der Nachlass geht auf die nächsten Angehörigen, oder, sollten keine Angehörigen existieren, auf den Fiskus über. Dies ist zum Beispiel besonders bitter …“ Weiterlesen
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03.11.2020 Rechtsanwalt Michael Hemmerich LL.M.„… zu schützen, ist die Errichtung eines Nachlasses und die Anordnung der Nachlassverwaltung. Mit der Nachlassverwaltung wird das Erbe an einen bestimmten Zweck gekopplet. So kann das Erbe oftmals …“ Weiterlesen
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03.11.2020 Rechtsanwalt Andreas Junge„… . Diese Nachlässigkeit ist nicht selten. PoliscanSpeed soll möglichst nahe am Fahrbahnrand aufgebaut werden. Im Stativbetrieb ist es wichtig, das System auf ausreichend festem Untergrund aufzustellen, damit sich während …“ Weiterlesen
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02.11.2020 Rechtsanwalt/Steuerberater Andreas Keßler„… Parteien besser wäre. Üblicherweise beginnt die Auseinandersetzung mit dem Verlangen des Pflichtteilsberechtigten auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses und pflichtteilsrelevante Vorgänge …“ Weiterlesen
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02.11.2020 Rechtsanwalt Dominik Steidle„… Nachlasses meines verstorbenen Mannes, aber auch hinsichtlich meines Vermögens“. Inhaltlich setzte die Frau sodann zehn ihrer Kinder zu Erben ein unbestimmte weiter, dass zwei andere Kinder gemeinsam …“ Weiterlesen
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13.03.2021 Rechtsanwalt Andreas Junge„… des Scanwinkels und eine korrekte Auswertung des Messfotos. Durch die Unkenntnis und Nachlässigkeit der Beamten entstehen hier die meisten Bedienungsfehler. Der Hersteller fordert daher ausdrücklich …“ Weiterlesen
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29.10.2020 Rechtsanwältin JUDr. Jana Markechová„… , mit dem das Erbverfahren beendet wurde, ein weiteres Vermögen oder eventuell auch eine weitere Schuld des Erblassers entdeckt wird, wird vom Gericht auf Antrag ein zusätzliches Verfahren über diesen Nachlass …“ Weiterlesen
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29.10.2020 Rechtsanwalt Andreas Junge„… der Messung sehr zweifelhaft und eine Verfahrenseinstellung fast sicher. Aber die Messbeamten arbeiten hier auch häufig nachlässig und die angegebene Geschwindigkeit ist dann nicht nachvollziehbar …“ Weiterlesen
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27.10.2020 Rechtsanwältin Dorothee Maiwald„… wird, ihm aber die Verwaltung des Nachlasses des Verstorbenen für das Kind zufällt, da er nun das alleinige Sorgerecht innehat. In diesem Fall verwaltet also trotz der Scheidung der Ex-Partner …“ Weiterlesen
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25.10.2020 Rechtsanwalt Andreas Junge„… und Kurzschlüssen führen. Oft ist durch die Nachlässigkeit der Beamten auch die Eichung abgelaufen. Es wurden schon ganze Messreihen für ungültig erklärt und die Betroffenen freigesprochen, weil …“ Weiterlesen
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23.10.2020 Rechtsanwältin Vera Zambrano née Mueller„… durch den Erblasser ) oder, wenn ein solches nicht vorliegt, die gesetzliche Erbfolge. Erbt eine Person oder eine Erbengemeinschaft, erhält sie den gesamten Nachlass des Verstorbenen. Der Begriff „Nachlass“ meint …“ Weiterlesen
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19.12.2020 Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Gottwald„… , bevor sie irgendwo eingebaut werden und ggf. sogar jemanden verletzen. Unterbleibt ein solcher Test, dann handelt der Hersteller in der Regel nachlässig, also schuldhaft. Auch wird man vom Verkäufer …“ Weiterlesen
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18.03.2021 Rechtsanwalt Andreas Junge„… hier entstehen durch die Nachlässigkeit der Messbeamten oft gravierende Fehler. Nach der Anmeldung, der Standortbestimmung und der Kontrolle von Datum und Uhrzeit ist die Justage des Gerätes notwendig …“ Weiterlesen
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22.10.2020 Rechtsanwalt Andreas Junge„… des Gerätes nachweisen, ist die Genauigkeit der Messung sehr zweifelhaft und ein hoher Toleranzabzug zu gewähren. Oft ist durch die Nachlässigkeit der Beamten auch die notwendige Eichung abgelaufen …“ Weiterlesen
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17.10.2020 Rechtsanwalt Andreas Junge„… , die nachträglich auf das Foto gelegt wird. Haben die Messbeamten hier nachlässig gearbeitet oder können Sie nicht die notwendige Schulung nachweisen, ist die angegebene Geschwindigkeit nicht nachvollziehbar …“ Weiterlesen